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Fragen & Antworten

Beantwortung einer Frage: Gibt es eine bestimmte Flagge, an die sich die Syrer halten müssen?

May 02, 2013
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Frage:

Wir erhielten die folgende Frage von einem der Shabab, die wir hier im Wortlaut wiedergeben:

„As-salamu alaikum wa rahmatullahi wa barakatuh. Hier in Syrien hat die Debatte über die Flagge des Gesandten Allahs (s.a.w.) zugenommen, und es kam zu vielen Meinungsverschiedenheiten. Unter anderem wurde eine Frage an das ‚Islamische Scham-Komitee‘ (Hay'at ash-Sham al-Islamiya) auf deren Website gerichtet, mit dem Titel: ‚Gibt es eine bestimmte Flagge, an die sich die Syrer halten müssen?‘

In der Antwort hieß es: ‚Vom Gesandten Allahs (s.a.w.) ist keine einheitliche Farbe oder Form für die Kriegsflaggen überliefert. Es ist belegt, dass der Prophet (s.a.w.) eine schwarze Flagge hatte, manchmal eine weiße, und es wurde auch gesagt, eine gelbe... Es ist nicht belegt, dass er (s.a.w.) etwas auf diese Flaggen schrieb, wie es sich manche Späteren fälschlicherweise vorstellen. Was von Ibn Abbas überliefert wurde, dass auf der Flagge des Propheten (s.a.w.) geschrieben stand: »La ilaha illa Allah Muhammad Rasulullah«, so ist dies ein falscher (batil) Hadith, wie die Gelehrten sagten.‘ Ende des Zitats.

Ich bitte um eine Antwort zu diesem Thema, möge Allah es euch mit Gutem vergelten.“

Antwort:

Erstens: Was die Farbe des Banners (Liwa) und der Flagge (Rayah) betrifft, so deuten die korrekten (sahih) und guten (hasan) schari’itischen Beweise darauf hin, dass das Banner weiß und die Flagge schwarz ist. Zu diesen Beweisen gehören:

  1. An-Nasa'i überlieferte in seinem As-Sunan al-Kubra und at-Tirmidhi von Jabir:

أَنَّ النَّبِيَّ صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ «دَخَلَ مَكَّةَ وَلِوَاؤُهُ أَبْيَضُ»

„Dass der Prophet (s.a.w.) Mekka betrat, während sein Banner (Liwa) weiß war.“ Ibn Abi Schaiba überlieferte in seinem Musannaf von 'Amra: „Das Banner (Liwa) des Gesandten Allahs (s.a.w.) war weiß.“

  1. Ahmad, Abu Dawud und an-Nasa'i in seinem As-Sunan al-Kubra überlieferten von Yunus ibn Ubaid, dem Klienten von Muhammad ibn al-Qasim, der sagte: „Muhammad ibn al-Qasim schickte mich zu al-Bara' ibn 'Azib, um ihn nach der Flagge (Rayah) des Gesandten Allahs (s.a.w.) zu fragen, wie sie war. Er sagte:

«كَانَتْ سَوْدَاءَ مُرَبَّعَةً مِنْ نَمِرَةٍ»

„Sie war schwarz, quadratisch und aus einem gemusterten Wollstoff (Namira).“

  1. At-Tirmidhi und Ibn Majah überlieferten von Ibn Abbas, der sagte:

«كَانَتْ رَايَةُ رَسُولِ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّMَ سَوْدَاءَ، وَلِوَاؤُهُ أَبْيَضَ»

„Die Flagge (Rayah) des Gesandten Allahs (s.a.w.) war schwarz und sein Banner (Liwa) war weiß.“

Al-Baghawi überlieferte in Scharh as-Sunna von 'Amra, die sagte: „Das Banner (Liwa) des Gesandten Allahs (s.a.w.) war weiß und seine Flagge (Rayah) war schwarz...“

Zweitens: Was die Überlieferung betrifft, sie sei gelb gewesen, wie im Hadith von Abu Dawud und al-Baihaqi, so gibt es Einwände gegen dessen Überlieferungskette (Sanad). Der Hadith lautet: Uqba ibn Mukram berichtete uns, Salm ibn Qutaiba asch-Scha'iri berichtete uns, von Schu'ba, von Simak, von einem Mann aus seinem Volk, von einem anderen von ihnen, der sagte: „Ich sah die Flagge des Gesandten Allahs (s.a.w.) gelb.“ Wie man sieht, befinden sich in der Überlieferungskette zwei Unbekannte (Majhul), weshalb der Hadith schwach (da'if) ist.

Drittens: Was berichtet wurde, dass „die Flagge von Ali (r.a.) am Tag von Siffin rot war und darauf stand: Muhammad Rasulullah, und er eine schwarze Flagge hatte“, so ist dies offensichtlich kein Hadith des Gesandten Allahs (s.a.w.), sondern die Handlung eines Gefährten (Sahabi). Zudem besagt die Überlieferung selbst: „und er hatte eine schwarze Flagge“. Wie bekannt ist, bildet der Hadith des Gesandten Allahs (s.a.w.) die maßgebliche Grundlage.

Viertens: Dies betrifft die Farbe der Flagge (Rayah) und des Banners (Liwa) des Gesandten Allahs (s.a.w.), also die offizielle Flagge des Staates und dessen Banner...

Was die Tatsache betrifft, dass einige Stämme in Kriegen eine Flagge mit einer speziellen Farbe zur Unterscheidung verwendeten, so ist dies erlaubt (ja’iz). So kann die Armee von Scham im Krieg zusätzlich zur schwarzen Flagge eine Flagge in einer anderen Farbe führen, und die Armee von Ägypten eine Flagge in einer anderen Farbe zusätzlich zur schwarzen Flagge... Dies gehört zu den erlaubten Dingen (Mubahaat). Bei at-Tabarani im Al-Mu'jam al-Kabir wird von Mazida al-'Abdi überliefert: „Der Prophet (s.a.w.) knüpfte die Flaggen der Ansar und machte sie gelb.“ Ebenso wird bei Ibn Abi 'Asim in Al-Ahad wa al-Mathani von Kurz ibn Sama überliefert: „...und der Prophet (s.a.w.) knüpfte die Flagge der Bani Sulaim rot.“ Dies gehört zu den erlaubten Dingen. Armeen verwenden heute für ihre Bataillone Abzeichen, die sie von der offiziellen Staatsflagge unterscheiden. Ebenso gehört es zu den erlaubten Dingen, Armeen durch Namen zu unterscheiden, indem man jeder Armee eine Nummer gibt (z. B. Erste Armee, Dritte Armee) oder sie nach einer Provinz (Wilaya) oder einem Verwaltungsbezirk (Imala) benennt, wie z. B. Scham-Armee oder Aleppo-Armee.

Fünftens: Was die Inschrift darauf betrifft, so überlieferte at-Tabarani im Al-Mu'jam al-Awsat: Ahmad ibn Raschdin berichtete uns, Abd al-Ghaffar ibn Dawud Abu Salih al-Harrani berichtete uns, Hayyan ibn Ubaidillah berichtete uns, Abu Mijlaz Lahiq ibn Humayd berichtete uns, von Ibn Abbas, der sagte:

«كَانَتْ رَايَةُ رَسُولِ اللَّهِ صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ سَوْدَاءَ وَلِوَاؤُهُ أَبْيَضُ، مَكْتُوبٌ عَلَيْهِ: لَا إِلَهَ إِلَّا اللَّهُ مُحَمَّدٌ رَسُولُ اللَّهِ»

„Die Flagge (Rayah) des Gesandten Allahs (s.a.w.) war schwarz und sein Banner (Liwa) weiß; darauf stand geschrieben: ‚La ilaha illa Allah Muhammad Rasulullah‘.“ Dieser Hadith wird von Ibn Abbas nur über diese Kette überliefert, Hayyan ibn Ubaidillah ist darin alleinstehend (tafarrada).

Bezüglich Hayyan ibn Ubaidillah gibt es unterschiedliche Ansichten über seine Vertrauenswürdigkeit:

a) Ibn Hibban erwähnte ihn unter den Vertrauenswürdigen in seinem Buch At-Thiqat (Teil 6/230): „(7491 - Hayyan ibn Ubaidillah Abu Zuhair, Klient der Bani Adi, überliefert von Abu Mijlaz und seinem Vater; von ihm überlieferten Muslim ibn Ibrahim und Musa ibn Ismail)“

b) Adh-Dhahabi erwähnte ihn in seinem Buch Mizan al-I'tidal (1/623): „(2388 - Hayyan ibn Ubaidillah, Abu Zuhair, ein Scheich aus Basra. Von Abu Mijlaz. Al-Bukhari sagte: As-Salt erwähnte von ihm die Verwirrung (Ikhtilat)).“ As-Salt ist Ibn Muhammad Abu Hammam, den Abu al-Hajjaj al-Mizzi in seinem Buch Tahdhib al-Kamal fi Asma' al-Rijal (2/79) erwähnte: „Abu Hammam as-Salt ibn Muhammad al-Charki, benannt nach ‚Chark‘, einer Insel im Arabischen Golf nahe Oman, al-Bukhari überlieferte von ihm im Sahih.“

Wegen dieser Verwirrung (Ikhtilat) im Alter zählte ihn al-Uqaili in seinem Buch Ad-Du'afa' al-Kabir (1/319) zu den Schwachen, wo er sagte: „Hayyan ibn Ubaidillah Abu Zuhair aus Basra... Adam ibn Musa berichtete mir: Ich hörte al-Bukhari sagen: Hayyan ibn Ubaidillah Abu Zuhair, as-Salt erwähnte von ihm die Verwirrung...“

Adh-Dhahabi sagte über ihn in seinem Buch Al-Mughni fi ad-Du'afa' (1/198): „Hayyan ibn Ubaidillah Abu Zuhair al-Basri, von Abu Mijlaz, ist kein Beweis (laisa bi-hujja).“

Somit ist er umstritten; manche stufen ihn als vertrauenswürdig ein, andere als schwach, weil er im Alter verwirrt war. Es scheint, dass im fortgeschrittenen Alter Verwirrung bei ihm auftrat. Dennoch geht es hier um das Schreiben von „La ilaha illa Allah Muhammad Rasulullah“ auf der Flagge und dem Banner. Die Verwirrung schadet dieser Inschrift nicht, zumal zwischen ihm und dem Gesandten (s.a.w.) zwei vertrauenswürdige Überlieferer in der Kette stehen: Abu Mijlaz Lahiq ibn Humayd und Ibn Abbas. Aus diesem Grund haben wir die Beschriftung der beiden Glaubensbekenntnisse (Schahadatain) auf der Flagge und dem Banner übernommen.

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