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Fragen & Antworten

Antwort auf eine Frage: Ist Murabahah halal oder haram?

May 17, 2014
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(Serie der Antworten des ehrwürdigen Gelehrten Ata Bin Khalil Abu al-Rashtah, Emir von Hizb ut-Tahrir, auf die Fragen der Besucher seiner Facebook-Seite)

An: Suha Mostafa

Frage:

Möge Allah dich bewahren. Ich möchte dich fragen: Ist die Murabahah halal oder haram? Das heißt, eine Person möchte ein Grundstück kaufen, hat aber nicht den Preis dafür. Er wendet sich an eine andere Person und sagt: „Ich möchte ein Grundstück kaufen, habe aber das Geld nicht.“ Die Person antwortet: „Ich kaufe es und registriere es auf meinen Namen, dann verkaufe ich es dir nach einer gewissen Zeit zu einem höheren Preis.“ Ist diese Vereinbarung zulässig oder nicht? Und ist der Betrag, der über den Preis des Grundstücks hinausgeht, Riba oder Gewinn? Möge Allah dich mit allem Guten belohnen.

Antwort:

Wa-Alaikum as-Salam wa-Rahmatullahi wa-Barakatuh.

Zwei Verträge in einem einzigen Vertrag sind nicht zulässig, d. h. wenn sie voneinander abhängig gemacht werden. Beispielsweise ist es nicht erlaubt zu vereinbaren, dass ich dein Auto kaufe, unter der Bedingung, dass du mein Grundstück kaufst. Dies ist unzulässig. Vielmehr muss jeder Vertrag für sich ausgeführt werden, ohne dass er durch einen anderen Vertrag bedingt ist.

Ahmad überlieferte von Abdurrahman bin Abdullah bin Mas'ud von seinem Vater, der sagte:

نَهَى رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ عَنْ صَفْقَتَيْنِ فِي صَفْقَةٍ وَاحِدَةٍ

„Der Gesandte Allahs (s.a.w.) verbot zwei Abschlüsse in einem Geschäft.“

Dies bedeutet das Verbot der Existenz von zwei Verträgen in einem einzigen Vertrag, wie wenn jemand sagt: „Ich verkaufe dir mein Haus unter der Bedingung, dass ich dir mein anderes Haus für so und so viel verkaufe“, oder „unter der Bedingung, dass du mir dein Haus verkaufst“, oder „unter der Bedingung, dass du mich mit deiner Tochter verheiratest“. Dies ist nicht gültig, denn seine Aussage „Ich verkaufe dir mein Haus“ ist ein Vertrag, und seine Aussage „unter der Bedingung, dass du mir dein Haus verkaufst“ ist ein zweiter Vertrag, und sie sind in einem Vertrag zusammengekommen. Dies ist nicht zulässig.

Deine Frage fällt unter dieses Verbot. Die Vereinbarung mit ihm, dass er das Grundstück jetzt vom Eigentümer bar kauft, unter der Bedingung, dass er es dir nach einer gewissen Zeit zu einem höheren Preis verkauft... dies sind zwei Verträge, die voneinander abhängig gemacht wurden. Das ist nicht zulässig. Vielmehr muss jeder Vertrag einzeln ausgeführt werden, ohne an einen anderen Vertrag gebunden zu sein. Ich bitte Allah, den Erhabenen, um Segen für dich in deinem Besitz, deiner Familie und deinen Kindern.

Ihr Bruder Ata Bin Khalil Abu al-Rashtah

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