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Fragen & Antworten

Antwort auf eine Frage: Der Höchstbetrag, den ein Zakat-Empfänger aus der Zakat erhalten kann

April 10, 2020
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Serie der Antworten des ehrwürdigen Gelehrten Ata Bin Khalil Abu Al-Rashtah, Emir von Hizb ut-Tahrir, auf die Fragen der Besucher seiner Facebook-Seite „Fikhi“

An Shani Ayaz

Frage:

Aslamalaikum shaykh, I have a question if you can answer if you have time. How much money can a person receive a zakat. Eg Can a person get enough money to build a house if he has no house... Or is there a limit to how much a person can receive. JazakAllah

Antwort:

Wa Alaikum Assalam Wa Rahmatullahi Wa Barakatuh,

Deine Frage bezieht sich auf den Höchstbetrag, den ein Zakat-Empfänger aus der Zakat erhalten kann...

Die Antwort darauf ist, dass es im Scharia-Recht keinen direkten Text gibt, der den Höchstbetrag festlegt, der einem Zakat-Berechtigten gegeben wird... Jedoch kann aus dem Vers über die Almosen (Sadaqat), nämlich der Aussage des Erhabenen:

إِنَّمَا الصَّدَقَاتُ لِلْفُقَرَاءِ وَالْمَسَاكِينِ وَالْعَامِلِينَ عَلَيْهَا وَالْمُؤَلَّفَةِ قُلُوبُهُمْ وَفِي الرِّقَابِ وَالْغَارِمِينَ وَفِي سَبِيلِ اللَّهِ وَابْنِ السَّبِيلِ فَرِيضَةً مِنَ اللَّهِ وَاللَّهُ عَلِيمٌ حَكِيمٌ

„Die Almosen sind nur für die Armen, die Bedürftigen, die damit Beschäftigten, die, deren Herzen versöhnt werden sollen, für den Loskauf von Sklaven, die Verschuldeten, auf dem Wege Allahs und für den Sohn des Weges; (dies ist) eine Verpflichtung von Allah. Und Allah ist Allwissend, Allweise.“ (Sure At-Tauba [9]: 60)

der Höchstbetrag abgeleitet werden. Dies liegt daran, dass die Zakat-Empfänger im Vers mit beschreibenden Eigenschaften erwähnt werden, die den Grund für den Erhalt der Zakat verdeutlichen. Das bedeutet, dass die Zakat-Gabe durch die in ihnen bestehende Eigenschaft begründet ist, durch die sie anspruchsberechtigt wurden. Solange die Kategorie, der die Zakat gegeben wird, innerhalb ihrer beschriebenen Anspruchsberechtigung liegt, wird ihr gegeben. Überschreitet sie diese Beschreibung, wird ihr nichts mehr gegeben:

  • Zum Beispiel: Die Armen (al-Fuqara) und Bedürftigen (al-Masakin) verdienen die Zakat aufgrund der Eigenschaft der Armut und Bedürftigkeit... Somit ist der Höchstbetrag dessen, was sie aus der Zakat erhalten, das, was sie von der Zakat unabhängig macht. Das heißt, so viel, dass sie nicht mehr anspruchsberechtigt sind und durch die erhaltene Zakat die Eigenschaft der Armut und Bedürftigkeit verlieren... Es ist nicht erlaubt, ihnen mehr als das zu geben... Dieser Betrag variiert natürlich von Person zu Person und von Fall zu Fall...

  • Zum Beispiel: Die damit Beschäftigten (al-Amilina ’alayha) erhalten Zakat, weil sie mit deren Einsammlung beschäftigt sind... Diese erhalten die Zakat aufgrund ihrer Arbeit, d. h. als Gegenleistung für ihre Bemühungen beim Sammeln der Zakat. Der Staat legt ihren Lohn entsprechend ihrer Bemühungen fest. Wenn der Staat ihren Lohn nicht festlegt, erhalten sie den ortsüblichen Lohn (Ajr al-Mithl)... Darüber hinaus wird nichts hinzugefügt, da die Zakat für sie keine Schenkung ist, sondern lediglich eine Entlohnung für ihre Mühe...

  • Zum Beispiel: Die Verschuldeten (al-Gharimun) erhalten so viel aus der Zakat, wie ihre Schulden vollständig tilgt. Darüber hinaus wird ihnen nichts gegeben, da sie die Zakat aufgrund der Schulden verdienen. Wenn diese Eigenschaft von ihnen abfällt, sind sie nicht mehr zaka-berechtigt...

Und so verhält es sich bei allen Kategorien: Ihnen wird so viel aus der Zakat gegeben, dass die Eigenschaft, aufgrund derer sie anspruchsberechtigt waren, verschwindet.

Wir haben auf einige dieser oben erläuterten Bedeutungen im Buch „Das Vermögen im Kalifatsstaat“ (Al-Amwal fi Dawlat al-Khilafah) im Kapitel über die Verwendung der Zakat wie folgt hingewiesen:

(1- Die Armen (al-Fuqara): Das sind diejenigen, die nicht genug Geld erhalten, um ihre Grundbedürfnisse wie Nahrung, Kleidung und Unterkunft zu decken. Wer weniger erhält, als er zur Deckung seiner Grundbedürfnisse benötigt, gilt als arm. Ihm steht die Zakat zu, er darf davon nehmen, und es ist zulässig, ihm Zakat bis zu dem Maße zu geben, das seine Not und Armut beseitigt.

Allah hat den Reichen verboten, Zakat zu nehmen. Ahmad und die Verfasser der Sunan überlieferten von Abdullah bin Amr, dass der Gesandte Allahs (s) sagte:

لا تحل الصدقة لغنيّ، ولا لذي مِرَّةٍ سَوِيّ

„Die Zakat ist weder für einen Reichen erlaubt, noch für jemanden, der kraftvoll und gesund (arbeitsfähig) ist.“

Ein Kraftvoller (Dhu Mirra) ist jemand mit Stärke und Fähigkeit, der erwerbstätig ist. Findet er jedoch keine Arbeit, gilt er als arm. Reich ist derjenige, der von anderen unabhängig ist und ein Einkommen erzielt, das über die Deckung seiner Bedürfnisse hinausgeht. Es gibt Hadithe, die definieren, wer reich ist. Von Abdullah bin Mas'ud wurde überliefert, dass der Gesandte Allahs (s) sagte:

ما من أحد يسأل مسألة، وهو عنها غني، إلاّ جاءت يوم القيامة كدوحاً، أو خدوشاً، أو خموشاً في وجهه. قيل: يا رسول الله، وما غناه، أو ما يغنيه؟ قال: خمسون درهماً، أو حسابها من الذهب

„Niemand bittet um etwas, während er reich genug ist, ohne dass dies am Tage der Auferstehung als Schrammen, Kratzer oder Wunden in seinem Gesicht erscheint. Es wurde gefragt: O Gesandter Allahs, was macht ihn reich? Er sagte: Fünfzig Dirham oder deren Wert in Gold.“ (Überliefert von den Fünfen).

Wer also fünfzig Silber-Dirham besitzt – das sind 148,75 Gramm Silber – oder den entsprechenden Goldwert, der über seine Nahrung, Kleidung, Unterkunft und den Unterhalt für seine Familie, Kinder und Bediensteten hinausgeht, gilt als reich. Es ist ihm nicht erlaubt, von der Zakat zu nehmen.

2- Die Bedürftigen (al-Masakin): Das sind diejenigen, die gar nichts finden und die durch den Mangel völlig gelähmt sind, aber die Menschen nicht bitten. Von Abu Huraira wurde überliefert, dass der Gesandte Allahs (s) sagte:

ليس المسكين الذي يطوف على النّاس، تَرُدُّه اللقمة واللقمتان، والتمرة والتمرتان، ولكن المسكين الذي لا يجد غنى يغنيه، ولا يفطن به فيتصدق عليه، ولا يقوم فيسأل النّاس

„Der Bedürftige (Miskin) ist nicht derjenige, der die Leute umläuft und dem ein oder zwei Bissen oder eine oder zwei Datteln genügen. Der Bedürftige ist vielmehr derjenige, der keinen Reichtum findet, der ihn unabhängig macht, und dessen Not man nicht erkennt, um ihm Almosen zu geben, und der nicht aufsteht und die Menschen bittet.“ (Muttafaqun 'Alayh).

Der Bedürftige (Miskin) steht materiell noch unter dem Armen (Faqir), aufgrund des Wortes des Erhabenen:

أَوْ مِسْكِيناً ذَا مَتْرَبَةٍ

„oder einen Bedürftigen, der am Boden liegt (wörtl. voller Staub).“ (Sure Al-Balad [90]: 16), was bedeutet, dass er aufgrund von Entblößung und Hunger am Boden kauert. Dem Bedürftigen steht die Zakat zu, er darf davon nehmen, und es ist zulässig, ihm Zakat bis zu dem Maße zu geben, das seine Bedürftigkeit aufhebt und ihn in die Lage versetzt, seine Grundbedürfnisse zu befriedigen.

3- Die damit Beschäftigten (al-Amilina ’alayha): Das sind die Einsammler und Verwalter, die ernannt werden, um die Zakat von den Verpflichteten einzuziehen oder sie an die Berechtigten zu verteilen. Ihnen wird von der Zakat gegeben, selbst wenn sie reich sind, als Gegenleistung für ihre Tätigkeit. Abu 'Ubaid überlieferte von Ata bin Yasar, dass der Gesandte Allahs (s) sagte:

لا تحل الصدقة لغني إلاّ لخمسة: عامل عليها، أو رجل اشتراها بماله، أو رجل له جار فقير تصدّق عليه بصدقة فأهداها إليه، أو غازٍ، أو مغرمٍ

„Die Zakat ist für einen Reichen nicht erlaubt, außer in fünf Fällen: für denjenigen, der damit beschäftigt ist, für jemanden, der sie mit seinem Vermögen erkauft hat, für jemanden, der einen armen Nachbarn hat, dem Almosen gegeben wurden und der sie ihm schenkt, für einen Kämpfer (auf dem Wege Allahs) oder für einen Verschuldeten.“

Und von Busr bin Sa'id wird überliefert, dass Ibn al-Sa'di al-Maliki sagte: „Umar setzte mich für die Zakat ein. Als ich fertig war und sie ihm übergab, ordnete er eine Entlohnung für mich an. Ich sagte: ‚Ich habe nur für Allah gearbeitet.‘ Er sagte: ‚Nimm, was dir gegeben wurde, denn ich habe zur Zeit des Gesandten Allahs (s) gearbeitet, und er hat mich entlohnt. Ich sagte damals dasselbe wie du, und der Gesandte Allahs (s) sagte zu mir: Wenn dir etwas gegeben wird, ohne dass du darum gebeten hast, so iss davon und gib Almosen.‘“ (Muttafaqun 'Alayh).

4- Die, deren Herzen versöhnt werden sollen (al-Mu'allafati Qulubuhum): Dies ist eine Gruppe von Führern, Anführern, einflussreichen Personen oder Helden, deren Glaube noch nicht gefestigt ist. Der Kalif oder seine Gouverneure sehen es als sinnvoll an, ihnen Zakat zu geben, um ihre Herzen zu gewinnen, ihren Glauben zu festigen, sie zum Nutzen des Islam und der Muslime einzusetzen oder Einfluss auf ihre Gruppen auszuüben – so wie der Gesandte (s) Abu Sufyan, Uyayna bin Hisn, al-Aqra' bin Habis, Abbas bin Mirdas und anderen gab. Von Amr bin Taghlib wird überliefert:

أمَّا بعد، فوالله إني لأعطي الرجل، وأدع الرجل، والذي أدع أحب إليّ من الذي أعطي، ولكني أعطي أقواماً، لما أرى في قلوبهم من الجزع والهلع، وأَكِلُ أقواماً إلى ما جعل الله في قلوبهم من الغنى والخير

„Was nun folgt: Bei Allah, ich gebe dem einen Mann und lasse den anderen aus, und derjenige, den ich auslasse, ist mir lieber als derjenige, dem ich gebe. Doch ich gebe bestimmten Leuten wegen der Unruhe und Gier, die ich in ihren Herzen sehe, und ich überlasse andere Leute dem Reichtum und dem Guten, das Allah in ihre Herzen gelegt hat.“ (Überliefert von Al-Bukhari).

Diesen Personen wird nur Zakat gegeben, wenn sie Muslime sind. Sind sie Kuffar, wird ihnen nichts von der Zakat gegeben, da sie einem Kafir nicht zusteht, gemäß der Aussage des Gesandten (s) zu Mu'adh, als er ihn in den Jemen sandte:

فأعلمهم أن الله افترض عليهم صدقة في أموالهم، تؤخذ من أغنيائهم، وترد على فقرائهم

„So lehre sie, dass Allah ihnen eine Zakat auf ihr Vermögen auferlegt hat, die von ihren Reichen genommen und an ihre Armen zurückgegeben wird.“ (Überliefert von Al-Bukhari über Ibn Abbas).

Zudem wird ihnen nur gegeben, solange der Grund ('Illah) für die Gabe besteht. Fällt der Grund weg, wird ihnen nichts mehr gegeben, so wie Abu Bakr und Umar aufhörten, ihnen zu geben, nachdem der Islam mächtig geworden war und sich verbreitet hatte.

5- Sklaven (al-Riqab): Das sind unfreie Diener. Ihnen wird Zakat gegeben, wenn sie Freikaufverträge (Mukatibun) haben, um ihre Freiheit zu erlangen. Sie können auch direkt vom Zakat-Geld gekauft und freigelassen werden, wenn sie keine solchen Verträge haben. Heute gibt es keine Sklaven mehr.

6- Die Verschuldeten (al-Gharimun): Das sind Personen, die Schulden haben, sei es um zwischen Menschen zu schlichten, um Blutgeld (Diyyat) zu zahlen oder um ihre eigenen privaten Bedürfnisse zu decken.

Wer Schulden aufnimmt, um zwischen Menschen zu schlichten oder Blutgeld zu zahlen, dem wird die Zakat ausgezahlt, egal ob er arm oder reich ist. Ihm wird genau die Höhe seiner Schulden ohne Zusatz ausgezahlt. Anas überlieferte, dass der Prophet (s) sagte:

إن المسألة لا تحل إلاّ لثلاثة، لذي فقر مدقع، أو لذي غرم مفظع، أو لذي دم موجع

„Das Bitten (um Hilfe) ist nur für drei Personen erlaubt: für jemanden in extremer Armut, für jemanden mit einer schweren Verschuldung oder für jemanden, der Blutgeld zahlen muss.“

Muslim, Abu Dawood und An-Nasa'i überlieferten von Qabisa bin Mukhariq al-Hilali: „Ich übernahm eine Bürgschaft (Hamalah) und ging zum Gesandten Allahs (s), um ihn darum zu bitten. Er sagte: ‚Bleib, bis die Zakat zu uns kommt, dann werden wir sie für dich anordnen.‘ Dann sagte er: ‚O Qabisa, das Bitten ist nur einem von dreien erlaubt: einem Mann, der eine Bürgschaft übernommen hat, für den das Bitten erlaubt ist, bis er sie beglichen hat, und dann aufhört; einem Mann, den ein Unglück getroffen hat, das sein Vermögen vernichtet hat, für den das Bitten erlaubt ist, bis er eine Lebensgrundlage findet; und einem Mann, den die Not so sehr getroffen hat, dass drei besonnene Männer aus seinem Volk sagen: Den Soundso hat die Not getroffen, für den das Bitten erlaubt ist, bis er eine Lebensgrundlage findet. Alles andere an Bitten, o Qabisa, ist unrechtmäßig erworbener Besitz (Suht), den derjenige verzehrt.‘“

Was diejenigen betrifft, die Schulden für ihre privaten Interessen aufnehmen, so wird ihnen Zakat zur Tilgung ihrer Schulden gegeben, wenn sie arm sind oder wenn sie zwar nicht arm sind, aber ihre Schulden nicht begleichen können. Wenn sie jedoch reich sind und ihre Schulden begleichen können, wird ihnen nichts gegeben, da es für sie nicht erlaubt ist.

7- Auf dem Wege Allahs (fi sabilillah): Das bedeutet im Dschihad und alles, was dafür benötigt wird, wie die Aufstellung einer Armee, der Bau von Fabriken und die Herstellung von Waffen. Wann immer der Ausdruck „auf dem Wege Allahs“ im Koran vorkommt, bedeutet er ausschließlich den Dschihad. Daher wird die Zakat für den Dschihad und dessen Erfordernisse ausgegeben. Dies ist nicht auf einen bestimmten Betrag begrenzt; es ist zulässig, die gesamte Zakat oder einen Teil davon für den Dschihad auszugeben, je nachdem, wie der Kalif es im Interesse der Zakat-Berechtigten sieht. Abu Dawood überlieferte von Abu Sa'id, dass der Gesandte Allahs (s) sagte:

لا تحل الصدقة لغني إلاّ في سبيل الله...

„Die Zakat ist für einen Reichen nicht erlaubt, außer auf dem Wege Allahs...“ Und in einer anderen Überlieferung: „... oder für einen Kämpfer auf dem Wege Allahs...“.

8- Der Sohn des Weges (Ibn al-Sabil): Das ist der Reisende, der fern von seiner Heimat gestrandet ist und kein Geld findet, um in sein Land zurückzukehren. Ihm wird so viel Zakat gegeben, wie er benötigt, um sein Land zu erreichen – egal ob es viel oder wenig ist. Ebenso erhält er, was er für seinen Unterhalt auf der Reise bis zur Ankunft benötigt. Ihm wird Zakat gegeben, selbst wenn er in seinem eigenen Land reich ist, aufgrund der Aussage des Gesandten (s):

لا تحل الصدقة لغني إلاّ في سبيل الله، أو ابن السبيل، أو...

„Die Zakat ist für einen Reichen nicht erlaubt, außer auf dem Wege Allahs oder für den Sohn des Weges oder...“ (Überliefert von Abu Dawood).

Außer diesen acht im Vers genannten Kategorien darf niemandem Zakat gegeben werden. So darf sie nicht für den Bau von Moscheen, Krankenhäusern, Wohltätigkeitseinrichtungen oder für sonstige Interessen des Staates oder der Umma ausgegeben werden, da die Zakat ein exklusives Eigentum der acht Kategorien ist und niemand sonst daran teilhat.

Der Kalif hat die Befugnis zu entscheiden, wie die Zakat an diese Kategorien vergeben wird, basierend auf dem, was er als vorteilhaft für diese Gruppen erachtet, so wie es der Gesandte Allahs (s) und die Kalifen nach ihm taten. Es ist dem Kalifen erlaubt, sie unter den acht Kategorien aufzuteilen, oder er kann sich darauf beschränken, sie nur einigen dieser Kategorien zu geben, je nach Bedarf und Nutzen für diese Gruppen. Wenn diese Kategorien nicht existieren, wird die Zakat im Bayt al-Mal im Diwan der Sadaqat aufbewahrt, um bei Bedarf für ihre Zwecke ausgegeben zu werden. Abu 'Ubaid überlieferte von Ibn Abbas bezüglich der Zakat: „Wenn du sie einer einzigen der acht Kategorien gibst, so ist dies für dich ausreichend.“ Ebenso sagten dies Ata und al-Hasan. Von Malik wird überliefert: „Die Angelegenheit bei uns bezüglich der Verteilung der Almosen ist so, dass dies nur durch den Ijtihad des Regenten (Wali) erfolgt. Welche Kategorien auch immer den Bedarf und die Anzahl haben, diese Kategorie wird in dem Maße bevorzugt, wie der Regent es für richtig hält.“) Ende des Zitats aus dem Buch „Das Vermögen im Kalifatsstaat“.

Ich hoffe, dies ist ausreichend. Und Allah ist Wissender und Weiser.

Euer Bruder Ata Bin Khalil Abu Al-Rashtah

  1. Scha'ban 1441 n. H. 10.04.2020 n. Chr.

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