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Fragen & Antworten

Antwort auf eine Frage: Die Abteilungen und Apparate im Kalifatsstaat

May 13, 2013
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Frage:

Wir haben die Meinung adoptiert, dass „die Armee, die Innere Sicherheit, die Industrie und die internationalen Beziehungen“ eigenständige Apparate und keine Abteilungen sind. Warum verwenden wir dann das Wort Abteilung (Dāʾirah) und nicht Apparat (Dschihāz)? Baraka Allahu fikum.

Antwort:

Ja, jeder dieser Bereiche ist ein eigenständiger Apparat, jedoch handelt es sich um einen Verwaltungsapparat, der auch als Verwaltung (Idārah) bezeichnet werden kann. Er ist jedoch nicht dem Apparat für die „Öffentlichen Angelegenheiten“ (Maṣāliḥ an-Nās) unterstellt, sondern ein eigenständiges Organ.

Betrachte dazu das Kapitel über das Bait al-Mal auf Seite 135 (der arabischen Ausgabe), dort haben wir Folgendes dargelegt:

„Da wir – wie zuvor dargelegt – die Meinung adoptieren, dass der Wali eine spezifische Vollmacht erhält, die das Militär, das Justizwesen und die Finanzen ausschließt, so gibt es für das gesamte Militär eine zentrale Abteilung (Amir al-Dschihad), für das gesamte Justizwesen eine zentrale Abteilung (Justiz) und ebenso für das gesamte Finanzwesen eine zentrale Abteilung (Bait al-Mal). Daher ist das Bait al-Mal ein Apparat, der von jedem anderen Staatsapparat unabhängig ist und dem Kalifen direkt untersteht, so wie ihm auch jeder andere Staatsapparat untersteht.“

Wie du siehst, wird ein Apparat, wenn er administrativ tätig ist, als „Abteilung“ bezeichnet, jedoch als eine zentrale Abteilung, was bedeutet, dass sie nicht dem Verwaltungsapparat für die „Öffentlichen Angelegenheiten“ untergeordnet ist.

(Deshalb sagten wir: „Das gesamte Militär hat eine zentrale Abteilung ‚Amir al-Dschihad‘“, „das gesamte Justizwesen hat eine zentrale Abteilung ‚Justiz‘“, „das gesamte Finanzwesen hat eine zentrale Abteilung ‚Bait al-Mal‘“.)

Und so wird jeder Apparat, dessen Aufgabe administrativer Natur ist, als Abteilung bezeichnet. Falls eine Verwechslung befürchtet wird – man also fälschlicherweise denkt, er gehöre zum allgemeinen Verwaltungsapparat bzw. sei eine seiner Unterabteilungen –, kann das Wort „zentral“ hinzugefügt werden. Besteht keine Verwechslungsgefahr, so reicht der Begriff „Abteilung“ aus. Es ist offensichtlich, dass das Militär, die Innere Sicherheit, die Industrie und das Außenministerium nicht mit dem Verwaltungsapparat für die „Öffentlichen Angelegenheiten“ verwechselt werden können, weshalb jeder dieser Apparate als Abteilung bezeichnet wird.

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