Reihe der Antworten des ehrwürdigen Gelehrten Ata bin Khalil Abu al-Rashtah, Emir von Hizb ut-Tahrir, auf die Fragen der Besucher seiner Facebook-Seite „Fiqhi“
An Said Abu-unus
Frage:
Friede sei mit Ihnen und Gottes Barmherzigkeit und Sein Segen, verehrter Sheikh. Ich beherrsche die arabische Sprache noch nicht vollständig, habe jedoch eine Frage: Wie lautet das Urteil im Islamischen Staat für jemanden aus den Reihen der Ahl adh-Dhimma (Schutzbefohlene), wie zum Beispiel einen Christen, der zum jüdischen Glauben übertritt oder umgekehrt? Er wird nicht als Apostat bezeichnet, aber unterliegt er dem Urteil eines Apostaten und wird von ihm nichts außer dem Islam akzeptiert?
Antwort:
Friede sei mit dir und Gottes Barmherzigkeit und Sein Segen. Deine Frage ist klar, und möge Allah dich dafür segnen, dass du dir die Mühe gemacht hast, die Frage auf Arabisch zu verfassen.
Die Antwort auf deine Frage lautet wie folgt:
Es wurde bereits eine frühere Antwort zu diesem Thema veröffentlicht, wonach der Hadith „Wer seine Religion wechselt, den tötet“ nur auf den Muslim Anwendung findet, der vom Islam abfällt (Apostasie begeht), und nicht auf den Kafir, der seine Religion zugunsten einer anderen ungläubigen Religion verlässt... Um die Antwort detaillierter auszuführen, sage ich, und bei Allah liegt der Erfolg:
1- Der Apostat (al-Murtad) im Scharia-Sinne ist „jemand, der sich von der Religion des Islam abkehrt“. Allah (t) sagt:
يَا أَيُّهَا الَّذِينَ آمَنُوا مَنْ يَرْتَدَّ مِنْكُمْ عَنْ دِينِهِ فَسَوْفَ يَأْتِي اللَّهُ بِقَوْمٍ يُحِبُّهُمْ وَيُحِبُّونَهُ أَذِلَّةٍ عَلَى الْمُؤْمِنِينَ أَعِزَّةٍ عَلَى الْكَافِرِينَ يُجَاهِدُونَ فِي سَبِيلِ اللَّهِ وَلَا يَخَافُونَ لَوْمَةَ لَائِمٍ ذَلِكَ فَضْلُ اللَّهِ يُؤْتِيهِ مَنْ يَشَاءُ وَاللَّهُ وَاسِعٌ عَلِيمٌ
"O die ihr glaubt, wer von euch sich von seiner Religion abkehrt – Allah wird ein Volk bringen, das Er liebt und das Ihn liebt, demütig gegenüber den Gläubigen, machtvoll gegenüber den Ungläubigen, die auf Allahs Weg streiten und den Tadel des Tadelnden nicht fürchten. Das ist Allahs Huld, die Er gewährt, wem Er will. Allah ist Allumfassend und Allwissend." (Sure al-Ma'ida [5]: 54)
Und Er (t) sagt:
وَلَا يَزَالُونَ يُقَاتِلُونَكُمْ حَتَّى يَرُدُّوكُمْ عن دِينِكُمْ إِنِ اسْتَطَاعُوا وَمَنْ يَرْتَدِدْ مِنْكُمْ عَنْ دِينِهِ فَيَمُتْ وَهُوَ كَافِرٌ فَأُولَئِكَ حَبِطَتْ أَعْمَالُهُمْ فِي الدُّنْيَا وَالْآخِرَةِ وَأُولَئِكَ أَصْحَابُ النَّارِ هُمْ فِيهَا خَالِدُونَ
"Und sie werden nicht aufhören, gegen euch zu kämpfen, bis sie euch von eurer Religion abgekehrt haben, wenn sie können. Wer aber von euch sich von seiner Religion abkehrt und dann als Ungläubiger stirbt, dessen Werke sind im Diesseits und im Jenseits hinfällig. Das sind die Insassen des Feuers; darin werden sie ewig bleiben." (Sure al-Baqara [2]: 217)
Der Begriff „Apostat“ bezieht sich also speziell auf eine muslimische Person, die den Islam verlässt und sich etwas anderem zuwendet.
2- Was jedoch jemanden betrifft, der seine Religion verlässt, während er kein Muslim ist, um zu einer anderen Religion oder zur Religionslosigkeit überzutreten, so wird er bei den Rechtsgelehrten als „Überwechselnder“ (al-Muntaqil) bezeichnet. In der Kuwaitischen Fiqh-Enzyklopädie heißt es: „... Die Beziehung zwischen dem Überwechselnden und dem Apostaten besteht darin, dass beide ihre Religion verlassen haben; jedoch ist der Apostat aus der Religion der Wahrheit in die Falschheit ausgetreten, während der Überwechselnde aus einer Falschheit in eine andere Falschheit ausgetreten ist.“
3- Das Urteil über den Apostaten in diesem Sinne – also derjenige, der die Religion des Islam verlässt und zum Kufr übergeht – ist die Tötung, nachdem er vom Herrscher zur Reue aufgefordert wurde. Über seine Tötung liegen klare und deutliche Hadithe vor, darunter:
- al-Bukhari überlieferte von 'Ikrima von Ibn Abbas, dass der Gesandte Allahs (s) sagte:
مَنْ بَدَّلَ دِينَهُ فَاقْتُلُوهُ
"Wer seine Religion wechselt, den tötet."
- al-Bukhari überlieferte von 'Abdullah, dass der Gesandte Allahs (s) sagte:
لَا يَحِلُّ دَمُ امْرِئٍ مُسْلِمٍ يَشْهَدُ أَنْ لَا إِلَهَ إِلَّا اللَّهُ وَأَنِّي رَسُولُ اللَّهِ إِلَّا بِإِحْدَى ثَلَاثٍ النَّفْسُ بِالنَّفْسِ وَالثَّيِّبُ الزَّانِي وَالْمَارِقُ مِنْ الدِّينِ التَّارِكُ لِلْجَمَاعَةِ
"Das Blut eines muslimischen Mannes, der bezeugt, dass es keinen Gott außer Allah gibt und dass ich der Gesandte Allahs bin, ist nicht erlaubt, außer in drei Fällen: Leben um Leben, der verheiratete Ehebrecher und derjenige, der von der Religion abweicht und die Gemeinschaft (al-Jama'ah) verlässt."
In der Überlieferung von Muslim heißt es:
لَا يَحِلُّ دَمُ امْرِئٍ مُسْلِمٍ يَشْهَدُ أَنْ لَا إِلَهَ إِلَّا اللَّهُ وَأَنِّي رَسُولُ اللَّهِ إِلَّا بِإِحْدَى ثَلَاثٍ الثَّيِّبُ الزَّانِي وَالنَّفْسُ بِالنَّفْسِ وَالتَّارِكُ لِدِينِهِ الْمُفَارِقُ لِلْجَمَاعَةِ
"Das Blut eines muslimischen Mannes, der bezeugt, dass es keinen Gott außer Allah gibt und dass ich der Gesandte Allahs bin, ist nicht erlaubt, außer in drei Fällen: der verheiratete Ehebrecher, Leben um Leben und derjenige, der seine Religion verlässt und sich von der Gemeinschaft trennt."
4- Die in Punkt 3 erwähnten Hadithe gelten nicht für jemanden, der von einer ungläubigen Religion zu einer anderen ungläubigen Religion oder zur Religionslosigkeit übertritt. Mit dem Hadith des Propheten (s) „Wer seine Religion wechselt, den tötet“ ist nicht gemeint, wer irgendeine Religion wechselt, sondern wer die Religion des Islam wechselt und von ihr zu etwas anderem zurückkehrt. Dies wird unterstützt durch:
Die Worte des Propheten (s) bei al-Bukhari: „... derjenige, der von der Religion abweicht und die Gemeinschaft verlässt“, und seine Worte bei Muslim: „... derjenige, der seine Religion verlässt und sich von der Gemeinschaft trennt“. Derjenige, der die Gemeinschaft verlässt, ist derjenige, der die Gemeinschaft der Muslime verlässt, d. h. der Muslim, der von der Religion des Islam abfällt.
at-Tabarani überlieferte im al-Mu'jam al-Kabir von Bahz bin Hakim, von seinem Vater, von seinem Großvater, dass er sagte: Der Gesandte Allahs (s) sagte:
مَنْ بَدَّلَ دِينَهُ فَاقْتُلُوهُ، لا يَقْبَلُ اللَّهُ تَوْبَةَ عَبْدٍ كَفَرَ بَعْدَ إِسْلامِهِ
"Wer seine Religion wechselt, den tötet. Allah akzeptiert nicht die Reue eines Dieners, der nach seinem Islam ungläubig wurde."
al-Haythami sagte über diesen Hadith: „Seine Überlieferer sind vertrauenswürdig.“ In dieser Überlieferung erklärt das Ende des Hadith dessen Anfang, d. h., dass derjenige, der seine Religion wechselt, derjenige ist, der nach seinem Islam ungläubig wurde.
- at-Tabarani überlieferte im al-Mu'jam al-Kabir von Mu'adh bin Jabal, dass der Gesandte Allahs (s) zu ihm sagte, als er ihn in den Jemen sandte:
أَيُّمَا رَجُلٍ ارْتَدَّ عَنِ الإِسْلامِ فَادْعُهُ، فَإِنْ تَابَ، فَاقْبَلْ مِنْهُ، وَإِنْ لَمْ يَتُبْ، فَاضْرِبْ عُنُقَهُ...
"Welcher Mann auch immer vom Islam abfällt, so rufe ihn (zurück). Wenn er bereut, so nimm es von ihm an. Wenn er aber nicht bereut, so schlage ihm den Hals ab..."
Ibn Hajar erwähnte in Fath al-Bari den Hadith von Mu'adh und sagte: „In dem Hadith von Mu'adh kam vor, dass der Prophet (s), als er ihn in den Jemen sandte, zu ihm sagte: ‚Welcher Mann auch immer vom Islam abfällt, so rufe ihn (zurück). Wenn er zurückkehrt, (gut), andernfalls schlage ihm den Hals ab. Und welche Frau auch immer vom Islam abfällt, so rufe sie (zurück). Wenn sie zurückkehrt, (gut), andernfalls schlage ihr den Hals ab.‘ Seine Überlieferungskette ist gut (hasan).“ Es ist aus dem Hadith ersichtlich, dass die Rede vom Muslim ist, der von der Religion des Islam abfällt.
5- Demnach gelten die Urteile über die Apostasie vom Islam nicht für denjenigen, der von einer ungläubigen Religion zu einer anderen ungläubigen Religion oder zur Religionslosigkeit übertritt. Folglich wird derjenige, der vom Judentum zum Christentum oder zu einer anderen ungläubigen Religion übertritt, nicht für seinen Wechsel vom Kufr zum Kufr bestraft. Ebenso wird er nicht gezwungen, den Islam anzunehmen, es sei denn, er wird aus freien Stücken Muslim... Hierbei ist jedoch zu beachten: Wenn jemand von den Ahl al-Kitab (Juden und Christen) seine Religion zu etwas anderem als dem Judentum oder Christentum wechselt – zum Beispiel zum Zoroastrismus oder seine Religion ganz aufgibt – so ist es den Muslimen in diesem Fall nicht gestattet, sein geschlachtetes Fleisch zu essen. Falls derjenige, der von der Religion der Ahl al-Kitab zu einer anderen Kufr-Religion gewechselt ist, eine Frau ist, darf ein Muslim sie nicht heiraten... Dies liegt daran, dass diejenigen, deren geschlachtetes Fleisch gegessen und deren Frauen geheiratet werden dürfen, ausschließlich die Ahl al-Kitab sind: Juden und Christen. Solange eine Person vom Judentum oder Christentum zu anderen ungläubigen Religionen übergetreten ist, verlässt sie den Kreis derer, deren geschlachtetes Fleisch erlaubt und deren Frauen zur Ehe zulässig sind. Allah (t) sagt:
الْيَوْمَ أُحِلَّ لَكُمُ الطَّيِّبَاتُ وَطَعَامُ الَّذِينَ أُوتُوا الْكِتَابَ حِلٌّ لَكُمْ وَطَعَامُكُمْ حِلٌّ لَهُمْ وَالْمُحْصَنَاتُ مِنَ الْمُؤْمِنَاتِ وَالْمُحْصَنَاتُ مِنَ الَّذِينَ أُوتُوا الْكِتَابَ مِنْ قَبْلِكُمْ إِذَا آتَيْتُمُوهُنَّ أُجُورَهُنَّ مُحْصِنِينَ غَيْرَ مُسَافِحِينَ وَلَا مُتَّخِذِي أَخْدَانٍ
"Heute sind euch die guten Dinge erlaubt. Und die Speise derer, denen die Schrift gegeben wurde, ist euch erlaubt, und eure Speise ist ihnen erlaubt. Und die ehrbaren gläubigen Frauen und die ehrbaren Frauen unter denjenigen, denen vor euch die Schrift gegeben wurde, wenn ihr ihnen ihren Lohn gebt, als ehrbare Ehemänner, nicht als solche, die Hurerei treiben oder heimliche Liebschaften unterhalten." (Sure al-Ma'ida [5]: 5)
6- Die Ansicht, die wir in dieser Angelegenheit bezüglich des „Überwechselnden“ im dargelegten Sinne bevorzugen, ist das, was wir oben erwähnt haben. Es gibt andere Ansichten der Rechtsgelehrten zu diesem Thema, die man in den Büchern des Fiqh nachschlagen kann... Aber wie ich bereits erwähnt habe, ist das, was wir in Bezug auf den Überwechselnden bevorzugen, das oben Genannte gemäß den dargelegten Belegen. Ich hoffe, dass die Angelegenheit nun klar geworden ist.
Euer Bruder Ata bin Khalil Abu al-Rashtah
- Ramadan 1440 n. H. 20.05.2019 n. Chr.
Link zur Antwort auf der Facebook-Seite des Emirs (möge Allah ihn bewahren): Facebook
Link zur Antwort auf der Webseite des Emirs (möge Allah ihn bewahren): Web