Antworten auf Fragen
Die Jizya und die Arabische Halbinsel
Was deine Frage zur Arabischen Halbinsel betrifft und wie von den Christen aus Nadschran die Jizya genommen wurde – was bedeutet, dass sie dort ansässig waren – sowie das Verbleiben der Juden in Chaibar unter der Bedingung, die Hälfte der Ernte abzugeben, wie es in den Hadithen überliefert ist, obwohl auf der Halbinsel nicht zwei Religionen existieren dürfen, und deine Anmerkung, dass dies wie ein Widerspruch wirke, so folgt hier die Antwort:
Unter den Rechtsgelehrten (Fuqaha) gibt es verschiedene Ansichten über die Grenzen der Arabischen Halbinsel, auf der keine zwei Religionen nebeneinander existieren dürfen, sondern nur der Islam.
Bei genauer Betrachtung wird deutlich, dass die Arabische Halbinsel in der Länge von Aden Abyan bis zum ländlichen Teil des Iraks reicht und in der Breite von al-Ubulla (nahe Basra) – also dem ländlichen Irak – bis nach Dschidda am Meer. Das bedeutet, dass der Jemen und Chaibar zur Arabischen Halbinsel gehören.
Dies begründet sich wie folgt:
a) Im Buch Al-Amwal heißt es: „Was die Arabische Halbinsel einschließlich des Jemen betrifft...“ (S. 50).
b) Ibn al-A'rabi überlieferte von al-Haytham bin Adi: „Die Halbinsel reicht von al-Udhayb bis Hadramaut.“ Al-Udhayb liegt im irakischen Boden, vier Meilen nach al-Qadisiyya an der Grenze zur Wüste, wie es im Mu'dscham al-Buldan vermerkt ist.
c) Von al-Asma'i wird überliefert: „Die Arabische Halbinsel liegt in der Länge zwischen Aden Abyan und dem ländlichen Irak und in der Breite zwischen al-Ubulla und Dschidda.“ Al-Ubulla liegt in der Gegend von Basra. Was Ibn al-A'rabi und al-Asma'i überlieferten, ist bei vielen Rechtsgelehrten die bekannte Ansicht.
d) Abu Dawud überlieferte von Sa'id bin Abdul Aziz, der sagte: „Die Arabische Halbinsel liegt zwischen al-Wadi bis zum äußersten Jemen, bis an die Grenzen des Iraks und bis zum Meer.“
e) Es wurde von Abu Ubaida bin al-Dscharrah überliefert, dass der Prophet (saw) sagte:
أخرجوا يهود أهل الحجاز وأهل نجران من جزيرة العرب
„Vertreibt die Juden des Hidschaz und die Leute von Nadschran von der Arabischen Halbinsel.“ (Überliefert von Ahmad. Al-Haythami sagte, dass Ahmad dies mit mehreren Überlieferungsketten berichtete, wobei die Männer zweier Ketten vertrauenswürdig sind und die Ketten lückenlos sind). In einer Überlieferung von al-Darimi über den Weg von Abu Ubaida bin al-Dscharrah heißt es: Das Letzte, was der Gesandte Allahs (saw) sprach, war:
أخرجوا اليهود من الحجاز وأهل نجران من جزيرة العرب
„Vertreibt die Juden aus dem Hidschaz und die Leute von Nadschran von der Arabischen Halbinsel.“ Daraufhin wies Umar (ra) sie aus.
f) Im Lexikon Al-Qamus al-Muhit unter dem Eintrag (g-z-r) heißt es: „Die Arabische Halbinsel: Das, was vom Indischen Meer und dem Syrischen Meer (Mittelmeer), dann vom Tigris und Euphrat umschlossen wird; oder das, was in der Länge zwischen Aden Abyan und den Randgebieten von Scham sowie in der Breite zwischen Dschidda und den Randgebieten des ländlichen Iraks liegt.“
Dementsprechend ist unsere bevorzugte Ansicht über die Arabische Halbinsel:
(Von Aden Abyan bis zu den Randgebieten von Scham in der Länge und von Dschidda am Meer bis zu den Randgebieten des ländlichen Iraks in der Breite). Das bedeutet, dass Nadschran und Chaibar dazugehören. Dies haben wir in Al-Amwal festgehalten, wo wir sagten: „Die Arabische Halbinsel einschließlich des Jemen.“
Was die Tatsache betrifft, dass der Gesandte Allahs (saw) von den Christen aus Nadschran die Jizya nahm und mit den Juden von Chaibar auf Basis der Erntehälfte (Musaqat) verfuhr und sie dort beließ, so ist dies korrekt. Jedoch geschah dies vor den Hadithen des Propheten (saw) über die Ausweisung der Juden und Christen von der Arabischen Halbinsel. Dies wird durch Folgendes deutlich:
a) Der Hadith von Aischa (ra):
آخر ما عهد رسول الله صلى الله عليه وسلم: لا يترك بجزيرة العرب دينان
„Das Letzte, was der Gesandte Allahs (saw) anordnete, war: Auf der Arabischen Halbinsel dürfen nicht zwei Religionen hinterlassen werden.“ (Überliefert von Ahmad; al-Haythami sagte, die Überlieferer seien die Männer des Sahih).
b) In der erwähnten Überlieferung von al-Darimi über Abu Ubaida (ra): Das Letzte, was der Gesandter Allahs (saw) sprach, war:
أخرجوا اليهود من الحجاز وأهل نجران من جزيرة العرب
„Vertreibt die Juden aus dem Hidschaz und die Leute von Nadschran von der Arabischen Halbinsel.“ Daraufhin wies Umar (ra) sie aus.
c) Al-Buchari überlieferte über den Weg von Sufyan bin Uyaina von Sulaiman bin Abi Muslim al-Ahwal, der Sa'id bin Dschubair hörte, wie er Ibn Abbas (ra) sagen hörte: „Der Donnerstag, und was ist mit dem Donnerstag!“, dann weinte er, bis seine Tränen den Kies befeuchteten. Ich fragte: „O Abu Abbas, was ist mit dem Donnerstag?“ Er sagte: „Die Schmerzen des Gesandten Allahs (saw) verschlimmerten sich...“ bis er sagte: Der Gesandte Allahs (saw) sprach:
أخرجوا المشركين من جزيرة العرب ...
„Vertreibt die Götzendiener von der Arabischen Halbinsel...“ Der Hadith bedeutet, dass der Prophet (saw) dies während seiner Todeskrankheit sagte.
Daher besteht kein Widerspruch zwischen der Erhebung der Jizya von den Christen aus Nadschran sowie dem Verfahren mit den Juden aus Chaibar (Landbewirtschaftung gegen einen Teil der Ernte) und deren Verbleib dort, und dem Befehl des Gesandten Allahs (saw), die Juden und Christen von der Arabischen Halbinsel auszuweisen. Denn dieser Befehl erfolgte in seinen letzten Tagen (saw) und ist somit das Aufhebende (an-Nasikh) für das, was davor war.
- Dhu l-Hidscha 1425 n. H. 12.01.2005 n. Chr.