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Fragen & Antworten

Antwort auf eine Frage: Das Halal ist klar und das Haram ist klar

March 20, 2024
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Reihe der Antworten des ehrenwerten Gelehrten Ata Bin Khalil Abu al-Rashtah, Emir von Hizb ut-Tahrir

auf die Fragen der Besucher seiner Facebook-Seite „Fikhi“

An Hussein Khamayseh

Frage:

As-salamu alaykum wa rahmatullahi wa barakatuh,

unser Emir und Geliebter, möge Allah mit dir zufrieden sein und dich so behüten, wie Er Sein Buch und Seine Rechtschaffenen behütet.

In der Broschüre Izaalat al-Atribah 'an al-Juzoor steht auf Seite 58 im ersten Absatz der Hadith: „Das Halal ist klar und das Haram ist klar... und wer in die zweifelhaften Dinge fällt, ist wie ein Hirte...“ Es scheint, dass der Teil „er ist ins Haram gefallen“ fehlt. Ich bitte dich um Überprüfung und eine gütige Antwort, möge Allah dich behüten und bewahren, mein Teurer... mit tiefem Respekt und Liebe.

Antwort:

Wa alaykum as-salam wa rahmatullahi wa barakatuh,

möge Allah dich segnen für deine guten Bittgebete, deine aufrichtigen Worte und deine freundliche Ansprache. Möge Allah dich vor allem Übel bewahren und vor allem Bösen schützen.

Was den edlen Hadith betrifft:

الْحَلاَلُ بَيِّنٌ وَالْحَرَامُ بَيِّنٌ

„Das Halal ist klar und das Haram ist klar...“

Der Wortlaut, den wir in der Broschüre erwähnt haben, ist die Überlieferung von al-Bukhari, und sie lautet wie folgt:

سَمِعْتُ رَسُولَ اللَّهِ ﷺ يَقُولُ: «الْحَلاَلُ بَيِّنٌ وَالْحَرَامُ بَيِّنٌ، وَبَيْنَهُمَا مُشَبَّهَاتٌ لاَ يَعْلَمُهَا كَثِيرٌ مِنْ النَّاسِ، فَمَنْ اتَّقَى الْمُشَبَّهَاتِ اسْتَبْرَأَ لِدِينِهِ وَعِرْضِهِ، وَمَنْ وَقَعَ فِي الشُّبُهَاتِ كَرَاعٍ يَرْعَى حَوْلَ الْحِمَى يُوشِكُ أَنْ يُوَاقِعَهُ، أَلاَ وَإِنَّ لِكُلِّ مَلِكٍ حِمىً، أَلاَ إِنَّ حِمَى اللَّهِ فِي أَرْضِهِ مَحَارِمُهُ أَلاَ وَإِنَّ فِي الْجَسَدِ مُضْغَةً إِذَا صَلَحَتْ صَلَحَ الْجَسَدُ كُلُّهُ وَإِذَا فَسَدَتْ فَسَدَ الْجَسَدُ كُلُّهُ أَلاَ وَهِيَ الْقَلْبُ»

„Ich hörte den Gesandten Allahs ﷺ sagen: ‚Das Halal ist klar und das Haram ist klar, und zwischen ihnen liegen zweifelhafte Dinge (mushabbahat), über die viele Menschen kein Wissen haben. Wer nun die zweifelhaften Dinge meidet, der wahrt seinen Deen und seine Ehre. Wer aber in die zweifelhaften Dinge fällt, der ist wie ein Hirte, der in der Nähe eines geschützten Bereichs (hima) hütet und Gefahr läuft, darin zu weiden. Wahrlich, jeder König hat seinen geschützten Bereich, und wahrlich, Gottes geschützter Bereich auf Erden sind Seine Verbote. Wahrlich, im Körper gibt es ein Fleischstück: Wenn es gesund ist, ist der ganze Körper gesund, und wenn es verdorben ist, ist der ganze Körper verdorben. Wahrlich, es ist das Herz.‘“ (Überliefert von al-Bukhari)

Was deine Anmerkung bezüglich des Fehlens der Worte وَقَعَ فِي الْحَرَامِ („ist ins Haram gefallen“) betrifft, so sind diese in der Überlieferung von al-Bukhari nicht enthalten. Sie werden jedoch in der Überlieferung von Muslim wie folgt erwähnt:

صحيح مسلم (8/ 290) 2996 - حَدَّثَنَا مُحَمَّدُ بْنُ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ نُمَيْرٍ الْهَمْدَانِيُّ حَدَّثَنَا أَبِي حَدَّثَنَا زَكَرِيَّاءُ عَنْ الشَّعْبِيِّ عَنْ النُّعْمَانِ بْنِ بَشِيرٍ قَالَ سَمِعْتُهُ يَقُولُ: سَمِعْتُ رَسُولَ اللَّهِ ﷺ يَقُولُ «وَأَهْوَى النُّعْمَانُ بِإِصْبَعَيْهِ إِلَى أُذُنَيْهِ إِنَّ الْحَلَالَ بَيِّنٌ وَإِنَّ الْحَرَامُ بَيِّنٌ وَبَيْنَهُمَا مُشْتَبِهَاتٌ لَا يَعْلَمُهُنَّ كَثِيرٌ مِنْ النَّاسِ فَمَنْ اتَّقَى الشُّبُهَاتِ اسْتَبْرَأَ لِدِينِهِ وَعِرْضِهِ وَمَنْ وَقَعَ فِي الشُّبُهَاتِ وَقَعَ فِي الْحَرَامِ كَالرَّاعِي يَرْعَى حَوْلَ الْحِمَى يُوشِكُ أَنْ يَرْتَعَ فِيهِ أَلَا وَإِنَّ لِكُلِّ مَلِكٍ حِمًى أَلَا وَإِنَّ حِمَى اللَّهِ مَحَارِمُهُ أَلَا وَإِنَّ فِي الْجَسَدِ مُضْغَةً إِذَا صَلَحَتْ صَلَحَ الْجَسَدُ كُلُّهُ وَإِذَا فَسَدَتْ فَسَدَ الْجَسَدُ كُلُّهُ أَلَا وَهِيَ الْقَلْبُ»

Wie du siehst, hat al-Bukhari dies in seiner Überlieferung nicht erwähnt, aber beide Überlieferungen sind authentisch (sahih). In Fath al-Bari heißt es zur Überlieferung von al-Bukhari:

[Fath al-Bari von Ibn Hajar (1/ 82) 50 - حَدَّثَنَا أَبُو نُعَيْمٍ حَدَّثَنَا زَكَرِيَّاءُ عَنْ عَامِرٍ قَالَ سَمِعْتُ النُّعْمَانَ بْنَ بَشِيرٍ يَقُولُ: «سَمِعْتُ رَسُولَ اللَّهِ ﷺ يَقُولُ الْحَلَالُ بَيِّنٌ وَالْحَرَامُ بَيِّنٌ وَبَيْنَهُمَا مُشَبَّهَاتٌ لَا يَعْلَمُهَا كَثِيرٌ مِنْ النَّاسِ فَمَنْ اتَّقَى الْمُشَبَّهَاتِ اسْتَبْرَأَ لِدِينِهِ وَعِرْضِهِ وَمَنْ وَقَعَ فِي الشُّبُهَاتِ كَرَاعٍ يَرْعَى حَوْلَ الْحِمَى يُوشِكُ أَنْ يُوَاقِعَهُ أَلَا وَإِنَّ لِكُلِّ مَلِكٍ حِمًى أَلَا إِنَّ حِمَى اللَّهِ فِي أَرْضِهِ مَحَارِمُهُ أَلَا وَإِنَّ فِي الْجَسَدِ مُضْغَةً إِذَا صَلَحَتْ صَلَحَ الْجَسَدُ كُلُّهُ وَإِذَا فَسَدَتْ فَسَدَ الْجَسَدُ كُلُّهُ أَلَا وَهِيَ الْقَلْبُ» (Herausgegeben von al-Bukhari):

Zu seiner Aussage: كَرَاعٍ يَرْعَى

So steht es in allen Kopien von al-Bukhari, wobei die Antwort auf die Bedingung (Jawab ash-Shart) weggelassen wurde, falls مَنْ als Bedingungswort (shartiyyah) analysiert wird. Dieser ausgelassene Teil ist jedoch in der Überlieferung von ad-Darimi über Abu Nu'aym – dem Lehrer von al-Bukhari in diesem Hadith – belegt, wo es heißt: وَمَنْ وَقَعَ فِي الشُّبُهَات وَقَعَ فِي الْحَرَام، كَالرَّاعِي يَرْعَى. Es ist auch möglich, مَنْ im Kontext von al-Bukhari als Relativpronomen (mawsulah) zu analysieren, sodass keine Auslassung vorliegt; die Bedeutung wäre dann: „und derjenige, der in die zweifelhaften Dinge fällt, ist wie ein Hirte, der hütet...“. Die erste Deutung ist jedoch vorzuziehen, da der ausgelassene Teil in Sahih Muslim und anderen über den Weg von Zakariya belegt ist, über den der Autor ihn ebenfalls überliefert hat. Demnach ist die Aussage كَرَاعٍ يَرْعَى ein neu begonnener Satz, der als Gleichnis dient, um durch das Sichtbare auf das Verborgene hinzuweisen...

Nutzen: ... Ibn 'Aun sagte am Ende des Hadith: ‚Ich weiß nicht, ob das Gleichnis von den Worten des Propheten ﷺ oder von den Worten von ash-Sha'bi stammt...‘ Vielleicht liegt hier das Geheimnis, warum al-Bukhari die Worte وَقَعَ فِي الْحَرَامِ weggelassen hat, damit das, was vor dem Gleichnis steht, direkt damit verknüpft wird und somit der Vorwurf einer Textbeimischung (idraj) vermieden wird. Was die Abwesenheit einer solchen Beimischung stützt, ist die bereits erwähnte Überlieferung von Ibn Hibban, ebenso wie die Tatsache, dass das Gleichnis in den Überlieferungen von Ibn Abbas und Ammar bin Yasir ebenfalls als dem Propheten zugeschrieben (marfu') belegt ist...]

Ich hoffe, dass dies ausreichend ist. Und Allah ist Wissender und Weiser.

Euer Bruder Ata Bin Khalil Abu al-Rashtah

  1. Ramadan 1445 n. H. entspricht dem 19.03.2024 n. Chr.

Link zur Antwort auf der Facebook-Seite des Emirs (möge Allah ihn bewahren): Facebook

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