Antwort auf eine Frage
Banner (al-Alwiya) und Fahnen (ar-Rayat)
Frage:
Das Thema der Banner (al-Alwiya) und Fahnen (ar-Rayat) wird im Buch „Das Regierungssystem“ (Nizam al-Hukm, genehmigte Fassung, S. 158) sowie im Buch „Die islamische Persönlichkeit“ (ash-Shakhsiyya, Band 2, genehmigte Fassung, S. 183) behandelt. Dabei sind einige Unklarheiten aufgefallen:
Es heißt dort: „Das Banner (al-Liwa), auch al-ʿAlam genannt, ist das Zeichen für den Standort des Armeebefehlshabers (Amir al-Jaysh) ... Die Fahne (ar-Raya) ist ein Feldzeichen, das der Armee gegeben wird ... Die Armee hat viele Fahnen, während sie nur ein Banner besitzt.“ Wie ist das zu verstehen?
Es heißt: „Das Banner wird für den Armeebefehlshaber (oder den Armeeführer, wie es an anderer Stelle heißt) geknüpft, während die Fahne während des Krieges vom Schlachtenführer (Qaʾid al-Maʿraka) verwendet wird.“ Was ist der Unterschied zwischen dem, was für den Armeebefehlshaber geknüpft wird, und dem, was dem Schlachtenführer gegeben wird?
Es heißt: „Das Banner wird am Sitz des Kalifats über dem Palast des Kalifen gehisst, während die Fahnen an allen staatlichen Stellen, Ämtern, Verwaltungen und Institutionen gehisst werden.“ Ist der Sitz des Kalifats etwa keine staatliche Institution?
Es heißt: „Das Banner (al-Liwa) ist das, was an das Ende einer Lanze gebunden und um sie gewickelt wird. Es wird gesagt, es heiße Liwa, weil es aufgrund seiner Größe zusammengerollt (yulwa) und nur bei Bedarf entfaltet wird. Die Fahne (ar-Raya) hingegen wird an das Ende einer Lanze gebunden und dem Wind überlassen, damit er sie wehen lässt.“ Wie kann das Banner dann über dem Sitz des Kalifats und dem Hauptquartier des Armeebefehlshabers gehisst werden, wenn es nicht im Wind wehen soll, während dies nur für die Fahne gilt?
Wir bitten um Klärung dieser Punkte, insbesondere da das Banner und die Fahne markante Zeichen des Staates sind und es wichtig ist, dass sie ohne Unklarheiten verstanden werden. Möge Allah euch segnen.
Antwort:
Es gibt keine Unklarheit, wenn man das in beiden Büchern Erwähnte genau betrachtet und im Zusammenhang liest:
- Sprachlich gesehen wird sowohl für das Banner (al-Liwa) als auch für die Fahne (ar-Raya) der Begriff al-ʿAlam (Zeichen/Fahne) verwendet. Im Lexikon al-Qamus al-Muhit heißt es unter der Wurzel (r-w-y): „... ar-Raya ist al-ʿAlam, Plural Rayat ...“. Und unter der Wurzel (l-w-y): „... al-Liwa ist al-ʿAlam, Plural Alwiya ...“.
Die Scharia hat jedoch beiden Begriffen in der Anwendung eine spezifische rechtliche Bedeutung gegeben:
- Das Banner (al-Liwa) ist weiß mit der schwarzen Aufschrift „La ilaha illa Allah, Muhammad Rasul Allah“. Es wird für den Armeebefehlshaber (Amir al-Jaysh) oder den Armeeführer geknüpft. Es dient als Zeichen für seinen Standort und befindet sich dort, wo er sich aufhält. Der Beleg dafür, dass das Banner für den Armeebefehlshaber geknüpft wird, ist:
دَخَلَ النَّبِيُّ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ مَكَّةَ يَوْمَ الْفَتْحِ وَلِوَاؤُهُ أَبْيَضُ
„Der Prophet (s.a.w.) betrat Mekka am Tag der Eroberung, während sein Banner (Liwa) weiß war.“ (Überliefert von Ibn Mājah über Jābir)
Und bei an-Nasāʾī wird von Anas überliefert:
أَنَّهُ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ حِينَ أَمَّرَ أُسَامَةَ بْنَ زَيْدٍ عَلَى الْجَيْشِ لِيَغْزُوَ الرُّومَ عَقَدَ لِوَاءَهُ بِيَدِهِ
„Dass er (s.a.w.), als er Usāma ibn Zaid als Befehlshaber über das Heer für den Feldzug gegen die Römer einsetzte, dessen Banner (Liwa) eigenhändig knüpfte.“
- Die Fahne (ar-Raya) ist schwarz mit der weißen Aufschrift „La ilaha illa Allah, Muhammad Rasul Allah“. Sie wird den Kommandeuren der Armeeeinheiten (Bataillone, Brigaden, Sondereinheiten) gegeben. Der Beleg ist, dass der Gesandte (s.a.w.), als er der Oberbefehlshaber der Armee in Chaibar war, sagte:
لَأُعْطِيَنَّ الرَّايَةَ غَداً رَجُلاً يُحِبُّ اللهَ وَرَسُولَهُ، وَيُحِبُّهُ اللهَ وَرَسُولُهُ، فَأَعْطَاهَا عَلِيّاً
„Morgen werde ich die Fahne (ar-Raya) gewiss einem Mann geben, der Allah und Seinen Gesandten liebt und der von Allah und Seinem Gesandten geliebt wird. Er gab sie dann Ali.“ (Überliefert bei al-Buchārī und Muslim)
Ali (k.A.w.) galt zu diesem Zeitpunkt als Kommandeur einer Einheit oder eines Bataillons innerhalb der Armee. Ebenso heißt es im Hadith von al-Hārith ibn Hassān al-Bakrī:
قَدِمْنَا الْمَدِينَةَ فَإِذَا رَسُولُ اللهِ صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ عَلَى الْمِنْبَرِ، وَبِلَالٌ قَائِمٌ بَيْنَ يَدَيْهِ، مُتَقَلِّدٌ السَّيْفَ بَيْنَ يَدَيْ رَسُولُ اللهِ صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ، وَإِذَا رَايَاتٌ سُودٌ، فَسَأَلْتُ: مَا هَذِهِ الرَّايَاتُ؟ فَقَالُوا: عَمْرُو بْنُ الْعَاصِ قَدِمَ مِنْ غَزَاةٍ
„Wir kamen in Medina an und sahen den Gesandten Allahs (s.a.w.) auf dem Minbar, während Bilāl mit umgehängtem Schwert vor ihm stand. Da waren schwarze Fahnen (Rayat) zu sehen. Ich fragte: ‚Was sind das für Fahnen?‘ Man antwortete: ‚Amr ibn al-Aas ist von einem Feldzug zurückgekehrt‘.“
Die Worte „da waren schwarze Fahnen“ bedeuten, dass es viele Fahnen innerhalb der Armee gab, während ihr Befehlshaber ein einziger war, nämlich Amr ibn al-Aas. Das bedeutet, dass sie bei den Anführern der Bataillone und Einheiten waren.
Daraus ergibt sich: Das Banner wird für den Armeebefehlshaber geknüpft, und die Fahnen sind beim Rest der Armee, ihren Brigaden, Bataillonen und Einheiten. So gibt es in einer Armee nur ein Banner, aber viele Fahnen. Das Banner ist das Kennzeichen des Armeebefehlshabers, die Fahnen sind die Feldzeichen der Soldaten.
- Das Banner wird für den Armeebefehlshaber geknüpft und kennzeichnet sein Hauptquartier, d. h. es ist fest an seinen Standort gebunden. In der Schlacht jedoch trägt der Schlachtenführer – ob er nun der Armeebefehlshaber selbst ist oder ein von ihm ernannter Anführer – die Fahne (ar-Raya) während des Kampfes auf dem Feld. Deshalb wird sie auch „Mutter des Krieges“ (Umm al-Harb) genannt.
In einer laufenden Schlacht gibt es daher eine einzige Fahne bei jedem Schlachtenführer. Dies war zur damaligen Zeit üblich, und das Aufrechterhalten der Fahne war ein Zeichen für die Stärke und Standhaftigkeit des Schlachtenführers. Dies ist eine organisatorische Regelung, die den militärischen Traditionen folgt.
Der Gesandte Allahs (s.a.w.) verkündete den Tod von Zaid, Jaʿfar und Ibn Rawāḥa, bevor die Nachricht von der Armee eintraf:
أَخَذَ الرَّايَةَ زَيْدٌ فَأُصِيبَ، ثُمَّ أَخَذَ جَعْفَرٌ فَأُصِيبَ، ثُمَّ أَخَذَ ابْنُ رَوَاحَةَ فَأُصِيبَ
„Zaid nahm die Fahne (ar-Raya) und fiel, dann nahm sie Jaʿfar und fiel, dann nahm sie Ibn Rawāḥa und fiel.“
Ebenso kann im Falle eines Krieges, wenn der Kalif selbst der Armeeführer auf dem Feld ist, das Banner (al-Liwa) in der Schlacht mitgeführt werden und nicht nur die Fahne. In der Biografie von Ibn Hischām wird bei der Beschreibung der großen Schlacht von Badr erwähnt, dass sowohl das Banner als auch die Fahne in der Schlacht präsent waren.
Im Frieden oder nach Ende der Schlacht sind die Fahnen innerhalb der Armee verteilt und werden von den Brigaden, Bataillonen und Einheiten geführt, wie es im Hadith von al-Hārith ibn Hassān al-Bakrī über die Armee von Amr ibn al-Aas beschrieben wurde.
- Der Kalif ist im Islam der Oberbefehlshaber der Armee. Daher wird das Banner an seinem Amtssitz, dem Sitz des Kalifats (Dar al-Khilafah), gehisst. Dies ist schariatrechtlich begründet, da das Banner für den Armeebefehlshaber geknüpft wird. Es ist zudem (aus administrativen Gründen) erlaubt, die Fahne zusätzlich am Sitz des Kalifats zu hissen, da der Kalif das Oberhaupt der staatlichen Institutionen ist.
An allen anderen Staatsorganen, Institutionen und Verwaltungen wird hingegen nur die Fahne (ar-Raya) und nicht das Banner gehisst, da das Banner speziell dem Armeebefehlshaber als Zeichen seines Standorts vorbehalten ist.
- Das Banner wird an das Ende einer Lanze gebunden und um sie gewickelt. Es wird dem jeweiligen Armeebefehlshaber entsprechend der Anzahl der Armeen gegeben (z. B. für den Befehlshaber der ersten, zweiten oder dritten Armee; oder für den Befehlshaber der Armee von Syrien, Irak oder Palästina; oder von Aleppo, Homs oder Beirut usw.).
Ursprünglich bleibt es um die Lanze gewickelt und wird nur bei Bedarf entfaltet. So wird es beispielsweise über dem Sitz des Kalifats aufgrund der Bedeutung des Ortes entfaltet, ebenso über den Hauptquartieren der Armeebefehlshaber in Friedenszeiten, damit die Umma die Erhabenheit ihrer Armeebanner sieht. Wenn dieser Bedarf jedoch mit sicherheitsrelevanten Aspekten kollidiert – etwa wenn befürchtet wird, dass der Feind die Standorte der Befehlshaber identifiziert –, kehrt man zum Ursprung zurück: Das Banner wird nicht entfaltet, sondern bleibt gewickelt.
Die Fahne (ar-Raya) hingegen wird dem Wind überlassen, damit er sie wehen lässt, so wie es bei heutigen Flaggen üblich ist. Deshalb wird sie an den staatlichen Ämtern angebracht.
Zusammenfassung:
Erstens: In Bezug auf die Armee
Während eines Krieges verbleibt das Banner am Standort des Armeebefehlshabers. Ursprünglich wird es nicht entfaltet, sondern bleibt um die Lanze gewickelt; es kann jedoch nach Prüfung der Sicherheitslage entfaltet werden. Der Schlachtenführer trägt auf dem Feld eine Fahne (ar-Raya). Wenn der Kalif selbst auf dem Feld ist, darf auch das Banner getragen werden.
In Friedenszeiten wird das Banner für die Armeebefehlshaber geknüpft, bleibt gewickelt oder kann an ihren Hauptquartieren entfaltet werden. Die Fahnen sind innerhalb der Armee bei den Brigaden, Bataillonen und Einheiten verteilt. Jede Einheit kann (aus administrativen Gründen) eine eigene Kennzeichnung haben, die zusammen mit der Fahne geführt wird.
Zweitens: In Bezug auf staatliche Stellen und Institutionen
An allen staatlichen Stellen, Institutionen und Sicherheitsbehörden wird ausschließlich die Fahne (ar-Raya) gehisst. Eine Ausnahme bildet der Sitz des Kalifats, an dem das Banner gehisst wird, da der Kalif der Oberbefehlshaber der Armee ist. Es ist erlaubt, am Sitz des Kalifats zusätzlich die Fahne zu hissen, da dieser die Spitze der Staatsinstitutionen darstellt. Auch private Institutionen und die Bürger können die Fahne tragen und an ihren Häusern oder Gebäuden hissen, insbesondere an Feiertagen oder bei Siegesfeiern.
Ich hoffe, dass diese Erläuterung ausreicht, um jegliche Unklarheit in diesem Thema zu beseitigen.
- Dschumada al-Ula 1425 n. H. 03.07.2004 n. Chr.