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Fragen & Antworten

Antwort auf eine Frage zum Urteil über den Dienst in den bestehenden Streitkräften in den muslimischen Ländern

August 09, 2022
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Serie der Antworten des ehrenwerten Gelehrten Ata Bin Khalil Abu Al-Rashtah, Emir von Hizb ut Tahrir, auf die Fragen der Besucher seiner Facebook-Seite „Fiqhi“

Antwort auf eine Frage

An Ahmad Sadid

Frage:

Assalamu Alikum Wa Rahmatullah!!!

Sehr geehrter Herr! Ich habe eine Frage bezüglich derjenigen, die in diesem System als Polizisten oder Soldaten in islamischen Ländern arbeiten: Was ist das Urteil (hukm) dazu?

Ebenso bin ich Mitglied von Hizb ut Tahrir, aber diese Frage hat mich verwirrt, da mein Vater und mein Bruder Kommandeure in Afghanistan sind.

Ich würde mich über eine Antwort freuen.

Vielen Dank.

Übersetzung der Frage:

As-Salamu Alaikum Wa Rahmatullah!!!

Werter Bruder! Ich habe eine Frage zu denjenigen, die in den Ländern der Muslime unter den derzeitigen Regimen bei der Polizei und der Armee arbeiten. Wie lautet das islamrechtliche Urteil (al-hukm ash-shar’i) dazu?

Ich bin Mitglied von Hizb ut Tahrir, aber diese Frage beschäftigt mich sehr, da mein Vater und mein Bruder Offiziere in der afghanischen Armee sind.

Ich hoffe auf Ihre Antwort, und vielen Dank.

Antwort:

Wa Alaikum Assalam Wa Rahmatullah Wa Barakatuh.

Mein Bruder, was deine Besorgnis wegen der Anwesenheit deines Vaters und deines Bruders in der afghanischen Armee betrifft: Wir haben bereits früher eine Antwort auf eine Frage zur Zulässigkeit des Eintritts in die Armee herausgegeben. Darin erklärten wir, dass der Eintritt in die Armee in bestimmten Fällen nicht erlaubt ist, in anderen Fällen hingegen schon. Hier ist der Text der damaligen Antwort für dich:

لَيَأْتِيَنَّ عَلَى النَّاسِ زَمَانٌ يَكُونُ عَلَيْهِمْ أُمَرَاءُ سُفَهَاءُ، يُقَدِّمُونَ شِرَارَ النَّاسِ وَيُظْهِرُونَ بِخِيَارِهِمْ، وَيُؤَخِّرُونَ الصَّلَاةَ عَنْ مَوَاقِيتِهَا، فَمَنْ أَدْرَكَ ذَلِكَ مِنْكُمْ فَلَا يَكُونَنَّ عَرِيفاً وَلَا شُرَطِيّاً وَلَا جَابِياً وَلَا خَازِناً

„Es wird gewiss eine Zeit über die Menschen kommen, in der sie törichte Befehlshaber haben werden. Sie werden die schlechtesten Menschen bevorzugen und ihre Besten unterdrücken, und sie werden das Gebet über seine festgesetzte Zeit hinaus verzögern. Wer von euch diese Zeit erlebt, der soll weder ein Unteroffizier (Arif), noch ein Polizist, noch ein Steuereintreiber, noch ein Schatzmeister sein.“ (Überliefert von Abu Ya’la; seine Überlieferer sind die des Sahih, außer Abd al-Rahman bin Mas’ud, welcher vertrauenswürdig ist).

In einer Überlieferung in Kanz al-Ummal von al-Khatib nach Abu Hurairah heißt es:

فَمَنْ أَدْرَكَهُمْ فَلَا يَكُونَنَّ لَهُمْ عَرِيفاً، وَلَا جَابِياً، وَلَا خَازِناً، وَلَا شُرَطِيّاً

„...wer sie also erlebt, der soll für sie weder ein Unteroffizier, noch ein Steuereintreiber, noch ein Schatzmeister, noch ein Polizist sein.“ (Kanz al-Ummal - al-Khatib von Abu Hurairah).

Bei eingehender Betrachtung dieses Themas wird Folgendes deutlich:

  1. Der Hadith von Abu Ya’la verbietet diese vier Funktionen unter der Herrschaft törichter und ungerechter Befehlshaber in absoluter Weise. Im Hadith von Kanz al-Ummal bezieht sich das Verbot dieser vier Funktionen speziell auf die ungerechten Herrscher, da im Hadith das Wort „für sie“ (lahum) erwähnt wird. Das „L“ dient hier der Spezifizierung (al-ikhtisas). Somit bezieht sich das Verbot auf deren persönliche Leibwache sowie auf diejenigen, die das Geld für sie eintreiben und für sie verwalten. Das Absolute wird hierbei auf das Spezifische bezogen (haml al-mutlaq ‘ala al-muqayyad). Demnach bezieht sich das Verbot nicht auf das Amt des Unteroffiziers, des Polizisten, des Steuereintreibers oder des Schatzmeisters an sich in Staaten, deren Herrscher nicht nach dem Islam regieren, sondern das Verbot bezieht sich auf diejenigen, die direkt für die Person dieser Herrscher arbeiten, also deren engstes Umfeld bilden.

  2. Wer mit der Herrschaft der ungerechten und törichten Befehlshaber zufrieden ist, begeht eine Sünde, egal ob er in der Armee ist oder nicht. Denn die Unterlassung der Änderung von Herrschern, die nicht mit dem regieren, was Allah herabgesandt hat, sowie das Ausbleiben des Protests gegen sie oder das Einverständnis mit ihnen, all das stellt eine große Sünde dar. Der Gesandte Allahs (s) sagte:

سَتَكُونُ أُمَرَاءُ فَتَعْرِفُونَ وَتُنْكِرُونَ، فَمَنْ كَرِهَ فَقَدْ بَرِئَ، وَمَنْ أَنْكَرَ فَقَدْ سَلِمَ، وَلَكِنْ مَنْ رَضِيَ وَتَابَعَ

„Es wird Befehlshaber geben, deren Handlungen ihr als rechtmäßig oder unrechtmäßig erkennen werdet. Wer sie verabscheut, ist frei von Schuld, und wer sie missbilligt, ist gerettet; wer jedoch mit ihnen zufrieden ist und ihnen folgt (der sündigt).“ (Überliefert von Muslim).

  1. Das Ersuchen um Unterstützung (Nusrah) von den Leuten der Macht – seien sie nun in der Leibwache des Herrschers oder außerhalb – um die Herrschaft der ungerechten Toren zu ändern, die nicht nach dem regieren, was Allah herabgesandt hat, ist zulässig. Dies geschieht jedoch erst, nachdem ihnen die Realität des korrupten Systems, in dem sie arbeiten, verdeutlicht wurde und dass dessen Änderung Pflicht ist. Wenn sie davon überzeugt sind und Allah und Seinem Gesandten Folge leisten, dann ist ihre Tat mit Allahs Erlaubnis ein gewaltiges Werk. Wenn sie ihre Positionen nutzen, um die Errichtung der Herrschaft Allahs (swt) zu beschleunigen, haben sie eine großartige Tat vollbracht.

Dies deshalb, weil der Gesandte Allahs (s) zu den Stämmen ging, während diese noch ungläubig waren, und sie zum Islam einlud. Wenn sie folgten und den Islam annahmen, bat er sie um Unterstützung (Nusrah) zur Errichtung der Herrschaft Allahs. Ebenso ist es bei denjenigen, die in der Armee der Ungerechten arbeiten: Wenn sie der Wahrheit folgen, das islamrechtliche Urteil über die Pflicht des Protests gegen die Ungerechten und deren Änderung erkennen und zur Arbeit bereit sind, dann ist das Ersuchen ihrer Unterstützung zulässig.

  1. Ja, es ist richtig, unter ungerechten Herrschern zu kämpfen, wenn der Kampf gegen die Kuffar gerichtet ist und nicht gegen Muslime. Denn der Dschihad ist für die Muslime in jedem Fall eine Pflicht unter der Führung eines muslimischen Herrschers, ungeachtet dessen Zustands, ob er nun gottesfürchtig oder ein Frevler ist, solange er den Kampf gegen die Kuffar führt. Dies liegt daran, dass die Verse über den Kampf absolut und uneingeschränkt offenbart wurden:

وَمَا لَكُمْ لاَ تُقَاتِلُونَ فِي سَبِيلِ اللّهِ

„Und was ist mit euch, dass ihr nicht auf dem Weg Allahs kämpft?“ (Sure an-Nisa [4]: 75)

الَّذِينَ آمَنُواْ يُقَاتِلُونَ فِي سَبِيلِ اللّهِ

„Diejenigen, die glauben, kämpfen auf dem Weg Allahs.“ (Sure an-Nisa [4]: 76)

فَلْيُقَاتِلْ فِي سَبِيلِ اللّهِ الَّذِينَ يَشْرُونَ الْحَيَاةَ الدُّنْيَا

„So sollen diejenigen auf dem Weg Allahs kämpfen, die das diesseitige Leben gegen das Jenseits verkaufen.“ (Sure an-Nisa [4]: 74)

Es gibt viele weitere Verse, die nicht zur Bedingung machten, ob der Herrscher ungerecht ist oder nicht, solange der Kampf gegen die Kuffar gerichtet ist.

Zudem gibt es explizite Hadithe, die belegen, dass die Ungerechtigkeit des Herrschers den Kampf mit ihm gegen die Kuffar nicht verhindert; das bedeutet: Kämpft auch mit dem ungerechten Imam. Anas berichtete, dass der Gesandte Allahs (s) sagte:

وَالْجِهَادُ مَاضٍ مُنْذُ بَعَثَنِي اللَّهُ إِلَى أَنْ يُقَاتِلَ آخِرُ أُمَّتِي الدَّجَّالَ، لَا يُبْطِلُهُ جَوْرُ جَائِرٍ وَلَا عَدْلُ عَادِلٍ

„Der Dschihad ist fortlaufend, seitdem Allah mich entsandt hat, bis der Letzte meiner Ummah gegen den Dajjal kämpft. Weder die Ungerechtigkeit eines Ungerechten noch die Gerechtigkeit eines Gerechten machen ihn ungültig.“

  1. Jumada al-Ula 1424 n. H. – 20.07.2003 n. Chr.

Ich hoffe, dass dies ausreichend ist. Und Allah ist Wissender und Weiser.

Ihr Bruder Ata Bin Khalil Abu Al-Rashtah

  1. Muharram al-Haram 1444 n. H. entspricht dem 08.08.2022 n. Chr.

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