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Fragen & Antworten

Antwort auf eine Frage: Elektromagnetische Wellen

January 07, 2006
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Die Wirkungsweise elektromagnetischer Wellen, die sich in der Luft ausbreiten, ist vergleichbar mit der Fortbewegung von Schiffen auf den Weltmeeren. Der Weltraum, die Meere und Ähnliches sind aufgrund ihrer Beschaffenheit, die einen exklusiven Privatbesitz ausschließt, Teil des öffentlichen Eigentums (al-milkiyyah al-amma).

Demnach ist es dem Staat, Unternehmen und Einzelpersonen gestattet, Schiffe auf den Meeren zu unterhalten. Ebenso ist es ihnen gestattet, elektromagnetische Wellen im Weltraum zu nutzen, wobei drei Punkte zu beachten sind:

  1. Die Nutzung dieser Wellen darf nicht die Errichtung von Masten auf öffentlichem Grund (z. B. an Straßen) erfordern.

  2. Wenn die Nutzung des öffentlichen Eigentums andere an deren Nutzung hindert oder ihnen Schaden zufügt, ist der Staat in diesem Fall verpflichtet, dies administrativ so zu regeln, dass die Möglichkeit der Nutzung des öffentlichen Eigentums für alle gewährleistet bleibt. So reguliert der Staat beispielsweise die Fahrrinnen von Schiffen in Flüssen und Meeren sowie den Verkehr auf den Straßen. Dies fällt unter den Bereich der Wahrnehmung der Angelegenheiten der Bürger:

الْإِمَامُ رَاعٍ وَمَسْئُولٌ عَنْ رَعِيَّتِهِ

"Der Imam ist ein Hirte, und er ist verantwortlich für seine Herde." (Bukhari)

  1. Falls die Nutzung des öffentlichen Eigentums in einem bestimmten Fall dem Einzelnen, dem Staat oder der Gesellschaft Schaden zufügt, wird diese spezifische Nutzung gemäß der Schadensregel untersagt (Jede einzelne Form einer erlaubten Handlung, die Schaden verursacht, wird verboten, während die Handlung an sich in ihrer Erlaubtheit bestehen bleibt).

In Bezug auf den Besitz elektromagnetischer Wellen gilt daher: Wenn diese keine Errichtung von Masten auf öffentlichem Grund erfordern oder wenn Masten auf dem Privatbesitz dieser Unternehmen oder Einzelpersonen errichtet werden, dann:

  1. Ist ihr Besitz mit der Erlaubnis des Staates zulässig, im Sinne der Organisation der Nutzung des öffentlichen Eigentums des Staates in einer Weise, die es jedem ermöglicht, korrekt davon zu profitieren.

  2. Hat der Staat das Recht, die Nutzung jeglicher elektromagnetischer Wellen zu untersagen, wenn er darin einen Schaden sieht. Dies geschieht auf der Grundlage des Verbots einer an sich erlaubten Handlung im Falle eines Schadenseintritts, wie etwa wenn eine Partei diese Wellen für Spionage gegen Muslime oder Ähnliches verwendet.

Sollte jedoch die Errichtung von Masten auf öffentlichem Grund erforderlich sein, ist es Unternehmen oder Einzelpersonen nicht gestattet, diese Wellen zu nutzen; in diesem Fall ist ihre Nutzung ausschließlich dem Staat vorbehalten.

  1. Dhu l-Hidschdscha 1426 n. H. 07.01.2006 n. Chr.

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