(Serie der Antworten des ehrwürdigen Gelehrten Ata bin Khalil Abu al-Rashtah, Emir von Hizb ut-Tahrir, auf die Fragen der Besucher seiner Facebook-Seite „Fiqhi“)
Antwort auf eine Frage
An M Dalih Akbar Sembiring
Frage:
As-Salamu Alaikum. Muss man auf die Wiedererrichtung des Kalifats warten, um die Todesstrafe zu erbitten? Angenommen, jemand lebt in einem säkularen Staat und hat eine Sünde begangen, die nach den Bestimmungen der Scharia mit dem Tod bestraft wird. Wenn er wünscht, dass die Strafe an ihm vollzogen wird, gilt es als scharia-konform, wenn er beispielsweise vertrauenswürdige Gefährten bittet, das Urteil an ihm zu vollstrecken?
Question: Should one wait for Khilafah to be re-established to ask for a death penalty? Say someone is living in a secular country, and he conducted a misdeed that is punishable by death under shari'a. If he wishes to be punished to death, does it count as shar'i if he asks for it to be done by, for example, trusted companions?
Antwort:
Wa Alaikum as-Salam wa Rahmatullahi wa Barakatuh,
aus deiner Frage geht deutlich hervor, dass du bestrebt bist, die Sünde und die Strafe im Jenseits loszuwerden. Du bist der Ansicht, dass die Strafe im Jenseits – welche weitaus gewaltiger und härter ist – entfällt, wenn du bereits im Diesseits bestraft wirst. Deshalb fragst du, ob es eine Stelle gibt, an die man sich wenden kann, damit die Strafe an einem vollzogen wird. Doch mein Bruder, es gibt einige Punkte, die dir klar sein müssen:
1- Eine weltliche Strafe, welche die Sünde am Tag der Auferstehung sühnt, setzt voraus, dass es sich um eine scharia-konforme Strafe eines islamischen Staates handelt, d. h. eines Staates, der nach dem Gesetz Allahs regiert und nicht nach menschengemachten Gesetzen. Zu den Belegen hierfür gehört, was Muslim von 'Ubada bin as-Samit überlieferte, der sagte: „Wir waren beim Gesandten Allahs (s.a.w.) in einer Versammlung, und er sagte:
تُبَايِعُونِي عَلَى أَنْ لَا تُشْرِكُوا بِاللهِ شَيْئًا، وَلَا تَزْنُوا، وَلَا تَسْرِقُوا، وَلَا تَقْتُلُوا النَّفْسَ الَّتِي حَرَّمَ اللهُ إِلَّا بِالْحَقِّ، فَمَنْ وَفَى مِنْكُمْ فَأَجْرُهُ عَلَى اللهِ، وَمَنْ أَصَابَ شَيْئًا مِنْ ذَلِكَ فَعُوقِبَ بِهِ فَهُوَ كَفَّارَةٌ لَهُ، وَمَنْ أَصَابَ شَيْئًا مِنْ ذَلِكَ فَسَتَرَهُ اللهُ عَلَيْهِ، فَأَمْرُهُ إِلَى اللهِ، إِنْ شَاءَ عَفَا عَنْهُ، وَإِنْ شَاءَ عَذَّبَهُ
„Gebt mir den Treueeid darauf, dass ihr Allah nichts beigesellt, keine Unzucht begeht, nicht stehlt und niemanden tötet, dessen Leben Allah für unantastbar erklärt hat, außer nach geltendem Recht. Wer von euch dies erfüllt, dessen Lohn liegt bei Allah. Wer jedoch etwas davon begeht und dafür bestraft wird, so ist dies eine Sühne (Kaffara) für ihn. Und wer etwas davon begeht und Allah deckt es für ihn zu, dessen Angelegenheit liegt bei Allah; wenn Er will, vergibt Er ihm, und wenn Er will, bestraft Er ihn.“
Der Hadith verdeutlicht, dass derjenige, der im Diesseits bestraft wurde, diese Strafe als Sühne für den Tag der Auferstehung erhält, sodass er für diese Sünde im Jenseits nicht mehr bestraft wird. Ebenso geht aus dem Hadith klar hervor, dass die sühnende Strafe jene des islamischen Staates ist, in dem einem Kalifen der Treueeid (Bai'a) geleistet wird, um nach dem Islam zu regieren. Denn der Hadith des Gesandten (s.a.w.) begann mit den Worten: „Gebt mir den Treueeid... wer jedoch etwas davon begeht und dafür bestraft wird, so ist dies eine Sühne für ihn.“ Somit ist die sühnende Strafe an die Bai'a gebunden, und die Bai'a gilt dem Herrscher, der nach dem Islam regiert. Folglich ist die weltliche Strafe, welche die Sünde im Jenseits sühnt, die Strafe eines Staates, der nach dem Islam regiert.
2- Aus diesem Grund gingen einige Muslime, wenn sie eine Sünde begangen hatten, zum Gesandten (s.a.w.), damit er die Strafe an ihnen vollstreckt, um der jenseitigen Strafe zu entgehen, die weitaus härter ist als die Strafe im Diesseits. So überlieferte Muslim in seinem Sahih-Werk von Sulayman bin Buraida, von seinem Vater, der sagte: „Ma'iz bin Malik kam zum Propheten (s.a.w.) und sagte: ‚O Gesandter Allahs, reinige mich!‘ Er sagte:
وَيْحَكَ، ارْجِعْ فَاسْتَغْفِرِ اللهَ وَتُبْ إِلَيْهِ
„Wehe dir, kehr um, bitte Allah um Vergebung und bereue vor Ihm!“
Er ging ein kurzes Stück weg, kam dann zurück und sagte: ‚O Gesandter Allahs, reinige mich!‘ Der Gesandte Allahs (s.a.w.) sagte: „Wehe dir, kehr um, bitte Allah um Vergebung und bereue vor Ihm!“ Er ging erneut ein kurzes Stück weg, kam wieder und sagte: ‚O Gesandter Allahs, reinige mich!‘ Der Prophet (s.a.w.) sagte dasselbe, bis es das vierte Mal war. Da sagte der Gesandte Allahs zu ihm: „Wovon soll ich dich reinigen?“ Er antwortete: ‚Von der Unzucht (Zina).‘ Der Gesandte Allahs (s.a.w.) fragte: „Ist er wahnsinnig?“ Es wurde ihm mitgeteilt, dass er nicht wahnsinnig sei. Er fragte: „Hat er Wein getrunken?“ Ein Mann stand auf und roch an seinem Atem, stellte jedoch keinen Geruch von Wein fest. Der Gesandte Allahs (s.a.w.) fragte dann: „Hast du Unzucht begangen?“ Er sagte: ‚Ja.‘ Daraufhin ordnete er an, ihn zu steinigen... Später kam der Gesandte Allahs (s.a.w.) zu ihnen, während sie zusammensaßen, grüßte, setzte sich und sagte: „Bittet für Ma'iz bin Malik um Vergebung.“ Sie sagten: ‚Möge Allah Ma'iz bin Malik vergeben.‘ Da sagte der Gesandte Allahs (s.a.w.):
لَقَدْ تَابَ تَوْبَةً لَوْ قُسِمَتْ بَيْنَ أُمَّةٍ لَوَسِعَتْهُمْ
„Er hat wahrlich eine Reue vollzogen, die, wenn sie unter einer ganzen Gemeinschaft aufgeteilt würde, für sie alle ausreichen würde.“
Wie du hier siehst, wollte dieser aufrichtige Gläubige der Strafe im Jenseits entgehen, indem das Strafmaß (Hadd) im Diesseits an ihm vollzogen wird. Daher betrachtete der Gesandte (s.a.w.) sein Handeln – dass er sich an den Gesandten (s.a.w.) wandte, um das Strafmaß vollstrecken zu lassen und so der harten jenseitigen Strafe zu entgehen – als eine aufrichtige und wahrhaftige Reue. Er (s.a.w.) sagte: „Er hat wahrlich eine Reue vollzogen, die, wenn sie unter einer ganzen Gemeinschaft aufgeteilt würde, für sie alle ausreichen würde.“ Vielleicht hast du diesen Hadith gelesen und wolltest es ihm gleich tun, um diese hohe Stufe zu erreichen. Doch der Unterschied ist offensichtlich: Jener Mann ging zum muslimischen Herrscher, damit dieser das Strafmaß an ihm vollstreckt. Was jedoch die derzeitigen säkularen Staaten in den Ländern der Muslime betrifft, so sühnt deren Strafe die Sünde nicht, da sie die Bedingungen, die wir zu Beginn (Punkt 1) genannt haben, nicht erfüllen.
3- Daher ist es dir nicht erlaubt, zu den bestehenden Staaten in den Ländern der Muslime zu gehen, damit sie die Strafe an dir vollziehen, und auch nicht zu irgendeiner Gruppe oder Vereinigung, da diese kein islamischer Staat sind, der nach dem Islam regiert. Ihre Strafen sind ungesetzlich (nicht scharia-konform) und sühnen deine Sünde am Tag der Auferstehung nicht. Was dir jedoch jetzt obliegt, um die Sünde und die jenseitige Strafe loszuwerden, ist folgendes:
- Bereue vor Allah, dem Gepriesenen, mit einer aufrichtigen Reue (Tauba Nasuha) und bitte Ihn, dir deine Sünde zu vergeben. Der Erhabene sagt:
يَا أَيُّهَا الَّذِينَ آمَنُوا تُوبُوا إِلَى اللَّهِ تَوْبَةً نَصُوحًا عَسَى رَبُّكُمْ أَنْ يُكَفِّرَ عَنْكُمْ سَيِّئَاتِكُمْ
„O ihr, die ihr glaubt, bereut vor Allah in aufrichtiger Reue; vielleicht wird euer Herr euch eure bösen Taten tilgen.“ (Sure at-Tahrim [66]: 8)
- Vermehre deine rechtschaffenen Taten. Der Erhabene sagt:
وَأَقِمِ الصَّلَاةَ طَرَفَيِ النَّهَارِ وَزُلَفًا مِنَ اللَّيْلِ إِنَّ الْحَسَنَاتِ يُذْهِبْنَ السَّيِّئَاتِ ذَلِكَ ذِكْرَى لِلذَّاكِرِينَ
„Und verrichte das Gebet an den beiden Enden des Tages und in den Stunden der Nacht. Wahrlich, die guten Taten tilgen die bösen Taten. Das ist eine Ermahnung für die Nachdenklichen.“ (Sure Hud [11]: 114)
An der Spitze der rechtschaffenen Taten steht der Einsatz für die Errichtung des Islamischen Kalifats, welches die Scharia-Strafen an den Sündern vollzieht und sie dadurch von der Sünde und der jenseitigen Strafe befreit.
Somit ist es die Pflicht der Muslime beim Fehlen eines Herrschers, der nach dem Islam regiert (dem Kalifen), ihre äußerste Anstrengung zu unternehmen, um ihn einzusetzen. Die Existenz des Kalifen ist eine Pflicht – und was für eine Pflicht! Denn er ist es, der die vom Herrn der Welten vorgeschriebenen Strafmaße (Hudud) vollstreckt. Und was zur Erfüllung einer Pflicht notwendig ist, ist selbst eine Pflicht. Dies gilt umso mehr, als die Vollstreckung der Hudud eine gewaltige Pflicht ist, in der das Wohl der Umma und die Rechtschaffenheit ihrer Angelegenheiten liegen. Ibn Majah überlieferte in seinen Sunan von Abu Huraira, dass der Gesandte Allahs (s.a.w.) sagte:
حَدٌّ يُعْمَلُ بِهِ فِي الْأَرْضِ، خَيْرٌ لِأَهْلِ الْأَرْضِ مِنْ أَنْ يُمْطَرُوا أَرْبَعِينَ صَبَاحًا
„Ein Strafmaß (Hadd), das auf Erden vollstreckt wird, ist für die Bewohner der Erde besser, als wenn es vierzig Tage lang regnen würde.“
Ich hoffe, dass die Angelegenheit für den Fragesteller nun klar geworden ist. Es wurde deutlich, dass es nicht zulässig ist, von irgendeiner Person in einem säkularen Staat zu verlangen, die Scharia-Strafen wie die Hudud zu vollstrecken, selbst wenn es sich dabei um vertrauenswürdige Gefährten handelt. Dies sühnt die Sünde nicht, denn die Strafe, welche die Sünde sühnt, muss eine scharia-konforme Strafe eines islamischen Staates sein, der nach dem Islam regiert, wie wir oben erläutert haben.
Euer Bruder Ata bin Khalil Abu al-Rashtah
- Schawwal 1438 n. H. entspricht dem 02.07.2017 n. Chr.
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