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Antwort auf eine Frage: Das Kriterium zur Unterscheidung zwischen gezählten, gewogenen und gemessenen Gütern

February 12, 2006
2039

Frage: Wie unterscheiden wir zwischen gezählten (Ma'dud), gewogenen (Mawzun) und gemessenen (Makil) Gütern in den relevanten Rechtsurteilen (Ahkam Shari’ah), d. h. was ist das Kriterium dafür?

Antwort: Gezählte, gewogene und gemessene Güter richten sich nach der existierenden Realität beim Verkauf von Waren.

Das heißt, wenn du wissen willst, ob ein Salam-Geschäft (Vorauszahlungsverkauf) bei einer bestimmten Ware zulässig ist, schau auf dem Markt nach, wie diese Ware verkauft wird. Wird sie nach Stückzahl verkauft, d. h. wird sie auf dem Markt so angepriesen, dass jedes Stück so und so viel kostet? Wird sie nach Gewicht verkauft, sodass jedes Kilo so und so viel kostet? Oder wird sie nach Maß angepriesen, etwa jeder Meter für so und so viel oder jeder Sa' (Hohlmaß) für so und so viel?

Wenn dies der Fall ist, trifft auf sie die Beschreibung als gezählt, gewogen oder gemessen zu, unabhängig davon, ob es sich um die Beschreibung einer einzelnen Einheit oder mehrerer handelt. Das bedeutet, eine Ware kann als gewogen und gezählt beschrieben werden.

Beispiele: Weizen, Gerste ... nach Gewicht und Maß. Bananen, Orangen ... nach Gewicht und nach Stückzahl (in einigen Ländern werden sie nach Stückzahl verkauft). Stoff ... nach Maß (Elle und Meter). Und so weiter. Das heißt, was bei der Entgegennahme (Qabd) in seiner Beschreibung präzise bestimmt werden kann – durch Gewicht, Zahl oder Maß, teilweise oder vollständig – darin ist das Salam-Geschäft zulässig. Die präzise Bestimmung der Beschreibung bei der Entgegennahme durch diese Dinge ist wichtig, um Unklarheit (Jahalah) auszuschließen. Wenn mir zum Beispiel gesagt wird, du hast (100) Kilogramm Weizen und nichts weiter, reicht das zur präzisen Beschreibung nicht aus. Vielmehr muss die Art des Weizens bestimmt werden, damit das Gewicht die Unklarheit beseitigt. Das Gleiche gilt für gemessene und gezählte Güter.

Aber werden Tiere nach Stückzahl verkauft, sodass man ausruft: „Jedes Kamel für tausend“? Oder werden sie so verkauft, dass der Käufer sie sieht, sie betrachtet und dann sagt: „Dieses Kamel ist keine tausend wert“, und dann ein zweites Kamel auswählt? Ist jedes Kamel wie das andere, sodass der Verkauf nach Stückzahl erfolgen kann?

Werden Häuser nach Zahl, Gewicht oder Maß verkauft? Das heißt, ruft ein Mann, der zehn Häuser besitzt, aus: „Das Haus für tausend“, oder erfolgt der Kauf eines Hauses durch dessen Besichtigung, da es sich von einem anderen unterscheidet?

Daher sagt man, dass Tiere und Häuser weder nach Maß noch nach Gewicht oder Stückzahl verkauft werden. Du magst zwar sagen, dass manche Menschen ihre Tiere nach Gewicht verkaufen, aber das gilt nicht für jedes Tier. Er mag ein bestimmtes Schaf nach Gewicht verkaufen, aber er verkauft nicht jedes Schaf und nicht jedes Tier so; er verkauft beispielsweise keine Kuh nach Gewicht. Solange der Verkauf von Tieren nicht ständig durch das Gewicht präzise bestimmt wird, findet das Salam-Geschäft hierauf keine Anwendung, da man mir gegenüber nicht sagen kann: „Du hast hundert Kilo Tier“ (natürlich ist das lebende Tier gemeint).

Ebenso magst du sagen, dass manche Menschen Häuser nach Quadratmetern verkaufen, aber das trifft nicht auf jedes Haus zu. Vielmehr kostet der Meter in diesem Haus zehn und in jenem Haus zwanzig und so weiter. Die Präzisierung ihrer Beschreibung erfolgt also nicht durch das Maß, daher sagt man mir nicht: „Du hast hundert Meter Haus“. Und so weiter.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Wenn eine Ware bei der Entgegennahme in ihren Eigenschaften durch Gewicht, Zahl oder Maß präzise bestimmt werden kann, ist das Salam-Geschäft darin zulässig, ansonsten nicht. Man kann sagen, dass die meisten Dinge gewogen, gemessen oder gezählt sind, aber man kann nicht sagen, dass dies auf alle Dinge zutrifft.

Das Thema Steine (aus einem Steinbruch) verhält sich wie folgt:

A- Wenn die Steine bei der Entgegennahme durch Maß oder Zahl in ihrer Beschreibung präzise bestimmt werden können, ist es zulässig, sie per Salam zu verkaufen. Das heißt, der Preis wird dem Besitzer des Steinbruchs für Steine gezahlt, die nach Maß oder Zahl beschrieben sind, und nach Ablauf der festgelegten Frist nimmt man die Steine entgegen. Ich wiederhole: Wenn sie bei der Entgegennahme durch Maß oder Zahl präzise in ihrer Beschreibung bestimmt werden können. Das Salam-Geschäft ist sowohl bei jemandem zulässig, der die Ware besitzt, als auch bei jemandem, der sie nicht besitzt. In diesem Fall werden die Preise zuerst gezahlt und die Ware wird zum festgelegten Termin entgegengenommen.

B- Man kauft die Steine (kein Salam-Geschäft): In diesem Fall müssen die Steine beim Verkäufer vorhanden sein, aufgrund des Verbots, das zu verkaufen, was man nicht besitzt. Der Käufer sieht sie, und wenn er zustimmt, kauft er sie und zahlt den Preis, entweder vollständig in bar oder teilweise bar und teilweise als Kredit, je nach Vereinbarung.

C- Das Thema ist weder ein Verkauf noch ein Salam-Geschäft, sondern eine „Entlohnung“ (Ujrah). Wenn du zum Beispiel eine Mauer aus Stein bauen möchtest, schließt du einen Vertrag mit einem Maurer ab, dass er dir die Mauer als Werkvertrag baut, der Meter für so und so viel, wobei Material und Arbeit zu Lasten des Maurers gehen. Dies ist ein Werkvertrag (Muqawalah). In diesem Fall ist der Vertrag mit dem Maurer zulässig, egal ob er die Steine bereits hat oder nicht. Er ist verpflichtet, die Mauer zu bauen; dies ist ein Werkvertrag und kein Kaufvertrag über Steine, weder als Salam noch als Sofortkauf.

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