Home About Articles Ask the Sheikh
Fragen & Antworten

Antwort auf eine Frage: Die Zakat und der Ablauf des Zakatjahres (al-Hawl) an Hibah Schadarmah

February 02, 2015
3850

** (Reihe der Antworten des ehrwürdigen Gelehrten Ata Bin Khalil Abu Al-Rashtah, Emir von Hizb ut-Tahrir, auf die Fragen der Besucher seiner Facebook-Seite „Fiqhi“) **

Antwort auf eine Frage

Frage:

As-Salamu Alaikum. Ich besitze einen Geldbetrag, der den Nisāb (Mindestbetrag) erreicht hat und seit fast einem Jahr in meinem Besitz ist. Als die Zeit für die Zakat kam, benötigte ich das Geld für eine dringende Angelegenheit, sodass nur noch ein kleiner Rest übrig blieb. Bin ich verpflichtet, die Zakat auf den ursprünglichen Betrag zu zahlen, da ein Ḥaul (Zakatjahr) vergangen ist?

Antwort:

Wa Alaikum As-Salamu wa Rahmatullahi wa Barakatuh.

Die Zakat ist auf das Vermögen erst dann fällig, wenn es den Nisāb erreicht hat und ab dem Erreichen des Nisāb ein volles Jahr (Ḥaul) vergangen ist. Von Ali bin Abi Talib wird überliefert, dass der Prophet ﷺ sagte:

إِذَا كَانَتْ لَكَ مِئَتَا دِرْهَمٍ، وَحَالَ عَلَيْهَا الْحَوْلُ، فَفِيهَا خَمْسَةُ دَرَاهِمَ، وَلَيْسَ عَلَيْكَ شَيْءٌ - يَعْنِي فِي الذَّهَبِ - حَتَّى يَكُونَ ذَلِكَ عِشْرُونَ دِينَاراً، فَإِذَا كَانَتْ لَكَ عِشْرُونَ دِينَاراً، وَحَالَ عَلَيْهَا الْحَوْلُ، فَفِيهَا نِصْفُ دِينَارٍ

„Wenn du zweihundert Dirham besitzt und ein Jahr vergangen ist, so entfallen darauf fünf Dirham. Und du bist zu nichts verpflichtet – d. h. bei Gold –, bis du zwanzig Dinar besitzt. Wenn du zwanzig Dinar besitzt und ein Jahr vergangen ist, so entfällt darauf ein halber Dinar.“ (Überliefert von Abu Dawud)

Maßgeblich ist hierbei das Hidschri-Jahr (Mondjahr) und nicht das gregorianische Jahr. Das bedeutet, wenn nach dem Erreichen des Nisāb 354 Tage vergangen sind, ist das Jahr (al-Ḥaul) abgelaufen und die Zakat wird fällig. Sobald die Zakat auf das Vermögen eines Muslims fällig geworden ist, entfällt diese Pflicht nicht mehr.

Dementsprechend gilt: Wenn über dein Vermögen, welches den Nisāb erreicht hatte, ein volles Jahr in der Weise vergangen ist, wie wir es erläutert haben, dann ist die Zakat darauf fällig geworden. Das Ausgeben dieses Geldes oder eines Teils davon nach Ablauf des Jahres hat keinen Einfluss auf die Pflicht; die Zakat bleibt für den gesamten Betrag obligatorisch. Du musst sie für die Gesamtsumme entrichten, egal ob davon etwas ausgegeben wurde oder noch vorhanden ist. Dies bleibt eine Schuld in deiner Verantwortung (Dhimmah), bis du sie begleichst. Beeile dich daher, möge Allah dir barmherzig sein, diese zu entrichten.

Dies gilt für den Fall, dass du das Geld erst nach Ablauf des Jahres ausgegeben hast. Solltest du das Geld jedoch vor Ablauf des Jahres ausgegeben haben, so ist die Zakat nur auf den Betrag fällig, der am Ende des Jahres (al-Ḥaul) tatsächlich noch vorhanden ist (sofern dieser Rest immer noch den Nisāb erreicht).

Ihr Bruder Ata Bin Khalil Abu Al-Rashtah

AF2

Link zur Antwort auf der Webseite des Emirs

Link zur Antwort auf der Google Plus-Seite des Emirs

Share Article

Share this article with your network