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Fragen & Antworten

Antwort auf eine Frage: Die aufrichtige Reue (At-Tawbah an-Nasuh) von einer Sünde

December 09, 2013
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(Antworten-Serie des Gelehrten Ata Bin Khalil Abu Al-Rashtah, Amir von Hizb ut-Tahrir, auf die Fragen der Besucher seiner Facebook-Seite)

An Ahla Arch

Frage:

Assalamu Alaikum... Möge Allah euch helfen und euch Erfolg verleihen.

Ich möchte euch eine Frage stellen, die mir große Angst macht: Wenn jemand eine Sünde bereut, aber nach seiner Reue erneut zu dieser Sünde zurückkehrt, wird ihm dann seine alte Sünde wieder angerechnet? Es wurde nämlich überliefert, dass die aufrichtige Reue (at-tawbah an-nasuh) bedeutet, dass man niemals wieder zur Sünde zurückkehrt. In Bezug auf Seine Aussage: „Kehrt zu Allah um in aufrichtiger Reue“ wurde gesagt: Es ist der Diener, der die Sünde bereut und dann niemals wieder zu ihr zurückkehrt.

Und der zweite Teil der Frage:

Wird demjenigen, der eines Tages ungläubig wurde und dann zum Islam zurückkehrte, all seine guten Taten entzogen, während seine Sünden bestehen bleiben? Denn es wurde vom Gesandten Allahs (s) überliefert, dass ein Mann sagte: „Allah wird dem Soundso nicht vergeben!“ Da offenbarte Allah einem Propheten unter den Propheten: „Es ist eine Verfehlung, so soll er يستقبل العمل.“ Es wurde gesagt, die Bedeutung von يستقبل العمل sei, dass seine Taten hinfällig geworden sind und er sie wiederholen muss. So wie es überliefert wurde, dass wenn einer von euch während seines Gebets etwas tut (was das Gebet ungültig macht), so soll er يستقبل, das heißt, sein Gebet von vorne beginnen und es wiederholen... Dieses Thema macht mir große Angst. Werden alle meine guten Taten gelöscht und bleiben nur meine Sünden bestehen, die ich in meinem Leben begangen habe, wenn ich den Unglauben, den ich begangen habe, bereue? Ich erinnere mich nämlich, dass ich zu meinem Freund sagte, als er Hizb ut-Tahrir angriff und sich ungebührlich ausdrückte: „Bei Allah, du wirst am Tag der Auferstehung für dieses dein Wort zur Rechenschaft gezogen werden.“

Möge Allah euch schützen und bewahren.

Antwort:

Wa Alaikum Assalam Wa Rahmatullahi Wa Barakatuhu.

1- Die aufrichtige Reue (at-tawbah an-nasuh) von einer Sünde ist jene, die aufrichtig in vier Punkten erfolgt: Man lässt von der Sünde ab, bereut ihre Tat, fasst den festen Entschluss, nicht mehr zu ihr zurückzukehren, und falls sie mit dem Recht eines Menschen verknüpft ist, gibt man ihm dieses Recht zurück oder erlangt seine Vergebung. Dabei muss man in all dem aufrichtig gegenüber Allah (swt) sein, und Allah weiß am besten über das Verborgene und das Offenkundige Bescheid...

Allah (swt) hat den Gläubigen die aufrichtige Reue befohlen, damit Er ihnen ihre schlechten Taten tilgt. Er (t) sagte:

يَا أَيُّهَا الَّذِينَ آمَنُوا تُوبُوا إِلَى اللَّهِ تَوْبَةً نَّصُوحًا عَسَىٰ رَبُّكُمْ أَن يُكَفِّرَ عَنكُمْ سَيِّئَاتِكُمْ وَيُدْخِلَكُمْ جَنَّاتٍ تَجْرِي مِن تَحْتِهَا الْأَنْهَارُ

„O die ihr glaubt, kehrt zu Allah um in aufrichtiger Reue. Vielleicht wird euer Herr euch eure bösen Taten tilgen und euch in Gärten führen, durcheilt von Bächen...“ (Sure at-Taḥrīm [66]: 8)

Wer mit Aufrichtigkeit und Ergebenheit unter den genannten Bedingungen bereut, dem wird die Sünde mit Allahs Erlaubnis getilgt. Ibn Majah überlieferte von Abu Ubaidah bin Abdullah, von seinem Vater, dass dieser sagte: Der Gesandte Allahs (s) sagte:

التَّائِبُ مِنَ الذَّنْبِ كَمَنْ لَا ذَنْبَ لَهُ

„Derjenige, der die Sünde bereut, ist wie einer, der keine Sünde hat.“

Was jedoch überliefert wurde, dass die aufrichtige Reue bedeutet, dass die Person niemals wieder zur Sünde zurückkehrt, im Sinne von: Falls er zurückkehrt, gäbe es für ihn keine Reue, so ist diese Überlieferung schwach (ḍaʿīf):

Ahmad überlieferte in seinem Musnad: Al-Hajari berichtete uns von Abu al-Ahwas, von Abdullah, der sagte: Der Gesandte Allahs (s) sagte: „Die Reue von der Sünde ist, dass er sie bereut und dann nicht mehr zu ihr zurückkehrt.“ Die Kette (isnād) dieser marfu'-Überlieferung ist schwach, und das Korrekte ist ihre Einstufung als mauquf (Aussage eines Gefährten). Daher bedeutet die aufrichtige Reue, dass man mit Aufrichtigkeit und Redlichkeit fest entschlossen ist, niemals zur Sünde zurückzukehren. Falls man dennoch zurückkehrt, sollte man die Reue mit festem Entschluss, Aufrichtigkeit und der Bitte um Vergebung erneuern... Man darf nicht auf der Sünde beharren und sagen: „Es gibt für mich keine Reue mehr“, sondern man bereut von Neuem und bittet um Vergebung, ich wiederhole: mit Aufrichtigkeit und Redlichkeit. Und Allah kennt den Verrat der Augen und das, was die Brüste verbergen... Der Erhabene sagt im edlen Vers:

وَالَّذِينَ إِذَا فَعَلُوا فَاحِشَةً أَوْ ظَلَمُوا أَنْفُسَهُمْ ذَكَرُوا اللَّهَ فَاسْتَغْفَرُوا لِذُنُوبِهِمْ وَمَنْ يَغْفِرُ الذُّنُوبَ إِلَّا اللَّهُ وَلَمْ يُصِرُّوا عَلَى مَا فَعَلُوا وَهُمْ يَعْلَمُونَ

„Und diejenigen, die, wenn sie etwas Schändliches getan oder sich selbst Unrecht zugefügt haben, Allahs gedenken und um Vergebung für ihre Sünden bitten – und wer vergibt die Sünden außer Allah? – und nicht auf dem beharren, was sie getan haben, wo sie es doch wissen.“ (Sure Āl ʿImrān [3]: 135)

In einem guten Hadith (ḥasan) wurde die Eigenschaft der im Vers erwähnten Bitte um Vergebung beschrieben. Ahmad überlieferte: Waki' berichtete uns, er sagte: Mis'ar und Sufyan berichteten uns... von Ali (r), der sagte... und Abu Bakr (r) berichtete mir, und Abu Bakr sagte die Wahrheit, dass er den Propheten (s) sagen hörte:

مَا مِنْ رَجُلٍ يُذْنِبُ ذَنْبًا فَيَتَوَضَّأُ فَيُحْسِنُ الْوُضُوءَ قَالَ مِسْعَرٌ وَيُصَلِّي وَقَالَ سُفْيَانُ: ثُمَّ يُصَلِّي رَكْعَتَيْنِ فَيَسْتَغْفِرُ اللَّهَ عَزَّ وَجَلَّ إِلَّا غَفَرَ لَهُ

„Es gibt keinen Mann, der eine Sünde begeht, daraufhin den Wudu vollzieht und ihn gut ausführt – Mis'ar sagte: und betet, und Sufyan sagte: dann zwei Rakaat betet – und dann Allah (azj) um Vergebung bittet, dem Allah nicht vergeben würde.“

Dies wurde ebenso von at-Tirmidhi, Ibn Majah und an-Nasa'i überliefert und von Ibn Hibban als authentisch eingestuft. In der Version von at-Tirmidhi, Ibn Majah und an-Nasa'i heißt es nach „dem Allah nicht vergeben würde“, dass er daraufhin diesen Vers las: „Und diejenigen, die, wenn sie etwas Schändliches getan oder sich selbst Unrecht zugefügt haben...“.

Wer also eine Sünde bereut und dann zu ihr zurückkehrt, muss erneut bereuen und Allah (swt) aufrichtig und ehrlich um Vergebung bitten und auf die Annahme seiner Reue durch Allah hoffen. Die Wiederholung der Sünde verschließt nicht die Tür zur Reue, vorausgesetzt, die Reue ist so, wie wir sie erwähnt haben: „Sie erfolgt aufrichtig in vier Punkten: Man lässt von der Sünde ab, bereut ihre Tat, fasst den festen Entschluss, nicht mehr zu ihr zurückzukehren, und falls sie mit dem Recht eines Menschen verknüpft ist, gibt man ihm dieses Recht zurück oder erlangt seine Vergebung. Dabei muss man in all dem aufrichtig gegenüber Allah (swt) sein, und Allah weiß am besten über das Verborgene und das Offenkundige Bescheid...“

2- Was die Frage betrifft, ob jemandem, der ungläubig war und dann den Islam annahm, seine früheren Sünden angerechnet bleiben, und ob von jemandem, der Muslim war, dann abfiel und dann wieder zum Islam zurückkehren wollte, seine Reue angenommen wird, so lautet die Antwort wie folgt:

a- Ahmad überlieferte im authentischen Hadith von Ibn Schimasa, dass Amr ibn al-Aas sagte: Als Allah (azj) mir den Islam ins Herz legte, ging ich zum Propheten (s), damit er mir den Treueid abnehme. Er streckte seine Hand zu mir aus, da sagte ich: „Ich werde dir den Treueid nicht ablegen, o Gesandter Allahs, bis du mir meine vergangenen Sünden vergibst.“ Er sagte: Da sprach der Gesandte Allahs (s) zu mir:

يَا عَمْرُو أَمَا عَلِمْتَ أَنَّ الْهِجْرَةَ تَجُبُّ مَا قَبْلَهَا مِنَ الذُّنُوبِ، يَا عَمْرُو أَمَا عَلِمْتَ أَنَّ الْإِسْلَامَ يَجُبُّ مَا كَانَ قَبْلَهُ مِنَ الذُّنُوبِ

„O Amr, wusstest du nicht, dass die Hidschra das tilgt, was vor ihr an Sünden war? O Amr, wusstest du nicht, dass der Islam das tilgt, was vor ihm an Sünden war?“

Al-Baihaqi überlieferte es in As-Sunan al-Kubra von Habib ibn Abi Aus, er sagte: Amr ibn al-Aas (r) berichtete mir, und er erwähnte den Hadith über die Geschichte seiner Annahme des Islam und sagte: Dann trat ich vor und sagte: „O Gesandter Allahs, ich leiste dir den Treueid unter der Bedingung, dass mir meine vergangenen Sünden vergeben werden“, und ich erwähnte nicht die zukünftigen. Da sagte er zu mir: „O Amr, leiste den Treueid, denn der Islam tilgt das, was vor ihm war, und die Hidschra tilgt das, was vor ihr war.“ So leistete ich ihm den Treueid...

Amr ibn al-Aas war ein Ungläubiger und nahm den Islam an, und der Gesandte Allahs (s) sagte zu ihm: „Wusstest du nicht, dass der Islam das tilgt, was vor ihm an Sünden war?“, das heißt, dass seine Sünden vor seinem Islam mit Allahs Erlaubnis gelöscht wurden.

b- Des Weiteren hat der Gesandte Allahs (s) die Reue von jemandem angenommen, der erst ungläubig war, dann den Islam annahm, dann wieder abfiel und schließlich erneut zum Islam zurückkehrte:

An-Nasa'i überlieferte in seinem Sunan von Ibn Abbas, der sagte: Ein Mann von den Ansar nahm den Islam an, fiel dann ab und schloss sich dem Schirk an. Später bereute er dies und schickte eine Nachricht an sein Volk: „Fragt den Gesandten Allahs (s) für mich: Gibt es für mich eine Reue?“ Da kam sein Volk zum Gesandten Allahs (s) und sagte: „Der Soundso bereut und er hat uns befohlen, dich zu fragen: Gibt es für ihn eine Reue?“ Daraufhin wurde offenbart: „Wie sollte Allah ein Volk rechtleiten, das ungläubig wurde nach seinem Glauben“ (Sure Āl ʿImrān [3]: 86) bis hin zu Seiner Aussage „...allvergebend und barmherzig“ (Sure Āl ʿImrān [3]: 89). Da sandte er zu ihm und dieser nahm den Islam an. Al-Hakim überlieferte es im Al-Mustadrak von Ibn Abbas mit dem Wortlaut: (Er sagte: Ein Mann von den Ansar nahm den Islam an, fiel dann ab und schloss sich den Götzendienern an. Später bereute er dies und schickte an sein Volk: „Fragt den Gesandten Allahs (s), ob es für mich eine Reue gibt.“ Er sagte: Da wurde offenbart: „Wie sollte Allah ein Volk rechtleiten, das ungläubig wurde nach seinem Glauben“ (Sure Āl ʿImrān [3]: 86) bis hin zu: „Außer jenen, die danach bereuen und sich bessern, denn Allah ist allvergebend und barmherzig.“ (Sure Āl ʿImrān [3]: 89). Er sagte: „Sein Volk schickte zu ihm und er nahm den Islam an.“ Al-Hakim sagte: „Dies ist ein Hadith mit authentischer Überlieferungskette.“)

c- Was jedoch die edlen Verse betrifft: „Wahrlich, jenen, die ungläubig werden nach ihrem Glauben und dann an Unglauben zunehmen, deren Reue wird nimmer angenommen werden; und sie sind die Irregehenden“ und der Vers: „Wahrlich, jenen, die glauben und dann ungläubig werden, dann wieder glauben und dann wieder ungläubig werden und dann noch an Unglauben zunehmen, ihnen wird Allah nimmer vergeben noch sie auf den Weg leiten.“

So beziehen sie sich auf jemanden, der ungläubig wird und im Unglauben verharrt „und dann an Unglauben zunehmen“. Von diesen wird die Reue nicht angenommen, solange sie in diesem Zustand verweilen, d. h. in der Zunahme des Unglaubens. Das bedeutet, dass sie ungläubig wurden und auf dem Unglauben beharrten. Von diesen wird die Reue nicht angenommen, solange sie auf dem Unglauben beharren, denn die erste Bedingung der Reue ist das Ablassen von der Sünde... In der Tafsir von al-Qurtubi heißt es zum Vers „Wahrlich, jenen, die ungläubig werden nach ihrem Glauben und dann an Unglauben zunehmen, deren Reue wird nimmer angenommen werden; und sie sind die Irregehenden“: (Qutrub sagte: Dieser Vers wurde über eine Gruppe von den Leuten Mekkas offenbart, die sagten: „Wir warten bei Muhammad auf den Umschwung des Schicksals, und wenn uns danach ist zurückzukehren, kehren wir zu unserem Volk zurück.“ Da offenbarte Allah (t): „Wahrlich, jenen, die ungläubig werden nach ihrem Glauben und dann an Unglauben zunehmen, deren Reue wird nimmer angenommen werden“, das heißt, ihre Reue wird nicht angenommen, solange sie im Unglauben verharren. Er nannte sie eine nicht angenommene Reue, weil von den Leuten kein aufrichtiger Entschluss ausging, und Allah (azj) nimmt jede Reue an, wenn der Entschluss aufrichtig ist.) Zitat Ende.

Und zur Erläuterung des Verses: „Wahrlich, jenen, die glauben und dann ungläubig werden, dann wieder glauben und dann wieder ungläubig werden und dann noch an Unglauben zunehmen, ihnen wird Allah nimmer vergeben noch sie auf den Weg leiten“ sagte er:

(Die Bedeutung von „und dann noch an Unglauben zunehmen“ ist: Sie beharrten auf dem Unglauben.) Zitat Ende.

3- Was das betrifft, was du erwähnt hast über jemanden, der schwor, dass Allah dem Soundso nicht vergeben wird... so verhält es sich wie folgt:

a- Muslim überlieferte: Suwaid ibn Sa'id berichtete uns von Mu'tamir ibn Sulayman, von seinem Vater: Abu Imran al-Jawni berichtete uns von Jundub, dass der Gesandte Allahs (s) berichtete:

أَنَّ رَجُلًا قَالَ: وَاللهِ لَا يَغْفِرُ اللهُ لِفُلَانٍ، وَإِنَّ اللهَ تَعَالَى قَالَ: مَنْ ذَا الَّذِي يَتَأَلَّى عَلَيَّ أَنْ لَا أَغْفِرَ لِفُلَانٍ، فَإِنِّي قَدْ غَفَرْتُ لِفُلَانٍ، وَأَحْبَطْتُ عَمَلَكَ

„Dass ein Mann sagte: ‚Bei Allah, Allah wird dem Soundso nicht vergeben.‘ Und Allah (t) sprach: ‚Wer ist es, der sich mir gegenüber anmaßt (zu schwören), dass Ich dem Soundso nicht vergebe? Wahrlich, Ich habe dem Soundso vergeben und deine Taten hinfällig gemacht!‘“ Oder so, wie er es sagte. Die Bedeutung von „يتألى“ ist: schwören. Al-Baihaqi überlieferte es mit dem Wortlaut: (...Abu Salama Yahya ibn Khalaf al-Bahili berichtete uns, Mu'tamir ibn Sulayman berichtete uns, er sagte: Ich hörte meinen Vater sagen: Abu Imran berichtete uns von Jundub, dass der Gesandte Allahs (s) berichtete: Dass ein Mann sagte: „Bei Allah, Allah wird dem Soundso nicht vergeben.“ Allah sprach: „Wer ist es, der sich mir gegenüber anmaßt, dass Ich dem Soundso nicht vergebe? Wahrlich, Ich habe dem Soundso vergeben und deine Taten hinfällig gemacht!“) Zitat Ende.

At-Tabarani überlieferte im Al-Mu'jam al-Kabir von Hammad ibn Salama, von Abu Imran, von Jundub: „Dass ein Mann schwor, dass Allah dem Soundso nicht vergeben würde. Da offenbarte Allah (azj) Seinem Propheten (s) oder einem Propheten: Es ist gleichbedeutend mit einer Verfehlung, so soll er يستقبل العمل.“

In diesen Hadithen hat der Mann geschworen, dass Allah dem Soundso nicht vergeben wird. Dies ist nicht erlaubt; wie kann er schwören, dass Allah jemandem nicht vergibt, wo doch niemand in den Himmeln und auf der Erde das Verborgene kennt: „Sprich: Niemand in den Himmeln und auf der Erde kennt das Verborgene außer Allah; und sie wissen nicht, wann sie auferweckt werden.“ Und Allah (swt) bestrafte ihn mit der Hinfälligkeit seiner Taten, weil er Allah gegenüber schwor, dass Er nicht vergeben würde... Dies ist spezifisch für diese Verfehlung, d. h. auf denjenigen, der – im vollen Bewusstsein dessen, was er sagt – schwört, dass Allah dem Soundso nicht vergeben wird. Denn Allah (swt) nannte den Grund für die Hinfälligkeit der Taten in Seinem Wort im Hadith: „Wer ist es, der sich mir gegenüber anmaßt, dass Ich dem Soundso nicht vergebe?“

Was jedoch deine Aussage betrifft, so hast du laut deiner Frage gesagt: „Bei Allah, du wirst am Tag der Auferstehung für dieses dein Wort zur Rechenschaft gezogen werden.“ Dies ist nach meinem Erachten etwas anderes. Du hast geschworen, dass er zur Rechenschaft gezogen wird. Und jeder Mensch wird am Tag der Auferstehung zur Rechenschaft gezogen, ob für Gutes das Gute, oder für Schlechtes das Schlechte:

Der Erhabene sagt:

فَأَمَّا مَنْ أُوتِيَ كِتَابَهُ بِيَمِينِهِ فَيَقُولُ هَاؤُمُ اقْرَءُوا كِتَابِيَهْ * إِنِّي ظَنَنْتُ أَنِّي مُلَاقٍ حِسَابِيَهْ * فَهُوَ فِي عِيشَةٍ رَاضِيَةٍ * فِي جَنَّةٍ عَالِيَةٍ * قُطُوفُهَا دَانِيَةٌ * كُلُوا وَاشْرَبُوا هَنِيئًا بِمَا أَسْلَفْتُمْ فِي الْأَيَّامِ الْخَالِيَةِ * وَأَمَّا مَنْ أُوتِيَ كِتَابَهُ بِشِمَالِهِ فَيَقُولُ يَا لَيْتَنِي لَمْ أُوتَ كِتَابِيَهْ * وَلَمْ أَدْرِ مَا حِسَابِيَهْ

„Was nun jemanden angeht, dem sein Buch in seine Rechte gegeben wird, der wird sagen: ‚Hier, lest mein Buch! Ich glaubte ja fest daran, dass ich meiner Rechenschaft begegnen werde.‘ Er wird in einem zufriedenen Leben sein, in einem hohen Garten, dessen gepflückte Früchte nahe herabhängen. ‚Esst und trinkt als wohlbekömmlich für das, was ihr in den vergangenen Tagen vorausgeschickt habt.‘ Was aber jemanden angeht, dem sein Buch in seine Linke gegeben wird, der wird sagen: ‚O wäre mir doch mein Buch nicht gegeben worden! Und wüsste ich nicht, was meine Rechenschaft ist!‘“ (Sure al-Ḥāqqa [69]: 19-26)

Und Er (t) sagte: „Und sie sagten: ‚Unser Herr, beschleunige uns unseren Anteil vor dem Tag der Abrechnung!‘“, und der Erhabene sagte: „Was nun jemanden angeht, dem sein Buch in seine Rechte gegeben wird, der wird einer leichten Rechenschaft unterzogen werden und er wird erfreut zu seinen Angehörigen zurückkehren. Was aber jemanden angeht, dem sein Buch hinter seinem Rücken gegeben wird, der wird nach Vernichtung rufen und in einer Feuerglut brennen.“

Wie du siehst, deuten diese Verse darauf hin, dass die Menschen für ihre Taten zur Rechenschaft gezogen werden. Wenn du also schwörst, dass jene Person für ihre Tat zur Rechenschaft gezogen wird, so ist das, was ich bevorzuge, dass die Hinfälligkeit der Taten darauf nicht zutrifft. Dies deshalb, weil es sich nach meinem Erachten von dem Schwur jenes Mannes unterscheidet, dass Allah dem Soundso nicht vergeben wird; denn dessen Schwur war unrichtig, da er nicht wusste, ob Allah (swt) ihm vergeben oder ihn bestrafen würde. Dies ist das, was ich in dieser Angelegenheit bevorzuge, und Allah ist Wissender und Weiser.

Abschließend: Verrichte deine Taten aufrichtig für Allah und bereue aufrichtig und ergeben vor Ihm (swt), mit dem festen Entschluss, niemals wieder zu einer Sünde zurückzukehren, und bereue jede Sünde, die du begangen hast. Wenn du gegenüber jemandem eine Verpflichtung hast, so begleiche sie. Und wie im Hadith von Ali (r) über Abu Bakr as-Siddiq (r) vom Gesandten Allahs (s) erwähnt: „Es gibt keinen Mann, der eine Sünde begeht, daraufhin den Wudu vollzieht und ihn gut ausführt – Mis'ar sagte: und betet, und Sufyan sagte: dann zwei Rakaat betet – und dann Allah (azj) um Vergebung bittet, dem Allah nicht vergeben würde.“ Ich bitte Allah (swt), uns und dir zu vergeben und uns alle zu dem zu leiten, was am rechtmäßigsten ist. Und Allah (swt) nimmt Sich der Rechtschaffenen an.

Euer Bruder Ata bin Khalil Abu al-Rashtah

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