Home About Articles Ask the Sheikh
Fragen & Antworten

Beantwortung einer Frage: Das Aufsuchen von Gerichten im Dar al-Kufr, um Unrecht abzuwenden

December 12, 2019
4987

Antwortserie des ehrwürdigen Gelehrten Ata Bin Khalil Abu Al-Rashta, Emir von Hizb ut-Tahrir

auf die Fragen der Besucher seiner Facebook-Seite „Fikhi“

An Ibn al-Azraq

Frage:

Assalamu Alaikum, mein geliebter Bruder. Ich habe eine wichtige Frage an dich.

In der Sure an-Nisa, Ayah Nummer 60, verbietet uns Allah, den Tagut um ein Urteil anzurufen:

أَلَمْ تَرَ إِلَى الَّذِينَ يَزْعُمُونَ أَنَّهُمْ آمَنُوا بِمَا أُنزِلَ إِلَيْكَ وَمَا أُنزِلَ مِن قَبْلِكَ يُرِيدُونَ أَن يَتَحَاكَمُوا إِلَى الطَّاغُوتِ وَقَدْ أُمِرُوا أَن يَكْفُرُوا بِهِ وَيُرِيدُ الشَّيْطَانُ أَن يُضِلَّهُمْ ضَلَالًا بَعِيدًا

"Hast du nicht jene gesehen, die behaupten, an das geglaubt zu haben, was zu dir (als Offenbarung) herabgesandt worden ist und was vor dir herabgesandt wurde, während sie (doch) vor den Tagut zur Urteilsfindung gehen wollen, wo ihnen doch befohlen worden ist, ihn zu verleugnen? Doch der Satan will sie weit in die Irre führen." (Sure an-Nisa [4]: 60)

Doch in Ermangelung des Kalifats werden alle Länder der Muslime von Tagut-Herrschern regiert. Wenn wir also einen Streit schlichten müssen, können wir dann vor das Gericht dieser Tagut-Herrscher gehen? Angenommen, ein Mitglied meiner Familie wird vergewaltigt. Ist es zulässig, vor Gericht zu ziehen, wenn das Urteil von einem demokratischen Tagut gefällt wird? Sie richten nicht nach der Scharia. Und Allah verbietet es, zum Tagut zu gehen, der einen Streit nach seinen eigenen Gesetzen außer Allah schlichtet. Jazakallahu Khair, Bruder.

Antwort:

Wa Alaikum assalam wa rahmatullahi wa barakatuh.

Wir haben bereits am 18.02.2009 eine Antwort auf eine Frage veröffentlicht, deren Wortlaut wie folgt ist:

„Wer im Dar al-Kufr lebt, wo es keine Scharia-Gerichte gibt, darf die Gerichte im Dar al-Kufr aufsuchen, um Unrecht von sich abzuwenden und zu verhindern, dass ihm sein Recht entzogen wird. Dies gilt jedoch unter der Bedingung, dass das Recht ihm nach der Scharia zusteht und nicht aufgrund ihres Gesetzes, welches der Scharia widerspricht:

Wer beispielsweise Opfer eines Diebstahls wird, dem gibt der Islam sein gestohlenes Gut zurück. Daher ist es demjenigen, der bestohlen wurde, gestattet, die Gerichte aufzusuchen, um sein gestohlenes Eigentum zurückzuerhalten.

Ein weiteres Beispiel: Jemand verkauft sein Haus an eine Person gegen eine Anzahlung, wobei der Rest in Raten gezahlt werden soll. Der Käufer zahlt einen Teil des Betrages, weigert sich jedoch, den Rest zu zahlen oder leugnet ihn, obwohl er das Haus bereits gekauft und bezogen hat. Der Islam gibt dem Verkäufer sein Recht gegenüber dem Käufer zurück. Daher ist es dem Verkäufer gestattet, die Gerichte aufzusuchen, damit ihm der Preis seines Hauses, den der Käufer leugnet, zurückerstattet wird.

Und so weiter. Das heißt, es ist ihm gestattet, die Gerichte im Dar al-Kufr aufzusuchen, um Unrecht von sich abzuwenden und sein Recht zurückzuerhalten, vorausgesetzt, dass dieses Recht für ihn durch die Scharia festgeschrieben ist.

Wenn das Recht ihm jedoch lediglich durch das positive (menschengemachte) Gesetz zusteht, aber der Scharia widerspricht, dann ist es ihm nicht gestattet, die Gerichte aufzusuchen, um dieses schariawidrige Recht zu erlangen:

Beispiel: Jemand ist Teilhaber an einer Aktiengesellschaft mit einem (nach der Scharia) ungültigen Vertrag (sharika batila). Bei der Gewinnverteilung stellt er fest, dass der ihm gemäß seinen Anteilen zugeteilte Gewinn geringer ist, als ihm (nach dem Gesetz) zustehen würde. Es ist ihm nicht gestattet, die Gerichte im Dar al-Kufr aufzusuchen, um sein volles Recht aus seinen Anteilen einzufordern. Denn dieses Recht ist ihm nur durch das positive Gesetz zugesichert und widerspricht der Scharia, da es sich um eine ungültige Gesellschaft handelt und die daraus resultierenden Gewinne von der Scharia nicht anerkannt werden. Die Pflicht des Muslims ist es, aus einer solchen Gesellschaft auszutreten.

Ein weiteres Beispiel: Jemand legt sein Geld zu einem bestimmten Zinssatz bei einer Bank an. Wenn die Bank ihm jedoch seinen Anteil auszahlt, berechnet sie die Zinsen mit einem niedrigeren Satz als vereinbart. In diesem Fall ist es ihm nicht gestattet, die Gerichte im Dar al-Kufr aufzusuchen, um seinen vollen Zinsanteil einzufordern und die Bank zur Zahlung zu zwingen. Denn dieses Recht steht ihm zwar nach dem positiven Gesetz zu, welches Zinsbanken legitimiert, jedoch ist es nach der Scharia nicht festgeschrieben. Die Pflicht des Muslims ist es, dieses Zinsgeschäft (Riba) mit der Bank zu beenden.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Wenn jemandem Unrecht geschieht oder sein Recht vorenthalten wird und dieses Recht gemäß den Bestimmungen der Scharia feststeht, dann darf er die Gerichte im Dar al-Kufr, in dem er lebt, aufsuchen, um das Unrecht abzuwenden und sein Recht zurückzuerhalten. Steht das Recht jedoch nur nach dem positiven Gesetz fest und nicht nach den Bestimmungen der Scharia, so ist es ihm nicht gestattet, die Gerichte im Dar al-Kufr aufzusuchen, um dieses Recht zu erlangen. Dennoch ist es für ihn besser, zu versuchen, sein Recht mithilfe von Vermittlern unter den rechtschaffenen Menschen zurückzuerlangen, bevor er jene Gerichte aufsucht.“ Ende der vorherigen Antwort.

Ich hoffe, dass diese Antwort ausreichend ist. Allah ist Wissender und Weiser.

Ihr Bruder Ata Bin Khalil Abu Al-Rashta

  1. Rabi' al-Achir 1441 n. H. 11.12.2019 n. Chr.

Link zur Antwort auf der Facebook-Seite des Emirs (möge Allah ihn bewahren): Facebook

Link zur Antwort auf der Webseite des Emirs (möge Allah ihn bewahren): Web

Share Article

Share this article with your network