Lieber Bruder, As-Salamu 'Alaikum Wa Rahmatullahi Wa Barakatuh.
Hier ist die Antwort auf die Frage zu Parfüms (Eau de Cologne usw.):
Der Gesandte Allahs (s.a.w.) sagt:
كُلُّ مُسْكِرٍ خَمْرٌ وَكُلُّ خَمْرٍ حَرَامٌ
„Jedes Berauschende ist Khamr, und jedes Khamr ist haram.“ (Berichtet von Muslim)
Und er (s.a.w.) sagt:
مَا أَسْكَرَ كَثِيرُهُ فَقَلِيلُهُ حَرَامٌ
„Was in großer Menge berauscht, davon ist auch die geringe Menge haram.“ (Berichtet von Ibn Mājah und ad-Dāraqutnī, von Ibn Hajar als authentisch eingestuft)
Er (s.a.w.) hat somit dargelegt, welche Flüssigkeit als Khamr bezeichnet wird: Alles, was berauscht – ob in geringer oder großer Menge – ist Khamr. Hier kommt die Rolle der Realitätsprüfung (Tahqiq al-Manat) ins Spiel, um festzustellen, ob dieses Parfüm oder Eau de Cologne und Ähnliches berauscht, wenn es getrunken wird (in geringer oder großer Menge). Wenn es berauscht, dann ist es Khamr, und es gelten dafür die Urteile über den Khamr, indem es in zehn Kategorien verboten ist, gemäß dem Hadith:
لُعِنَتِ الْخَمْرُ عَلَى عَشَرَةِ أَوْجُهٍ: بِعَيْنِهَا وَعَاصِرِهَا وَمُعْتَصِرِهَا وَبَائِعِهَا وَمُبْتَاعِهَا وَحَامِلِهَا وَالْمَحْمُولَةِ إِلَيْهِ وَآكِلِ ثَمَنِهَا وَشَارِبِهَا وَسَاقِيهَا
„Der Khamr wurde in zehnfacher Hinsicht verflucht: Er selbst, derjenige, der ihn presst, derjenige, für den er gepresst wird, der Verkäufer, der Käufer, derjenige, der ihn trägt, derjenige, zu dem er getragen wird, derjenige, der seinen Preis (Erlös) verzehrt, derjenige, der ihn trinkt, und derjenige, der ihn einschenkt.“ (Berichtet von Ibn Mājah)
Wir haben erfahren, dass Parfüms wie Eau de Cologne und Ähnliches in einigen Regionen, insbesondere am Golf, getrunken werden und dass sie aufgrund des darin enthaltenen Alkoholanteils berauschen.
Dementsprechend gilt: Wenn die Flüssigkeit – ob Parfüm oder nicht – in großer Menge berauscht, dann ist auch ihre geringe Menge haram. Sie ist dann Khamr, und es kommen die Urteile des Khamr mit seinen zehn Verbotspunkten zur Anwendung.
Dass es zwei Arten von Alkohol gibt, Ethanol (Ethylalkohol) und Methanol (Methylalkohol), ist korrekt. Wir haben von Fachleuten Folgendes erfahren:
(„Alkohol besteht aus zwei Arten: Die erste ist Ethanol (Ethylalkohol), welches der wirksame Stoff in verschiedenen Arten von alkoholischen Getränken je nach Konzentration ist. Die zweite Art ist Methanol (Methylalkohol), ein Alkohol, der aus Holz- oder Fasermaterialien gewonnen wird. Beide Stoffe ähneln sich in ihrer Wirkungsweise auf den Körper, insbesondere auf das Nervensystem, unterscheiden sich jedoch völlig in ihrer chemischen Analyse und Oxidation im Körper, was zu unterschiedlichen Ergebnissen führt. Was die Wirkung betrifft, so verursachen beide eine Hemmung der Funktion aller lebenswichtigen Zentren im Gehirn. Ethanol berauscht jedoch und tötet nicht unmittelbar; die Aufnahme enormer Mengen durch Trinken verursacht Bewusstlosigkeit, gefolgt von einem sehr tiefen Schlaf, wonach der Trinkende wieder erwacht. Methanol hingegen berauscht zwar auch, verursacht aber eine schädliche toxische Wirkung, die bis zur Zerstörung der Netzhautzellen und zur Abtötung des Sehnervs führen kann, was zur Erblindung führt, oder zur Abtötung und Zerstörung der Zellen lebenswichtiger Zentren im Gehirn, was je nach verwendeter Menge zum Tod führt. In allen alkoholischen Getränken ist Ethanol enthalten sowie sehr geringe Mengen an Methanol. Eau de Cologne hingegen besteht zum größten Teil aus Methanol.“)
Das bedeutet, dass Ethanol und eine geringe Menge Methanol berauschen, während viel Methanol tötet. Daher berauscht Eau de Cologne, egal ob es aus Ethanol oder Methanol in einem entsprechenden Verhältnis hergestellt wurde (wie von Fällen von Trunkenheit durch Eau de Cologne am Golf berichtet wurde). Wenn es berauscht und vergiftet, ohne zu töten, ist es haram, da es Khamr ist, und ebenso haram, weil es ein Gift ist (selbst wenn es nicht tötet). Wenn jedoch Methanol in einem Verhältnis in der Flüssigkeit oder dem Eau de Cologne verwendet wird, das tötet, dann wird die Flüssigkeit haram, weil sie ein Gift ist, gemäß der Regel des Schadens („Die Grundlage bei Schadstoffen ist das Verbot“).
Somit wird die Realität von Flüssigkeiten, in die Alkohol gemischt wird, wie folgt geprüft:
Wenn der Alkoholanteil darin dazu führt, dass sie berauscht – in geringer oder großer Menge –, dann ist sie Khamr und in den zehn genannten Punkten haram.
Wenn sie nicht berauscht, aber vergiftet, dann ist sie haram, weil sie ein Gift ist. In diesem Fall ist sie in dem Bereich verboten, für den ein Textbeleg vorliegt, d. h. das Trinken oder Essen des Giftes sowie dessen Verkauf oder Verschenken, gemäß dem Hadith:
إِنَّ اللَّهَ إِذَا حَرَّمَ عَلَى قَوْمٍ أَكْلَ شَيْءٍ حَرَّمَ عَلَيْهِمْ ثَمَنَهُ
„Und wahrlich, wenn Allah einem Volk den Verzehr von etwas verbietet, so verbietet Er ihnen auch dessen Preis (Erlös).“ (Berichtet von Abū Dāwūd und Ahmad)
قَاتَلَ اللَّهُ الْيَهُودَ إِنَّ اللَّهَ لَمَّا حَرَّمَ عَلَيْهِمُ الشُّحُومَ جَمَلُوهَا ثُمَّ بَاعُوهَا وَأَكَلُوا أَثْمَانَهَا
„Möge Allah die Juden bekämpfen; als Allah ihnen die Fette verbot, schmolzen sie diese ein, verkauften sie und verzehrten ihren Erlös.“ (Berichtet von Ahmad). Jamalūhā bedeutet: Sie schmolzen es ein. Die restlichen der zehn Punkte (aus dem Khamr-Hadith) beziehen sich spezifisch auf den Textbeleg zum Khamr.
Dies betrifft den ersten Teil der Frage: Parfüms oder Eau de Cologne.
Was den zweiten Teil betrifft – warum wir in dieser Angelegenheit eine Meinung adoptieren (natabanna), obwohl wir in Fragen der Gottesdienste ('Ibadat) nicht adoptieren: Die Antwort hierauf erfolgt in zweierlei Hinsicht: Erstens gehört Khamr nicht zu den 'Ibadat. Zweitens adoptieren wir hier nicht das Verbot von Khamr an sich, denn dieses ist zweifellos haram. Vielmehr geht es um die Realitätsprüfung (Tahqiq al-Manat) dieser Flüssigkeit: Berauscht sie oder berauscht sie nicht? Wer die Realität prüft und feststellt, dass die Flüssigkeit weder in geringer noch in großer Menge berauscht, für den gilt diese Flüssigkeit nicht als Khamr.
Wassalamu 'Alaikum Wa Rahmatullahi Wa Barakatuh.
08.08.2004 n. Chr.
Euer Bruder