Home About Articles Ask the Sheikh
Fragen & Antworten

Antwort auf eine Frage: Das Urteil über die Teilnahme an Kommunalwahlen

October 13, 2016
10564

(Antwortserie des ehrwürdigen Gelehrten Ata bin Khalil Abu al-Rashtah, Emir von Hizb ut-Tahrir, auf die Fragen der Besucher seiner Facebook-Seite „Fiqhi“)

Antwort auf eine Frage

Das Urteil über die Teilnahme an Kommunalwahlen

An Anas Zain

Frage:

As-salamu 'alaikum wa rahmatullahi wa barakatuhu. Was ist das Urteil über die Teilnahme an Kommunalwahlen?

Antwort:

Wa 'alaikum as-salam wa rahmatullahi wa barakatuhu.

a) Ursprünglich sind Kommunalwahlen, insofern sie Dienstleistungen für die Menschen und Verwaltungsangelegenheiten betreffen, im Kern erlaubt. Es wurden ihnen jedoch viele Aufgaben übertragen, sodass sie – insbesondere in unseren Ländern – zu einem Regierungsapparat geworden sind, der die Politik der Regierung umsetzt, Menschen zu deren Unterstützung mobilisiert und zudem die Lizenzierung von Dingen übernimmt, die islamrechtlich verboten sind.

b) Die Realität der Kommunalverwaltungen ist, dass sie nicht eigenständig sind, um rein administrative Dienstleistungen zu erbringen. Vielmehr sind sie ein Exekutivorgan, das faktisch der Regierung unterstellt ist. Folglich verpflichtet die Obrigkeit sie zu jeder gewünschten politischen Aktivität, abgeshen davon, dass sie über ihre Gelder auf unrechtmäßige Weise verfügt. Daher basiert das islamrechtliche Urteil (hukm schar'i) in ihrem Fall nicht darauf, dass sie eine unabhängige Verwaltungs- und Dienstleistungsinstitution abseits der politischen Macht ist. Vielmehr ist sie den Apparaten des Regimes untergeordnet, nicht nur nominell, sondern in praktischer Hinsicht. So kann die Obrigkeit die Beschlüsse des Gemeinderats aufheben, selbst wenn diese einstimmig gefasst wurden.

c) Daher ist die Teilnahme an ihnen aus diesem Grund nicht erlaubt. Wären sie in ihrem ursprünglichen Zustand geblieben, also „Dienstleistungen und Verwaltungsarbeiten“ im Rahmen des Erlaubten (mubah), wäre die Teilnahme zulässig gewesen. Mit anderen Worten: Wir nehmen nicht an diesen Wahlen teil, solange die Realität der Kommunen so ist, wie oben beschrieben. Eine Teilnahme ist erst dann zulässig, wenn diese Kommunen reine Verwaltungsinstitutionen sind, ohne dass die politische Macht sich in sie einmischt.

Euer Bruder Ata bin Khalil Abu al-Rashtah

Link zur Antwort auf der Facebook-Seite des Emirs: https://web.facebook.com/AmeerhtAtabinKhalil/photos/a.122855544578192.1073741828.122848424578904/532148903648852/?type=3&theater

Link zur Antwort auf der Google Plus-Seite des Emirs: https://plus.google.com/u/0/b/100431756357007517653/100431756357007517653/posts/2cM4r3Qkscx

Link zur Antwort auf der Twitter-Seite des Emirs: https://twitter.com/ataabualrashtah/status/786245440911966208?lang=ar

Link zur Antwort auf der Webseite des Emirs: http://archive.hizb-ut-tahrir.info/arabic/index.php/HTAmeer/QAsingle/3746/

Share Article

Share this article with your network