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Fragen & Antworten

Antwort auf eine Frage: Das Bemühen ist nicht die Ursache für den Lebensunterhalt (Rizq)

September 13, 2023
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Serie der Antworten des ehrwürdigen Gelehrten Ata Bin Khalil Abu Al-Rashtah, Emir von Hizb ut-Tahrir, auf die Fragen der Besucher seiner Facebook-Seite „Fiqhi“

Antwort auf eine Frage

An Muhammad Al-Khatib

Frage:

Mit Ihrer Erlaubnis möchte ich eine Frage zum Rizq (Lebensunterhalt) stellen: Erhöht das Bemühen (Sa'i) die Menge des festgeschriebenen Rizq? Das heißt, erhält eine Person, die zu Hause sitzt, denselben Rizq, den sie erhalten würde, wenn sie arbeiten würde? Oder anders ausgedrückt: Erhöht Werbung oder die Förderung der Arbeit die Menge des festgeschriebenen Rizq? Vielen Dank. Ich bitte um eine baldige Antwort, sofern möglich. Möge Allah unseren Sheikh schützen und sein Leben verlängern.

Antwort:

Waalaykum Assalam Wa Rahmatullahi Wa Barakatuh,

Es scheint, dass bei dir eine gewisse Unklarheit bezüglich des Themas Rizq und Bemühen (Sa'i) besteht. Jedenfalls ist diese Angelegenheit bereits geklärt, insbesondere in der Broschüre (Al-Kurrasah). Du kannst sie dort nachlesen, da sie dort umfassend behandelt wird. Dennoch werde ich dir einen Teil davon zusammenfassend erläutern:

[Was die Frage des Rizq betrifft, so lassen die zahlreichen Verse mit definitiver Bedeutung (qat’i ad-dalalah) für jemanden, der an den Koran glaubt, keinen Raum für Zweifel: Er muss daran glauben, dass der Rizq in der Hand Allahs liegt und Er ihn gibt, wem Er will. Die Frage des Rizq unterscheidet sich von der Frage des Qadar (Vorherbestimmung). Qadar bedeutet, dass Allah weiß, dass eine bestimmte Sache eintreten wird, bevor sie geschieht, sodass sie bereits niedergeschrieben und bestimmt wurde. Beim Rizq ist es jedoch nicht nur so, dass Allah weiß, dass eine Person versorgt wird und dies somit geschrieben und bestimmt ist, sondern darüber hinaus – also neben der Tatsache, dass Er den Rizq bestimmt hat – ist Allah der Versorger (Ar-Raziq) und nicht der Diener. Dies belegen die Verse:

لَا نَسْأَلُكَ رِزْقاً نَّحْنُ نَرْزُقُكَ وَالْعَاقِبَةُ لِلتَّقْوَى

„Wir fordern keine Versorgung von dir; Wir versorgen dich. Und das Ende gehört der Gottesfurcht.“ (Sure Taha [20]: 132)

وَكُلُواْ مِمَّا رَزَقَكُمُ اللهُ حَلاَلاً طَيِّباً وَاتَّقُواْ اللهَ الَّذِيَ أَنتُم بِهِ مُؤْمِنُونَ

„Und esst von dem, was Allah euch an Erlaubtem und Gutem besorgt hat, und fürchtet Allah, an Den ihr glaubt.“ (Sure Al-Ma'idah [5]: 88)

Diese Verse sind von definitiver Bedeutung (qat’i ad-dalalah) dahingehend, dass Allah der Versorger ist, dass Er versorgt, wen Er will, und dass Er es ist, der den Lebensunterhalt großzügig bemisst oder einschränkt. In all diesen Versen wird der Rizq Allah zugeschrieben, und es wird klargestellt, dass es keinen Versorger außer Ihm gibt. Dies deutet darauf hin, dass Er derjenige ist, der versorgt, und dies ist eine reale Zuschreibung...

Somit ist die Zuschreibung des Rizq zu Allah eine reale (haqiqi). Darüber hinaus wurde der Rizq in keinem Vers und in keinem Hadith dem Menschen in dem Sinne zugeschrieben, dass er sich selbst versorgt. Vielmehr wurde die Zuschreibung des Rizq in allen Texten Allah, dem Erhabenen, vorbehalten. Was jedoch die Zuschreibung des Rizq an einen Menschen betrifft, der einem anderen etwas gibt, so ist damit gemeint: „Gebt ihnen das Geld“, und nicht der Akt des Versorgens an sich. Zum Beispiel sagt Allah, der Erhabene:

وَلاَ تُؤْتُواْ السُّفَهَاء أَمْوَالَكُمُ الَّتِي جَعَلَ اللهُ لَكُمْ قِيَاماً وَارْزُقُوهُمْ فِيهَا وَاكْسُوهُمْ

„Und gebt den Unmündigen nicht euer Gut, das Allah euch zur Erhaltung (eures Lebensunterhalts) gegeben hat, sondern versorgt sie davon und kleidet sie.“ (Sure An-Nisa [4]: 5)

Und Allah, der Erhabene, sagt:

وَإِذَا حَضَرَ الْقِسْمَةَ أُوْلُواْ الْقُرْبَى وَالْيَتَامَى وَالْمَسَاكِينُ فَارْزُقُوهُم مِّنْهُ

„Und wenn bei der Verteilung Verwandte, Waisen und Arme zugegen sind, dann versorgt sie daraus.“ (Sure An-Nisa [4]: 8)

Im ersten Vers ist gemeint: „Gebt ihnen Nahrung“, und im zweiten Vers: „Gebt ihnen von diesem Rizq, der euch zugekommen ist.“ Es ist also ein Befehl, ihnen vom Rizq abzugeben, und keine Zuschreibung des Aktes des Versorgens an sie selbst. Die Zuschreibung des Rizq im Sinne des Ausführenden der Versorgung findet sich ausschließlich bei Allah, dem Erhabenen. So findet man Verse, in denen Er sagt:

نَّحْنُ نَرْزُقُكُمْ

„Wir versorgen euch.“ (Sure Al-An'am [6]: 151)

In anderen Versen sagt Er:

وَرِزْقُ رَبِّكَ

„Und die Versorgung deines Herrn.“ (Sure Taha [20]: 131)

Und in weiteren Versen sagt Er:

كُلُواْ وَاشْرَبُواْ مِن رِّزْقِ اللهِ

„Esst und trinkt von der Versorgung Allahs.“ (Sure Al-Baqarah [2]: 60)

In all diesen Stellen wird der Akt des Versorgens Allah zugeschrieben. Dies vermittelt eine Bedeutung, die keine Interpretation (ta'wil) zulässt: Dass Allah allein der Versorger (Ar-Razzaq) ist und dass der Rizq in Allahs Hand liegt.

Basierend darauf ist der Glaube daran, dass Allah es ist, der die Schöpfung versorgt, eine Pflicht (fard), da der Beweis von definitiver Authentizität (qat’i ath-thubut) und definitiver Bedeutung (qat’i ad-dalalah) ist. Der Glaube daran ist Pflicht, und die Leugnung ist Unglaube (kufr). Wer also nicht glaubt, dass Allah der Versorger ist, ist ungläubig geworden – möge Allah uns davor bewahren.

Dies ist die Angelegenheit des Rizq in Bezug auf den Glauben (Aqidah) und die Beweisführung. Jedoch hat Allah, der Erhabene, neben dem Befehl zum Glauben daran, dass Er der Versorger ist, dem Menschen befohlen, sich um die Erlangung dieses Rizq zu bemühen (Sa'i). Allah, der Erhabene, sagt:

هُوَ الَّذِي جَعَلَ لَكُمُ الْأَرْضَ ذَلُولاً فَامْشُوا فِي مَنَاكِبِهَا وَكُلُوا مِن رِّزْقِهِ

„Er ist es, Der euch die Erde untertan gemacht hat; so geht auf ihren Wegen und esst von Seiner Versorgung.“ (Sure Al-Mulk [67]: 15)

Und Er sagt:

فَإِذَا قُضِيَتِ الصَّلَاةُ فَانتَشِرُوا فِي الْأَرْضِ وَابْتَغُوا مِن فَضْلِ اللهِ

„Wenn dann das Gebet beendet ist, dann zerstreut euch im Land und trachtet nach Allahs Huld.“ (Sure Al-Jumu'ah [62]: 10)

In diesen beiden Versen befahl Er das Bemühen (Sa'i) beim Streben nach Rizq. Wenn man diesen Befehl zum Bemühen mit den Versen verknüpft, die festlegen, dass Allah der Versorger ist, wird die Bedeutung deutlich, inwiefern Allah der Versorger ist. Die ersten Verse legen definitiv fest, dass Allah der Versorger ist, das heißt, Er ist derjenige, der den Rizq gibt, und nicht der Mensch. Diese beiden (letztgenannten) Verse befehlen das Arbeiten, um den Rizq Allahs zu erhalten...

In der Realität ist das Bemühen (Sa'i) keine Ursache (sabab) für den Rizq. Denn eine Ursache bringt die Wirkung (musabbab) zwangsläufig hervor, und die Wirkung entsteht nur aus ihrer Ursache. So ist das Messer die Ursache für das Schneiden; es ist das, was schneidet. Das Feuer ist die Ursache für das Verbrennen; es ist das, was brennt. Es erfolgt kein Schneiden ohne Messer (bzw. ein scharfes Instrument) und kein Verbrennen ohne Feuer (bzw. brennbares Material). Das ist eine Ursache. Wäre das Bemühen um Rizq ebenso, dann wäre es die Ursache für den Lebensunterhalt, und die Realität wäre, dass das Bemühen den Rizq herbeibringt, so wie das Messer geschnitten und das Feuer verbrannt hat. Doch das Bemühen um Rizq ist nicht so; es ist nicht wie das Messer beim Schneiden oder das Feuer beim Verbrennen. Denn es kann vorkommen, dass man sich um Rizq bemüht, aber keinen erhält. Und es kann sein, dass man Rizq erhält, ohne sich darum bemüht zu haben. Das heißt, die Ursache kann vorhanden sein, ohne dass die Wirkung eintritt, und die Wirkung kann ohne ihre Ursache eintreten, ja sogar ohne jegliche Ursache. Dies deutet mit definitiver Klarheit darauf hin, dass das Bemühen keine Ursache für den Rizq ist.

Beispiele dafür aus der Lebensrealität gibt es in Hülle und Fülle: Ein Händler, der nach Gewinn strebt, dessen Handel aber in Verlust oder ohne Gewinn endet. Er hat sich bemüht, aber der Rizq blieb aus. Die „Ursache“ war vorhanden, aber sie brachte die „Wirkung“ nicht hervor. Da sie die Wirkung nicht hervorbrachte, ist sie keine Ursache, denn eine Ursache bringt die Wirkung zwangsläufig hervor...

Ebenso erhält ein Erbe Vermögen, ohne sich darum bemüht zu haben. Wäre das Bemühen die Ursache für den Lebensunterhalt, würde man kein Vermögen ohne Bemühen erhalten, da die Wirkung nur aus ihrer Ursache entsteht. Der Erhalt von Geld durch Erbschaft ohne Bemühen ist ein Beweis dafür, dass das Bemühen keine Ursache für den Rizq ist, da der Rizq ohne das Vorhandensein von Bemühen eingetreten ist...

All dies beweist auf definitive Weise, dass das Bemühen um Rizq keine Ursache für den Rizq ist. Das heißt, es ist nicht das Bemühen, welches den Rizq herbeigeführt hat. Es ist nicht wie das Messer, das den Schnitt vollzogen hat, und nicht wie das Feuer, das die Verbrennung bewirkt hat. Somit ist es nicht das, was den Lebensunterhalt herbeigeschafft hat, da es keine Ursache dafür ist.]

Zusammenfassend lässt sich sagen: Der Versorger ist Allah (subhanahu wa ta'ala), und dies gehört zur Aqidah (Glaubensfundament). Das Bemühen (Sa'i) hingegen ist ein Scharia-Urteil (hukm shar'i). Wenn du dich bemühst, erhältst du deinen Rizq, den Allah für dich bestimmt hat, und du erhältst den Lohn für das Befolgen des Gebots, nach Lebensunterhalt zu streben. Wenn du dich nicht bemühst, erhältst du dennoch den Rizq, den Allah für dich bestimmt hat, aber du hättest gegen das Scharia-Urteil verstoßen, weil du dich nicht bemüht hast, wie Allah es dir befohlen hat.

Dies sollte genügen, so Allah will. Wie ich bereits erwähnte, ist das Thema in seiner Gesamtheit in der Broschüre aufgeführt. Sollte dir etwas unklar sein, kannst du darauf zurückgreifen; dort findest du das Genügende. Allah sei mit dir.

Euer Bruder Ata Bin Khalil Abu Al-Rashtah

  1. Safar al-Khayr 1445 n. H. 12.09.2023 n. Chr.

Link zur Antwort auf der Facebook-Seite des Emirs (möge Allah ihn bewahren): Facebook

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