Antwort auf eine Frage
Frage: Ich respektiere die Hizb ut-Tahrir, insbesondere die Einheitlichkeit der Meinung, der sich ihre Mitglieder in ihren Büchern und Publikationen verpflichten... Eine solche Verpflichtung findet man in anderen islamischen Bewegungen selten... Doch während ich auf Internetseiten las, bemerkte ich eine Diskussion unter den Jugendlichen der Partei über den Jilbab. Einige sagen, der Jilbab sei ein Teil, andere sagen, er bestehe aus zwei Teilen. Ich dachte eigentlich, dass die Partei eine feste Meinung dazu hat und dass die Mitglieder sich daran halten, zumal die Partei zu den islamischen Bewegungen gehört, die einen großen Einfluss auf die Verbreitung des Jilbab unter den muslimischen Frauen hatten... Die Frage lautet: Hat die Partei ihre Politik geändert, ihre Mitglieder an die Meinung der Partei zu binden? Vielen Dank.
Antwort: Zunächst möchte ich zu dem, was in der Frage erwähnt wurde, sagen: Die in den Reihen der Partei organisierten Mitglieder sind der Meinung der Partei völlig verpflichtet, und daran hat sich nichts geändert... Sie sind sich einig darin, dass der Jilbab ein einziges Stück ist: ein weites Gewand über ihrer gewöhnlichen Kleidung, das bis zu den Füßen hinuntergereicht wird, sodass die Füße nicht unbedeckt bleiben... Und ja, die Partei hatte einen großen Einfluss auf die Verbreitung des Jilbab unter den muslimischen Frauen, und dieser Vorzug gebührt Allah. Die Partei hat das Thema der schariagerechten Kleidung der Frau gebührend behandelt und es im Buch Das Gesellschaftssystem im Kapitel „Der Blick auf die Frau“ detailliert dargelegt. Sie legte fest, dass die schariagerechte Kleidung aus einem Jilbab und einem Khimar bestehen muss, die die Bedeckung der 'Aura (Schambereich) ohne Tabarruj (Zurschaustellung) gewährleisten. Das heißt, nicht jede Kleidung, die die 'Aura bedeckt, darf die Frau beim Hinausgehen tragen, sondern es ist eine spezifische Kleidung, die die Scharia detailliert beschrieben hat... Hier ist die Erläuterung zu den oben genannten Punkten:
1- In Das Gesellschaftssystem heißt es, dass die schariagerechte Kleidung der Frau im öffentlichen Leben ein Jilbab und ein Khimar sind, die die 'Aura ohne Tabarruj bedecken... Ich zitiere Ihnen einiges von dem, was im Gesellschaftssystem zu diesem Thema steht:
(… Der Beweis dafür, dass der Gesetzgeber die Bedeckung der Hautoberfläche so vorgeschrieben hat, dass deren Farbe nicht erkennbar ist, ist seine Aussage ﷺ:
لَمْ يَصْلُحْ أن يُرى منها
„...dass nichts von ihr zu sehen sein darf.“
Dieser Hadith ist ein klarer Beweis dafür, dass der Gesetzgeber für das, was die 'Aura bedeckt, voraussetzt, dass die 'Aura dahinter nicht zu sehen ist, d. h. es muss die Haut bedecken und darf nicht durchsichtig sein. Daher muss die Frau das, was die 'Aura bedeckt, aus einem Stoff wählen, der nicht dünn ist, d. h. er darf weder die Konturen zeigen noch das darunter Liegende durchscheinen lassen.
Dies betrifft das Thema der Bedeckung der 'Aura. Dieses Thema darf nicht mit der Kleidung der Frau im öffentlichen Leben oder mit dem Tabarruj durch bestimmte Kleidungsstücke verwechselt werden. Wenn es ein Kleidungsstück gibt, das die 'Aura bedeckt, bedeutet das nicht, dass es der Frau erlaubt ist, es zu tragen, während sie auf der öffentlichen Straße geht. Denn für die öffentliche Straße gibt es eine bestimmte Kleidung, die die Scharia festgelegt hat, und es genügt dort nicht allein das, was die 'Aura bedeckt. Eine Hose zum Beispiel bedeckt zwar die 'Aura, aber es ist nicht korrekt, sie im öffentlichen Leben zu tragen, d. h. es ist nicht korrekt, sie auf der öffentlichen Straße zu tragen...
Was die Kleidung der Frau im öffentlichen Leben betrifft, also ihre Kleidung auf der öffentlichen Straße und auf den Märkten, so hat der Gesetzgeber der Frau auferlegt, ein Gewand zu haben, das sie über ihren Kleidern trägt, wenn sie auf die Märkte geht oder auf der öffentlichen Straße läuft. Er hat ihr auferlegt, einen Umhang (Mila'a) oder ein Überwurf (Milhafa) zu haben, den sie über ihrer Kleidung trägt und den sie nach unten reicht, bis er ihre Füße bedeckt. Wenn sie kein solches Gewand hat, soll sie es sich von ihrer Nachbarin, Freundin oder Verwandten leihen. Wenn sie es sich nicht leihen kann oder ihr niemand eines leiht, darf sie nicht ohne dieses Gewand hinausgehen. Wenn sie ohne ein solches Gewand, das sie über ihrer Kleidung trägt, hinausgeht, sündigt sie, weil sie eine Pflicht (Fard) unterlassen hat, die Allah ihr auferlegt hat. Dies gilt für die untere Kleidung der Frauen. Was die obere Kleidung betrifft, so muss sie einen Khimar haben oder etwas, das ihm ähnelt oder seinen Platz einnimmt, wie ein Kleidungsstück, das den gesamten Kopf, den gesamten Hals und den Halsausschnitt des Kleides auf der Brust bedeckt. Dies muss für den Gang auf die Märkte oder das Laufen auf der öffentlichen Straße vorgesehen sein, also die Kleidung für das öffentliche Leben von oben. Wenn sie diese beiden Kleidungsstücke besitzt, darf sie aus ihrem Haus auf die Märkte gehen oder auf der öffentlichen Straße laufen, d. h. in das öffentliche Leben treten. Wenn sie diese beiden Kleidungsstücke nicht hat, darf sie unter keinen Umständen hinausgehen, da der Befehl zu diesen beiden Kleidungsstücken allgemein ergangen ist und somit in allen Fällen allgemein bleibt, da es keinerlei einschränkende Belege dafür gibt.
Der Beweis für die Verpflichtung dieser beiden Kleidungsstücke für das öffentliche Leben ist die Aussage des Erhabenen über die Kleidung von oben:
وَلَا يُبْدِينَ زِينَتَهُنَّ إِلَّا مَا ظَهَرَ مِنْهَا وَلْيَضْرِبْنَ بِخُمُرِهِنَّ عَلَى جُيُوبِهِنَّ
„...und dass sie ihren Schmuck nicht offenzeigen, außer dem, was davon (fortwährend) sichtbar ist, und dass sie ihre Kopftücher über ihre Brustschlitze schlagen...“ (Sure an-Nur [24]: 31)
Und die Aussage des Erhabenen über die untere Kleidung:
يَا أَيُّهَا النَّبِيُّ قُل لِّأَزْوَاجِكَ وَبَنَاتِكَ وَنِسَاء الْمُؤْمِنِينَ يُدْنِينَ عَلَيْهِنَّ مِن جَلَابِيبِهِنَّ
„O Prophet! Sag deinen Gattinnen und deinen Töchtern und den Frauen der Gläubigen, sie sollen etwas von ihrem Überhang (Jilbab) über sich ziehen.“ (Sure al-Ahzab [33]: 59)
Und was von Umm 'Atiyya überliefert wurde, die sagte:
أَمَرَنا رسولُ اللهِ r أن نُخْرِجَهُنَّ في الفِطْرِ والأضحى، العواتقَ والحُيَّضَ وذواتِ الخدورِ، فأاما الحيّضُ فيَعْتَزلْنَ الصلاةَ وَيَشْهَدْنَ الخَير، ودعوةَ المسلمين. قلت يا رسولَ اللهِ إحدانا لا يكونُ لها جلبابٌ، قال: لِتُلْبِسْها أختُها من جِلبابِها
„Der Gesandte Allahs ﷺ befahl uns, sie am Fest des Fastenbrechens und am Opferfest herauszuführen: die jungen Frauen, die Menstruierenden und die Frauen in den Gemächern. Die Menstruierenden hielten sich vom Gebetsplatz fern, wohnten aber dem Guten und dem Bittgebet der Muslime bei. Ich sagte: ‚O Gesandter Allahs, eine von uns hat keinen Jilbab.‘ Er sagte: ‚Dann soll ihre Schwester ihr von ihrem Jilbab anlegen.‘“ (Überliefert bei Muslim).
Diese Beweise weisen ausdrücklich auf die Kleidung der Frau im öffentlichen Leben hin. Allah, der Erhabene, hat in diesen beiden Versen diese Kleidung, die er der Frau im öffentlichen Leben auferlegt hat, präzise, vollständig und umfassend beschrieben. Er sagte bezüglich der Kleidung der Frauen von oben:
وَلْيَضْرِبْنَ بِخُمُرِهِنَّ عَلَى جُيُوبِهِنَّ
„...und dass sie ihre Kopftücher über ihre Brustschlitze schlagen...“ (Sure an-Nur [24]: 31)
Das heißt, sie sollen ihre Kopfbedeckungen um ihren Hals und ihre Brust wickeln, um zu verbergen, was vom Kragen des Hemdes und des Gewandes am Hals und an der Brust sichtbar wird. Und Er sagte bezüglich der Kleidung der Frauen von unten:
يُدْنِينَ عَلَيْهِنَّ مِن جَلَابِيبِهِنَّ
„...sie sollen etwas von ihrem Überhang (Jilbab) über sich ziehen.“ (Sure al-Ahzab [33]: 59)
Das heißt, sie sollen ihre Gewänder, die sie über der (Haus-)Kleidung zum Hinausgehen tragen, nach unten reichen lassen – sei es ein Umhang oder ein Überwurf –, sie lassen ihn nach unten gleiten. Und Er sagte über die allgemeine Form dieser Kleidung:
وَلَا يُبْدِينَ زِينَتَهُنَّ إِلَّا مَا ظَهَرَ مِنْهَا
„...und dass sie ihren Schmuck nicht offenzeigen, außer dem, was davon (fortwährend) sichtbar ist...“ (Sure an-Nur [24]: 31)
Das heißt, sie sollen von ihren Körperteilen, die der Ort des Schmuckes sind – wie Ohren, Oberarme, Unterschenkel usw. – nichts zeigen, außer dem, was im öffentlichen Leben zur Zeit der Offenbarung dieses Verses, d. h. zur Zeit des Gesandten, sichtbar war, und das sind Gesicht und Hände. Durch diese präzise Beschreibung wird völlig klar, was die Kleidung der Frau im öffentlichen Leben ist und wie sie beschaffen sein muss. Der Hadith von Umm 'Atiyya verdeutlicht explizit die Pflicht, ein Gewand zu besitzen, das sie über ihren Kleidern beim Hinausgehen trägt, da sie zum Gesandten ﷺ sagte: „Eine von uns hat keinen Jilbab.“ Daraufhin sagte der Gesandte ﷺ zu ihr: „Dann soll ihre Schwester ihr von ihrem Jilbab anlegen.“ Das heißt, als sie zum Gesandten sagte: „Wenn sie kein Gewand hat, das sie über ihren Kleidern trägt, um darin hinauszugehen“, befahl er ﷺ, dass ihre Schwester ihr von ihren Gewändern, die über der Kleidung getragen werden, eines leihen soll. Dies bedeutet: Wenn sie es ihr nicht leiht, ist es ihr nicht erlaubt hinauszugehen. Dies ist ein Indiz dafür, dass der Befehl in diesem Hadith eine Verpflichtung (Wujub) darstellt, d. h. die Frau muss einen Jilbab über ihrer Kleidung tragen, wenn sie hinausgehen will. Wenn sie diesen nicht trägt, geht sie nicht hinaus.
Es wird vorausgesetzt, dass der Jilbab nach unten gereicht wird, bis er die Füße bedeckt, denn Allah sagt im Vers:
يُدْنِينَ عَلَيْهِنَّ مِن جَلَابِيبِهِنَّ
„...sie sollen etwas von ihrem Überhang (Jilbab) über sich ziehen.“ (Sure al-Ahzab [33]: 59)
Das heißt, sie lassen ihre Jilbabs nach unten gleiten, denn min (مِنْ) dient hier der Erläuterung (al-bayan) und nicht der Teilung (at-tab'id), d. h. sie lassen den Umhang oder den Überwurf nach unten gleiten. Zudem wurde von Ibn 'Umar überliefert, dass er sagte: Der Gesandte Allahs ﷺ sagte:
مَنْ جَرَّ ثَوْبَهُ خُيَلاَءَ لَمْ يَنْظُرِ اللَّهُ إِلَيْهِ يَوْمَ الْقِيَامَةِ فَقَالَتْ أُمُّ سَلَمَةَ فَكَيْفَ يَصْنَعْنَ النِّسَاءُ بِذُيُولِهِنَّ قَالَ يُرْخِينَ شِبْرًا فَقَالَتْ إِذًا تَنْكَشِفُ أَقْدَامُهُنَّ قَالَ فَيُرْخِينَهُ ذِرَاعًا لاَ يَزِدْنَ عَلَيْهِ
„Wer sein Gewand aus Hochmut (über den Boden) schleift, den wird Allah am Tage der Auferstehung nicht ansehen. Da fragte Umm Salama: ‚Was sollen die Frauen dann mit ihren Schleppen machen?‘ Er antwortete: ‚Sie sollen sie eine Spanne lang herunterlassen.‘ Sie sagte: ‚Dann werden aber ihre Füße entblößt!‘ Er sagte: ‚Dann sollen sie sie eine Elle lang herunterlassen und nicht mehr als das.‘“ (Überliefert bei at-Tirmidhi, der sagte, dies sei ein guter und gesunder Hadith).
Dies ist ein deutlicher Beleg dafür, dass das Gewand, das über der Kleidung getragen wird – also der Umhang oder der Überwurf –, nach unten gereicht werden muss, bis es die Füße bedeckt. Wenn die Füße durch Socken oder Schuhe bedeckt sind, entbindet dies nicht davon, es in einer Weise nach unten zu reichen, die das Herunterlassen (Idna') verdeutlicht. Es ist nicht zwingend erforderlich, dass es die Füße direkt berührt, da sie bereits bedeckt sind, aber es muss ein Herunterlassen vorhanden sein, d. h. der Jilbab muss sichtbar so weit nach unten reichen, dass er als das Gewand des öffentlichen Lebens erkennbar ist, welches die Frau im öffentlichen Leben tragen muss. Dabei muss das Herunterlassen sichtbar sein, damit die Aussage des Erhabenen:
يُدْنِينَ
„...sie sollen... über sich ziehen (nach unten reichen lassen)“ (Sure al-Ahzab [33]: 59)
verwirklicht wird.
Daraus wird deutlich, dass die Frau ein weites Gewand haben muss, das sie über ihrer Kleidung trägt, um darin hinauszugehen. Wenn sie kein solches Gewand hat und hinausgehen möchte, dann muss ihre Schwester – d. h. irgendeine Muslimin – ihr von ihren Gewändern, die über der Kleidung getragen werden, eines leihen. Wenn sie niemanden findet, der es ihr leiht, darf sie nicht hinausgehen, bis sie ein Gewand findet, das sie über ihrer Kleidung trägt. Wenn sie in ihrer (Haus-)Kleidung hinausgeht, ohne ein weites Gewand zu tragen, das über ihre Kleidung nach unten gereicht wird, dann sündigt sie, selbst wenn sie ihre gesamte 'Aura bedeckt hat. Denn das weite Gewand, das bis zu den Füßen nach unten gereicht wird, ist eine Pflicht (Fard). Somit hätte sie gegen die Pflicht verstoßen, sündigt vor Allah und wird vom Staat mit einer Ermessensstrafe (Ta'zir) bestraft.) Ende des Zitats.
2- Aus dem obigen Text geht klar hervor, dass die schariagerechte Kleidung die 'Aura bedecken muss, ohne Tabarruj zu sein. Die Kleidung muss ein Khimar sein, der das Kopfhaar bedeckt, um den Hals gewickelt wird und den Halsausschnitt bedeckt, sowie ein Jilbab, der bis zu den Füßen reicht. Es ist ebenso klar, dass der Jilbab ein einziges Stück ist: „ein weites Gewand über ihrer Kleidung, das nach unten gereicht wird, um die Füße zu bedecken, damit die Füße nicht unbedeckt bleiben“. Dies ist für jeden Offensichtliche erkennbar. Jeder, der über Sehkraft und Einsicht verfügt, erkennt dies, da im Text steht:
- ...hat der Gesetzgeber der Frau auferlegt, ein Gewand (Thawb) zu haben, das sie über ihrer Kleidung trägt...
- ...hat Er ihr auferlegt, einen Umhang oder Überwurf (Mila'a oder Milhafa) zu haben, den sie über ihrer Kleidung trägt...
- ...wenn sie ohne ein Gewand (Thawb) hinausgeht, das sie über ihrer Kleidung trägt, sündigt sie...
- ...verdeutlicht explizit die Pflicht, ein Gewand (Thawb) zu besitzen, das sie über ihrer Kleidung trägt...
- ...dass die Frau ein weites Gewand (Thawb) haben muss, das sie über ihrer Kleidung trägt...
Er wiederholt das Wort „Gewand“ (Thawb) im Singular und „Umhang“ im Singular zur Bekräftigung. Diese Wiederholung ist eine Bestätigung dafür, dass der Jilbab ein einziges Stück ist; es ist ein Gewand, das sie über ihrer Kleidung trägt... usw. Dies ist eine völlig klare Angelegenheit.
Um das Offensichtliche noch weiter zu verdeutlichen: Der edle Vers
يُدْنِينَ عَلَيْهِنَّ مِن جَلَابِيبِهِنَّ
„...sie sollen etwas von ihrem Überhang (Jilbab) über sich ziehen.“ (Sure al-Ahzab [33]: 59)
deutet darauf hin, dass der Jilbab ein einziges Stück ist. Denn das Wort min (مِنْ) dient hier der Erläuterung, d. h. sie lassen ihre Jilbabs über sich nach unten gleiten. Das Herunterlassen (Idna') wurde dem Jilbab zugeschrieben. Das bedeutet, dass der Jilbab ein einziges Stück ist, das nach unten gereicht wird. Es ist gemäß dem Wortlaut des edlen Verses nicht möglich, dass er aus zwei Teilen besteht, da das Herunterlassen, wie wir sagten, dem Jilbab zugeschrieben wurde. Bestünde der Jilbab aus zwei Teilen, müssten beide Teile bis zu den Füßen herabgereicht werden, wodurch sie übereinander liegen würden. Somit wäre der Jilbab nur das äußere Teil, das vom Hals bis zu den Füßen herabgereicht wird... So bestätigt die sprachliche Formulierung, dass der Jilbab ein einziges Stück ist, weil das Herunterlassen dem Jilbab zugeschrieben wurde, wie wir dargelegt haben... Dies ist natürlich zusätzlich zu dem, was wir über die Wiederholung des Wortes „Gewand“ erwähnt haben... und was wir zuvor dargelegt haben, dass der Jilbab ein weites Gewand ist, das die Frau über ihrer gewöhnlichen Kleidung trägt und das bis zu den Füßen hinuntergereicht wird...
- Der Islam hat diese schariagerechte Kleidung so streng vorgeschrieben, dass er der Frau nicht einmal erlaubte hinauszugehen, wenn sie keinen Jilbab hat. Stattdessen soll sie sich einen Jilbab von ihrer Schwester leihen, um hinausgehen zu können. Es genügt also nicht, die 'Aura mit irgendeinem Kleidungsstück zu bedecken, sondern es muss ein Jilbab und ein Khimar sein, und zwar ohne Tabarruj.
3- Dies ist die adoptierte Meinung der Partei, und sie ist für die Mitglieder bindend; eine Abweichung davon ist nicht zulässig... Es scheint jedoch, dass der Fragesteller auf Internetseiten Aussagen gelesen hat, die dem widersprechen, und er dachte, dies seien Aussagen von Mitgliedern, die behaupten, der Jilbab dürfe aus zwei Teilen bestehen (Rock und Bluse, Hose und Bluse, Hose und ein Mantel darüber bis zum Knie o. Ä.). So dachte er, die Mitglieder seien sich uneins über die Realität des Jilbab... Man mag dem Leser verzeihen, denn er könnte die Meinung von jemandem gelesen haben, der die Partei verlassen hat, bestraft wurde, den Eid gebrochen hat oder ein Liebhaber von Unruhe ist, und er dachte, diese seien in den Reihen der Partei organisiert. Zumal wir über solche Personen nur in Sonderfällen Erklärungen abgeben... Daher kann es für den Leser auf Internetseiten zu Verwechslungen kommen, sodass er denkt, es gäbe einen Streit unter den Jugendlichen darüber, ob der Jilbab ein oder zwei Teile umfasst...
Wir versichern dem Fragesteller, dass die Meinung, welche die Partei vertritt, unter ihren in ihr organisierten Mitgliedern nicht umstritten ist. Der Jilbab ist ein einziges Stück: ein weites Gewand über der Kleidung der Frau, das nach unten gereicht wird, um die Füße zu bedecken, damit diese nicht unbedeckt bleiben... Diejenigen, die etwas anderes sagen, könnten zu denen gehören, die die Partei verlassen haben, bestraft wurden, den Eid gebrochen haben oder Liebhaber von Unruhe sind!
Und diese bedeuten nichts gegenüber der Partei und der Bindung ihrer Mitglieder, so Allah will.
Ich schließe mit dem, womit ich begonnen habe: (Die in den Reihen der Partei organisierten Mitglieder sind der Meinung der Partei völlig verpflichtet, und daran hat sich nichts geändert... Sie sind sich einig darin, dass der Jilbab ein einziges Stück ist: ein weites Gewand über ihrer gewöhnlichen Kleidung, das bis zu den Füßen hinuntergereicht wird, sodass die Füße nicht unbedeckt bleiben... Und ja, die Partei hatte einen großen Einfluss auf die Verbreitung des Jilbab unter den muslimischen Frauen, und dieser Vorzug gebührt Allah. Die Partei hat das Thema der schariagerechten Kleidung der Frau gebührend behandelt und es im Buch Das Gesellschaftssystem im Kapitel „Der Blick auf die Frau“ detailliert dargelegt. Sie legte fest, dass die schariagerechte Kleidung aus einem Jilbab und einem Khimar bestehen muss, die die Bedeckung der 'Aura ohne Tabarruj gewährleisten. Das heißt, nicht jede Kleidung, die die 'Aura bedeckt, darf die Frau beim Hinausgehen tragen, sondern es ist eine spezifische Kleidung, die die Scharia detailliert beschrieben hat.)
Ich hoffe, dass diese Antwort ausreichend ist, um zu zeigen, dass die Partei nur eine einzige Meinung zum Jilbab hat, wie wir sie oben dargelegt haben.
- Muharram al-Haram 1440 n. H. 19.09.2018 n. Chr.