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Fragen & Antworten

Antwort auf eine Frage: Die Teilhaberschaft an einem Auto ist eine Sachgesellschaft (Shirkat al-A'yan)

April 16, 2017
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Serie der Antworten des ehrwürdigen Gelehrten Ata Bin Khalil Abu al-Rashtah, Emir von Hizb ut-Tahrir, auf die Fragen der Besucher seiner Facebook-Seite „Fiqhi“

Antwort auf eine Frage

Die Teilhaberschaft an einem Auto ist eine Sachgesellschaft (Shirkat al-A'yan)

An Ali Ghaith Abu al-Hasan

Frage:

Bismillah ar-Rahman ar-Rahim,

As-Salamu 'Alaikum... ehrwürdiger Gelehrter Ata Bin Khalil Abu al-Rashtah, ein herzlicher Gruß, und nun:

Bezüglich der Eigentumsgesellschaft (Shirkat al-Amlak), wenn zwei Personen einen Transportwagen mit der Absicht kaufen, Gewinn zu erzielen:

1- Es ist den beiden Partnern erlaubt, das Auto zu verkaufen; der Gewinn wird gemäß der Vereinbarung geteilt, und der Verlust richtet sich nach dem Anteil am Kapital.

2- Es ist einem der beiden Partner erlaubt, den Anteil seines Partners zu mieten, um auf dem Auto zu arbeiten.

3- Es ist den beiden Partnern erlaubt, einen Fahrer dafür einzustellen; der Gewinn wird gemäß der Vereinbarung geteilt, und der Verlust richtet sich nach dem Anteil am Kapital. In diesem Fall handelt es sich um eine Sachgesellschaft (Shirkat al-A'yan).

4- Es ist den beiden Partnern erlaubt, zu vereinbaren, dass einer von ihnen auf dem Auto arbeitet; der Gewinn wird gemäß der Vereinbarung geteilt, und der Verlust richtet sich nach dem Anteil am Kapital. In diesem Fall handelt es sich um eine Mudaraba-Gesellschaft.

5- Es ist den beiden Partnern erlaubt, zu vereinbaren, dass beide auf dem Auto arbeiten, zum Beispiel jeder abwechselnd einen Tag; der Gewinn wird gemäß der Vereinbarung geteilt, und der Verlust richtet sich nach dem Anteil am Kapital. In diesem Fall handelt es sich um eine Sachgesellschaft (Shirkat al-A'yan).

6- Aber: Ist es den beiden Partnern erlaubt, dass einer den anderen anstellt, um auf dem Auto für einen festgelegten Betrag zu arbeiten, woraufhin die Gewinne nach Abzug des festgelegten Lohns und der Autokosten wie Treibstoff, Reparaturen, Bußgelder usw. zwischen ihnen aufgeteilt werden?

Und falls die Antwort „Ja“ lautet, unter welche Art von Gesellschaft fällt dieses Geschäft?

Anders formuliert: Ist es erlaubt, dass ein Partner gleichzeitig Teilhaber mit seinem Körper (Sharik Badan) und Angestellter (Ajir) ist?

Wobei zu beachten ist, dass es erlaubt ist, gleichzeitig Kapitalpartner und Angestellter zu sein, wie jemand, der als Angestellter in einem Lebensmittelgeschäft arbeitet, das sein Mudaraba-Partner eröffnet hat.

Antwort:

Wa 'Alaikum as-Salam wa Rahmatullahi wa Barakatuh,

Was die Teilhaberschaft an einem Auto betrifft, so fällt dies unter das Kapitel der Sachgesellschaften (Shirkat al-A'yan). Sie fällt nicht unter die Vertragsgesellschaften (Shirkat al-'Uqud). Sie wird weder als Mudaraba noch als Inan-Gesellschaft oder irgendeine andere Art von Vertragsgesellschaft bezeichnet, weil der Gegenstand der Gesellschaft die Sache (al-'Ayn) ist, also das Auto, und nicht die Arbeitskraft. Daher ist es einem der beiden Partner erlaubt, als Fahrer des Autos tätig zu sein und einen Lohn zusätzlich zu seinem Gewinnanteil zu erhalten. Dies geschieht nach Abzug des Lohns; das heißt, die Erträge werden gesammelt, der Lohn des fahrenden Partners wird daraus gezahlt, und der verbleibende Gewinn wird gemäß ihrer Vereinbarung unter den Partnern aufgeteilt.

  • Daher sind einige der von dir erwähnten Punkte nicht präzise. Du sagst:

(„Es ist einem der beiden Partner erlaubt, den Anteil seines Partners zu mieten, um auf dem Auto zu arbeiten“). Diese Formulierung ist ungenau, denn der Ausdruck „den Anteil seines Partners mieten“ entspricht nicht der Realität. Er ist Teilhaber am Auto und gleichzeitig ein Angestellter darin als Fahrer. Es wird nicht gesagt, dass er den Anteil seines Partners gemietet hat...

  • Und du sagst: („Dass die beiden Partner vereinbaren, dass einer von ihnen auf dem Auto arbeitet und der Gewinn gemäß der Vereinbarung geteilt wird und der Verlust nach dem Kapitalanteil erfolgt, und es sich dann um eine Mudaraba-Gesellschaft handelt“). Auch dies ist falsch, denn derjenige, der auf dem Auto arbeitet, ist ein Angestellter (Ajir). Er erhält einen Lohn, den er vor der Gewinnverteilung bezieht, und die Gesellschaft bleibt eine Eigentumsgesellschaft (Shirkat Amlak/A'yan), weil der Gegenstand der Gesellschaft der Einsatz des Autos ist; der Vertrag bezieht sich auf das Auto selbst...

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Teilhaberschaft an einem Auto eine Sachgesellschaft (Shirkat al-A'yan) ist. Es ist der Gesellschaft erlaubt, einen Fahrer für das Auto einzustellen, der nicht zu den Partnern gehört. Ebenso ist es erlaubt, dass einer der Partner als Fahrer des Autos für einen festgelegten Lohn arbeitet, der von den Gewinnen abgezogen wird, bevor diese aufgeteilt werden.

Euer Bruder Ata Bin Khalil Abu al-Rashtah

  1. Rajab 1438 n. H. 16.04.2017 n. Chr.

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