Serie der Antworten des ehrwürdigen Gelehrten Ata bin Khalil Abu al-Rashtah, Emir von Hizb ut-Tahrir, auf die Fragen der Besucher seiner Facebook-Seite „Fiqhi“
Antwort auf eine Frage
Netzwerk-Marketing
An Abdulhamid Fawaghra und Ammar Abu Uwais
Fragen:
Frage von Abdulhamid Fawaghra:
As-Salamu Alaikum, ich möchte nach dem Thema Network-Marketing fragen. Ein Freund schickte mir eine Einladung zu einer neuen Arbeitsmöglichkeit, die mir ein zusätzliches Einkommen einbringen würde. Die Arbeit findet über das Internet statt, und ich habe an Einführungsveranstaltungen über die Zoom-App teilgenommen. Der Kern der Präsentation war die Definition der Arbeit und die Darstellung unserer Notwendigkeit für ein zusätzliches Einkommen angesichts der aktuellen Lebensumstände, insbesondere unter der Corona-Pandemie, da alle Transaktionen nun aus der Ferne und elektronisch abgewickelt werden.
Die Arbeit erfolgt mit der Firma „Jeunesse“ für Kosmetik- und Medizinprodukte. Damit jeder einen Online-Shop oder ein elektronisches Portemonnaie erhält, muss er ein Paket an Produkten kaufen, dessen Preis mindestens zwischen tausend und zweitausend Dollar liegt. Der Betrag wird über die Bank gezahlt, und danach wird das Paket nach Hause geliefert. Die Arbeitsmethode besteht nicht darin, das Paket, das nun mein Eigentum ist, zu verkaufen oder zu bewerben oder es über das Internet zu verkaufen – sie betrachten dies als die traditionelle Methode. Vielmehr besteht die Arbeit darin, andere Personen einzuladen, sich an der Arbeit zu beteiligen, ein Team zu bilden, sie von der Gelegenheit zu überzeugen, mit möglichst vielen Verwandten und Kollegen über soziale Netzwerke zu kommunizieren und sie an Treffen über die Zoom-App teilnehmen zu lassen. Dort treffen sie auf erfahrene Personen in diesem Bereich, die Ränge erreicht und hohe Gewinne erzielt haben...
Der Gewinn erfolgt durch Provisionen, die man für jedes neue Mitglied erhält, das den ersten Schritt macht und das Paket kauft, welches meist für den persönlichen Gebrauch bleibt. Je mehr andere man einbezieht und je länger die Kette wird, desto höher werden die Provisionen...
Ebenso werden diejenigen, die man einlädt, wiederum andere Personen einladen und Provisionen erhalten, und man selbst erhält ebenfalls eine zusätzliche Provision für jede neue Person. Die Provision wird auf etwa 35 Dollar geschätzt...
Zudem erhält man mit zunehmender Teamgröße Privilegien, Provisionen und neue Ränge, wobei das finanzielle Einkommen laut der Beschreibung des Einladenden innerhalb von zwei Monaten bis zu 4000 Dollar erreichen kann.
Ich habe Zweifel an der Angelegenheit und Skepsis bezüglich ihrer Rechtmäßigkeit. Meine erste Frage war: Wie steht die Scharia zu dieser Arbeit und was ist die Meinung der Gelehrten dazu? Ich bitte um Aufklärung und entschuldige mich für die Ausführlichkeit.
Frage von Ammar Abu Uwais:
As-Salamu Alaikum wa Rahmatullahi wa Barakatuh,
ich bitte Sie, mich so bald wie möglich über dieses Thema zu informieren. Möge Allah es Ihnen mit Gutem vergelten. Ammar Abu Uwais
As-Salamu Alaikum... In letzter Zeit hat sich der elektronische Handel verbreitet, insbesondere das Netzwerk-Marketing, und die Meinungen über dessen Erlaubtheit oder Verbot sind geteilt. Meine Frage ist: Wie lautet das Urteil über das Netzwerk-Marketing? Ich werde die Arbeitsweise des Unternehmens erläutern, damit das Bild klarer wird... Zu Beginn verlangt das Unternehmen von jedem, der sich der Arbeit anschließen möchte, einen bestimmten Geldbetrag zu zahlen, um einen Platz im Netzwerk unter einem Namen (ID) zu erhalten, als wäre es eine Erlaubnis zur Vermittlung. Diese ID verursacht dem Unternehmen Kosten, weshalb es Geld vom Kunden nimmt... Nach dem Beitritt beginnt die Arbeit wie folgt, unterteilt in zwei Teile: Erstens beginnt der Kunde mit dem Marketing und dem Verkauf des Produkts, dessen Preis bekannt und real ist, ohne Betrug (Gharar), und er erreicht das Ziel gegen eine anteilige Provision, die das Unternehmen dem Kunden für den Verkauf dieses Produkts gibt. Dabei übermittelt der Kunde die Daten des Käufers an das Unternehmen, und das Unternehmen sendet das Produkt an ihn und gibt seinem Kunden seinen Anteil, ohne dass der Kunde das Produkt besitzt, da er als Vermarkter und nicht als Verkäufer gilt. Dies ist die eine Seite... Die zweite und wichtigere Seite ist, dass der Kunde für das Unternehmen wirbt und andere Kunden wirbt, die sich unter ihm nach rechts und links verzweigen, sodass er für jeden geworbenen Kunden 500 Punkte erhält. Wenn er es schafft, durch den Verkauf von Produkten und das Werben von Personen ein Gleichgewicht zwischen rechts und links herzustellen (z. B. 1000 Punkte rechts und 1000 Punkte links), steigt der Kunde im Unternehmen auf einen Rang auf, um eine feste Provision als festes Einkommen zu erhalten. Je mehr Punkte rechts und links dazukommen, desto höher steigen der erste Kunde in seinen Rängen und seine Provision... Und die anderen tun dasselbe, um ebenfalls aufzusteigen... Enthält diese Arbeit Betrug (Gharar), Glücksspiel oder fällt sie unter Ju'alah (Lohnversprechen)?
Ich bitte um Klärung des Scharia-Urteils in dieser Angelegenheit, möge Allah es Ihnen mit Gutem vergelten.
Antwort:
Wa Alaikum as-Salam wa Rahmatullahi wa Barakatuh,
Eure beiden Fragen ähneln einander. Uns haben bereits früher ähnliche Fragen zum Netzwerk-Marketing erreicht, die wir am 13.10.2007, 08.03.2009 und 19.08.2015 beantwortet haben. Ich werde euch aus jenen Antworten das Wesentliche zusammenfassen:
- Die Verträge im Islam sind klar, einfach und unkompliziert. Das Grundprinzip ist, dass das Geschäft in Bezug auf seine Realität und die Vertragsparteien bekannt sein muss, gefolgt von der Kenntnis der darauf bezogenen Texte, deren Studium und der Ableitung des Urteils durch korrekten Ijtihad.
** Die in euren Fragen genannten Unternehmen arbeiten mit einem Marketing-Netzwerk für verschiedene Produkte. Diese Unternehmen setzen für diejenigen, die ihre Produkte vermarkten, voraus, dass sie etwas von diesen Produkten kaufen (wie in der ersten Frage) oder einen bestimmten Betrag zahlen, „als ob er eine Vermittlungserlaubnis erhält“ (wie in der zweiten Frage). Dies geschieht, damit ihm das Recht eingeräumt wird, Kunden zu werben, wofür er eine Provision erhält (das heißt, er wird zum Makler des Unternehmens, der Käufer bringt und dafür eine Provision erhält). Er erhält jedoch keine Provision, bis er eine bestimmte Anzahl von Käufern geworben hat, entsprechend dem Programm, das das Unternehmen zu diesem Zweck erstellt hat. Mit anderen Worten: Der erste Käufer oder derjenige, der den ersten Betrag zahlt, erhält eine Provision für diejenigen, die er selbst geworben hat, sowie eine geringere Provision für diejenigen, die von anderen geworben wurden. Die Marketingaktivitäten (Vermittlung) setzen sich auf diese Weise fort, also in Form einer Kette von Vermittlungen oder eines Marketing-Netzwerks.
*** Diese Art von Geschäftsaktivität widerspricht der Scharia, und zwar aus folgenden Gründen:
1- Es ist dem Verkäufer nicht gestattet, zur Bedingung zu machen, dass eine Person nur dann sein Vermittler sein kann, wenn sie von ihm kauft. Vielmehr ist die Vermittlung (Samsara) nur zulässig, wenn die Realität der Vermittlung darauf zutrifft. Das heißt, der Verkäufer sagt zu einer Person: Wenn du mir Kunden bringst, gebe ich dir einen Lohn für jeden Kunden – und wie gesagt, ohne zur Bedingung zu machen, dass er von ihm kauft oder Geld zahlt, um sein Vermittler zu werden. Da das Unternehmen den Kauf der Produkte durch den „Vermarkter“ zur Bedingung macht (wie in der ersten Frage) oder die Zahlung eines bestimmten Betrags (wie in der zweiten Frage), damit er das Recht hat, als Vermittler für eine Provision zu arbeiten, bedeutet dies, dass der Kaufvertrag (oder die Geldzahlung) und der Vermittlungsvertrag zwei Verträge in einem sind oder zwei Geschäfte in einem Geschäft, da sie voneinander abhängig gemacht wurden. Dies ist haram.
نَهَى رَسُولُ اللهِ ﷺ عَنْ صَفْقَتَيْنِ فِي صَفْقَةٍ وَاحِدَةٍ
„Der Gesandte Allahs ﷺ verbot zwei Geschäfte in einem Geschäft.“ (Überliefert von Ahmad nach Abdurrahman bin Abdullah bin Mas'ud von seinem Vater).
Das wäre so, als würde ich zu dir sagen: Wenn du mir etwas verkaufst, miete ich etwas von dir oder ich vermittle für dich oder ich kaufe von dir... usw. Es ist offensichtlich, dass diese Realität gemäß der Frage vorliegt: Verkauf und Vermittlung in einem Vertrag. Der verpflichtende Kauf vom Unternehmen ist die Bedingung für die Vermittlungstätigkeit, also für das Marketing gegen Provision für die geworbenen Käufer des Unternehmens.
2- Die Vermittlung (Samsara) ist ein Vertrag zwischen dem Verkäufer und demjenigen, der ihm Kunden bringt. Die Provision in diesem Vertrag steht demjenigen für die Personen zu, die er selbst dem Unternehmen bringt, und nicht für diejenigen, die von anderen gebracht wurden. Da die Provision in dem genannten Geschäftsmodell des Unternehmens vom Vermittler („Vermarkter“) für die Kunden genommen wird, die er selbst zum Kauf beim Unternehmen bringt, sowie für diejenigen, die von anderen gebracht werden, widerspricht dies dem Wesen des Vermittlungsvertrags.
3- Der Kaufpreis beim Unternehmen ist mit einer massiven Übervorteilung (Ghabn fahish) verbunden. Obwohl der Käufer sich dessen bewusst ist, ist die Angelegenheit nicht frei von Täuschung aufgrund der „hinterlistigen“ Methoden, die das Unternehmen bei der Bewerbung seiner Aktivitäten anwendet. Dies führt dazu, dass der Käufer einen überhöhten Preis für ein Produkt zahlt, das nur einen kleinen Bruchteil seines tatsächlichen Wertes wert ist... All dies geschieht wegen der vom Unternehmen versprochenen (glänzenden) Zukunft für diesen Käufer, da ihm die Möglichkeit gegeben wird, das Produkt des Unternehmens gegen Provision für (Käufer) zu vermarkten, die er dem Unternehmen bringt, sowie für die Käufer, die von jenen gebracht werden, die er zuerst gebracht hat! Wenn der Käufer dann keine weiteren Käufer werben kann – insbesondere diejenigen am Ende der Käuferkette –, ist er der Täuschung erlegen und verliert den hohen Preis, den er für ein Produkt gezahlt hat, das nicht einmal ein Zehntel des Gezahlten wert ist! Täuschung ist im Islam verboten. Der Gesandte Allahs ﷺ sagte:
الخَدِيعَةُ فِي النَّارِ...
„Täuschung führt ins (Höllen-)Feuer...“ (Überliefert von al-Buchari nach Ibn Abi Awfa).
Und der Gesandte Allahs ﷺ sagte zu einem Mann, der bei Verkäufen getäuscht wurde:
إِذَا بَايَعْتَ فَقُلْ لاَ خِلاَبَةَ
„Wenn du ein Geschäft abschließt, so sage: ‚Kein Betrug‘.“ (Überliefert von al-Buchari nach Abdullah bin Umar - möge Allah mit beiden zufrieden sein).
Al-Khilabah bedeutet Täuschung. Dies ist der Wortlaut des Hadith, und sein Sinngehalt (Mafhum) deutet darauf hin, dass Täuschung haram ist.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass dieses Geschäft in der in den Fragen beschriebenen Form gegen die Bedingungen der Vermittlung verstößt und nicht frei von Täuschung ist. Es handelt sich somit um ein Geschäft, das der Scharia widerspricht. Ich bitte Allah, den Erhabenen, uns durch Seine Huld und Güte die Errichtung des Kalifats (Khilafah) und die Anwendung des Wirtschaftssystems im Islam zu ermöglichen, welches die reinen und klaren wirtschaftlichen Transaktionen aufzeigt, die allen Individuen der Untertanen ein angenehmes und beruhigtes Leben garantieren. Wahrlich, Allah ist der Allmächtige, der Allweise.
Dies ist es, was ich in dieser Angelegenheit für richtig halte, und Allah ist Wissender und Weiser.
Euer Bruder Ata bin Khalil Abu al-Rashtah
- Dschumada al-Achira 1442 n. H. 05.02.2021 n. Chr.