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Fragen & Antworten

Antwort auf eine Frage: Leitung (al-Huda) und Irregehen (al-Dalal) in der Wissenschaft der Prinzipien (Ilm al-Usul)

September 22, 2020
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Antworten des ehrenwerten Gelehrten Ata ibn Khalil Abu al-Rashtah, Amir von Hizb ut-Tahrir, auf die Fragen der Besucher seiner Facebook-Seite „Fiqhi“

An Nader al-Zaatari

Frage:

Im Namen Allahs, des Erbarmers, des Barmherzigen,

eine Frage an unseren Scheich bezüglich des Buches Die islamische Persönlichkeit (Ash-Shakhsiyyah al-Islamiyyah), Band 3, Seite 301, Zeile 2 und 3. Dort heißt es: „Was jedoch die Zweige (Furu‘) betrifft, so gilt das Nicht-Befolgen als Frevel (Fisq), daher wird darauf nicht der Begriff ‚Leitung‘ (al-Huda) angewendet.“ Mir wurde gesagt, dass man anstelle des Wortes „Leitung“ (al-Huda) das Wort „Irregehen“ (al-Dalal) setzen müsste. Wurde das Wort hier fälschlicherweise verwendet? Vielen Dank.

Antwort:

Und Friede sei mit dir sowie die Barmherzigkeit Allahs und Sein Segen.

Die Stelle, auf die du dich im Buch Die islamische Persönlichkeit, Band 3, beziehst, befindet sich im Kapitel „Jeder Konsens außer dem Konsens der Sahaba ist kein Schari’ah-Beweis“. Ich zitiere daraus das Notwendige, um deine Frage zu beantworten:

„(... Was den Konsens der Umma, den Konsens der Leute des Lösens und Bindens (Ahl al-Hall wal-Aqd) und den Konsens der Mudschtahidin betrifft, so sagten sie, dass der Konsens der Umma ein Schari’ah-Beweis sei. Sie stützten sich dabei auf die Worte des Erhabenen:

وَمَنْ يُشَاقِقِ الرَّسُولَ مِنْ بَعْدِ مَا تَبَيَّنَ لَهُ الْهُدَى وَيَتَّبِعْ غَيْرَ سَبِيلِ الْمُؤْمِنِينَ نُوَلِّهِ مَا تَوَلَّى وَنُصْلِهِ جَهَنَّمَ وَسَاءَتْ مَصِيراً

‚Wer aber dem Gesandten entgegenwirkt, nachdem ihm die Leitung klargemacht worden ist, und einem anderen Weg als dem der Gläubigen folgt, den werden Wir dem zukehren, dem er sich zugekehrt hat, und in der Hölle brennen lassen; und wie schlimm ist das Ende!‘ (Sure An-Nisa [4]: 115)

Der Argumentationspunkt bei diesem Vers ist, dass der Erhabene damit drohte, einem anderen Weg als dem der Gläubigen zu folgen. Wäre dies nicht verboten, hätte Er nicht davor gewarnt. Auch wäre die Verbindung zwischen diesem Handeln und dem Verbotenen – nämlich dem Entgegenwirken gegenüber dem Gesandten ﷺ – in der Drohung nicht sinnvoll, so wie es nicht sinnvoll wäre, vor der Kombination aus Unglauben (Kufr) und dem Essen von erlaubtem Brot zu warnen. Folglich ist das Folgen eines anderen Weges als dem der Gläubigen verboten. Wenn es verboten ist, einem anderen Weg als ihrem zu folgen, ist es Pflicht, ihrem Weg zu folgen; denn es gibt keinen Ausweg außer diesen beiden, d. h. es gibt keine Zwischenstufe zwischen ihnen. Aus der Verpflichtung, ihrem Weg zu folgen, ergibt sich zwingend, dass der Konsens der Umma ein Beweis ist; denn der Weg einer Person ist das, was sie an Worten, Taten oder Überzeugungen wählt. Die Antwort darauf erfolgt aus drei Gesichtspunkten:

Erstens: Der Vers ist zwar definitiv in seiner Überlieferung (qat’i al-thubut), aber spekulativ in seiner Bedeutung (zanni al-dalalah). Er taugt daher nicht als Beweis dafür, dass der Konsens der Umma ein Schari’ah-Beweis ist, da ein solcher Beweis durch ein definitives Argument (dalil qat’i) belegt sein muss, weil er zu den Fundamenten (Usul) gehört, für die ein spekulatives Argument nicht ausreicht.

Zweitens: Die Leitung (al-Huda) im Vers bedeutet den Beweis für die Einzigartigkeit Allahs und die Prophetie Muhammads ﷺ und bedeutet nicht das Schari’ah-Urteil; denn die Leitung (al-Huda) bezieht sich auf die Fundamente (Usul) und ihr Gegenstück ist das Irregehen (al-Dalal). Was jedoch die Zweige (Furu‘) betrifft, so gilt deren Nicht-Befolgen als Frevel (Fisq), daher wird darauf nicht der Begriff Leitung (al-Huda) angewendet. Was den Weg der Gläubigen betrifft, dem sie folgen müssen, so ist es das, wodurch sie zu Gläubigen geworden sind, nämlich der Tauhid. Er verpflichtet weder dazu, ihnen im Erlaubten (Mubah) zu folgen, noch macht er alles verboten, was von ihrem Weg abweicht. Vielmehr trifft dies auf einen einzigen Fall zu, nämlich den Unglauben (Kufr) und Ähnliches, worüber es in den Fundamenten keinen Dissens gibt. Was darauf hindeutet, dass man dem Weg der Gläubigen in dem folgen muss, wodurch sie zu Gläubigen geworden sind, ist die Tatsache, dass der Vers wegen eines Mannes offenbart wurde, der vom Glauben abfiel (Apostat). Der Offenbarungsanlass bestimmt das Thema, über das der Vers herabgesandt wurde, auch wenn er allgemein für alles gilt, worauf dieses Thema zutrifft. Somit ist der Vers spezifisch für das Thema der Apostasie und umfasst nicht jeden beliebigen Weg der Gläubigen.) Ende des Zitats aus dem Buch Die islamische Persönlichkeit.

Damit wir die Antwort auf deine Frage klären können – ob es so ist, wie es im obigen Text steht („daher wird darauf nicht der Begriff Leitung angewendet“) oder wie es dein Gefährte sagte („daher wird darauf nicht der Begriff Irregehen angewendet“) – müssen wir die Bedeutung des Wortes Leitung (al-Huda) erläutern:

  1. Die Leitung (al-Huda) in den Fundamenten (Usul) bedeutet die Aqidah, d. h. den Glauben an Allah, Seine Gesandten, Seine Bücher usw., und das Gegenstück zur Leitung ist das Irregehen (al-Dalal).

  2. Der Wortlaut des Verses bestätigt dies, da Allah demjenigen, der nicht auf der Leitung ist, mit der Hölle droht – ein schlimmes Ende. Das heißt, wer nicht auf der Leitung ist, ist ein Kafir. Die Leitung ist also die islamische Aqidah und nicht die Schari’ah-Urteile. Folglich ist das Nicht-Befolgen der Leitung Unglaube, also Irregehen (al-Dalal), während das Nicht-Befolgen eines Schari’ah-Urteils Frevel (Fisq) ist.

  3. Dies wird auch durch den bereits erwähnten Offenbarungsanlass des Verses bestätigt: Er wurde über einen Mann offenbart, der vom Glauben abfiel, und er gilt für jeden, der abtrünnig wird. Daher ist die Leitung im Vers die Aqidah, denn wer abtrünnig wird, befindet sich nicht mehr auf der Leitung, d. h. er wird zum Kafir. Die Leitung ist also die islamische Aqidah.

  4. Aus dem Vorhergegangenen ergibt sich folgende Sachlage:

    a) Wer die Leitung – also die Aqidah des Islam – erkennt, dann aber dem Gesandten entgegenwirkt und einem anderen Weg als dem der Gläubigen (dem Tauhid und dem Glauben) folgt, der ist ein irregegangener Kafir, der in der Hölle brennen wird – ein schlimmes Ende. Das heißt, die Leitung ist das Folgen des Weges der Gläubigen, also des Glaubens, auf dem sie sich befinden. Das Gegenstück zur Leitung in diesem Sinne ist das Irregehen (al-Dalal).

    b) Was das Befolgen der Schari’ah-Urteile (Furu‘) betrifft, so ist dies nicht die Leitung, von der im edlen Vers die Rede ist, sondern es ist die Rechtschaffenheit des Handelns (salah al-’amal), und ihr Gegenstück ist der Frevel (Fisq).

    c) Das bedeutet: Das Befolgen der Fundamente (Usul), also der Aqidah, ist die Leitung (al-Huda), und das Nicht-Befolgen ist Irregehen (al-Dalal). Das Befolgen der Zweige (Furu‘) ist die Rechtschaffenheit des Handelns, und das Nicht-Befolgen ist Frevel (Fisq).

  5. Betrachten wir nun den Text:

„Die Leitung (al-Huda) im Vers bedeutet den Beweis für die Einzigartigkeit Allahs und die Prophetie Muhammads ﷺ und bedeutet nicht das Schari’ah-Urteil; denn die Leitung (al-Huda) bezieht sich auf die Fundamente (Usul) und ihr Gegenstück ist das Irregehen (al-Dalal).

Was jedoch die Zweige (Furu‘) betrifft, so gilt deren Nicht-Befolgen als Frevel (Fisq), daher wird darauf nicht der Begriff Leitung (al-Huda) angewendet.“ Wie du siehst, besteht der Text aus zwei Sätzen:

Der erste: Auf das Nicht-Befolgen der Fundamente, also des Glaubens, wird der Begriff Irregehen (al-Dalal) angewandt, und auf das Befolgen der Fundamente wird der Begriff Leitung (al-Huda) angewandt.

Der zweite: Auf das Nicht-Befolgen der Zweige, also der Schari’ah-Urteile, wird der Begriff Frevel (Fisq) angewandt, und auf das Befolgen der Zweige wird der Begriff Rechtschaffenheit des Handelns angewandt.

Wie du siehst, ist der Text im ersten Satz klar. Im zweiten Satz ist der erste Teil ebenfalls klar: Das Nicht-Befolgen der Zweige ist Frevel. Im zweiten Teil haben wir jedoch ein Pronomen verwendet und gesagt: „daher wird darauf nicht der Begriff Leitung angewendet“. Aus dem Kontext versteht man, dass sich das Pronomen hier auf das „Befolgen“ bezieht, da wir im ersten Teil des Satzes das „Nicht-Befolgen“ erwähnt haben. Somit bezieht sich der zweite Teil auf das „Befolgen“. Das Pronomen in (عليه) bezieht sich also auf (الاتباع) (das Befolgen), was bedeutet: „So wird auf das Befolgen der Zweige nicht der Begriff Leitung angewendet.“ Damit ist das Wort „Leitung“ (al-Huda) an dieser Stelle korrekt und nicht, wie dein Gefährte sagte, „Irregehen“ (al-Dalal).

Demnach ist die Bedeutung des zweiten Satzes wie folgt: „Was die Zweige betrifft, so gilt deren Nicht-Befolgen als Frevel, und auf das Befolgen der Zweige wird nicht der Begriff Leitung angewendet.“

Ich hoffe, dass dies ausreichend ist. Und Allah ist Wissender und Weiser.

Euer Bruder Ata ibn Khalil Abu al-Rashtah

  1. Safar 1442 n. H. 21.09.2020

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