(Serie der Antworten des ehrwürdigen Gelehrten Ata Bin Khalil Abu Al-Rashtah, Emir von Hizb ut-Tahrir, auf die Fragen der Besucher seiner Facebook-Seite „Fiqhi“)
Antwort auf eine Frage An-Nasikh wal-Mansukh
An Al-Mawardi
Frage:
Question is,
We have discussed about our method to re-establishing the Khilafah with a brother. I was answered by a brother that to do political non-violent actions and seeking Nusrah in Mecca before Hijrah was abrogated by the Quranic ayah which is, ﴿أَلَمْ تَرَ إِلَى الَّذِينَ قِيلَ لَهُمْ كُفُّوا أَيْدِيَكُمْ وَأَقِيمُوا الصَّلَاةَ وَآتُوا الزَّكَاةَ فَلَمَّا كُتِبَ عَلَيْهِمُ الْقِتَالُ إِذَا فَرِيقٌ مِّنْهُمْ يَخْشَوْنَ النَّاسَ كَخَشْيَةِ اللَّهِ أَوْ أَشَدَّ خَشْيَةً وَقَالُوا رَبَّنَا لِمَ كَتَبْتَ عَلَيْنَا الْقِتَالَ لَوْلَا أَخَّرْتَنَا إِلَىٰ أَجَلٍ قَرِيبٍ قُلْ مَتَاعُ الدُّنْيَا قَلِيلٌ وَالْآخِرَةُ خَيْرٌ لِّمَنِ اتَّقَىٰ وَلَا تُظْلَمُونَ فَتِيلًا﴾ “Hast thou not turned Thy vision to those who were told to hold back their hands (from fight) but establish regular prayers and spend in regular charity? When (at length) the order for fighting was issued to them, behold! a section of them feared men as - or even more than - they should have feared Allah: They said: "Our Lord! Why hast Thou ordered us to fight? Wouldst Thou not Grant us respite to our (natural) term, near (enough)?" Say: "Short is the enjoyment of this world: the Hereafter is the best for those who do right: Never will ye be dealt with unjustly in the very least!” [Nisa: 77]
In this ayah Allah ordered to do Jihad which abrogated previous Hukm (holding back their hands). So what will be the answer to those brother I give. Jazakallahu Khair my brother.
From Your Brother, Asif Sulaiman
Antwort:
Wa Alaikum us-Salam wa Rahmatullahi wa Barakatuh,
Erstens: Es scheint, dass derjenige, der dich fragte, eine Verwechslung beim Thema der Abrogation (an-nasikh) hat. Daher dachte er, dass die Verpflichtung zum Dschihad in Medina eine Abrogation für die Nicht-Erlaubnis des Gesandten ﷺ zum Dschihad in Mekka darstelle. In Wahrheit liegt jedoch keine Abrogation vor. Eine Abrogation findet nur statt, wenn eine allgemeine Ansprache des Gesetzgebers erfolgt, die uns eine Handlung auferlegt, und danach eine weitere allgemeine Ansprache erfolgt, die den Fortbestand des zuvor festgestellten Urteils der ersten Ansprache verhindert. Dabei muss ein Widerspruch in jeder Hinsicht bestehen, ohne die Möglichkeit, beide Ansprachen miteinander zu vereinen. Zudem dürfen sich die Umstände der früheren Ansprache oder die Situation, die sie behandelte, nicht von den Umständen und der Situation der späteren Ansprache unterscheiden. Andernfalls wäre jede Ansprache spezifisch für ihre jeweiligen Umstände und Situationen... Um dies zu verdeutlichen, nenne ich dir einige Beispiele:
1- Beispiele für Abrogation:
a- Die Abrogation der Pflicht, sich in Richtung Jerusalem zu wenden, durch die Zuwendung zur Kaaba:
قَدْ نَرَىٰ تَقَلُّبَ وَجْهِكَ فِي السَّمَاءِ ۖ فَلَنُوَلِّيَنَّكَ قِبْلَةً تَرْضَاهَا ۚ فَوَلِّ وَجْهَكَ شَطْرَ الْمَسْجِدِ الْحَرَامِ ۚ وَحَيْثُ مَا كُنتُمْ فَوَلُّوا وُجُوهَكُمْ شَطْرَهُ
„Wir sehen ja das Hin- und Herwenden deines Gesichts zum Himmel. Nun wollen Wir dich gewiss einer Gebetsrichtung zuwenden, mit der du zufrieden bist. So wende dein Gesicht in Richtung der geschützten Gebetsstätte. Und wo immer ihr auch seid, wendet eure Gesichter in ihre Richtung.“ (Sure Al-Baqara [2]: 144)
Hier sind die Umstände und die Situation der Zuwendung zur ersten und zur zweiten Gebetsrichtung für den Betenden dieselben...
b- Die Abrogation des Verbots des Grabbesuchs und dessen Erlaubnis:
«كُنْتُ نَهَيْتُكُمْ عَنْ زِيَارَةِ الْقُبُورِ أَلا فَزُورُوهَا»
„Ich hatte euch den Besuch der Gräber verboten, nun besucht sie.“
Auch hier sind die Umstände und die Situation des Besuchs oder Nicht-Besuchs der Gräber dieselben...
In all diesen Beispielen tritt Abrogation ein, weil es sich um allgemeine Ansprachen an die Muslime handelt, wobei die Umstände der früheren und der späteren Ansprache identisch sind und ein Widerspruch in jeder Hinsicht besteht, d. h. eine Vereinigung beider ist nicht möglich. Folglich hebt die spätere Ansprache die frühere auf.
2- Beispiele für das Nichtvorliegen einer Abrogation:
- Das Fasten ist für den dazu Fähigen Pflicht:
يَا أَيُّهَا الَّذِينَ آمَنُوا كُتِبَ عَلَيْكُمُ الصِّيَامُ كَمَا كُتِبَ عَلَى الَّذِينَ مِنْ قَبْلِكُمْ لَعَلَّكُمْ تَتَّقُونَ أَيَّامًا مَعْدُودَاتٍ
„O die ihr glaubt, vorgeschrieben ist euch das Fasten, wie es jenen vor euch vorgeschrieben war, auf dass ihr gottesfürchtig werden möget. (Es sind) gezählte Tage.“ (Sure Al-Baqara [2]: 183-184)
- Für den Kranken oder den Reisenden ist das Fastenbrechen jedoch erlaubt:
فَمَنْ كَانَ مِنْكُمْ مَرِيضًا أَوْ عَلَى سَفَرٍ فَعِدَّةٌ مِنْ أَيَّامٍ أُخَرَ وَعَلَى الَّذِينَ يُطِيقُونَهُ فِدْيَةٌ طَعَامُ مِسْكِينٍ
„Wer von euch jedoch krank ist oder sich auf einer Reise befindet, der soll eine (gleiche) Anzahl von anderen Tagen (fasten). Und denjenigen, die es (nur schwer) zu leisten vermögen, ist als Ersatz die Speisung eines Armen auferlegt.“ (Sure Al-Baqara [2]: 184)
Hier sagt man nicht, dass der zweite Vers den ersten abrogierte. Vielmehr sagt man, dass jedes Urteil auf seinen jeweiligen Umstand und seine Situation angewendet wird. Das Fasten ist Pflicht für den körperlich Gesunden, der ansässig ist, aber das Fastenbrechen ist erlaubt für den Kranken oder denjenigen, der auf Reisen ist. Oder man sagt, die Ansprache des ersten Verses ist allgemein für die Muslime und die Ansprache des zweiten Verses ist spezifisch für den Kranken oder den Reisenden...
Zweitens: In Bezug auf den edlen Vers, der Gegenstand der Frage ist, liegt keine Abrogation vor. Die Umstände der Muslime in Mekka waren die, dass sie schwach waren... Sie wurden gefoltert und lebten unter der Herrschaft der Kuffar. Aus einer Weisheit heraus, die Allah kennt, wurde ihnen der Dschihad nicht auferlegt... Daher gab der Gesandte ﷺ jener Gruppe von Muslimen keine Erlaubnis zum Kampf, als sie ihn in Mekka darum drängten... Al-Hakim überlieferte im Mustadrak und sagte, dies sei ein authentischer Hadith nach den Bedingungen von Al-Bukhari: Von Ikrima, von Ibn Abbas (r), dass Abdurrahman bin Auf und Gefährten von ihm zum Propheten ﷺ kamen und sagten: „O Prophet Allahs, wir waren in Macht, als wir Polytheisten waren, und als wir glaubten, wurden wir erniedrigt.“ Er sagte:
«إِنِّي أُمِرْتُ بِالْعَفْوِ فَلا تُقَاتِلُوا الْقَوْمَ»
„Mir wurde Vergebung befohlen, so bekämpft das Volk nicht.“
Als er nach Medina auswanderte, befahl Er ihm den Kampf, doch sie hielten sich zurück. Da offenbarte Allah, der Segensreiche und Erhabene:
أَلَمْ تَرَ إِلَى الَّذِينَ قِيلَ لَهُمْ كُفُّوا أَيْدِيَكُمْ وَأَقِيمُوا الصَّلَاةَ وَآتُوا الزَّكَاةَ فَلَمَّا كُتِبَ عَلَيْهِمُ الْقِتَالُ إِذَا فَرِيقٌ مِنْهُمْ يَخْشَوْنَ النَّاسَ...
„Hast du nicht jene gesehen, denen gesagt wurde: ‚Haltet eure Hände zurück, verrichtet das Gebet und entrichtet die Zakat‘? Doch als ihnen der Kampf vorgeschrieben wurde, da fürchtete ein Teil von ihnen die Menschen...“ (Sure An-Nisa [4]: 77)
Die Bedeutung des Verses ist, dass wir nicht so handeln sollen wie sie, d. h. wir sollen nicht die Verpflichtung einer Sache herbeieilen und, wenn sie dann auferlegt wird, in der Umsetzung zögern und so zu den Tadelnswerten gehören...
Da die Umstände also verschieden sind, sagten wir, dass keine Abrogation vorliegt. Vielmehr war das Urteil von Mekka eine besondere Situation, in der Allah den Kampf gegen die Kuffar in jenen Tagen aus einer Weisheit heraus, die der Allwissende und Allweise kennt, nicht vorschrieb... In Medina hingegen hat Allah den Dschihad zur Pflicht gemacht, und seit jenem Zeitpunkt dauert der Dschihad an bis zum Tag der Auferstehung. Die Beweise dafür sind:
Al-Bukhari widmete in seinem Sahih ein Kapitel mit dem Titel: „Kapitel: Der Dschihad dauert fort mit dem Frommen und dem Sündhaften aufgrund der Aussage des Propheten ﷺ: ‚In den Stirnlocken der Pferde ist das Gute gebunden bis zum Tag der Auferstehung.‘“
Al-Bukhari überlieferte in seinem Sahih: Abu Nu’aim berichtete uns, Zakaria berichtete uns von Amir, Urwa Al-Bariqi berichtete uns, dass der Prophet ﷺ sagte:
«الْخَيْلُ مَعْقُودٌ فِي نَوَاصِيهَا الْخَيْرُ إِلَى يَوْمِ الْقِيَامَةِ الْأَجْرُ وَالْمَغْنَمُ»
„In den Stirnlocken der Pferde ist das Gute gebunden bis zum Tag der Auferstehung: Belohnung und Beute.“
Dies überlieferte auch Muslim. Der Ausdruck „Pferde, in deren Stirnlocken (Gutes) gebunden ist“ ist eine Metapher für den Dschihad.
- Al-Baihaqi überlieferte in As-Sunan al-Kubra von Anas bin Malik (r), dass er sagte: Der Gesandte Allahs ﷺ sagte:
«ثَلاثٌ مِنْ أَصْلِ الإِيمَانِ، الْكَفُّ عَمَّنْ قَالَ لا إِلَهَ إِلا اللَّهُ، لا يُكَفِّرُهُ بِذَنْبٍ، وَلا يُخْرِجُهُ مِنَ الإِسْلامِ بِعَمَلٍ، وَالْجِهَادُ مَاضٍ مُنْذُ بَعَثَنِي اللَّهُ عَزَّ وَجَلَّ إِلَى أَنْ يُقَاتِلَ آخِرُ أُمَّتِي الدَّجَّالَ لا يُبْطِلُهُ جَوْرُ جَائِرٍ وَلا عَدْلُ عَادِلٍ، وَالإِيمَانُ بِالأَقْدَارِ»
„Drei Dinge gehören zum Ursprung des Iman: Das Zurückhalten gegenüber demjenigen, der sagt: ‚Es gibt keinen Gott außer Allah‘; man erklärt ihn weder aufgrund einer Sünde zum Ungläubigen, noch schließt man ihn aufgrund einer Tat aus dem Islam aus. Und der Dschihad dauert fort, seit Allah, der Mächtige und Erhabene, mich gesandt hat, bis der Letzte meiner Umma gegen den Dajjal kämpft; weder die Tyrannei eines Tyrannen noch die Gerechtigkeit eines Gerechten machen ihn hinfällig. Und der Glaube an die Vorherbestimmungen.“
Somit dauert der Dschihad bis zum Tag der Auferstehung an; er wird weder abrogriert noch ausgesetzt. Jeder muslimische Herrscher, ob er nun Kalif ist oder nicht, wenn er den Dschihad gegen die Kuffar ausruft, wird mit ihm gemeinsam gegen die Kuffar gekämpft, und die Kämpfer werden bei Allah gemäß ihren Absichten belohnt...
Drittens: Es scheint, dass derjenige, der dich fragte oder mit dir über den Vers diskutierte, dir sagen wollte: „Warum wendet Hizb ut-Tahrir den Dschihad nicht in seiner Arbeit zur Errichtung des Kalifats an, wohl wissend, dass das Nicht-Kämpfen in Mekka in Medina abrogriert wurde?“ Es scheint, als hätte er den Dschihad und die Arbeit zur Errichtung des Kalifats vermischt und gedacht, sie seien ein und dieselbe Angelegenheit. Dies ist eine falsche Annahme. Wir haben bereits am 22.09.2013 auf eine Frage geantwortet, die uns zu diesem Thema erreichte. Ich zitiere dir einen Teil dessen, was in der Antwort stand, da darin eine zusätzliche Erläuterung für denjenigen liegt, der mit dir über die Angelegenheit diskutiert hat, damit er mit Allahs Erlaubnis zur rechtgeleiteten Sache findet:
(Antwort: In dieser Frage gibt es mehrere Punkte, die einer Klärung bedürfen:
1- Die vorliegenden Beweise, ob aus dem Buch oder der Sunna, müssen in ihrer jeweiligen Form befolgt werden. Es gibt keinen Unterschied zwischen den Beweisen, die in Mekka herabgesandt wurden, und jenen, die in Medina herabgesandt wurden.
2- Die erforderlichen Beweise sind jene für die jeweilige Angelegenheit und nicht Beweise für eine andere Angelegenheit:
a- Wenn ich zum Beispiel wissen möchte, wie ich den Wudu vollziehe, dann suche ich nach den Beweisen für den Wudu, wo immer sie auch sind, ob sie nun in Mekka oder in Medina herabgesandt wurden. Das Scharia-Urteil wird daraus gemäß den befolgten Grundlagen (Usul) abgeleitet... Aber ich suche nicht nach den Beweisen für das Fasten, um daraus das Urteil über den Wudu und dessen Art und Weise abzuleiten!
b- Und wenn ich zum Beispiel die Urteile des Haddsch wissen möchte, so suche ich ebenfalls nach den Beweisen für den Haddsch, wo immer sie auch sind, ob sie in Mekka oder in Medina herabgesandt wurden. Das Scharia-Urteil wird daraus gemäß den befolgten Grundlagen abgeleitet. Aber ich suche nicht nach den Beweisen für das Gebet, um daraus das Urteil über den Haddsch und dessen Art und Weise zu entnehmen!
c- Und wenn ich zum Beispiel die Urteile des Dschihad wissen möchte: ob er eine individuelle Pflicht (Fard Ayn) oder eine Kollektivpflicht (Fard Kifaya) ist, in der Verteidigung oder im Angriff, und was sich an Urteilen über die Eroberung und die Verbreitung des Islam aus dem Dschihad ergibt, die Eroberung durch Kampf oder durch Vertrag... Dann suche ich nach den Beweisen für den Dschihad, wo immer sie auch sind, ob sie in Mekka oder in Medina herabgesandt wurden. Das Scharia-Urteil wird daraus gemäß den befolgten Grundlagen abgeleitet. Aber ich suche nicht nach den Beweisen für die Zakat, um daraus das Urteil über den Dschihad und seine Einzelheiten abzuleiten!
d- So verhält es sich bei jeder Angelegenheit. Man sucht nach ihren Beweisen, wo immer sie in Mekka oder in Medina vorkamen, und das Scharia-Urteil für die Angelegenheit wird aus diesen Beweisen gemäß den befolgten Grundlagen entnommen.
3- Nun kommen wir zur Frage der Errichtung des Islamischen Staates und suchen nach ihren Beweisen, ob sie in Mekka oder in Medina herabgesandt wurden, und leiten das Scharia-Urteil daraus gemäß den befolgten Grundlagen ab.
Wir finden keine Beweise für die Errichtung des Islamischen Staates außer jenen, die der Gesandte Allahs ﷺ in seiner Biografie (Seerah) in Mekka dargelegt hat.
Er rief heimlich zum Islam auf und schuf eine gläubige, standhafte Gruppe... Dann verkündete er dies unter den Menschen in Mekka und während der Pilgersaison... Dann suchte er die Hilfeleistung (Nusrah) der Leute der Macht und Stärke, und Allah (swt) ehrte ihn mit den Ansar, woraufhin er zu ihnen auswanderte und den Staat errichtete.
Dies sind die Beweise für die Errichtung des Staates, und es gibt keine anderen Beweise. Der Gesandte ﷺ hat sie uns in seiner Biografie erschöpfend dargelegt, und wir müssen uns daran halten. Bei dem Thema handelt es sich nicht um eine mekkanische Phase vor der Verpflichtung zum Dschihad und eine medinensische Phase nach der Verpflichtung zum Dschihad, sondern es ist die Suche nach den Beweisen für die Errichtung des Staates. Diese finden sich ausschließlich in Mekka bis zu dem Zeitpunkt, als der Gesandte Allahs ﷺ nach Medina auswanderte und den Staat errichtete.
Sie sind eine Sache und der Dschihad ist eine andere Sache. Wie wir sagten, werden die Beweise für die Staatsgründung dort entnommen, wo sie zu finden sind, und die Beweise für den Dschihad werden dort entnommen, wo sie zu finden sind. Das eine ist nicht das andere, und das eine hängt nicht vom anderen ab. Daher wird der Dschihad nicht durch das Nichtvorhandensein des Kalifatsstaates ausgesetzt...
Ebenso wird die Arbeit zur Errichtung des Kalifats nicht aufgrund der Aussetzung des Dschihad durch die Herrscher ausgesetzt...
Demnach dauert der Dschihad fort und die Arbeit für das Kalifat dauert fort, bis es errichtet ist. Keines von beiden hängt vom anderen ab. Es handelt sich um zwei Angelegenheiten, und für jede Angelegenheit wird nach ihren Scharia-Beweisen gesucht, aus denen das spezifische Scharia-Urteil gemäß den befolgten Grundlagen abgeleitet wird...). Zitat Ende.
Ich hoffe, dass dies ausreicht, um denjenigen zu überzeugen, der mit dir diskutiert hat, damit er so Allah will zur rechtgeleiteten Sache findet.
Euer Bruder Ata Bin Khalil Abu Al-Rashtah
- Rabi’ al-Awwal 1440 n. H. 26.11.2018 n. Chr.
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