(Serie der Antworten des ehrwürdigen Gelehrten Ata bin Khalil Abu al-Rashtah, Emir von Hizb ut-Tahrir, auf die Fragen der Besucher seiner Facebook-Seite „Fiqhi“)
An Bilal Abu Munshar
Frage:
Könnten Sie uns bitte einen Hadith nennen, der belegt, dass Handelsgüter zu den Kategorien gehören, auf die Zakat gezahlt werden muss? Oder wurden sie lediglich durch Meinung und Ijtihad in diese Kategorien aufgenommen?
Antwort:
As-salamu alaikum wa rahmatullahi wa barakatuh.
Die Zakat auf Handelsgüter (ʿurūḍ at-tijārah) wurde nicht durch bloße Meinung oder Ijtihad eingeführt, sondern es gibt detaillierte Beweise dafür, die im Buch „Das Eigentum im Kalifatsstaat“ auf Seite 164 (arabische Ausgabe) wie folgt erläutert werden:
„Handelsgüter (ʿurūḍ at-tijārah) bezeichnen alles außer Bargeld, das zum Zweck des Handels – also des Kaufs und Verkaufs mit Gewinnabsicht – verwendet wird. Dazu gehören Nahrungsmittel, Kleidung, Möbel, Industrieerzeugnisse, Tiere, Mineralien, Grundstücke, Gebäude und alles andere, was gekauft und verkauft wird.
Auf Güter, die zum Handel bestimmt sind, ist die Zakat zu entrichten, worüber unter den Gefährten (Sahaba) kein Dissens herrscht. Es wurde von Samura ibn Dschundub überliefert:
أَمَّا بَعْدُ، فَإِنَّ رَسُولَ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ كَانَ يَأْمُرُنَا أَنْ نُخْرِجَ الصَّدَقَةَ مِنَ الَّذِي نُعِدُّ لِلْبَيْعِ
„Was nun folgt: Wahrlich, der Gesandte Allahs (s.a.w.) pflegte uns zu befehlen, die Zakat von dem zu entrichten, was wir zum Verkauf bereitstellten.“ (überliefert von Abu Dawud)
Und von Abu Dharr wird vom Propheten (s.a.w.) überliefert:
وَفِي الْبَزِّ صَدَقَتُهُ
„Und auf Stoffe (al-Bazz) entfällt die Zakat.“ (überliefert von ad-Daraqutni und al-Baihaqi)
Al-Bazz bezeichnet die Gewänder und Stoffe, mit denen gehandelt wird. Abu Ubayd überlieferte von Abu ʿAmra ibn Hammas, dass sein Vater sagte:
مَرَّ بِي عُمَرُ بْنُ الْخَطَّابِ، فَقَالَ: يَا حَمَاسُ، أَدِّ زَكَاةَ مَالِكَ، فَقُلْتُ: مَا لِي مَالٌ إِلاَّ جِعَابٌ، وَأَدَمٌ. فَقَالَ: قَوِّمْهَا قِيمَةً، ثُمَّ أَدِّ زَكَاتَهَا
„Umar ibn al-Chattab kam an mir vorbei und sagte: ‚O Hammas, entrichte die Zakat auf dein Vermögen.‘ Da sagte ich: ‚Ich besitze kein Vermögen außer Köchern und Lederhäuten.‘ Er sagte: ‚Schätze ihren Wert und entrichte dann ihre Zakat.‘“
Und von Abdurrahman ibn Abd al-Qari wird überliefert:
كُنْتُ عَلَى بَيْتِ الْمَالِ، زَمَنَ عُمَرَ بْنِ الْخَطَّابِ، فَكَانَ إِذَا خَرَجَ الْعَطَاءُ جَمَعَ أَمْوَالَ التُّجَّارِ، ثُمَّ حَسَبَهَا، شَاهِدَهَا وَغَائِبَهَا، ثُمَّ أَدِّ الزَّكَاةَ مِنْ شَاهِدِ الْمَالِ عَلَى الشَّاهِدِ وَالْغَائِبِ
„Ich war zur Zeit von Umar ibn al-Chattab für das Bait al-Mal zuständig. Wenn die Zuteilungen (al-ʿAtāʾ) ausgezahlt wurden, sammelte er die Vermögen der Händler ein, berechnete sie – sowohl das präsente als auch das abwesende Gut – und nahm dann die Zakat vom präsenten Vermögen für das präsente und das abwesende Gut.“ (überliefert von Abu Ubayd)
Ebenso wurde von Ibn Umar überliefert:
مَا كَانَ مِنْ رَقِيقٍ أَوْ بَزٍّ يُرَادُ بِهِ التِّجَارَةُ، فَفِيهِ الزَّكَاةُ
„Was an Sklaven oder Stoffen für den Handel bestimmt ist, darauf ist die Zakat zu entrichten.“ (überliefert von Abu Ubayd)“ Ende des Zitats.
Ihr Bruder Ata bin Khalil Abu al-Rashtah
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