(Serie der Antworten des ehrenwerten Gelehrten Ata Bin Khalil Abu al-Rashta, Amir von Hizb ut-Tahrir, auf die Fragen der Besucher seiner Facebook-Seite „Fiqhi“)
Antwort auf eine Frage An Iman Thawabteh
Frage:
As-Salamu Alaikum,
ich bin eine Krankenpflegestudentin an der Universität Hebron. Meine Dozentin hat begonnen, Kurse im Bereich der Energieheilung zu belegen, und beabsichtigt, darin ihren Master zu machen.
Ein Kommilitone von uns hat jedoch zu diesem Thema recherchiert und behauptet, dass es islamrechtlich verboten (haram) sei. Die Dozentin verlangte von ihm einen eindeutigen islamrechtlichen Beweis für das Verbot, da sie ihr Studium in diesem Bereich fortsetzen möchte. Der Student war jedoch nicht in der Lage, einen klaren Beweis aus dem Koran und der Sunna zu diesem speziellen Thema vorzulegen. Könnten Sie mir bitte helfen, Ihre Ansicht zu diesem Thema zu begründen?
Antwort:
Aus der Frage geht nicht eindeutig hervor, was mit „Energieheilung“ gemeint ist. Es wäre besser gewesen, wenn die Fragestellerin die Bedeutung der Energieheilung erläutert hätte, damit wir die Frage präzise beantworten können.
Da das Thema des Verbots (Tahrim) jedoch zur Sprache gebracht wurde, gehe ich davon aus, dass sie nicht nach physisch messbarer Energie fragt, wie etwa Strahlentherapie, Laserbehandlung, der Strahlentherapie zur Krebsbehandlung, bei der hochenergetische Strahlen verwendet werden, oder der Magnetresonanztomographie: Magnetic resonance imaging (MRI) (umgangssprachlich auch Kernspintomographie genannt) oder Ähnlichem. Gegen diese und vergleichbare Behandlungsmethoden ist nichts einzuwenden.
Vielmehr vermute ich, dass die Fragestellerin nach der sogenannten „Bioenergie“ fragt. Falls diese Form der Energie gemeint ist, so sage ich mit der Hilfe Allahs:
Nach den uns vorliegenden Informationen über das Thema der Bioenergie-Heilung hat sich herausgestellt, dass es sich um eine Art der Behandlung handelt, die auf buddhistischen philosophischen Grundlagen basiert. Ihre Anhänger behaupten, es handele sich um eine „psychisch-physisch-spirituelle Heilung, die auf dem Verständnis verborgener Einflüsse auf den Menschen basiert, welche von den alten Orientalen entdeckt wurden. Die wichtigste davon sei die Existenz einer im Universum fließenden Kraft namens ‚Ki‘, ‚Chi‘ oder ‚Prana‘. Der Mensch könne diese Kraft empfangen und in seine unsichtbaren Körper leiten, um Heilung von unheilbaren körperlichen Krankheiten zu erlangen, psychischen Störungen und Depressionen vorzubeugen oder sogar psychische Einflussfähigkeiten zu erlangen, die es ihm ermöglichen, Erfolg zu haben, Menschen zu verändern und ihre Körper sowie Psychen maßgeblich zu beeinflussen...“ Es ist eine Behandlung, bei der sich bestimmte Übungen mit Scharlatanerie und Gaukelei vermischen.
Es besteht kein Zweifel daran, dass eine solche Behandlung verboten (haram) ist, da sie auf buddhistischen philosophischen Grundlagen basiert, die dem Islam widersprechen, und weil sie eine Form von Gaukelei und Scharlatanerie darstellt.
Es ist für das Urteil des Verbots nicht erforderlich, dass ein Text aus dem Buch Allahs oder der Sunna existiert, der explizit eine Behandlung unter dem Namen „Bioenergie“ erwähnt. Vielmehr genügt es, dass feststeht, dass diese Heilmethode auf heidnisch-buddhistische philosophische Grundlagen zurückzuführen ist und dass sich in ihr bestimmte Übungen mit Gaukelei und Scharlatanerie vermischen.
Falls dies der Kern der Frage ist, so ist die Antwort wie oben dargelegt. Sollte jedoch eine andere Art von Energie gemeint sein, so müsste diese klar benannt werden, damit wir sie, so Allah will, beantworten können.
Ihr Bruder Ata Bin Khalil Abu al-Rashta
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