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Fragen & Antworten

Antwort auf eine Frage: Das Urteil über die Darstellung und das Anschauen von Filmen, die Propheten und die Gefährten darstellen

December 25, 2019
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Serie von Antworten des ehrwürdigen Gelehrten Ata Bin Khalil Abu Al-Rashtah, Emir von Hizb ut-Tahrir, auf die Fragen der Besucher seiner Facebook-Seite „Fiqhi“

Antwort auf eine Frage

An Abu Afiya Baqavi

Frage:

As-Salamu Alaikum Wa Rahmatullahi Wa Barakatuhu, o Scheich.

Wie lautet das Urteil über das Anschauen von Filmen und Serien, welche die Propheten und die Gefährten (Sahaba) darstellen?

Antwort:

Wa Alaikum As-Salam Wa Rahmatullahi Wa Barakatuhu,

Filme und Serien sind in ihrer gegenwärtigen Realität islamrechtlich nicht zulässig, da sie Lüge beinhalten, von Geschlechtermischung (Ikhtilat) durchsetzt sind und das Entblößen der Schambereiche (Aura) vorkommt. Dies liegt daran, dass fremde Männer die Rollen von Ehemännern und Blutsverwandten (Maharim) spielen, wodurch die Aura vor ihnen entblößt wird. Daher treten darin ein Schari’ah-Verstoß nach dem anderen auf. Somit sind diese Filme und Serien aufgrund der Schari’ah-Verstöße islamrechtlich nicht erlaubt.

Noch schwerwiegender ist der Schari’ah-Verstoß bei der Darstellung der Gefährten (Sahaba) – möge Allah mit ihnen zufrieden sein. Am schwerwiegendsten jedoch, verbunden mit einer gewaltigen Sünde, ist es, wenn ein gewöhnlicher Mann ohne Scham oder Gottesfurcht die Propheten und Gesandten darstellt.

Wir haben bereits am 23.09.2009 eine Antwort auf eine Frage zu diesem Thema herausgegeben, die ich dir hier zum weiteren Nutzen ergänzend anführe:

„Was die Darstellung und Serien betrifft, so sind sie von vielen Schari’ah-Verstößen durchsetzt:

a) Es fließt Lüge mit ein, da eine Person die Identität einer anderen Person annimmt und die Worte dieser Person wiedergibt. Er sagt dies und jenes... Und wenn es notwendig ist zu schwören, weil die dargestellte Person geschworen hat, dann tut er dies. Ja, sogar die Scheidung wird über seine Zunge ausgesprochen, falls die dargestellte Person die Scheidung vollzogen hat. Der Mensch ist jedoch für das, was seine Zunge ausspricht, verantwortlich, selbst wenn es im Scherz geschieht.

b) Es findet Geschlechtermischung (Ikhtilat) statt, bei der Männer und Frauen ohne eine vom Schari’ah-Recht anerkannte Notwendigkeit zusammenkommen.

c) Das Entblößen der Aura, da fremde Männer die Rollen von Ehemännern und Maharim spielen, was dazu führt, dass die Aura gegenüber Fremden nicht vorschriftsmäßig bedeckt wird. Hinzu kommt das, was über das bloße Entblößen der Aura hinausgeht, wie die Beziehungen zwischen Männern und Frauen, die Rollen von Ehepartnern und Verwandten spielen.

Daraus ergeben sich eindeutig große Schari’ah-Verstöße. Noch größer und schwerwiegender ist der Verstoß jedoch, wenn Rollen von Propheten dargestellt werden. Denn einen Propheten hat Allah, der Erhabene, für das Prophetentum und die Botschaft auserwählt. Dies ist ein besonderes Vorrecht, das nur ihm zusteht und keinem anderen Menschen. Wenn also ein gewöhnlicher Mann einen Propheten oder Gesandten darstellt, dem offenbart wurde, stellt dies einen Übergriff auf die Botschaft dar. Es bedeutet, dem Prophetentum nicht sein gebührendes Recht einzuräumen und die Botschaft nicht angemessen zu würdigen. Darin liegt ein großes Unrecht gegenüber der Botschaft und dem Gesandten – ganz zu schweigen von den anderen Schari’ah-Verstößen, die die Phasen der Darstellung begleiten, wie die Beziehungen zwischen Männern und Frauen usw.

Aus diesen Gründen sind diese Serien und Darstellungen nicht zulässig.

Was die Position des Kalifatsstaates betrifft, wenn er mit der Erlaubnis Allahs errichtet wird, so wird er solche Darstellungen und Serien, die Schari’ah-Verstöße enthalten, nicht zulassen. Die Details dazu und wie die Angelegenheit bezüglich solcher Werke dann geregelt wird, werden wir zu gegebener Zeit erläutern, so Allah will. (23.09.2009)“

Ich hoffe, dass dies ausreichend ist. Und Allah ist Wissender und Weiser.

Hinweis:

An alle Brüder, die die Antwort zur Frage über das Anschauen kommentiert und gesagt haben, dass die Antwort sich auf die Darstellung bezog und nicht auf das Anschauen: Diesen Brüdern sage ich, dass ich mich mit der Antwort auf das Verbot der Darstellung begnügt habe, die in der Frage erwähnt wurde – also das Auftreten von Personen, welche die Propheten und Gefährten darstellen. Ich habe dargelegt, dass dies nicht zulässig ist und dass der Staat dies bei seiner Errichtung verhindern wird. Ich habe nicht direkt auf das Anschauen geantwortet, sondern diese Angelegenheit den Fragestellern überlassen, damit sie darin einen Idschtihad vornehmen oder einem anerkannten Mudschtahid folgen, dessen Idschtihad sie vertrauen. Mit anderen Worten: Ich habe in dieser Angelegenheit keine vorrangige Meinung (Tarjih) festgelegt. Ich hoffe, dass die Angelegenheit nun klargestellt ist.

Ihr Bruder Ata Bin Khalil Abu Al-Rashtah

  1. Rabi’ al-Achir 1441 n. H. entspricht dem 25.12.2019 n. Chr.

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