Serie der Antworten des ehrwürdigen Gelehrten Ata Bin Khalil Abu Al-Rashtah, Emir von Hizb ut-Tahrir, auf die Fragen der Besucher seiner Facebook-Seite „Fiqhi“
Antwort auf eine Frage
An Jaber Thawabta
Frage:
As-Salamu Alaikum wa Rahmatullahi wa Barakatuh,
eine Frage zum Thema Verkauf:
Wir möchten Land pachten, um daraus Steine zu gewinnen, gegen einen bestimmten Geldbetrag. Falls die Steine jedoch nicht geeignet sein sollten, möchten wir den Verkauf in eine prozentuale Beteiligung umwandeln. Ist dieser Verkauf gültig oder nichtig, da es sich um einen Vertrag innerhalb eines Vertrages handelt? Bitte um eine baldige Antwort.
Antwort:
Wa Alaikum as-Salam wa Rahmatullahi wa Barakatuh,
mein Bruder, das Einfügen eines Vertrages in einen anderen Vertrag, so dass dieser daran geknüpft ist (als Bedingung), ist nicht zulässig. Du sagst hier, dass der erste Vertrag ein Pachtvertrag ist, der jedoch die Bedingung enthält, dass – falls die Steine ungeeignet sind – der Vertrag in einen Verkauf auf prozentualer Basis umgewandelt wird. Obwohl dies in deiner Frage nicht ganz klar formuliert ist – du hast nicht erläutert, was genau mit „prozentualer Basis“ gemeint ist –, so ist die wahrscheinlichste Bedeutung (ar-rajih), dass daraus ein anderer Vertrag wird. Das heißt, es bleibt nicht beim ersten Pachtvertrag, sondern er wird in einen anderen Vertrag umgewandelt.
Basierend auf dieser Gewichtung (Tarjih) finden hier die Ahadith des Gesandten ﷺ Anwendung, die zwei Verkäufe in einem Verkauf und zwei Abschlüsse in einem Abschluss verbieten:
- At-Tirmidhi überlieferte in seinen Sunan von Abu Salama über Abu Huraira, der sagte:
نَهَى رَسُولُ اللَّهِ ﷺ عَنْ بَيْعَتَيْنِ فِي بَيْعَةٍ
„Der Gesandte Allahs ﷺ verbot zwei Verkäufe in einem Verkauf.“ Abu Isa (At-Tirmidhi) sagte: Der Hadith von Abu Huraira ist ein guter und authentischer Hadith (hasan sahir).
- Ahmad überlieferte in seinem Musnad von Abdurrahman bin Abdullah bin Mas’ud (r.a.) von seinem Vater, der sagte:
نَهَى رَسُولُ اللَّهِ ﷺ عَنْ صَفْقَتَيْنِ فِي صَفْقَةٍ وَاحِدَةٍ
„Der Gesandte Allahs ﷺ verbot zwei Abschlüsse in einem einzigen Abschluss.“
In dem Buch As-Schachsiyya al-Islamiyya (Die islamische Persönlichkeit), Band 2, Kapitel „Der Ratenkauf“ (Bay’ at-Taqsit), heißt es dazu:
„(...) Das Ergebnis ist: Wenn einer der beiden Vertragspartner zum anderen sagt: ‚Ich verkaufe dir mein Haus für tausend unter der Bedingung, dass du mir dein Haus für tausend verkaufst‘, und dieser sagt: ‚Ich nehme an‘, dann ist dies ein einziger Kaufvertrag, in dem zwei Verkäufe stattfanden. Dies ist nicht zulässig, da der Prophet ﷺ zwei Verkäufe in einem Verkauf und zwei Abschlüsse in einem Abschluss verboten hat (...)“
Somit ist dieser Vertrag nicht gültig. Wie bereits erwähnt, basiert diese Antwort auf der wahrscheinlichsten Deutung des Begriffs „prozentuale Basis“, nämlich dass dieser Begriff einen neuen Vertrag bedeutet – also keinen Pachtvertrag mehr, sondern einen Vertrag über den Verkauf der Steine gegen einen Prozentsatz. Mit anderen Worten: Der Pachtvertrag mit einer festen Gebühr wird in einen Verkaufsvertrag über die resultierenden Steine auf prozentualer Basis umgewandelt. Sollte dies jedoch nicht so gemeint sein, dann formuliere die Frage bitte erneut in klarer Weise. Allah sei mit dir.
Ihr Bruder Ata Bin Khalil Abu Al-Rashtah
- Rabi’ al-Awwal 1440 n. H. entspricht dem 04.12.2018 n. Chr.
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