(Serie der Antworten des ehrwürdigen Gelehrten Ata bin Khalil Abu al-Rashtah, Emir von Hizb ut-Tahrir, auf die Fragen der Besucher seiner Facebook-Seite „Fikri“)
Antwort auf eine Frage
Die materielle Auswirkung des Bittgebets
An Abu Abdullah Khalaf
Frage:
As-Salamu Alaikum Wa Rahmatullahi Wa Barakatuhu, mein lieber Scheich. Nach meinem Gruß möchte ich Sie bitten, mir in der Angelegenheit des Bittgebets (Du'a) weiterzuhelfen... Im Edlen Koran heißt es, dass Allah den Bittenden erhört, wenn er Ihn anruft. Die Sunna hat uns dargelegt, dass die Erhörung des Bittgebets entweder sofort, später oder durch etwas Besseres im Diesseits oder im Jenseits erfolgen kann. Die Partei erklärt jedoch im Buch Konzepte von Hizb ut-Tahrir, dass das Bittgebet einen spirituellen Wert realisiert, seine Auswirkungen und Ergebnisse jedoch nicht spürbar sind, d. h. die Belohnung (Thawab). Meine Frage ist: Wie können die Wirkungen des Bittgebets nur auf die Belohnung beschränkt werden, obwohl Allah das Bittgebet im Diesseits erhören kann? Seien Sie gesegnet.
Antwort:
Wa Alaikum As-Salam Wa Rahmatullahi Wa Barakatuhu.
Es scheint, dass du dich auf das beziehst, was in den Konzepten (al-Mafahim) auf den Seiten 57 und 58 steht, und dass bei dir eine Unklarheit bezüglich des Themas entstanden ist. Die Angelegenheit verhält sich wie folgt:
Das, was dort über das Bittgebet gesagt wurde – nämlich dass es nicht spürbare Ergebnisse (die Belohnung) erzielt –, geschah im Kontext eines bestimmten Falls: Wenn die Scharia-Texte eine Methode (Tariqah) zur Ausführung einer Angelegenheit dargelegt haben, wir diese Methode jedoch nicht anwenden, sondern uns allein auf das Bittgebet beschränken. Das Buch führt als Beispiel den Jihad und das Bittgebet im Hinblick auf die Eroberung einer Festung oder den Kampf gegen einen Feind an...
In anderen Fällen jedoch kann das Bittgebet mit der Erlaubnis Allahs spürbare Ergebnisse hervorbringen, zusätzlich zur Belohnung (Thawab), wie es im Hadith des Gesandten Allahs (s) in der Frage erwähnt wurde.
Um die Sache zu verdeutlichen, werde ich das auf den Seiten 57 und 58 der Konzepte Erwähnte kurz durchgehen:
- Zu Beginn von Seite 57 heißt es: „Wer diese Handlungen genau untersucht, auf welche die Scharia-Urteile bezüglich der Methode hingewiesen haben, wird feststellen, dass es materielle Handlungen sind, die spürbare Resultate erzielen, und nicht Handlungen, die nicht spürbare Resultate erzielen...“ (Ende des Zitats).
Dies ist korrekt. Eine Untersuchung der Beweise zeigt, dass die Handlungen der Methode (Tariqah) spürbare Ergebnisse erzielen.
- Danach vergleicht das Buch im vorangegangenen Text das Bittgebet mit dem Jihad im Falle der Eroberung einer Festung oder einer Stadt oder der Tötung des Feindes. Es kam zu dem Schluss, dass das Bittgebet allein nicht zur Methode gehört, sondern der Jihad in diesem Fall die Methode ist, gemäß den vorliegenden Beweisen...
In den Konzepten heißt es: „...Zum Beispiel ist das Bittgebet eine Handlung, die einen spirituellen Wert (Qimmah Ruhiyyah) realisiert, und der Jihad ist eine materielle Handlung, die einen spirituellen Wert realisiert. Doch das Bittgebet erzielt – obwohl es eine materielle Handlung ist – ein nicht spürbares Resultat, nämlich die Belohnung (Thawab), selbst wenn die Absicht des Betenden die Realisierung eines spirituellen Wertes ist. Im Gegensatz dazu ist der Jihad der Kampf gegen die Feinde; er ist eine materielle Handlung, die ein spürbares Resultat erzielt, wie die Eroberung der Festung oder der Stadt oder die Tötung des Feindes und Ähnliches, auch wenn die Absicht des Mujahids die Realisierung des spirituellen Wertes ist...“
Der Vergleich hier findet also zwischen dem Bittgebet und dem Jihad beim Kampf gegen Feinde oder der Eroberung einer Festung statt:
Wenn man nur das Bittgebet verrichtet, erzielt es ein nicht spürbares Resultat, nämlich die Belohnung. Dies liegt daran, dass die Methode, die in diesem Fall vorgeschrieben ist, der Jihad ist und nicht das Bittgebet. Das Thema ist also ein Vergleich für den Fall, dass das Bittgebet allein in einer Angelegenheit verwendet wird, ohne die Methode anzuwenden, die für diese Angelegenheit dargelegt wurde.
Es ist nicht zulässig, diesen Fall zu verallgemeinern und zu behaupten, dass das Bittgebet in anderen Fällen keine Auswirkung auf spürbare Ergebnisse hätte und nur die Belohnung erzielen würde! Denn das im vorangegangenen Absatz Erwähnte bezieht sich auf eine Angelegenheit, für die es eine praktische Methode in der Scharia gibt, die jedoch nicht ergriffen wurde, sondern stattdessen wurde nur das Bittgebet allein vollzogen. Daher hatte das Bittgebet ein nicht spürbares Resultat, nämlich die Belohnung.
Es scheint, dass die Unklarheit durch einen Satz im angeführten Beispiel entstanden ist: „Doch das Bittgebet erzielt – obwohl es eine materielle Handlung ist – ein nicht spürbares Resultat, nämlich die Belohnung...“ Dieser Satz wirkte so, als ob er allgemeingültig wäre, d. h. dass das Bittgebet in all seinen Fällen nur nicht spürbare Ergebnisse (die Belohnung) erzielt. Dabei liegt der Kontext des Beispiels in einem spezifischen Fall: der Anwendung des Bittgebets allein bei der Eroberung einer Festung oder der Niederlage eines Feindes, ohne die Methode zu ergreifen, die in den Texten dargelegt wurde (der Jihad).
- Was das Bittgebet unter Ergreifen der Ursachen (al-Akhdh bil-Asbab) betrifft, so hat es eine Auswirkung auf die Ergebnisse. Dies war die Praxis des Gesandten Allahs (s) und seiner Gefährten (r). Der Gesandte Allahs (s) bereitete das Heer vor, begab sich in sein Zelt (Al-Arish) und sprach Bittgebete. Die Muslime in al-Qadisiyyah bereiteten alles für die Überquerung des Flusses vor, während Sa’d (r) sich Allah zuwandte und Ihn anflehte... Und so bereiten die aufrichtigen Gläubigen alles Notwendige vor und beginnen mit dem Bittgebet. Wer nach Lebensunterhalt strebt, müht sich ab und arbeitet hart, während er Bittgebete spricht. Der Schüler lernt und ist fleißig, während er Allah (t) um Erfolg bittet. Dies wird mit Allahs Erlaubnis Auswirkungen auf die Ergebnisse haben.
In den Konzepten heißt es am Ende von Seite 58: „Jedoch muss man wissen, dass – auch wenn die Handlung, auf welche die Methode hingewiesen hat, eine materielle Handlung mit spürbaren Resultaten ist – diese Handlung unbedingt durch die Gebote und Verbote Allahs gelenkt werden muss und man mit dieser Lenkung das Wohlgefallen Allahs anstreben muss. Ebenso muss das Bewusstsein des Muslims über seine Verbindung zu Allah (t) ihn beherrschen, sodass er sich Ihm durch das Gebet, das Bittgebet, die Koranrezitation und Ähnliches nähert. Der Muslim muss fest davon überzeugt sein, dass der Sieg nur von Allah kommt. Daher war die in den Herzen verankerte Gottesfurcht (Taqwa) zur Umsetzung der Gesetze Allahs unerlässlich, ebenso wie das Bittgebet, das Gedenken Allahs (Dhikr) und die ständige Verbindung zu Allah bei der Ausführung aller Handlungen.“
Daraus wird die Wichtigkeit deutlich, dass das Bittgebet mit dem Ergreifen der Ursachen bei allen Taten des Gläubigen einhergeht. Diese Wichtigkeit wird durch die Wiederholung des Wortes „unerlässlich“ (la budda) unterstrichen, um auf die enorme Bedeutung hinzuweisen, dass alle Taten mit dem Bittgebet und der ständigen Verbindung zu Allah einhergehen müssen.
- Die Verwendung des Bittgebets zusammen mit dem Ergreifen der Ursachen ist – wie erwähnt – das, was der Gesandte Allahs (s), seine Gefährten und die Gläubigen praktizierten. Wenn beide zusammenkommen, haben sie mit Allahs Erlaubnis eine Auswirkung auf die Ergebnisse. Ihre gemeinsame Anwendung widerspricht nicht der Methode des Islam. Was ihr vielmehr widerspricht, ist die Beschränkung auf das Bittgebet allein ohne die Methode, welche die Texte zur Umsetzung der islamischen Idee dargelegt haben.
In den Konzepten heißt es am Ende von Seite 57 und Anfang von Seite 58: „Deshalb wird es entschieden abgelehnt, dass alle Handlungen, mit denen die Umsetzung der islamischen Idee beabsichtigt wird, Handlungen sind, die ein nicht spürbares Resultat erzielen. Dies wird als Widerspruch zur Methode des Islam betrachtet...“
Das heißt, was der Methode des Islam widerspricht, ist, dass „alle Handlungen“, mit denen die Umsetzung der islamischen Idee beabsichtigt wird, nur nicht spürbare Resultate erzielen. Dass jedoch einige von ihnen nicht spürbare Resultate erzielen (das Bittgebet in bestimmten Fällen) zusammen mit Handlungen, die spürbare Resultate erzielen (die materielle Vorbereitung), ist eine gegebene und wichtige Angelegenheit, die der Methode des Islam nicht widerspricht.
- Somit beziehen sich die Ausführungen in den Konzepten über das Bittgebet auf zwei Fälle:
Erstens: Dass es allein bei der Umsetzung einer Idee angewendet wird, obwohl es nicht zu deren Umsetzungsmethode gehört, während die Texte eine andere Methode zur Umsetzung vorschrieben. Wie etwa das Bittgebet allein im Falle des Kampfes gegen den Feind, indem man vor einer Festung steht, um sie zu erobern, ohne ein Heer zum Kampf vorzubereiten, sondern allein durch das Bittgebet. In diesem Fall erzielt das Bittgebet nur nicht spürbare Ergebnisse (die Belohnung).
Zweitens: Die Verbindung des Bittgebets mit den Ursachen (Asbab). Dies ist unerlässlich, und in diesem Fall wirken beide (das Bittgebet und das Ergreifen der Ursachen) mit Allahs Erlaubnis auf das Ergebnis ein.
In den Konzepten wurde nichts über das Bittgebet in anderen Fällen erwähnt. Jene Fälle werden von dem allgemeinen Hadith abgedeckt, den Ahmad in seinem Musnad überlieferte: Von Abu al-Mutawakkil, von Abu Sa'id, dass der Prophet (s) sagte:
مَا مِنْ مُسْلِمٍ يَدْعُو بِدَعْوَةٍ لَيْسَ فِيهَا إِثْمٌ، وَلَا قَطِيعَةُ رَحِمٍ، إِلَّا أَعْطَاهُ اللَّهُ بِهَا إِحْدَى ثَلَاثٍ: إِمَّا أَنْ تُعَجَّلَ لَهُ دَعْوَتُهُ، وَإِمَّا أَنْ يَدَّخِرَهَا لَهُ فِي الْآخِرَةِ، وَإِمَّا أَنْ يَصْرِفَ عَنْهُ مِنَ السُّوءِ مِثْلَهَا
„Es gibt keinen Muslim, der ein Bittgebet spricht, in dem keine Sünde und kein Abbruch der Verwandtschaftsbande enthalten ist, außer dass Allah ihm damit eines von dreien gibt: Entweder wird ihm sein Bittgebet beschleunigt (erfüllt), oder Er bewahrt es ihm für das Jenseits auf, oder Er wendet von ihm ein gleiches Übel ab.“ Sie sagten: „Dann werden wir viel (bitten).“ Er sagte: „Allah ist mehr (dazu bereit).“
Das heißt, Allah (t) erhört den Bittenden auf eine von drei Arten, darunter: „Entweder wird ihm sein Bittgebet beschleunigt“. Dies ist ein spürbares Resultat.
- Demnach gibt es mögliche spürbare Resultate für das Bittgebet außerhalb des in den Konzepten erwähnten Falls, da der Hadith eine der drei Möglichkeiten als „dass ihm sein Bittgebet beschleunigt wird“ nennt, was ein spürbares Resultat ist... Allah hat Seinen Dienern in Seinen Versen die Gnade erwiesen, dass Er die Bitte des Bedrängten erhört, wenn dieser Ihn anruft. Er machte diese Erhörung zu einem Beweis dafür, dass es keinen Gott außer Allah gibt. Es ist klar, dass die Erhörung des Bedrängten hier im Diesseits erfolgt. Das Wort „Bedrängter“ (Mudtarr) ist eine Beschreibung, die das Verlangen nach einem Bedürfnis im Diesseits impliziert. Die Erhörung ist also mit Allahs Erlaubnis spürbar. Der Erhabene sagt:
أَمَّنْ يُجِيبُ الْمُضْطَرَّ إِذَا دَعَاهُ وَيَكْشِفُ السُّوءَ وَيَجْعَلُكُمْ خُلَفَاءَ الْأَرْضِ أَإِلَهٌ مَعَ اللَّهِ قَلِيلًا مَا تَذَكَّرُونَ
„Wer antwortet denn dem Bedrängten, wenn er Ihn anruft, und nimmt das Unheil hinweg und macht euch zu Nachfolgern auf der Erde? Gibt es denn einen (anderen) Gott neben Allah? Wie wenig ihr doch bedenkt!“ (Sure an-Naml [27]:62)
Allah (t) hat uns das Bittgebet befohlen und uns die Erhörung versprochen:
وَقَالَ رَبُّكُمُ ادْعُونِي أَسْتَجِبْ لَكُمْ
„Und euer Herr sprach: ‚Ruft Mich an, so werde Ich euch erhören!‘“ (Sure Ghafir [40]:60)
Der Gesandte Allahs (s) hat diese Erhörung so erklärt, dass sie „eine von dreien“ ist, darunter auch das spürbare Resultat. Natürlich geschieht die Realisierung der Ergebnisse, ob spürbar oder nicht spürbar, gänzlich mit der Erlaubnis Allahs (t).
Zusammenfassung:
Was in den Konzepten steht, ist: a) Die Methode besteht aus Handlungen, die spürbare Resultate erzielen. b) Ein Vergleich zwischen dem Bittgebet allein und dem Jihad im Falle der Eroberung einer Festung oder des Kampfes gegen einen Feind... Das Bittgebet allein führt hier nicht zu einem spürbaren Resultat, sondern nur zur Belohnung, da es allein nicht zur Methode der Festungseroberung oder des Kampfes gehört. c) Es ist nicht richtig, dass alle Handlungen zur Umsetzung einer islamischen Idee nur nicht spürbare Resultate erzielen. Vielmehr können sie eine Mischung aus Handlungen sein, die spürbare Resultate erzielen, und Handlungen, die nicht spürbare Resultate erzielen – wie die Vorbereitung des Heeres zum Kampf zusammen mit dem Bittgebet an Allah (t) um den Sieg. d) Das Bittgebet ist für den Muslim während der Ausführung der Handlungen der Methode unerlässlich... so wie es die Praxis des Gesandten Allahs (s) und der Gefährten (r) war.
Dies ist es, was in den Konzepten über jenen Fall des Bittgebets steht, das nicht über die Belohnung hinausgeht, d. h. im Falle der ausschließlichen Verwendung des Bittgebets für eine Angelegenheit wie die Eroberung einer Festung, ohne die in den Scharia-Texten dargelegte Methode für jene Angelegenheit (hier der Jihad) zu ergreifen.
Andere Fälle des Bittgebets fallen unter den allgemeinen Hadith des Gesandten Allahs (s): „Es gibt keinen Muslim, der ein Bittgebet spricht, in dem keine Sünde und kein Abbruch der Verwandtschaftsbande enthalten ist, außer dass Allah ihm damit eines von dreien gibt: Entweder wird ihm sein Bittgebet beschleunigt, oder Er bewahrt es ihm für das Jenseits auf, oder Er wendet von ihm ein gleiches Übel ab.“ Sie sagten: „Dann werden wir viel (bitten).“ Er sagte: „Allah ist mehr (dazu bereit).“ (Überliefert von Ahmad).
Daraus wird deutlich, dass Allah (t) das Bedürfnis des Bittenden im Diesseits erfüllen kann (was spürbar ist), oder ein gleiches Übel im Diesseits von ihm abwendet (was spürbar ist), oder es für ihn für den Tag der Auferstehung aufbewahrt (was die Belohnung ist, also ein nicht spürbares Resultat).
Allah ist der Besitzer gewaltiger Huld. Er ist der Barmherzige, der Erbarmer, der Seinen Diener mit der Belohnung des Bittgebets ehrt, selbst wenn Er seine Bitte im Diesseits erhört. Alles Lob gebührt Allah, dem Herrn der Welten.
Euer Bruder Ata bin Khalil Abu al-Rashtah
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