Schriftenreihe der Antworten des ehrwürdigen Gelehrten Ata bin Khalil Abu al-Rashtah, Emir von Hizb-ut-Tahrir, auf die Fragen der Besucher seiner Facebook-Seite „Fikhi“
Antwort auf eine Frage
An Samir Ibrahim
Die Frage/Der Kommentar:
(Bezugnehmend auf Banner Nr. 836: „Maßgebend für die Zakat ist das reine Gold“.)
„Nun, 18-karätiges Gold hat doch auch einen materiellen Wert.“ Ende.
Die Antwort:
Dein erwähnter Kommentar bezieht sich auf den Banner Nr. 836, der Teil einer Antwort auf eine Frage vom 02. Safar 1437 n. H. / 14.11.2015 ist. Dies ist der Text, der in dem genannten Banner stand:
(„Die Bestimmung der Zakat auf Gold bezieht sich speziell auf reines Gold (24 Karat), ebenso wie sich die Bestimmung der Zakat auf Silber auf reines Silber bezieht. Wenn Gold oder Silber mit anderen Stoffen vermischt ist, wird deren Anteil vom Gewicht abgezogen, sodass das, was nach Abzug der beigeschmischten Stoffe übrig bleibt, den Nisab (Mindestbetrag) erreichen muss. Wenn jemand ‚85 Gramm‘ 18-karätiges Gold besitzt, dann besitzt er nicht den Nisab, da der reine Goldanteil darin weniger als 85 Gramm beträgt... Die Zakat für einen Goldbarren aus 24-karätigem Gold unterscheidet sich also von der Zakat für einen Barren desselben Gewichts aus 18-karätigem Gold. Bei der Berechnung des Nisab wird das reine Gold geschätzt; so liegt der Nisab für 24-karätiges Gold bei 85 Gramm. Der Nisab für 18-karätiges Gold ist jedoch höher, da es zu einem Viertel mit Nicht-Gold-Materialien vermischt ist. Das heißt, 18-karätiges Gold enthält einen reinen Goldanteil, der drei Vierteln von 24-karätigem Gold entspricht. Demzufolge entspricht der Nisab für 18-karätiges Gold dem Eineindrittelfachen des Nisab von reinem Gold, also 113,33 Gramm. Wer also 85 Gramm reines Gold (24 Karat) besitzt, hat den Nisab erreicht. Wenn ein Jahr (Hul) darauf vergangen ist, entrichtet er 2,5 % seines Gewichts als Zakat. Wer jedoch 85 Gramm 18-karätiges Gold besitzt, hat den Nisab erst erreicht, wenn sein Besitz 113,33 Gramm beträgt. Wenn darauf ein Jahr vergangen ist, entrichtet er 2,5 % seines Gewichts als Zakat. Es ist hier also deutlich, dass bei der Zakat das reine Gold maßgebend ist.“) Ende.
Ich war überrascht über deinen Kommentar, da daraus zu verstehen ist, dass wir in der Antwort den Wert von 18-karätigem Gold missachtet und ihm keinen Wert beigemessen hätten. Dabei ist in der Antwort klar ersichtlich, dass 18-karätiges Gold einen Wert hat und darauf Zakat entrichtet wird. Sein Wert ist jedoch geringer als der Wert von 24-karätigem Gold bei gleichem Gewicht. Aus diesem Grund haben wir bei der Festlegung des Nisab für die Zakat auf 18-karätiges Gold dargelegt, dass dieser:
(„das Eineindrittelfache des Nisab von reinem Gold [ist], also 113,33 Gramm. Wer also 85 Gramm reines Gold (24 Karat) besitzt, hat den Nisab erreicht. Wenn ein Jahr darauf vergangen ist, entrichtet er 2,5 % seines Gewichts als Zakat. Wer jedoch 85 Gramm 18-karätiges Gold besitzt, hat den Nisab erst erreicht, wenn sein Besitz 113,33 Gramm beträgt. Wenn darauf ein Jahr vergangen ist, entrichtet er 2,5 % seines Gewichts als Zakat.“)
Der Wert von 18-karätigem Gold wird in der Antwort also keineswegs missachtet, sondern sein Wert steht fest, und darauf ist Zakat zu entrichten, sobald der Nisab erreicht ist – genau wie auf 24-karätiges Gold, wenn dieses den Nisab erreicht. Der einzige Unterschied besteht darin, dass die Höhe des Nisab für beide unterschiedlich ist, da 18-karätiges Gold zu einem Viertel mit anderen Metallen vermischt ist.
Ich weiß nicht, was der Grund für deinen Kommentar war, es sei denn, du hast die Antwort in Eile gelesen! Lies sie also bitte mit Bedacht noch einmal, möge Allah dir barmherzig sein... Ich bitte Allah für alle um die Rechtleitung zum Besten.
Euer Bruder Ata bin Khalil Abu al-Rashtah
- Dhu l-Qaʿda 1440 n. H. entspricht dem 04.07.2019 n. Chr.
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