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Fragen & Antworten

Antwort auf eine Frage: Die Regeln für das Zusammenlegen der Gebete im Winter

November 17, 2022
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Serie der Antworten des ehrwürdigen Gelehrten Ata Bin Khalil Abu al-Rashtah, Amīr von Hizb ut-Tahrir, auf die Fragen der Besucher seiner Facebook-Seite „Fiqhi“.

An Yahya Walid Janina

Frage:

Friede sei mit euch sowie die Barmherzigkeit Allahs und Sein Segen,

Unser geliebter Scheich, ich hätte gerne von Ihrer Exzellenz eine Erläuterung der Bestimmungen für das Zusammenlegen im Winter und was die Kriterien dafür sind. Ist Kälte ohne starke Winde eine Entschuldigung ('Udr), die das Zusammenlegen erlaubt? Und wenn der Regen aufhört, bevor man die Erlaubnis (Rukhsa) in Anspruch nimmt, ist das Zusammenlegen dann noch erlaubt?

Bitte klären Sie uns im Detail auf, möge Allah Sie segnen.

Antwort:

Und Friede sei mit dir sowie die Barmherzigkeit Allahs und Sein Segen,

Wie du weißt, adoptieren wir (tabanni) in den gottesdienstlichen Handlungen (Ibadat) nichts, außer in dem, was mit der Einheit der Umma und Ähnlichem zu tun hat, und all dies aufgrund schariarechtlicher Gründe wie das Fest ('Id), die Zakat... Dennoch werde ich dir die Bestimmungen zum Gebet bezüglich deiner Frage aus dem Buch Ahkam as-Salat (Die Bestimmungen des Gebets) übertragen, das die Partei zuvor unter dem Namen Ali Raghib herausgegeben hat. Es ist zwar nicht adoptiert (mutabanna), aber das darin Enthaltene verfügt über anerkannte Beweise:

[Das Zusammenlegen zweier Gebete...

1- Es ist erlaubt, Dhuhr und 'Asr sowie Maghrib und 'Ischa auf einer Reise zusammenzulegen, auf der das Gebet gekürzt wird. Es ist nicht erlaubt, 'Asr und Maghrib, 'Ischa und Subh (Fajr) oder Subh und Dhuhr zusammenzulegen. Dies ist darauf zurückzuführen, dass Ibn Umar sagte:

كَانَ رَسُولُ اللهِ ﷺ إِذَا جَدَّ بِهِ السَّيْرُ جَمَعَ بَيْنَ الْمَغْرِبِ وَالْعِشَاءِ

"Der Gesandte Allahs ﷺ pflegte, wenn er die Reise beschleunigte, das Maghrib- und das 'Ischa-Gebet zusammenzulegen."

Und Anas (ra) berichtete, dass der Prophet ﷺ:

كَانَ يَجْمَعُ بَيْنَ الظُّهْرِ وَالْعَصْرِ

"pflegte das Dhuhr- und das 'Asr-Gebet zusammenzulegen."

Es wurde nicht überliefert, dass er ﷺ andere Gebete als in diesen beiden Fällen zusammengelegt hat, nämlich Dhuhr mit 'Asr oder Maghrib mit 'Ischa. Gottesdienstliche Handlungen sind tawqifiyyah (an die Texte gebunden); man beschränkt sich dabei auf das, was im Text überliefert wurde, und hält sich an dessen Grenzen. Es ist also nicht erlaubt, andere Gebete zusammenzulegen als jene, die im Text genannt wurden. Es ist erlaubt, sie zusammenzulegen – also Dhuhr mit 'Asr sowie Maghrib mit 'Ischa –, sowohl vorgezogen (jam' taqdim) als auch nachgeholt (jam' ta'khir). Es ist also erlaubt, sie zur Zeit des ersten der beiden Gebete oder zur Zeit des zweiten zu beten. Wenn man jedoch zur Zeit des ersten Gebets Rast macht, ist es vorzuziehen, das zweite Gebet in die Zeit des ersten vorzuziehen. Wenn man sich auf dem Weg befindet, ist es vorzuziehen, das erste Gebet in die Zeit des zweiten zu verschieben. Dies stützt sich auf das, was von Ibn Abbas überliefert wurde:

أَلاَ أُخْبِرُكُمْ عَنْ صَلاَةِ رَسُول اللَّهِ ﷺ؟ إِذَا زَالَتِ الشَّمْسُ وَهُوَ فِي الْمَنْزِل قَدَّمَ الْعَصْرَ إِلَى وَقْتِ الظُّهْرِ وَيَجْمَعُ بَيْنَهُمَا فِي الزَّوَال، وَإِذَا سَافَرَ قَبْل الزَّوَال أَخَّرَ الظُّهْرَ إِلَى وَقْتِ الْعَصْرِ ثُمَّ جَمَعَ بَيْنَهُمَا فِي وَقْتِ الْعَصْرِ

"Soll ich euch nicht über das Gebet des Gesandten Allahs ﷺ berichten? Wenn die Sonne den Zenit überschritt, während er noch am Rastplatz war, zog er das 'Asr-Gebet in die Zeit des Dhuhr-Gebets vor und legte beide zur Zeit des Sonnenhöchststandes zusammen. Wenn er vor dem Sonnenhöchststand aufbrach, verschob er das Dhuhr-Gebet in die Zeit des 'Asr-Gebets und legte sie dann zur Zeit des 'Asr-Gebets zusammen."

Dabei ist es notwendig, die Absicht zum Zusammenlegen zu Beginn des ersten Gebets zu fassen und sie beim vorgezogenen Zusammenlegen unmittelbar hintereinander zu verrichten. Wenn man das Gebet vorgezogen zusammenlegt und den Wohnort erreicht, bevor die Zeit des zweiten Gebets eingetreten ist: Falls man beide Gebete bereits vollendet hat, ist das Zusammenlegen gültig; andernfalls ist nur das Gebet gültig, das man vollendet hat.

2- Das Zusammenlegen des Gebets ist durch die gesunde Sunna (Sunna Sahiha) belegt. Von Anas wurde überliefert:

كَانَ رَسُولُ اللهِ ﷺ إِذَا ارْتَحَلَ قَبْلَ أَنْ تَزيغَ الشَّمْسُ أَخَّرَ الظُّهْرَ إِلَى وَقْتِ الْعَصْرِ، ثُمَّ نَزَلَ فَجَمَعَ بَيْنَ الظُّهْرِ وَالْعَصْرِ، فَإِنْ زَاغَتِ الشَّمْسُ قَبْلَ أَنْ يَرْتَحِلَ صَلَّى الظُّهْرَ ثُمَّ رَكِبَ

"Der Gesandte Allahs ﷺ pflegte, wenn er vor dem Zenit der Sonne aufbrach, das Dhuhr-Gebet bis zur Zeit des 'Asr-Gebets aufzuschieben, dann hielt er an und legte beide zusammen. Wenn die Sonne jedoch bereits vor seinem Aufbruch den Zenit überschritten hatte, betete er das Dhuhr-Gebet und ritt dann los."

Und von Anas über den Propheten ﷺ:

أَنَّهُ إِذَا عَجِلَ عَلَيْهِ السَّفَرُ يُؤَّخِّرُ الظُّهْرَ إِلَى أَوَّلِ وَقْتِ الْعَصْرِ فَيَجْمَعُ بَيْنَهُمَا، وَيُؤَّخِّرُ الْمَغْرِبَ حَتَّى يَجْمَعَ بَيْنَهَا وَبَيْنَ الْعِشَاءِ حِينَ يَغِيبُ الشَّفَقُ

"Dass er (der Prophet ﷺ), wenn er es mit der Reise eilig hatte, das Dhuhr-Gebet bis zum Anfang der 'Asr-Zeit aufschob und beide zusammenlegte; und er schob das Maghrib-Gebet auf, bis er es mit dem 'Ischa-Gebet zusammenlegte, sobald das Abendrot verschwunden war."

Und von Mu'adh (ra), dass der Gesandte Allahs ﷺ:

كَانَ فِي غَزْوَةِ تَبُوكَ إِذَا زَاغَتِ الشَّمْسُ قَبْلَ أَنْ يَرْتَحِلَ جَمَعَ بَيْنَ الظُّهْرِ وَالْعَصْرِ، وَإِنِ ارْتَحَلَ قَبْلَ أَنْ تَزِيغَ الشَّمْسُ أَخَّرَ الظُّهْرَ حَتَّى يَنْزِلَ لِلْعَصْرِ، وَفِي الْمَغْرِبِ مِثْلُ ذَلِكَ؛ إِنْ غَابَتِ الشَّمْسُ قَبْلَ أَنْ يَرْتَحِلَ جَمَعَ بَيْنَ الْمَغْرِبِ وَالْعِشَاءِ، وَإِنِ ارْتَحَلَ قَبْلَ أَنْ تَغِيبَ الشَّمْسُ أَخَّرَ الْمَغْرِبَ حَتَّى يَنْزِلَ لِلْعِشَاءِ ثُمَّ جَمَعَ بَيْنَهُمَا

"Während des Feldzugs von Tabuk pflegte er ﷺ, wenn die Sonne den Zenit überschritt, bevor er aufbrach, Dhuhr und 'Asr zusammenzulegen. Wenn er aufbrach, bevor die Sonne den Zenit überschritt, verschob er Dhuhr, bis er zum 'Asr anhielt. Beim Maghrib verfuhr er ebenso: Wenn die Sonne unterging, bevor er aufbrach, legte er Maghrib und 'Ischa zusammen. Wenn er aufbrach, bevor die Sonne unterging, verschob er Maghrib, bis er zum 'Ischa anhielt und legte sie dann zusammen."

Alle diese Hadithe sind authentisch (sahih). Sie weisen unmissverständlich auf die Erlaubnis hin, Dhuhr und 'Asr sowohl vor- als auch nachziehend zusammenzulegen, ebenso wie Maghrib und 'Ischa.

3- Dieses Zusammenlegen ist jedoch nur am Tage von 'Arafa in 'Arafa, in der Nacht von Muzdalifa in Muzdalifa, auf einer Reise, auf der das Gebet gekürzt wird, und bei Regen erlaubt. Was 'Arafa und Muzdalifa betrifft, so geschah dies, weil der Prophet ﷺ dort zusammenlegte. Was die Reise betrifft, so deuten die Hadithe, die das Zusammenlegen außerhalb von Regen belegen, nur auf die Reise hin. Dies wird aus dem Wortlaut der zahlreichen Hadithe deutlich; man findet im Text Ausdrücke wie:

إِذَا جَدَّ بِهِ السَّيْرُ

"wenn er die Reise beschleunigte"

إِذَا ارْتَحَلَ

"wenn er aufbrach"

إِذَا عَجِلَ عَلَيْهِ السَّفَرُ

"wenn er es mit der Reise eilig hatte"

und andere Formulierungen, die auf eine Reise hindeuten. Einige Überlieferungen nennen die Reise explizit, so im Hadith von Ibn Abbas:

كَانَ رَسُولُ اللَّهِ ﷺ يَجْمَعُ في السَّفَرِ بَيْنَ صَلَاةِ الظُّهْرِ والعَصْرِ إِذَا كَانَ عَلَى ظَهْرِ سَيْرٍ، ويَجْمَعُ بَيْنَ المَغْرِبِ والعِشَاءَ

"Der Gesandte Allahs ﷺ pflegte auf der Reise das Dhuhr- und das 'Asr-Gebet zusammenzulegen, wenn er sich auf dem Weg befand, ebenso legte er das Maghrib- und das 'Ischa-Gebet zusammen."

Und von Ibn Abbas über den Propheten ﷺ:

كَانَ إِذَا زَاغَتْ الشَّمْسُ فِي مَنْزِلِهِ جَمَعَ بَيْنَ الظُّهْرِ وَالْعَصْرِ قَبْلَ أَنْ يَرْكَبَ، وَإِذَا لَمْ تَزِغْ لَهُ فِي مَنْزِلِهِ سَارَ حَتَّى إِذَا حَانَتْ الْعَصْرُ نَزَلَ فَجَمَعَ بَيْنَ الظُّهْرِ وَالْعَصْرِ، وَإِذَا حَانَتْ الْمَغْرِبُ فِي مَنْزِلِهِ جَمَعَ بَيْنَهَا وَبَيْنَ الْعِشَاءِ، وَإِذَا لَمْ تَحِنْ فِي مَنْزِلِهِ رَكِبَ حَتَّى إِذَا حَانَتْ الْعِشَاءُ نَزَلَ فَجَمَعَ بَيْنَهُمَا

"Wenn die Sonne den Zenit überschritt, während er noch an seinem Aufenthaltsort war, legte er Dhuhr und 'Asr zusammen, bevor er losritt. Wenn sie den Zenit noch nicht überschritten hatte, während er an seinem Aufenthaltsort war, ritt er los, bis die Zeit für 'Asr eintrat, dann hielt er an und legte Dhuhr und 'Asr zusammen. Wenn die Zeit für Maghrib eintrat, während er noch an seinem Aufenthaltsort war, legte er Maghrib und 'Ischa zusammen. Wenn sie noch nicht eingetreten war, während er an seinem Aufenthaltsort war, ritt er los, bis die Zeit für 'Ischa eintrat, hielt dann an und legte beide zusammen."

In all diesen Fällen ist das Zusammenlegen an die Bedingung der Reise geknüpft. Gemeint ist hier die Reise, auf der das Gebet gekürzt wird, denn das Präfix „al-“ im Wort as-Safar (die Reise) bezieht sich auf die bekannte Reise, nämlich die schariarechtliche Reise, die für die Kürzung des Gebets maßgeblich ist.

4- Was das Zusammenlegen bei Regen betrifft, so stützt es sich auf das, was Abu Salama bin 'Abd al-Rahman sagte:

إِنَّ مِنَ السُّنَّةِ إِذَا كَانَ يَوْمٌ مَطِيرٌ أَنْ يُجْمَعَ بَيْنَ الْمَغْرِبِ وَالْعِشَاءِ

"Es gehört zur Sunna, dass bei einem regnerischen Tag das Maghrib- und das 'Ischa-Gebet zusammengelegt werden." (Berichtet von al-Athram)

Seine Aussage „Es gehört zur Sunna“ bezieht sich auf die Sunna des Gesandten Allahs ﷺ, womit es als Hadith gilt. Hisham bin 'Urwa sagte: „Ich sah Aban bin 'Uthman in einer regnerischen Nacht die beiden Gebete Maghrib und 'Ischa zusammenlegen. Mit ihm beteten 'Urwa bin az-Zubair, Abu Salama bin 'Abd al-Rahman und Abu Bakr bin 'Abd al-Rahman, und keiner von ihnen missbilligte es, und es ist kein Widerspruch von jemandem aus ihrer Zeit bekannt, womit es ein Konsens (Idschma') war“ (Berichtet von al-Athram). Zudem wurde von Ibn Umar überliefert:

أَنَّ النبىَّ ﷺ جَمَع في المَدِينَةِ بينَ الظُّهْرِ والعَصْرِ فِي المَطرَ

"Dass der Prophet ﷺ in Medina das Dhuhr- und das 'Asr-Gebet bei Regen zusammenlegte."

Und von Jabir bin Zaid über Ibn Abbas:

أَنَّ النَّبِيَّ ﷺ صَلَّى بِالْمَدِينَةِ سَبْعاً وَثَمَانِياً الظُّهْرَ وَالْعَصْرَ وَالْمَغْرِبَ وَالْعِشَاءَ فَقَالَ أَيُّوبُ لَعَلَّهُ فِي لَيْلَةٍ مَطِيرَةٍ قَالَ عَسَى

"Dass der Prophet ﷺ in Medina sieben (Rak'at) und acht (Rak'at) betete, Dhuhr und 'Asr sowie Maghrib und 'Ischa. Ayyub sagte: ‚Vielleicht geschah dies in einer regnerischen Nacht?‘ Er antwortete: ‚Vielleicht‘." (Berichtet von al-Bukhari).

Das heißt, Abu Ayyub al-Sachtiyani sagte zu Jabir bin Zaid (Abu al-Scha'tha'): „Vielleicht geschah dieses Zusammenlegen in einer regnerischen Nacht?“, worauf dieser antwortete: „Es mag so sein, wie du sagst.“ Die Möglichkeit des Regens erwähnte auch Malik im Anschluss an die Überlieferung dieses Hadiths. All diese Beweise deuten in ihrer Gesamtheit auf die Erlaubnis hin, bei Regen Gebete vor- oder nachziehend zusammenzulegen. Mit Regen ist das gemeint, was sprachlich als Regen bezeichnet wird, also das, was die Kleidung befeuchtet, unabhängig davon, ob damit eine Erschwernis (Maschaqqa) verbunden ist oder nicht. Dies stützt sich darauf, dass überliefert wurde, der Prophet ﷺ habe bei Regen zusammengelegt, obwohl sich zwischen seinem Zimmer und der Moschee nichts befand. Es ist auch unerheblich, ob man sich in der Moschee oder zu Hause befindet, und ob der Regen bereits beim Eintritt in den Weihezustand des Gebets (Ihram) fällt oder nicht, da der Hadith nicht mit Erschwernis begründet wurde, sondern als tawqifiyyah (festgegebene Handlung) übernommen wird. Da kein Text vorliegt, der den Aufenthalt in der Moschee oder anderswo als Bedingung nennt, bleibt die Regelung allgemein gültig. Zudem ist belegt, dass der Gesandte ﷺ:

كَانَ يَجْمَعُ فِي بُيُوتِ أَزْواجِهِ إلَى الْمَسْجِدِ

"in den Häusern seiner Frauen zur Moschee hin zusammenzulegen pflegte."

Und weil der Hadith besagt: „ein regnerischer Tag“, „im Regen“, und in der Vermutung von Ayyub al-Sachtiyani heißt es: „eine regnerische Nacht“. Dies bedeutet, dass die Zeit eine Regenzeit sein muss, und nicht zwangsläufig, dass der Regen genau beim Ihram zum Gebet fallen muss. Da der Grund für das Zusammenlegen – nämlich die entschuldigende Erlaubnis ('Udr) – vorliegt, ist das Zusammenlegen absolut erlaubt, so wie bei einer Reise. Wenn also Regen vorliegt, ist das Zusammenlegen absolut erlaubt, egal ob eine Erschwernis vorliegt oder nicht, und egal ob in der Moschee oder außerhalb...

5- Abgesehen von 'Arafa, Muzdalifa, der Reise und dem Regen ist das Zusammenlegen absolut unzulässig. Es darf auch nichts anderes mit der Begründung der Erschwernis (Maschaqqa) darauf projiziert werden (Analogie/Qiyas), da kein Rechtsgrund ('Illah) für das Zusammenlegen existiert und da die Erschwernis in den Texten nicht als schariarechtlicher Grund ('Illah Schar'iyya) genannt wurde. Ein Analogieschluss (Qiyas) findet ohne einen Rechtsgrund ('Illah) nicht statt, ganz zu schweigen davon, dass gottesdienstliche Handlungen (Ibadat) nicht begründet werden und keine Analogie auf sie angewandt werden darf...] Ende des Zitats aus dem Buch.

Ich hoffe, dies ist ausreichend. Und Allah weiß es am besten und ist am weisesten.

Euer Bruder Ata Bin Khalil Abu al-Rashtah

  1. Rabi' al-Achir 1444 n. H. entspricht dem 17.11.2022 n. Chr.

Link zur Antwort auf der Facebook-Seite des Amīrs (möge Allah ihn bewahren): Facebook

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