(Serie der Antworten des ehrwürdigen Gelehrten Ata Bin Khalil Abu Al-Rashtah, Amir von Hizb ut-Tahrir, auf die Fragen der Besucher seiner Facebook-Seite „Fiqhi“)
Antwort auf eine Frage
An Hamed Nazzal
Frage:
Assalamu Alaikum wa Rahmatullah,
Im Buch As-Shakhsiyya al-Islamiyya (Die islamische Persönlichkeit), Teil 3, heißt es unter dem Thema „Die Existenz schariatischer Realitäten“ wörtlich:
„... Fest steht jedoch, dass der Gesetzgeber (Allah) die Ummah über die Übertragung jener Bezeichnungen von ihrer sprachlichen Bedeutung hin zu einer neuen, von der Scharia festgelegten Bedeutung in Kenntnis gesetzt hat, und zwar durch die Erläuterung dieser Bedeutungen durch den Gesandten (saw.). Denn Allah, der Erhabene, sagt:
وَأَنْزَلْنَا إِلَيْكَ الذِّكْرَ لِتُبَيِّنَ لِلنَّاسِ مَا نُزِّلَ إِلَيْهِمْ
'Und Wir haben zu dir die Ermahnung hinabgesandt, auf dass du den Menschen erläuterst, was ihnen hinabgesandt worden ist.' (Sure An-Nahl [16]: 44)
Gemeint ist hier die Erläuterung der Bedeutungen, worunter auch die Bedeutungen der schariatischen Bezeichnungen fallen. Und der Gesandte (saw.) sagt:
صَلُّوا كَمَا رَأَيْتُمُونِي أُصَلِّي
'Betet so, wie ihr mich habt beten sehen.' (Überliefert von al-Buchari).
Er hat sie somit zu Handlungen verpflichtet und ihnen diese verständlich gemacht; Er hat sie also nicht mit etwas verpflichtet, das sie nicht verstehen.“
Die Frage lautet: Verstehen wir daraus, dass der Gesandte (saw.) den Koran ausgelegt und seine Bedeutungen erläutert hat? Oder beschränkte sich seine Auslegung auf die Erläuterung der Bedeutungen der schariatischen Bezeichnungen (al-asmāʾ aš-šarʿiyya)?
Möge Allah es Ihnen mit Gutem vergelten.
Antwort:
Wa Alaikum Assalam wa Rahmatullahi wa Barakatuh,
Um die Antwort zu verdeutlichen, erwähne ich folgende Punkte:
Erstens: Deine Frage bezieht sich auf das, was in As-Shakhsiyya aṯ-Ṯāliṯ (Teil 3) steht:
„Tatsächlich treten die schariatischen Bezeichnungen in den Wortlauten der Scharia auf und existieren als Realitäten, die sich von den sprachlichen Realitäten unterscheiden. Es handelt sich um einen Begriff, den die Araber festlegten, woraufhin die Scharia kam, ihn auf eine andere Bedeutung übertrug und er dadurch bekannt wurde. Diese Übertragung erfolgt nicht im Sinne einer Metapher (maǧāz), sondern im Sinne der Übertragung der konventionellen Realität (al-ḥaqīqa al-ʿurfiyya). Denn die Scharia hat ihn nicht aufgrund einer Beziehung (ʿalāqa) auf die zweite Bedeutung übertragen – was die Bedingung für eine Metapher wäre –, zudem wurde er in der zweiten Bedeutung allgemein bekannt. Die Metapher hingegen ist ein Begriff, der für eine Bedeutung festgelegt wurde und dann aufgrund einer Beziehung auf eine andere übertragen wurde, ohne jedoch in der zweiten Bedeutung allgemein bekannt zu werden, d. h. sie dominiert ihn nicht. Daher ist die Übertragung der schariatischen Bezeichnung auf die zweite Bedeutung, die die Scharia für sie festgelegt hat, keinesfalls als Metapher zu betrachten, sondern als schariatische Realität (al-ḥaqīqa aš-šarʿiyya)... Fest steht jedoch, dass der Gesetzgeber die Ummah über die Übertragung jener Bezeichnungen von ihrer sprachlichen Bedeutung hin zu einer neuen, von der Scharia festgelegten Bedeutung in Kenntnis gesetzt hat, und zwar durch die Erläuterung dieser Bedeutungen durch den Gesandten (saw.). Denn Allah, der Erhabene, sagt:
وَأَنْزَلْنَا إِلَيْكَ الذِّكْرَ لِتُبَيِّنَ لِلنَّاسِ مَا نُزِّلَ إِلَيْهِمْ
'Und Wir haben zu dir die Ermahnung hinabgesandt, auf dass du den Menschen erläuterst, was ihnen hinabgesandt worden ist.' (Sure An-Nahl [16]: 44)
Gemeint ist die Erläuterung der Bedeutungen, worunter auch die Bedeutungen der schariatischen Bezeichnungen fallen. Und der Gesandte (saw.) sagt: 'Betet so, wie ihr mich habt beten sehen' (Überliefert von al-Buchari). Er hat sie somit zu Handlungen verpflichtet und ihnen diese verständlich gemacht; Er hat sie also nicht mit etwas verpflichtet, das sie nicht verstehen...“ (Ende des Zitats).
Zweitens: Die Erläuterung des Gesandten (saw.) für das, was im edlen Koran offenbart wurde, beschränkt sich nicht nur auf die schariatischen Bezeichnungen. Vielmehr lässt sich die Erläuterung des Buches durch die Sunna wie folgt zusammenfassen:
Detaillierung des Global-Summarischen (tafṣīl al-muǧmal): Dazu gehört, dass Allah im Buch das Gebet befahl, ohne dessen Zeiten, Säulen und die Anzahl der Gebetseinheiten (rakaʿāt) zu erläutern; dies tat die Sunna. Der Gesandte (saw.) sagte:
صَلُّوا كَمَا رَأَيْتُمُونِي أُصَلِّي
„Betet so, wie ihr mich habt beten sehen.“ (Überliefert von al-Buchari).
Dann erläuterte der Gesandte (saw.) den Muslime die Details der Gebetsweise durch sein praktisches Handeln, wie es Abu Humaid as-Sa'idi (ra.) überlieferte:
كَانَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم إِذَا قَامَ إِلَى الصَّلَاةِ اعْتَدَلَ قَائِمًا وَرَفَعَ يَدَيْهِ حَتَّى يُحَاذِيَ بِهِمَا مَنْكِبَيْهِ فَإِذَا أَرَادَ أَنْ يَرْكَعَ رَفَعَ يَدَيْهِ حَتَّى يُحَاذِيَ بِهِمَا مَنْكِبَيْهِ ثُمَّ قَالَ اللَّهُ أَكْبَرُ وَرَكَعَ ثُمَّ اعْتَدَلَ فَلَمْ يُصَوِّبْ رَأْسَهُ وَلَمْ يُقْنِعْ وَوَضَعَ يَدَيْهِ عَلَى رُكْبَتَيْهِ ثُمَّ قَالَ سَمِعَ اللَّهُ لِمَنْ حَمِدَهُ وَرَفَعَ يَدَيْهِ وَاعْتَدَلَ حَتَّى يَرْجِعَ كُلُّ عَظْمٍ فِي مَوْضِعِهِ مُعْتَدِلًا ثُمَّ أَهْوَى إِلَى الْأَرْضِ سَاجِدًا ثُمَّ قَالَ اللَّهُ أَكْبَرُ ثُمَّ جَافَى عَضُدَيْهِ عن إِبْطَيْهِ وَفَتَخَ أَصَابِعَ رِجْلَيْهِ ثُمَّ ثَنَى رِجْلَهُ الْيُسْرَى وَقَعَدَ عَلَيْهَا ثُمَّ اعْتَدَلَ حَتَّى يَرْجِعَ كُلُّ عَظْمٍ فِي مَوْضِعِهِ مُعْتَدِلًا ثُمَّ أَهْوَى سَاجِدًا ثُمَّ قَالَ اللَّهُ أَكْبَرُ ثُمَّ ثَنَى رِجْلَهُ وَقَعَدَ وَاعْتَدَلَ حَتَّى يَرْجِعَ كُلُّ عَظْمٍ فِي مَوْضِعِهِ ثُمَّ نَهْضَ ثُمَّ صَنَعَ فِي الرَّكْعَةِ الثَّانِيَةِ مِثْلَ ذَلِكَ
„Wenn der Gesandte Allahs (saw.) zum Gebet aufstand, stand er aufrecht und erhob seine Hände, bis sie in der Höhe seiner Schultern waren. Wenn er den Rukūʿ (Beugung) vollziehen wollte, erhob er seine Hände, bis sie in der Höhe seiner Schultern waren, sprach dann 'Allahu Akbar' und beugte sich. Dann hielt er den Rücken gerade, senkte seinen Kopf weder zu tief noch hob er ihn zu hoch, und legte seine Hände auf seine Knie. Dann sprach er 'Sami'allahu liman hamidah', erhob seine Hände und stand so lange aufrecht, bis jeder Knochen wieder an seinen Platz zurückgekehrt war. Dann ließ er sich zur Erde nieder, um sich niederzuwerfen (Suǧūd), sprach 'Allahu Akbar', hielt seine Oberarme von seinen Seiten entfernt und spreizte seine Zehen. Dann beugte er seinen linken Fuß und setzte sich darauf, bis jeder Knochen wieder an seinen Platz zurückgekehrt war. Dann warf er sich erneut nieder und sprach 'Allahu Akbar'. Dann beugte er seinen Fuß, setzte sich aufrecht hin, bis jeder Knochen an seinen Platz zurückkehrte, und stand dann auf. In der zweiten Gebetseinheit verfuhr er ebenso.“ (Überliefert von at-Tirmidhi, der sagte: Dies ist ein schöner, authentischer Hadith).
Spezifizierung des Allgemeingültigen (taḫṣīṣ al-ʿāmm): Im Koran finden sich allgemeine Formulierungen, welche die Sunna spezifiziert hat. Ein Beispiel ist die Anweisung Allahs, dass Kinder ihre Eltern beerben, wie es in Seinem Wort heißt:
يُوصِيكُمُ اللَّهُ فِي أَوْلَادِكُمْ لِلذَّكَرِ مِثْلُ حَظِّ الْأُنْثَيَيْنِ
„Allah schreibt euch hinsichtlich eurer Kinder vor: Auf eines männlichen Geschlechts kommt der Anteil von zwei weiblichen Geschlechts.“ (Sure An-Nisa [4]: 11)
Dieses Urteil war allgemein für jeden Vater, der vererbt, und jedes Kind, das erbt. Die Sunna spezifizierte den vererbenden Vater dahingehend, dass Propheten ausgenommen sind, durch seine (saw.) Aussage:
لاَ نُورَثُ، مَا تَرَكْنَا صَدَقَةٌ
„Wir werden nicht beerbt; was wir hinterlassen, ist Almosen (Sadaqa).“ (Überliefert von al-Buchari und Muslim).
Ebenso spezifizierte die Sunna den Erben dahingehend, dass der Mörder ausgenommen ist, durch seine (saw.) Aussage:
وَلَا يَرِثُ الْقَاتِلُ شَيْئًا
„... und der Mörder erbt nichts.“ (Überliefert von Abu Dawud).
Einschränkung des Absoluten (taqyīd al-muṭlaq): Im Koran gibt es absolute Verse, welche die Sunna durch eine bestimmte Einschränkung begrenzt hat. Dazu gehört die Aussage des Erhabenen:
وَلَا تَحْلِقُوا رُءُوسَكُمْ حَتَّى يَبْلُغَ الْهَدْيُ مَحِلَّهُ فَمَنْ كَانَ مِنْكُمْ مَرِيضًا أَوْ بِهِ أَذًى مِنْ رَأْسِهِ فَفِدْيَةٌ مِنْ صِيَامٍ أَوْ صَدَقَةٍ أَوْ نُسُكٍ
„Und rasiert euch nicht die Köpfe, bevor das Opfertier seinen Bestimmungsort erreicht hat. Wer von euch aber krank ist oder ein Leiden an seinem Kopf hat, (der soll) eine Ersatzleistung (Fidya) bringen: Fasten oder Almosen oder ein Opfertier.“ (Sure Al-Baqara [2]: 196)
Diese drei – Fasten, Almosen, Opfertier – sind unbestimmte Begriffe im positiven Kontext, also absolute Begriffe. Sie wurden durch den Hadith eingeschränkt, den Muslim über Ka'b bin 'Uǧra überlieferte, worin der Prophet (saw.) zu ihm sagte:
فَاحْلِقْ رَأْسك وَأَطْعِمْ فَرَقًا بَيْنَ سِتَّةِ مَسَاكِينَ وَالْفَرَقُ ثَلَاثَةُ آصُعٍ أَوْ صُمْ ثَلَاثَةَ أَيَّامٍ أَوْ انْسُكْ نَسِيكَةً
„Dann rasiere deinen Kopf und speise einen Faraq unter sechs Bedürftigen – ein Faraq sind drei Sāʿ – oder faste drei Tage oder bringe ein Opfertier dar.“
Somit wurde das absolute Fasten auf drei Tage eingeschränkt, das absolute Almosen auf einen Faraq für sechs Bedürftige (ein Faraq entspricht drei Sāʿ) und das absolute Opfertier auf das Schlachten eines Schafes.
Zuordnung eines Zweigurteils zu seinem koranischen Ursprung: Dies führt dazu, dass der Zweig als neue Gesetzgebung erscheint, doch bei genauerer Betrachtung wird deutlich, dass er seinem im Koran genannten Ursprung zugeordnet ist. Dies kommt häufig vor. Zum Beispiel erwähnte Allah die festgelegten Erbanteile (al-farāʾiḍ), erwähnte jedoch nicht das Erbe der ʿAṣaba (männliche Verwandte in der väterlichen Linie), außer was er explizit in Seiner Aussage anführte:
يُوصِيكُمُ اللَّهُ فِي أَوْلَادِكُمْ لِلذَّكَرِ مِثْلُ حَظِّ الْأُنْثَيَيْنِ
„Allah schreibt euch hinsichtlich eurer Kinder vor: Auf eines männlichen Geschlechts kommt der Anteil von zwei weiblichen Geschlechts.“ (Sure An-Nisa [4]: 11)
Und in Seiner Aussage:
وَإِنْ كَانُوا إِخْوَةً رِجَالًا وَنِسَاءً فَلِلذَّكَرِ مِثْلُ حَظِّ الْأُنْثَيَيْنِ
„Wenn es aber Geschwister sind, Männer und Frauen, dann kommt auf einen männlichen Geschlechts der Anteil von zwei weiblichen Geschlechts.“ (Sure An-Nisa [4]: 176)
Dies bedeutet, dass die ʿAṣaba, die keine Kinder oder Geschwister sind, keinen festen Anteil haben, sondern das erhalten, was nach Verteilung der Pflichtteile übrig bleibt. Der Gesandte (saw.) erläuterte dies mit den Worten:
أَلْحِقُوا الْفَرَائِضَ بِأَهْلِهَا، فَمَا بَقِيَ فَهُوَ لأَوْلَى رَجُلٍ ذَكَرٍ
„Gebt die Erbteile ihren rechtmäßigen Besitzern. Was danach übrig bleibt, gehört dem nächsten männlichen Verwandten.“ (Überliefert von al-Buchari).
Er ordnete somit die ʿAṣaba, die keine Kinder sind, den Geschwistern und Kindern zu. Ebenso wurden Schwestern zusammen mit Töchtern zu ʿAṣaba gemacht, wie von al-Aswad überliefert wurde: „Dass Mu'āḏ bin Ǧabal eine Schwester und eine Tochter beerben ließ und jeder von ihnen die Hälfte zusprach, während er im Jemen war und der Prophet Allahs (saw.) zu jener Zeit noch lebte.“ (Überliefert von Abu Dawud). Mu'āḏ hätte zu Lebzeiten des Propheten (saw.) kein solches Urteil gefällt, ohne einen ihm bekannten Beleg zu haben. Hätte er keinen Beleg gehabt, hätte er in der Angelegenheit nicht voreilig geurteilt... usw.
Drittens: Dennoch wurde vom Gesandten Allahs (saw.) nach meinem Wissen kein Hadith überliefert, der jeden einzelnen Vers erläutert... Und trotz der Vielzahl und des Umfangs der Exegese-Bücher (Tafsīr) findet sich darin nicht zu jedem Vers ein authentischer Hadith... Daher stützt man sich auf das, was vom Gesandten Allahs (saw.) überliefert wurde. Wo nichts überliefert wurde, folgt man der korrekten Methode der Exegese wie folgt:
Was an Exegese vom Gesandten (saw.) überliefert wurde, gilt – sofern es authentisch ist – als Teil des Hadith und nicht als Exegese im herkömmlichen Sinne der Exegeten. Denn was authentisch vom Gesandten Allahs (saw.) zur Erläuterung eines Verses überliefert wurde, ist dann ein gesetzgebender Text (naṣṣ tašrīʿī) wie der edle Koran.
Was von den Sahaba an Exegese überliefert wurde, dient der Orientierung. Sie (ra.) waren von allen Menschen am nächsten an der Richtigkeit bei der Auslegung des Korans, aufgrund ihrer überragenden Kenntnisse der arabischen Sprache und ihrer engen Begleitung desjenigen, dem der Koran offenbart wurde (saw.).
Dennoch bleibt die anerkannte Methode der Exegese, die arabische Sprache und die prophetische Sunna als einziges Werkzeug zum Verständnis des Korans und seiner Auslegung zu verwenden – sowohl hinsichtlich der Vokabeln und Satzstrukturen als auch hinsichtlich der schariatischen Bedeutungen, der schariatischen Urteile und der Ideen, die eine schariatische Realität besitzen... Wenn vom Gesandten Allahs (saw.) ein authentischer Hadith existiert, der den Vers erläutert, so ist dieser maßgeblich. Andernfalls greift man zur arabischen Sprache, in der der edle Koran offenbart wurde, um den edlen Vers auszulegen – jedoch unter Heranziehung der Sprachexperten, die sie meisterhaft beherrschen...
Dies ist die Methode der Koranauslegung, an die sich ein Exeget halten muss und deren Lasten derjenige tragen muss, der den edlen Koran auslegen will. Und Allah, der Gepriesene, ist Wissender und Weiser.
Ihr Bruder Ata Bin Khalil Abu Al-Rashtah
- Du l-Hiǧǧa 1439 n. H. 05.09.2018 n. Chr.
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