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Fragen & Antworten

Antwort auf eine Frage: Das Urteil über die Verheiratung einer Tochter durch den Vater gegen ihren Willen

February 08, 2020
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Antwortserie des ehrwürdigen Gelehrten Ata Bin Khalil Abu al-Rashtah, Amir von Hizb ut-Tahrir, auf die Fragen der Besucher seiner Facebook-Seite „Fiqhi“

An Nazik al-Mala'ika

Frage:

As-Salamu Alaikum Wa Rahmatullahi Wa Barakatuh,

ich habe eine Frage und hoffe auf eine schnelle Antwort.

Ist es erlaubt, eine Ehe zu vollziehen, wenn das Mädchen mit dem Ehemann nicht einverstanden ist?

Und wie lässt sich das Problem lösen, falls der Ehevertrag bereits unterschrieben wurde, die Ehe aber noch nicht vollzogen (Dukhul) ist? Es ist nicht so, dass ich zur Unterschrift gezwungen wurde, aber man sagte mir, der Bräutigam stehe vor der Tür. Ich stimmte zu, fühlte mich jedoch unter Druck gesetzt und zur Annahme gezwungen, ohne dass jemand direkt mit mir sprach.

Antwort:

Wa Alaikum as-Salam wa Rahmatullahi wa Barakatuh,

was diese Angelegenheit betrifft, so haben wir im Buch Das Gesellschaftssystem (An-Nizam al-Ijtima'i) im Kapitel über die Ehe einen Hadith des Gesandten ﷺ zu diesem Thema angeführt:

عَنْ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ بُرَيْدَةَ عَنْ أَبِيهِ قَالَ: «جَاءَتْ فَتَاةٌ إِلَى رَسُولِ اللَّهِ ﷺ فَقَالَتْ: إِنَّ أَبِي زَوَّجَنِي ابْنَ أَخِيهِ لِيَرْفَعَ بِي خَسِيسَتَهُ. قَالَ فَجَعَلَ الْأَمْرَ إِلَيْهَا فَقَالَتْ قَدْ أَجَزْتُ مَا صَنَعَ أَبِي، وَلَكِنْ أَرَدْتُ أَنْ أُعْلِمَ النِّسَاءَ أَنْ لَيْسَ إِلَى الْآبَاءِ مِنَ الْأَمْرِ شَيْءٌ»

„Von Abdullah ibn Buraidah, von seinem Vater, der sagte: ‚Ein junges Mädchen kam zum Gesandten Allahs ﷺ und sagte: Mein Vater hat mich mit seinem Neffen verheiratet, um durch mich seinen sozialen Status zu erhöhen. Da stellte der Prophet ﷺ die Entscheidung in ihre Hand. Sie sagte daraufhin: Ich lasse nun gelten, was mein Vater getan hat, aber ich wollte den Frauen klarmachen, dass den Vätern in dieser Angelegenheit keinerlei Befugnis zusteht.‘“ (Überliefert bei Ibn Majah) Ende.

In Misbah az-Zujajah fi Zawa'id Ibn Majah von Abu al-Abbas Shihab ad-Din al-Busiri al-Kinani ash-Shafi'i (verstorben 840 n. H.) heißt es:

عَنْ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ بُرَيْدَةَ عَنْ أَبِيهِ قَالَ جَاءَتْ فَتَاةٌ إِلَى النَّبِيِّ ﷺ فَقَالَتْ إِنَّ أَبِي زَوَّجَنِي مِنْ ابْنِ أَخِيهِ لِيَدْفَعَ بِي خَسِيسَتَهُ قَالَ: «فَجعل الْأَمر إِلَيْهَا فَقَالَتْ قد أجزت مَا صنع أبي وَلَكِن أردْت أَن تعلم النِّسَاء أَنه لَيْسَ لِلْآبَاءِ مِنْ الْأَمْرِ شَيْءٌ»

„Von Abdullah ibn Buraidah, von seinem Vater, der sagte: ‚Ein junges Mädchen kam zum Propheten ﷺ und sagte: Mein Vater hat mich mit seinem Neffen verheiratet, um durch mich seine niedrige Stellung zu beseitigen. Er (der Prophet) stellte die Entscheidung in ihre Hand. Sie sagte: Ich habe das akzeptiert, was mein Vater tat, aber ich wollte, dass die Frauen wissen, dass den Vätern in dieser Angelegenheit nichts zusteht.‘ Er sagte: Dies ist eine authentische Überlieferungskette (Isnad Sahih), deren Gewährsleute vertrauenswürdig sind...“

Dementsprechend ist der Vater verpflichtet, ihre Zustimmung einzuholen, und der Heiratsbeamte (Ma'dhun) muss sich vergewissern, dass das Angebot (Ijab) und die Annahme (Qabul) aus freiem Willen und mit Einverständnis erfolgt sind.

Dies haben wir explizit im Buch Das Gesellschaftssystem im erwähnten Kapitel über die Ehe klargestellt:

„Wenn um eine Frau angehalten wird, dann hat sie allein das Recht, die Ehe anzunehmen oder abzulehnen. Keiner ihrer Vormünder (Awliya'), noch jemand anderes, darf sie ohne ihre Erlaubnis verheiraten oder sie an der Heirat hindern. Es wurde von Ibn Abbas überliefert, dass der Gesandte Allahs ﷺ sagte:

الثَّيِّبُ أَحَقُّ بِنَفْسِهَا مِنْ وَلِيِّهَا، وَالْبِكْرُ تُسْتأْذَنُ في نَفْسِهَا وَإِذْنُهَا صُمَاتُهَا

‚Die bereits einmal verheiratete Frau (Thayyib) hat mehr Anrecht auf sich selbst als ihr Vormund, und die Jungfrau (Bikr) muss um Erlaubnis bezüglich ihrer Person gebeten werden, wobei ihr Schweigen ihre Zustimmung ist.‘ (Überliefert bei Muslim). Von Abu Hurairah wurde überliefert, dass der Gesandte Allahs ﷺ sagte:

لا تُنْكَحُ الأَيِّمُ حتى تُسْتَأْمَرَ، ولا البِكْرُ حتى تُسْتَأْذَنَ. قالوا: يا رسولَ اللهِ، وكيفَ إذْنُها؟ قال: أن تَسْكُتَ

‚Eine alleinstehende Frau (Ayyim) darf nicht verheiratet werden, bis sie um ihre Meinung gefragt wurde, und eine Jungfrau darf nicht verheiratet werden, bis ihre Erlaubnis eingeholt wurde. Sie fragten: O Gesandter Allahs, wie gibt sie ihre Erlaubnis? Er sagte: Indem sie schweigt.‘ (Übereinstimmend überliefert). Von Ibn Abbas wird berichtet:

أَنَّ جَارِيَةً بِكْراً أَتَتْ رَسُولَ اللَّهِ ﷺ فَذَكَرَتْ أَنَّ أَبَاهَا زَوَّجَهَا وَهِيَ كَارِهَةٌ، فَخَيَّرَهَا النَّبِيُّ ﷺ

‚Dass eine junge Jungfrau zum Gesandten Allahs ﷺ kam und erwähnte, dass ihr Vater sie gegen ihren Willen verheiratet hatte. Da stellte der Prophet ﷺ ihr die Wahl frei.‘ (Überliefert bei Abu Dawud). Von Khansa' bint Khidham al-Ansariya wird berichtet:

أَنَّ أَبَاهَا زَوَّجَهَا وَهِيَ ثَيِّبٌ فَكَرِهَتْ ذَلِكَ فَأَتَتْ رَسُولَ اللَّهِ ﷺ فَرَدَّ نِكَاحَهَا

‚Dass ihr Vater sie verheiratete, während sie eine bereits einmal verheiratete Frau (Thayyib) war. Da sie dies ablehnte, kam sie zum Gesandten Allahs ﷺ, woraufhin er ihre Ehe annullierte.‘ (Überliefert bei al-Bukhari). Diese Hadithe belegen eindeutig, dass die Ehe nicht zustande kommt, wenn die Frau keine Erlaubnis dazu gibt. Wenn sie diese Ehe ablehnt oder gegen ihren Willen verheiratet wurde, wird der Vertrag annulliert, es sei denn, sie lenkt ein und stimmt nachträglich zu.“

Sie sehen den klaren Text zu dieser Angelegenheit in dem, was wir oben erwähnt haben, und ich wiederhole es: „Diese Hadithe belegen eindeutig, dass die Ehe nicht zustande kommt, wenn die Frau keine Erlaubnis dazu gibt. Wenn sie diese Ehe ablehnt oder gegen ihren Willen verheiratet wurde, wird der Vertrag annulliert, es sei denn, sie lenkt ein und stimmt nachträglich zu.“

Ich hoffe, dass dies ausreichend ist. Und Allah ist wissender und weiser.

Ihr Bruder Ata Bin Khalil Abu al-Rashtah

  1. Jumada al-Achira 1441 n. H. 08.02.2020 n. Chr.

Link zur Antwort auf der Facebook-Seite des Emirs (möge Allah ihn bewahren): Facebook

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