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Fragen & Antworten

Beantwortung von Fragen: Die vorzügliche Tilgung eines Darlehens

April 21, 2018
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(Serie der Antworten des ehrwürdigen Gelehrten Ata Bin Khalil Abu Al-Rashta, Emir von Hizb ut-Tahrir, auf die Fragen der Besucher seiner Facebook-Seite „Fiqhi“)

Antwort auf Fragen Die vorzügliche Tilgung eines Darlehens

An: Asma Jube - Om Ahmad - Al-Wathiqa bi Wa'd Allah

Fragen von:

1- Asma Jube

„As-Salamu Alaikum Wa Rahmatullah Wa Barakatuh, wenn man sich, wie im Beispiel, eine Tonne Eisen leiht und diese aus freiem Willen ohne Aufforderung oder Druck seitens des Kreditgebers mit einem Aufschlag zurückgibt... wäre das nicht eine vorzügliche Tilgung (husn al-qada' )? Bitte klären Sie uns auf.“ Ende.

2- Om Ahmad

„Wie erwähnt, ist es nicht erlaubt, etwas zu verleihen, damit es mit weniger oder mehr zurückgegeben wird, sondern es muss in Art und Menge dem entsprechen, was geliehen wurde. Möge Allah Sie belohnen. Ich bin jedoch durch den Begriff ‚vorzügliche Tilgung‘ verwirrt: Warum wird dies nicht als Riba (Zins) gewertet, wenn doch jede Zunahme in Art und Menge, wie in der Antwort erwähnt, als Riba gilt? Könnten Sie uns erklären, warum wir den Hadith des Gesandten ﷺ, als er ein junges Kamel lieh und ein vorzügliches, älteres Kamel zurückgab, als vorzügliche Tilgung betrachten, während wir die Rückgabe von anderthalb Tonnen Eisen für eine geliehene Tonne als Riba ansehen? Wurde nicht erwähnt, dass eine Zunahme in Art und Menge unzulässig ist?“ Ende.

3- Al-Wathiqa bi Wa'd Allah

„As-Salamu Alaikum, unser ehrenwerter Sheikh, möge Allah Sie belohnen. In der Antwort hieß es: ‚Das Darlehen muss dem Eigentümer ohne Zunahme (Nutzen) zurückgegeben werden, sonst wäre es Riba‘. Meinen Sie mit der Zunahme eine vom Kreditgeber bei der Kreditvergabe zur Bedingung gemachte Zunahme? Oder ist eine Zunahme auch ohne ausdrückliche Bedingung unzulässig?“ Ende.

Antwort auf die drei Fragen, da sie dasselbe Thema betreffen:

(Wa Alaikum As-Salam Wa Rahmatullah Wa Barakatuh,

Was den im Hadith des Gesandten ﷺ erwähnten Begriff der vorzüglichen Tilgung (husn al-qada') betrifft, so bedeutet dies nicht eine Zunahme in Anzahl, Gewicht oder Maß, sondern es bezieht sich auf dieselbe Anzahl, dasselbe Gewicht und dasselbe Maß. Es ist jedoch zulässig, eine bessere Qualität zurückzugeben. Wenn jemand beispielsweise 10 Kilogramm Weizen leiht, darf er diesen in einer besseren Qualität zurückgeben, jedoch bei demselben Gewicht von 10 Kilogramm. Wenn er zehn Sa' Reis leiht, darf er ihn in einer besseren Qualität zurückgeben, aber im selben Maß, also zehn Sa'. Wenn er ein Schaf leiht, darf er ein besseres Schaf zurückgeben, aber nicht zwei Schafe. Dies ist die vorzügliche Tilgung, jedoch nicht durch eine Zunahme an Gewicht, Maß oder Anzahl.

Dementsprechend ist der Hadith des Gesandten ﷺ zu verstehen, der in unserer vorherigen Antwort zitiert wurde:

عَنْ أَبِي رَافِعٍ قَالَ «اسْتَسْلَفَ رَسُولُ اللَّهِ ﷺ بَكْرًا فَجَاءَتْهُ إِبِلٌ مِنْ الصَّدَقَةِ فَأَمَرَنِي أَنْ أَقْضِيَ الرَّجُلَ بَكْرَهُ فَقُلْتُ لَمْ أَجِدْ فِي الْإِبِلِ إِلَّا جَمَلًا خِيَارًا رَبَاعِيًا فَقَالَ النَّبِيُّ ﷺ أَعْطِهِ إِيَّاهُ فَإِنَّ خِيَارَ النَّاسِ أَحْسَنُهُمْ قَضَاءً»

„Abu Rafi' berichtete: ‚Der Gesandte Allahs ﷺ lieh sich ein junges Kamel (bakr). Später trafen Kamele aus der Zakat ein, und er befahl mir, dem Mann sein junges Kamel zurückzugeben. Ich sagte: Ich finde unter den Kamelen nur ein vorzügliches Kamel im sechsten Lebensjahr (ruba'iyan). Da sagte der Prophet ﷺ: Gib es ihm, denn die Besten unter den Menschen sind jene, die ihre Schulden auf die beste Weise tilgen.‘“ (Überliefert von Abu Dawud u. a.)

Das heißt, er gab ihm ein Kamel zurück, das besser und wertvoller war als das geliehene, aber in der gleichen Anzahl, nämlich ein einziges Kamel.

Dies ist es auch, was in unserer Antwort bezüglich des Beispiels mit der Tonne Eisen stand: Wenn man eine Tonne leiht und beispielsweise anderthalb Tonnen zurückgibt, ist dies nicht erlaubt, sondern es muss dasselbe Gewicht sein.

Zusammenfassend bedeutet die vorzügliche Tilgung keine Zunahme an Gewicht, Maß oder Anzahl, sondern erfolgt im gleichen Gewicht, Maß und in der gleichen Anzahl. Es ist jedoch zulässig, dass es von einer besseren Sorte ist, wenn der Schuldner dies möchte, ohne dass der Gläubiger dies zur Bedingung gemacht hat, da der Gesandte ﷺ mit etwas Besserem und Vorzüglicherem tilgte, ohne eine Bedingung des Gläubigers.

Im Buch Das Ökonomische System heißt es im Kapitel über Riba:

„Was das Darlehen (qard) betrifft, so ist es in diesen sechs Gattungen sowie in allen anderen Dingen, die man besitzen und deren Eigentum man übertragen kann, zulässig. Riba tritt darin nur dann ein, wenn es einen Nutzen nach sich zieht, aufgrund dessen, was Al-Harith ibn Abi Usamah aus dem Hadith von Ali (r) überlieferte:

«أَنَّ النَّبِيَّ ﷺ نَهَى عَنْ قَرْضٍ جَرَّ مَنْفَعَةً»

‚Dass der Prophet ﷺ ein Darlehen verbot, das einen Nutzen nach sich zieht.‘

In einer anderen Überlieferung heißt es:

«كُلُّ قَرْضٍ جَرَّ مَنْفَعَةً فَهُوَ رِبًا»

‚Jedes Darlehen, das einen Nutzen nach sich zieht, ist Riba.‘

Davon ausgenommen ist die vorzügliche Tilgung ohne eine (mengenmäßige) Zunahme, aufgrund dessen, was Abu Dawud von Abu Rafi' überlieferte: ‚Der Gesandte Allahs ﷺ lieh sich ein junges Kamel. Später trafen Kamele aus der Zakat ein, und er befahl mir, dem Mann sein junges Kamel zurückzugeben. Ich sagte: Ich finde unter den Kamelen nur ein vorzügliches Kamel im sechsten Lebensjahr. Da sagte er: Gib es ihm, denn die Besten unter den Menschen sind jene, die ihre Schulden auf die beste Weise tilgen.‘“

Man kann auch nicht sagen, dass Schenkungen und Geschenke erlaubt sind und es daher zulässig wäre, ein Darlehen bei gutem Willen und ohne Bedingung mit einem höheren Gewicht, einer höheren Anzahl oder einem höheren Maß zurückzuzahlen. Dies ließe sich nur sagen, wenn es nicht mit dem Thema des Darlehens verknüpft wäre. Doch die Zunahme geschah hier aufgrund des Darlehens; sie ist somit ein Nutzen daraus und fällt unter das, was Al-Harith ibn Abi Usamah aus dem Hadith von Ali (r) überlieferte: „Dass der Prophet ﷺ ein Darlehen verbot, das einen Nutzen nach sich zieht“, und in der anderen Überlieferung: „Jedes Darlehen, das einen Nutzen nach sich zieht, ist Riba“.

Ebenso kann man nicht sagen, dass eine bessere Qualität einen Nutzen darstellt, da der Gesandte ﷺ dies erlaubte und es als vorzügliche Tilgung betrachtete, wie im oben genannten Hadith von Abu Rafi' dargelegt.

Ich hoffe, dass dies ausreichend ist, so Allah will.)

Ihr Bruder Ata Bin Khalil Abu Al-Rashta

  1. Scha'ban 1439 n. H. 21.04.2018 n. Chr.

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