(Serie der Antworten des ehrwürdigen Gelehrten Ata Bin Khalil Abu Al-Rashtah, Emir von Hizb ut-Tahrir, auf die Fragen der Besucher seiner Facebook-Seite „Fikhi“)
Antwort auf eine Frage
An Mourad Maalej
Frage:
Eine Frage an den ehrwürdigen Gelehrten Ata Bin Khalil Abu Al-Rashtah: As-Salamu Alaikum Wa Rahmatullahi Wa Barakatuh, unser ehrwürdiger Scheich, wie lautet das Schari'ah-Urteil (Hukm Shar'i) in Bezug auf die „plastische Chirurgie“? Möge Allah dich segnen.
Antwort:
Wa Alaikum As-Salam Wa Rahmatullahi Wa Barakatuh,
- Handelt es sich bei der plastischen Chirurgie um eine Form der medizinischen Behandlung (Tadāwī), wie etwa eine Operation zur Behandlung von körperlichen Entstellungen, die durch Krankheiten, Verkehrsunfälle, Verbrennungen oder Ähnliches entstanden sind, oder um die Beseitigung von angeborenen Fehlbildungen, mit denen der Mensch geboren wurde (wie die Amputation eines zusätzlichen Fingers oder die Trennung von zusammengewachsenen Fingern), so ist diese Art von Operationen zulässig (jā’iz). Der Beleg hierfür ist das, was At-Tirmidhi von 'Arfajah ibn As'ad überlieferte, welcher sagte:
أُصِيبَ أَنْفِي يَوْMَ الْكُلَابِ فِي الْجَاهِلِيَّةِ فَاتَّخَذْتُ أَنْفًا مِنْ وَرِقٍ فَأَمَرَنِي رَسُولُ اللَّهِ ﷺ أَنْ أَتَّخِذَ أَنْفًا مِنْ ذَهَبٍ
„Meine Nase wurde am Tag von al-Kulab in der Jahiliyyah verletzt, woraufhin ich mir eine Nase aus Silber anfertigte. Da diese jedoch zu stinken begann, befahl mir der Gesandte Allahs ﷺ, eine Nase aus Gold zu nehmen.“ (Abu 'Isa sagte, dies ist ein Hasan-Gharib-Hadith). Ebenso überlieferte ihn An-Nasa'i von 'Arfajah ibn As'ad, dass seine Nase am Tag von al-Kulab in der Jahiliyyah verletzt wurde, er eine Nase aus Silber nahm, diese jedoch stank, woraufhin ihm der Prophet ﷺ befahl, eine Nase aus Gold zu nehmen (Al-Albani stufte ihn als Hasan ein). Die Bedeutung von „Nase aus Silber“ (wariq) weist darauf hin, dass plastische Chirurgie zum Zwecke der Behandlung und Heilung zulässig ist.
- Wenn sie jedoch dem Zweck der bloßen Verschönerung und Ästhetik dient und nicht der medizinischen Behandlung, dann ist sie nicht zulässig. Der Beleg dafür ist:
Was Al-Buchari von 'Alqamah überlieferte, welcher sagte, dass 'Abdullah sagte:
لَعَنَ اللَّهُ الْوَاشِمَاتِ وَالْمُسْتَوْشِمَاتِ وَالْمُتَنَمِّصَاتِ وَالْمُتَفَلِّجَاتِ لِلْحُسْنِ الْمُغَيِّرَاتِ خَلْقَ اللَّهِ تَعَالَى
„Möge Allah die Tätowiererinnen und die Tätowierten verfluchen, sowie diejenigen, die sich die Augenbrauen zupfen und jene, die sich Lücken zwischen den Zähnen um der Schönheit willen schaffen, welche die Schöpfung Allahs, des Erhabenen, verändern.“
Muslim überlieferte ihn mit dem Wortlaut:
لَعَنَ اللَّهُ الْوَاشِمَاتِ وَالْمُسْتَوْشِمَاتِ وَالنَّامِصَاتِ وَالْمُتَنَمِّصَاتِ وَالْمُتَفَلِّجَاتِ لِلْحُسْنِ الْمُغَيِّرَاتِ خَلْقَ اللَّه
„Möge Allah die Tätowiererinnen und die Tätowierten verfluchen, sowie die Zupferinnen und jene, die sich die Augenbrauen zupfen lassen, und jene, die sich Lücken zwischen den Zähnen um der Schönheit willen schaffen, welche die Schöpfung Allahs verändern.“
Aus dem Hadith geht klar hervor, dass die المتفلجات للحسن sündigen, was bedeutet, dass diese Handlung verboten (harām) ist. Die Handlung ist mit dem Ausdruck للحسن begründet; es handelt sich um ein beschreibendes Merkmal (wasf mufhim), was bedeutet, dass المتفلجة um der Schönheit willen sündigt. Dies impliziert wiederum, dass es zulässig ist, wenn es nicht um der Schönheit willen geschieht, also als Behandlung oder Heilmittel. In Lisan al-Arab heißt es: (al-falaj bei den Zähnen ist der natürliche Abstand zwischen den Schneidezähnen und den Eckzähnen. Wenn dies künstlich herbeigeführt wird, nennt man es at-taflīj). Die Bedeutung von المتفلجة ist somit jene, die ihre Zähne feilt, um sie zu verkleinern und eine kleine Lücke zwischen ihnen zu erzeugen, um die Zähne zu verschönern und der Person das Aussehen einer jungen Frau zu verleihen, das heißt, ohne dass eine Fehlstellung der Zähne vorliegt, die eine medizinische Behandlung erfordern würde, sondern lediglich zur Verschönerung und Ästhetik. Dies ist gemäß dem Hadith nicht zulässig, da der Gesandte ﷺ die المتفلجات للحسن verflucht hat. Der Begriff للحسن stellt hierbei die Ursache (‘illah) für das Verbot dar. Ist diese Ursache nicht gegeben, das heißt, geschieht es nicht zur Verschönerung, sondern zur Heilung und Behandlung, dann ist es zulässig.
An-Nawawi sagte in der Erläuterung zu المتفلجات للحسن, wie es im Hadith von Muslim vorkommt:
„Was المتفلجات betrifft (mit ‚f‘ und ‚dschim‘), so sind damit jene gemeint, die Lücken zwischen den Zähnen schaffen, indem sie den Raum zwischen den Schneidezähnen und den Eckzähnen feilen. Dies leitet sich von al-falaj ab, einer Lücke zwischen den Schneidezähnen und den Eckzähnen. Dies tun ältere Frauen oder solche, die sich diesem Alter nähern, um Jugendlichkeit und die Schönheit der Zähne vorzutäuschen, da diese feine Lücke zwischen den Zähnen typisch für junge Mädchen ist... Was jedoch seine Aussage المتفلجات للحسن betrifft, so bedeutet dies, dass sie dies auf der Suche nach Schönheit tun. Darin liegt ein Hinweis darauf, dass das Verbotene dasjenige ist, was zur Erlangung von Schönheit getan wird. Sollte sie es jedoch aufgrund einer notwendigen Behandlung oder eines Defekts am Zahn oder Ähnlichem benötigen, so ist dies unbedenklich. Und Allah weiß es am besten.“
Somit ist die Ursache (‘illah) das Motiv للحسن. Wenn die Chirurgie also in den Bereich der Behandlung und Heilung fällt, ist sie zulässig. Ist die natürliche Gestalt jedoch normal und dient die Operation nicht der Behandlung, sondern lediglich der Schönheit und Verschönerung, so ist sie nicht zulässig.
Dies ist das, was ich in dieser Angelegenheit für am stärksten erachte, und Allah ist Wissender und Weiser.
Euer Bruder Ata Bin Khalil Abu Al-Rashtah
- Radschab 1439 n. H. 12.04.2018 n. Chr.
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