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Fragen & Antworten

Antwort auf eine Frage: Das Urteil über das Gebet in einer Moschee, an deren Bau Nichtmuslime (Kuffar) beteiligt waren

October 07, 2018
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(Serie der Antworten des ehrwürdigen Gelehrten Ata Bin Khalil Abu al-Rashtah, Emir von Hizb ut-Tahrir, auf die Fragen der Besucher seiner Facebook-Seite „Fiqhi“)

Antwort auf eine Frage Das Urteil über das Gebet in einer Moschee, an deren Bau Nichtmuslime (Kuffar) beteiligt waren An Nadiah Shohwah

Frage:

As-salāmu ʿalaikum wa-raḥmatullāhi wa-barakātuh.

Erlauben Sie mir, mich vorzustellen. Mein Name ist Nadiah, eine Studentin in Indonesien... Ich möchte fragen, o Scheich: Wie lautet das Urteil über das Gebet in einer Moschee, die von Christen gebaut wurde?

Möge Allah Sie mit Gutem belohnen, o Scheich.

Antwort:

Wa-ʿalaikum as-salām wa-raḥmatullāhi wa-barakātuh.

Uns wurde bereits eine ähnliche Frage gestellt, und unsere Antwort an den Fragesteller lautete damals am 23.04.2018 wie unten aufgeführt. Ich füge dir diese Frage samt unserer Antwort vollständig bei, was so Gott will ausreichend ist:

(Frage: Ist es erlaubt, die Spende von Kuffar für den Bau einer Moschee anzunehmen? Und ist es erlaubt, in einer Moschee zu beten, an deren Baukosten sich Kuffar durch Spenden beteiligt haben?

Antwort: Diese Frage besteht aus zwei Teilen: Der erste Teil: Ist es zulässig, die Geldspende eines Kafir für die Moschee anzunehmen? Der zweite Teil: Ist das Gebet in einer Moschee zulässig, für die Gelder von Kuffar verwendet wurden?

Was den ersten Teil betrifft, nämlich die Annahme von Spenden von Kuffar für die Moschee, so gibt es hierzu verschiedene Meinungen unter den Juristen... Einige Rechtsgelehrte lassen dies zu, in Analogie (Qiyas) zur Annahme von Geschenken von Kuffar, da der Gesandte (s) das Geschenk von al-Muqauqis, dem Herrscher Ägyptens seitens der Römer, annahm...

Ich bin jedoch der Ansicht, dass sich ein Geschenk an eine Person von einer Spende für eine Moschee unterscheidet, da die Realität eine andere ist:

1- Die Moschee ist ein Ort der Anbetung Allahs, des Gepriesenen. Folglich gilt die Spende für die Moschee als eine Handlung für Allah, den Gepriesenen. In einem Hadith überliefert von Abu Huraira sagte der Gesandte Allahs (s):

أَيُّهَا النَّاسُ، إِنَّ اللهَ طَيِّبٌ لَا يَقْبَلُ إِلَّا طَيِّبًا

„O ihr Menschen, Allah ist gut (tayyib) und nimmt nur Gutes an...“ (Muslim)

Demnach ist es nicht zulässig, die Spende eines Kafir für die Moschee anzunehmen, da das Geld des Kafir nicht „gut“ (tayyib) ist.

2- Ebenso hat der Gesandte (s) in seinen edlen Hadithen verheißen, dass Allah demjenigen, der eine Moschee baut, ein Haus im Paradies baut:

  • Ahmad überlieferte in seinem Musnad von Said bin Jubair, von Ibn Abbas, vom Propheten (s), dass er sagte:

مَنْ بَنَى لِلَّهِ مَسْجِدًا وَلَوْ كَمَفْحَصِ قَطَاةٍ لِبَيْضِهَا، بَنَى اللَّهُ لَهُ بَيْتًا فِي الْجَنَّةِ

„Wer für Allah eine Moschee baut, und sei es wie die Niststelle eines Sandhuhns für seine Eier, dem baut Allah ein Haus im Paradies.“

  • At-Tirmidhi überlieferte in seinen Sunan von Uthman bin Affan: Ich hörte den Propheten (s) sagen:

مَنْ بَنَى لِلَّهِ مَسْجِدًا بَنَى اللَّهُ لَهُ مِثْلَهُ فِي الجَنَّةِ

„Wer für Allah eine Moschee baut, dem baut Allah ein Gleiches im Paradies.“ At-Tirmidhi sagte: „Der Hadith von Uthman ist ein guter und authentischer Hadith (ḥasan ṣaḥīḥ)“. Ebenso überlieferte ihn Ibn Khuzaima in seinem Sahih von Uthman bin Affan, und ad-Darimi überlieferte Ähnliches.

  • Ibn Hibban überlieferte in seinem Sahih von Abu Dharr, der sagte: Der Gesandte Allahs (s) sagte:

مَنْ بَنَى لِلَّهِ مَسْجِدًا وَلَوْ كَمَفْحَصِ قَطَاةٍ بَنَى اللَّهُ لَهُ بَيْتًا فِي الجنة

„Wer für Allah eine Moschee baut, und sei es wie die Niststelle eines Sandhuhns, dem baut Allah ein Haus im Paradies.“ (Die Überlieferungskette ist authentisch).

Da der Hadith darauf hinweist, dass derjenige, der für Allah eine Moschee baut, von Allah ein Haus im Paradies gebaut bekommt, und dies nur für einen Muslim möglich ist, so ist mit „wer für Allah ein Haus baut“ der Muslim gemeint. Denn wenn ein Kafir ein Haus bauen würde, gehörte er dennoch nicht zu den Bewohnern des Paradieses.

3- Ebenso rühmten sich die Götzendiener (Muschrikin) in der Zeit der Unwissenheit (Dschahiliya) damit, dass sie Instandhalter der geschützten Gebetsstätte (al-Masğid al-Ḥarām) seien. Daraufhin offenbarte Allah, der Gepriesene, den edlen Vers:

أَجَعَلْتُمْ سِقَايَةَ الْحَاجِّ وَعِمَارَةَ الْمَسْجِدِ الْحَرَامِ كَمَنْ آمَنَ بِاللَّهِ وَالْيَوْمِ الْآخِرِ وَجَاهَدَ فِي سَبِيلِ اللَّهِ لَا يَسْتَوُونَ عِنْدَ اللَّهِ وَاللَّهُ لَا يَهْدِي الْقَوْمَ الظَّالِمِين

„Wollt ihr etwa die Tränkung der Pilger und die Instandhaltung der geschützten Gebetsstätte (al-Masğid al-Ḥarām) demjenigen gleichstellen, der an Allah und den Jüngsten Tag glaubt und auf dem Weg Allahs Dschihad führt? Sie sind bei Allah nicht gleich. Und Allah leitet das ungerechte Volk nicht recht.“ (Sure At-Tawba [9]: 19)

In der Exegese (Tafsir) von al-Qurtubi heißt es dazu: (Die Aussage des Erhabenen: أَجَعَلْتُمْ سِقَايَةَ الْحَاجِّ... Die sprachliche Bedeutung im Arabischen ist: Stellt ihr die Leute der Tränkung der Pilger oder das Volk der Tränkung der Pilger gleich mit jenen, die an Allah glauben und auf Seinem Weg Dschihad führen? Es ist auch zulässig, die Auslassung bei مَنْ آمَنَ so zu deuten: Stellt ihr die Tat der Tränkung der Pilger gleich mit der Tat dessen, der glaubt?)

In der Exegese von an-Nasafi heißt es: (أَجَعَلْتُمْ سِقَايَةَ الْحَاجِّ وَعِمَارَةَ الْمَسْجِدِ الْحَرَامِ كَمَنْ آمَنَ بِاللَّهِ وَالْيَوْمِ الْآخِرِ وَجَاهَدَ فِي سَبِيلِ اللَّهِ لَا يَسْتَوُونَ عِنْدَ اللَّهِ وَاللَّهُ لَا يَهْدِي الْقَوْمَ الظَّالِمِين. As-Siqāya und al-ʿImāra sind Nomina Actionis (Maṣdar) von saqā und ʿamara, wie aṣ-ṣiyāna und al-wiqāya. Es muss ein ausgelassenes Wort ergänzt werden, dessen Bedeutung ist: Stellt ihr die Leute der Tränkung der Pilger und die Instandhalter der geschützten Gebetsstätte jenen gleich, die an Allah glauben... Die Bedeutung ist die Ablehnung, die Götzendiener den Gläubigen gleichzusetzen und ihre hinfälligen Taten mit den bestätigten Taten der Gläubigen zu vergleichen, sowie ihre Gleichstellung als Unrecht nach ihrem Unrecht durch den Unglauben (Kufr) zu betrachten, da sie Lob und Stolz an die falsche Stelle gesetzt haben...)

All dies verdeutlicht, dass derjenige, dessen Instandhaltung der geschützten Gebetsstätte – und jeder anderen Moschee – akzeptiert wird, derjenige ist, der an Allah und den Jüngsten Tag glaubt, also der Muslim. Dies impliziert im Umkehrschluss (Mafhum), dass die Spende eines Kafir für den Bau einer Moschee nicht angenommen wird.

Daher ist die von mir bevorzugte Meinung (ar-radschih), dass die Spende von Kuffar für die Instandhaltung von Moscheen nicht angenommen wird. Ich sage „bevorzugte Meinung“, da einige Juristen die Spende eines Kafir erlauben, wie ich zu Beginn der Antwort erwähnt habe.

Dies ist das, was ich bevorzuge, und Allah ist Wissender und Weiser.) Ende des Zitats.

Dies betrifft den ersten Teil... Was den zweiten Teil betrifft, nämlich die Zulässigkeit des Gebets darin, so ist das Gebet zulässig. Al-Bukhari überlieferte von Jabir bin Abdullah, dass der Gesandte Allahs (s) sagte:

أُعْطِيتُ خَمْسًا لَمْ يُعْطَهُنَّ أَحَدٌ مِنَ الأَنْبِيَاءِ قَبْلِي: نُصِرْتُ بِالرُّعْبِ مَسِيرَةَ شَهْرٍ، وَجُعِلَتْ لِي الأَرْضُ مَسْجِدًا وَطَهُورًا، وَأَيُّمَا رَجُلٍ مِنْ أُمَّتِي أَدْرَكَتْهُ الصَّلاَةُ فَلْيُصَلِّ، وَأُحِلَّتْ لِي الغَنَائِمُ، وَكَانَ النَّبِيُّ يُبْعَثُ إِلَى قَوْمِهِ خَاصَّةً، وَبُعِثْتُ إِلَى النَّاسِ كَافَّةً، وَأُعْطِيتُ الشَّفَاعَةَ

„Mir wurden fünf Dinge gegeben, die keinem der Propheten vor mir gegeben wurden: Mir wurde der Sieg durch Schrecken (der den Feind befällt) über eine Entfernung von einem Monat verliehen; mir wurde die Erde als Gebetsstätte (Masğid) und als Mittel zur Reinigung (Ṭahūr) gegeben, und welcher Mann aus meiner Umma auch immer die Zeit des Gebets erreicht, der soll beten; mir wurde die Beute erlaubt; früher wurde ein Prophet nur zu seinem eigenen Volk entsandt, ich aber wurde zu allen Menschen entsandt; und mir wurde die Fürsprache verliehen.“

Muslim überlieferte dies mit folgendem Wortlaut von Jabir bin Abdullah al-Ansari: Der Gesandte Allahs (s) sagte:

أُعْطِيتُ خَمْسًا لَمْ يُعْطَهُنَّ أَحَدٌ قَبْلِي، كَانَ كُلُّ نَبِيٍّ يُبْعَثُ إِلَى قَوْمِهِ خَاصَّةً، وَبُعِثْتُ إِلَى كُلِّ أَحْمَرَ وَأَسْوَدَ، وَأُحِلَّتْ لِيَ الْغَنَائِمُ، وَلَمْ تُحَلَّ لِأَحَدٍ قَبْلِي، وَجُعِلَتْ لِيَ الْأَرْضُ طَيِّبَةً طَهُورًا وَمَسْجِدًا، فَأَيُّمَا رَجُلٍ أَدْرَكَتْهُ الصَّلَاةُ صَلَّى حَيْثُ كَانَ، وَنُصِرْتُ بِالرُّعْبِ بَيْنَ يَدَيْ مَسِيرَةِ شَهْرٍ، وَأُعْطِيتُ الشَّفَاعَةَ

„Mir wurden fünf Dinge gegeben, die keinem vor mir gegeben wurden: Jeder Prophet wurde nur zu seinem Volk entsandt, ich aber wurde zu jedem Roten und Schwarzen entsandt; mir wurde die Beute erlaubt, die niemandem vor mir erlaubt war; mir wurde die Erde als gut (tayyiba), als Mittel zur Reinigung (Ṭahūr) und als Gebetsstätte (Masğid) gegeben, und welcher Mann auch immer die Zeit des Gebets erreicht, der soll beten, wo immer er ist; mir wurde der Sieg durch Schrecken über eine Entfernung von einem Monat verliehen; und mir wurde die Fürsprache verliehen.“

Somit ist das Gebet an jedem Ort der Erde zulässig, solange er rituell rein (tahir) ist... Folglich ist das Gebet in jeder Moschee gültig, selbst wenn dafür Geld von Kuffar ausgegeben wurde. Denn die Unzulässigkeit der Annahme des Geldes von einem Kafir für die Instandhaltung der Moschee bedeutet nicht die Ungültigkeit des Gebets darin, aufgrund dessen, was wir oben dargelegt haben.

Dies ist das, was ich in dieser Angelegenheit bevorzuge, und Allah ist Wissender und Weiser.

Euer Bruder Ata Bin Khalil Abu al-Rashtah

  1. Muharram al-Haram 1440 n. H. 07.10.2018 n. Chr.

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