(Serie von Antworten des Gelehrten Ata Bin Khalil Abu al-Rashtah, Emir von Hizb ut-Tahrir, auf die Fragen der Besucher seiner Facebook-Seite)
An Khilafa Islamia
Frage:
Assalamu Alaikum. In einem Hadith, der von Abu Huraira (r) überliefert wurde, sagte der Prophet (s): „Sieben sind es, denen Allah an jenem Tag Schatten spenden wird, an dem es keinen Schatten gibt außer Seinem Schatten: Ein gerechter Herrscher; ein Jüngling, der in der Anbetung Allahs aufgewachsen ist; ein Mann, dessen Herz an den Moscheen hängt; zwei Menschen, die einander um Allahs willen lieben, um Seinetwillen zusammenkommen und um Seinetwillen auseinandergehen; ein Mann, den eine Frau von Rang und Schönheit (zu einer Sünde) einlud und der sagte: ‚Ich fürchte Allah‘; ein Mann, der eine Spende gibt und sie so verbirgt, dass seine linke Hand nicht weiß, was seine rechte Hand gegeben hat; und ein Mann, der Allahs in der Einsamkeit gedenkt und dessen Augen daraufhin überfließen.“ (Überliefert bei al-Bukhari und Muslim)
Warum wurde die Frau in diesen Fällen nicht erwähnt – speziell die männliche Form verwendet? Das heißt, warum wurde der Mann in all diesen Zuständen besonders hervorgehoben und die Frau nicht erwähnt?
Ich bitte um eine umfassende Auskunft. Möge Allah Sie segnen und Sie mit Seinem Sieg unterstützen.
Antwort:
Wa Alaikum Assalam Wa Rahmatullahi Wa Barakatuhu.
Bevor ich deine Frage zum edlen Hadith beantworte, warum die Frau nicht erwähnt wurde, möchte ich dir Folgendes erläutern:
- Es gibt im Arabischen einen Stil, der at-Taghlib (das Überwiegen) genannt wird. Das bedeutet, dass die Ansprache in der männlichen Form erfolgt, die weibliche Form jedoch durch dieses Prinzip miteingeschlossen ist. Ein Beispiel ist das Wort des Erhabenen:
يَا أَيُّهَا الَّذِينَ آمَنُوا
„O ihr, die ihr glaubt“ (QS. Al-Baqarah [2]: 153)
Hier sind die gläubigen Frauen durch das Prinzip des at-Taghlib miteingeschlossen.
Ein weiteres Beispiel ist das, was al-Bukhari von Abu Huraira (r) überlieferte, dass der Prophet (s) sagte:
أَيُّمَا رَجُلٍ أَعْتَقَ امْرَأً مُسْلِمًا، اسْتَنْقَذَ اللَّهُ بِكُلِّ عُضْوٍ مِنْهُ عُضْوًا مِنْهُ مِنَ النَّارِ
„Welcher Mann auch immer einen muslimischen Sklaven befreit, den wird Allah für jedes Körperglied (des Sklaven) ein Körperglied von ihm aus dem Feuer retten.“
Dies gilt ebenso für die Frau durch das Prinzip des at-Taghlib, also: „Welche Frau auch immer einen muslimischen Sklaven befreit...“.
Ähnlich verhält es sich mit dem Hadith von an-Nasa'i über die Zakat auf Kamele... von Abu Huraira, der sagte: „Ich hörte den Gesandten Allahs (s) sagen:
أَيُّمَا رَجُلٍ كَانَتْ لَهُ إِبِلٌ لَا يُعْطِي حَقَّهَا فِي نَجْدَتِهَا وَرِسْلِهَا
„Welcher Mann auch immer Kamele besitzt und ihr Recht (die Zakat) nicht in Zeiten der Not und des Überflusses entrichtet...“ Sie fragten: „O Gesandter Allahs, was bedeutet ihre Not und ihr Überfluss?“ Er sagte: „In ihrer Schwierigkeit und Leichtigkeit. Denn sie werden am Tag der Auferstehung so kräftig, fett und wild wie möglich erscheinen; ihr Besitzer wird für sie auf eine flache Ebene geworfen, und sie werden ihn mit ihren Hufen zertreten. Wenn die letzte an ihm vorbeigegangen ist, wird die erste wieder zurückgebracht, an einem Tag, dessen Ausmaß fünfzigtausend Jahre beträgt, bis zwischen den Menschen gerichtet worden ist und er seinen Weg sieht...“
Auch dies gilt für die Frau durch das Prinzip des at-Taghlib, falls sie die Zakat auf die Kamele, die sie besitzt, nicht entrichtet.
• Wie du siehst, findet der männliche Begriff oder das Wort „Mann“ im allgemeinen Fall durch das Prinzip des at-Taghlib Anwendung auf den weiblichen Begriff bzw. die Frau.
- Dieses Prinzip des at-Taghlib findet jedoch keine Anwendung, wenn es durch einen spezifischen Text (Nass) außer Kraft gesetzt wird:
Ein Beispiel ist das Wort des Erhabenen:
كُتِبَ عَلَيْكُمُ الْقِتَالُ وَهُوَ كُرْهٌ لَكُمْ
„Vorgeschrieben ist euch der Kampf, obwohl er euch zuwider ist.“ (QS. Al-Baqarah [2]: 216)
Die Ansprache erfolgt hier in der männlichen Form, aber at-Taghlib wird hier nicht angewendet. Es wird also nicht gesagt, dass dies die Frauen durch at-Taghlib einschließt, im Sinne von „Euch Frauen ist der Kampf vorgeschrieben“. Denn dies wurde durch andere Texte außer Kraft gesetzt, die den Jihad (im Sinne des Kampfes) zur Pflicht für die Männer machen. Ibn Majah überlieferte von Aischa, der Mutter der Gläubigen (r), dass sie sagte: „Ich fragte: ‚O Gesandter Allahs, ist der Jihad für Frauen Pflicht?‘ Er sagte:
نَعَمْ، عَلَيْهِنَّ جِهَادٌ، لَا قِتَالَ فِيهِ: الْحَجُّ وَالْعُمْرَةُ
‚Ja, für sie ist ein Jihad Pflicht, in dem es keinen Kampf gibt: der Hadsch und die Umra.‘“ Das bedeutet, dass der Jihad im kriegerischen Sinne für die Frau keine Pflicht ist.
Ein weiteres Beispiel ist das Wort des Erhabenen:
يَا أَيُّهَا الَّذِينَ آمَنُوا إِذَا نُودِيَ لِلصَّلَاةِ مِنْ يَوْمِ الْجُمُعَةِ فَاسْعَوْا إِلَى ذِكْرِ اللَّهِ وَذَرُوا الْبَيْعَ ذَلِكُمْ خَيْرٌ لَكُمْ إِنْ كُنْتُمْ تَعْلَمُونَ
„O ihr, die ihr glaubt, wenn zum Gebet gerufen wird am Freitag, dann eilt zum Gedenken Allahs und lasst das Kaufgeschäft. Das ist besser für euch, wenn ihr es nur wüsstet!“ (QS. Al-Jumu'ah [62]: 9)
Dies bedeutet, dass es dem Mann verboten ist, den Verkauf zum Zeitpunkt des Gebetsrufs zum Freitagsgebet fortzusetzen. Hier wird das Prinzip des at-Taghlib nicht angewendet; d.h., es ist der Frau nicht verboten, zum Zeitpunkt des Gebetsrufs zu verkaufen, weil das Freitagsgebet für Frauen keine Pflicht ist. Dies gründet auf der Aussage des Propheten (s), die al-Hakim im Mustadrak überlieferte:
الْجُمُعَةُ حَقٌّ وَاجِبٌ عَلَى كُلِّ مُسْلِمٍ فِي جَمَاعَةٍ إِلَّا أَرْبَعَةٌ: عَبْدٌ مَمْلُوكٌ، أَوِ امْرَأَةٌ، أَوْ صَبِيٌّ، أَوْ مَرِيضٌ
„Das Freitagsgebet ist eine bindende Pflicht für jeden Muslim in der Gemeinschaft, außer für vier: einen Sklaven, eine Frau, ein Kind oder einen Kranken.“ Al-Hakim sagte: „Dies ist ein authentischer Hadith nach den Bedingungen der beiden Scheichs (al-Bukhari und Muslim)“, und adh-Dhahabi stimmte ihm zu.
3. Basierend darauf verstehen wir den Hadith wie folgt:
Der Text des Hadith, den al-Bukhari in seinem Sahih-Werk von Abu Huraira überlieferte, lautet, dass der Prophet (s) sagte:
سَبْعَةٌ يُظِلُّهُمُ اللَّهُ فِي ظِلِّهِ، يَوْمَ لاَ ظِلَّ إِلَّا ظِلُّهُ: الإِمَامُ العَادِلُ، وَشَابٌّ نَشَأَ فِي عِبَادَةِ رَبِّهِ، وَرَجُلٌ قَلْبُهُ مُعَلَّقٌ فِي المَسَاجِدِ، وَرَجُلاَنِ تَحَابَّا فِي اللَّهِ اجْتَمَعَا عَلَيْهِ وَتَفَرَّقَا عَلَيْهِ، وَرَجُلٌ طَلَبَتْهُ امْرَأَةٌ ذَاتُ مَنْصِبٍ وَجَمَالٍ، فَقَالَ: إِنِّي أَخَافُ اللَّهَ، وَرَجُلٌ تَصَدَّقَ، أَخْفَى حَتَّى لاَ تَعْلَمَ شِمَالُهُ مَا تُنْفِقُ يَمِينُهُ، وَرَجُلٌ ذَكَرَ اللَّهَ خَالِيًا فَفَاضَتْ عَيْنَاهُ
„Sieben sind es, denen Allah an jenem Tag Schatten spenden wird, an dem es keinen Schatten gibt außer Seinem Schatten: Ein gerechter Herrscher; ein Jüngling, der in der Anbetung seines Herrn aufgewachsen ist; ein Mann, dessen Herz an den Moscheen hängt; zwei Menschen, die einander um Allahs willen lieben, um Seinetwillen zusammenkommen und um Seinetwillen auseinandergehen; ein Mann, von dem eine Frau von Rang und Schönheit (Sündhaftes) forderte und der sagte: ‚Ich fürchte Allah‘; ein Mann, der eine Spende gibt und sie so verbirgt, dass seine linke Hand nicht weiß, was seine rechte Hand gegeben hat; und ein Mann, der Allahs in der Einsamkeit gedenkt und dessen Augen daraufhin überfließen.“
Dieser Hadith findet durch das Prinzip des at-Taghlib auf die Frau Anwendung, was fünf der sieben Kategorien betrifft, die nicht durch andere Texte eingeschränkt wurden. Er gilt also für eine junge Frau, die in der Anbetung ihres Herrn aufgewachsen ist... für zwei Frauen, die einander um Allahs willen lieben... für eine Frau, von der ein Mann (Sündhaftes) forderte... für eine Frau, die spendet... und für eine Frau, die Allahs in der Einsamkeit gedenkt und deren Augen überfließen...
Dieses Prinzip gilt jedoch nicht für den gerechten Herrscher und den Mann, dessen Herz an den Moscheen hängt, da diese durch spezifische Texte (Nass) für Frauen ausgeschlossen sind:
Was den „gerechten Herrscher“ (al-Imām al-’Adil) betrifft, so findet das Prinzip des at-Taghlib hier keine Anwendung, weil die Frau keine Herrschaftsämter übernimmt. Der Prophet (s) sagte in einem Hadith bei al-Bukhari von Abu Bakra: Als dem Gesandten Allahs (s) die Nachricht überbracht wurde, dass die Perser die Tochter von Chosrau zu ihrer Königin gemacht hatten, sagte er:
لَنْ يُفْلِحَ قَوْمٌ وَلَّوْا أَمْرَهُمُ امْرَأَةً
„Niemals wird ein Volk erfolgreich sein, das seine Angelegenheiten einer Frau anvertraut.“ Die Übernahme der Herrschaft (Wilāyat al-Amr), also das Regieren, ist der Frau nicht gestattet. Andere Tätigkeiten außer der Herrschaft, wie das Richteramt, die Wahl des Kalifen, die Wahl in den Madschlis al-Umma (und dort gewählt zu werden) sowie andere erlaubte Ämter, die nicht zur Herrschaft gehören, sind ihr jedoch gestattet. Das bedeutet, dass der Begriff „gerechter Herrscher“ sie nicht umfasst. Dennoch haben einige Kommentatoren „gerechter Herrscher“ im Sinne eines „gerechten Verantwortlichen“ (Rā’in ’Adil) interpretiert und dies auf die Frau angewendet, gemäß dem Hadith bei al-Bukhari von Abdullah bin Umar: „Ich hörte den Gesandten Allahs (s) sagen:
كُلُّكُمْ رَاعٍ، وَكُلُّكُمْ مَسْئُولٌ عَنْ رَعِيَّتِهِ، الإِمَامُ رَاعٍ وَمَسْئُولٌ عَنْ رَعِيَّتِهِ، وَالرَّجُلُ رَاعٍ فِي أَهْلِهِ وَهُوَ مَسْئُولٌ عَنْ رَعِيَّتِهِ، وَالمَرْأَةُ رَاعِيَةٌ فِي بَيْتِ زَوْجِهَا وَمَسْئُولَةٌ عَنْ رَعِيَّتِهَا...
‚Jeder von euch ist ein Hirte, und jeder von euch ist verantwortlich für seine Herde. Der Herrscher ist ein Hirte und verantwortlich für seine Untertanen. Der Mann ist ein Hirte in seiner Familie und verantwortlich für seine Herde. Die Frau ist eine Hirtin im Hause ihres Mannes und verantwortlich für ihre Herde...‘“ Das Wahrscheinlichere ist jedoch, dass at-Taghlib hier nicht greift, da der Begriff „gerechter Herrscher“ vorrangig den Regenten bezeichnet und somit nicht auf die Frau angewendet wird.
Was den Punkt „ein Mann, dessen Herz an den Moscheen hängt“ betrifft, so wird dies durch den Text außer Kraft gesetzt, der besagt, dass das Gebet der Frau in ihrem Haus besser ist als ihr Gebet in der Moschee. Dies gründet auf dem Hadith des Gesandten Allahs (s), den Ahmad in seinem Musnad überlieferte, wonach Umm Humaid, die Frau von Abu Humaid as-Sa'idi, zum Propheten (s) kam und sagte: „O Gesandter Allahs, ich liebe es, mit dir zu beten.“ Er sagte:
قَدْ عَلِمْتُ أَنَّكِ تُحِبِّينَ الصَّلَاةَ مَعِي، وَصَلَاتُكِ فِي بَيْتِكِ خَيْرٌ لَكِ مِنْ صَلَاتِكِ فِي حُجْرَتِكِ، وَصَلَاتُكِ فِي حُجْرَتِكِ خَيْرٌ مِنْ صَلَاتِكِ فِي دَارِكِ، وَصَلَاتُكِ فِي دَارِكِ خَيْرٌ لَكِ مِنْ صَلَاتِكِ فِي مَسْجِدِ قَوْمِكِ، وَصَلَاتُكِ فِي مَسْجِدِ قَوْمِكِ خَيْرٌ لَكِ مِنْ صَلَاتِكِ فِي مَسْجِدِي
„Ich weiß bereits, dass du es liebst, mit mir zu beten. Doch dein Gebet in deinem Gemach ist besser für dich als dein Gebet in deinem Zimmer, und dein Gebet in deinem Zimmer ist besser als dein Gebet in deinem Haus, und dein Gebet in deinem Haus ist besser für dich als dein Gebet in der Moschee deines Stammes, und dein Gebet in der Moschee deines Stammes ist besser für dich als dein Gebet in meiner Moschee.“
So finden fünf der sieben Kategorien im Hadith durch das Prinzip des at-Taghlib Anwendung auf die Frau. Der gerechte Herrscher und das Hängen des Herzens an der Moschee finden keine Anwendung, da sie durch spezifische Texte ausgenommen wurden und das Prinzip des at-Taghlib hier nicht greift.
Zur Vervollständigung des Nutzens erwähne ich dir, was im Kommentar Fath al-Bari von Ibn Hajar zu dem erwähnten Hadith von al-Bukhari steht, insbesondere am Ende der Erläuterung des Hadith:
„(...Die Erwähnung der Männer in diesem Hadith impliziert keinen Ausschluss (der Frauen), vielmehr teilen die Frauen diesen Lohn mit ihnen in dem, was erwähnt wurde, außer wenn mit dem ‚gerechten Herrscher‘ das Große Imamat (al-Imāma al-’Uzma) gemeint ist. Andernfalls könnte die Frau miteingeschlossen sein, wenn sie für Untergebene verantwortlich ist und unter ihnen gerecht handelt. Ausgeschlossen ist die Eigenschaft des ständigen Verweilens in der Moschee, da das Gebet der Frau in ihrem Haus besser ist als in der Moschee. Abgesehen davon besteht eine Teilhabe (am Lohn)...)“ Ende des Zitats.
Folglich gilt der Hadith über die sieben Gruppen ebenso für die Frau, außer in Bezug auf den gerechten Herrscher und denjenigen, dessen Herz an den Moscheen hängt. Dies trifft auf die Frau nicht zu, da das Prinzip des at-Taghlib in diesen beiden Fällen durch einen spezifischen Text außer Kraft gesetzt wurde.
Euer Bruder Ata Bin Khalil Abu al-Rashtah
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