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Fragen & Antworten

Antwort auf eine Frage: Ist die Vollstreckung der Hudud-Strafen durch dschihadistische Gruppen oder Einzelpersonen islamrechtlich erlaubt?

December 03, 2013
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(Serie der Antworten des Gelehrten Ata Bin Khalil Abu al-Rashtah, Emir von Hizb ut-Tahrir, auf die Fragen der Besucher seiner Facebook-Seite)

An Noor Abulfilat

Frage:

Assalamu Alaikum wa Rahmatullahi wa Barakatuh,

ist es islamrechtlich erlaubt, eine der Hudud-Strafen (Rechtsgrenzen) Allahs auf Erden durch dschihadistische Gruppen oder Einzelpersonen zu vollstrecken, solange der "Islamische Kalifatsstaat nicht existiert"? Möge Allah euch segnen und euch beistehen.

Antwort:

Wa Alaikum Assalam wa Rahmatullahi wa Barakatuh,

die Vollstreckung einer Had-Strafe ist die Folge eines Gerichtsurteils nach Erbringung eines islamrechtlich gültigen Beweises. Die Rechtsprechung (Qada) ist die Mitteilung des Rechtsurteils auf verbindliche Weise. Diese Verbindlichkeit setzt die Existenz einer Macht voraus, welche die Kontrahenten zur Einhaltung des Urteils zwingt. Diese Macht ist die Autorität (as-Sultan), also der Herrscher, der das Gesetz Allahs umsetzt und die Muslime an diese Urteile bindet. Demnach werden die Hudud nur durch den Herrscher vollzogen, der nach dem Gesetz Allahs regiert. Die Beweise dafür sind wie folgt:

1. Summarische Beweise (Adilla Mujmala), darunter:

Allah (t) sagt:

الزَّانِيَةُ وَالزَّانِي فَاجْلِدُوا كُلَّ وَاحِدٍ مِنْهُمَا مِائَةَ جَلْدَةٍ

"Die Frau, die Unzucht begeht, und der Mann, der Unzucht begeht, geißelt jeden von ihnen mit hundert Hieben..." (Sure an-Nur [24]: 2)

Und Er (t) sagt:

وَالسَّارِقُ وَالسَّارِقَةُ فَاقْطَعُوا أَيْدِيَهُمَا جَزَاءً بِمَا كَسَبَا نَكَالًا مِنَ اللَّهِ وَاللَّهُ عَزِيزٌ حَكِيمٌ

"Und dem Dieb und der Diebin, schneidet ihnen ihre Hände ab als Vergeltung für das, was sie begangen haben, als beispielhafte Strafe von Allah. Und Allah ist Allmächtig, Allweise." (Sure al-Ma'ida [5]: 38)

Und Er (t) sagt:

وَالَّذِينَ يَرْمُونَ الْمُحْصَنَاتِ ثُمَّ لَمْ يَأْتُوا بِأَرْبَعَةِ شُهَدَاءَ فَاجْلِدُوهُمْ ثَمَانِينَ جَلْدَةً

"Und diejenigen, die ehrbaren Frauen (Unzucht) vorwerfen und hierauf nicht vier Zeugen beibringen, die geißelt mit achtzig Hieben..." (Sure an-Nur [24]: 4)

Al-Buchari überlieferte von Ibn Abbas, dass der Prophet (s) sagte:

مَنْ بَدَّلَ دِينَهُ فَاقْتُلُوهُ

"Wer seine Religion wechselt, den tötet." (Al-Buchari)

Muslim überlieferte von Ubada bin as-Samit, dass der Gesandte Allahs (s) sagte:

خُذُوا عَنِّي، خُذُوا عَنِّي، قَدْ جَعَلَ اللهُ لَهُنَّ سَبِيلًا، الْبِكْرُ بِالْبِكْرِ جَلْدُ مِائَةٍ وَنَفْيُ سَنَةٍ، وَالثَّيِّبُ بِالثَّيِّبِ جَلْدُ مِائَةٍ، وَالرَّجْمُ

"Nehmt von mir an, nehmt von mir an! Allah hat ihnen nun einen Weg bereitet: Unverheiratete mit Unverheirateten: hundert Peitschenhiebe und ein Jahr Verbannung; Verheiratete mit Verheirateten: hundert Peitschenhiebe und die Steinigung." (Muslim)

At-Tirmidhi überlieferte in seinen Sunan von Abi Salih, von Mu'awiya, dass der Gesandte Allahs (s) sagte:

مَنْ شَرِبَ الخَمْرَ فَاجْلِدُوهُ

"Wer Wein trinkt, den peitscht..." (At-Tirmidhi)

Dies sind summarische Beweise, welche die Vollstreckung der Hudud und Strafen vorschreiben (peitscht, schneidet ab, tötet ihn, hundert Hiebe und Steinigung...), ohne jedoch zu präzisieren, wer die Strafe vollzieht und wie sie vollzogen wird. Summarische Beweise bedürfen, wie in der Wissenschaft der Grundlagen (Usul) festgelegt, einer Erläuterung (Bayan), und ihre Befolgung erfolgt gemäß dieser Erläuterung. Der Gesandte Allahs (s) hat in seinen edlen Hadithen dieses Summarische erläutert. Ebenso hat der Konsens der Gefährten (Idschma' as-Sahaba) in der Ära der Rechtgeleiteten Kalifen klar dargelegt, dass die Strafen vom Herrscher auf eine deutliche, in den Rechtstexten definierte Weise vollzogen werden. Zu diesen Texten, welche die summarischen Texte erläutern, gehören:

a) Allah (t) sagt:

وَأَنِ احْكُمْ بَيْنَهُمْ بِمَا أَنْزَلَ اللَّهُ وَلَا تَتَّبِعْ أَهْوَاءَهُمْ وَاحْذَرْهُمْ أَنْ يَفْتِنُوكَ عَنْ بَعْضِ مَا أَنْزَلَ اللَّهُ إِلَيْكَ فَإِنْ تَوَلَّوْا فَاعْلَمْ أَنَّمَا يُرِيدُ اللَّهُ أَنْ يُصِيبَهُمْ بِبَعْضِ ذُنُوبِهِمْ وَإِنْ كَثِيرًا مِنَ النَّاسِ لَفَاسِقُونَ

"Und dass du zwischen ihnen nach dem richten sollst, was Allah herabgesandt hat, und folge nicht ihren Neigungen, und nimm dich vor ihnen in Acht, dass sie dich nicht von einem Teil dessen abbringen, was Allah zu dir herabgesandt hat. Wenn sie sich jedoch abkehren, so wisse, dass Allah sie nur für einen Teil ihrer Sünden treffen will. Und viele von den Menschen sind wahrlich Frevler." (Sure al-Ma'ida [5]: 49)

Dieser edle Vers und zahlreiche andere Verse zu diesem Thema machen deutlich, dass der Gesandte (s) mit der Umsetzung der Urteile beauftragt ist. Die Ansprache an den Gesandten (s) bezüglich des Regierens ist eine Ansprache an jeden Herrscher, der nach dem Islam regiert und nach dem Gesandten Allahs (s) kommt. Dies basiert auf der Usul-Regel, die besagt: "Die Ansprache an den Gesandten (s) ist eine Ansprache an seine Ummah in ihrer jeweiligen Form". Wenn sie das Thema des Regierens betrifft, so ist sie eine Ansprache an die Kalifen nach ihm (s), sofern kein Beweis für eine Spezifizierung vorliegt – was hier nicht der Fall ist. Folglich ist derjenige, der die Urteile vollstreckt, der Herrscher, der nach dem Islam regiert.

b) Es gibt Hadithe des Gesandten (s), die zeigen, dass derjenige, der eine Sünde begangen hat, die eine Had-Strafe nach sich zieht, zum Gesandten Allahs (s) gebracht wurde, damit dieser die Strafe an ihm vollzieht:

Muslim überlieferte von Anas bin Malik: "Dass dem Propheten (s) ein Mann gebracht wurde, der Wein getrunken hatte. Er peitschte ihn mit zwei Palmzweigen etwa vierzig Mal." Er sagte: "Und Abu Bakr tat dies ebenfalls. Als Umar an der Reihe war, beriet er sich mit den Menschen, und Abdurrahman sagte: 'Die leichteste der Hudud-Strafen ist achtzig.' Daraufhin befahl Umar dies." Die Gelehrten unter den Gefährten des Propheten (s) und anderen handelten danach.

Al-Baihaqi überlieferte von Abu Huraira und Zaid bin Khalid, dass ein Mann erwähnte, sein Sohn habe Unzucht mit der Frau eines Mannes begangen. Der Gesandte Allahs (s) sagte: "Ich werde wahrlich zwischen euch nach dem Buch Allahs richten." Er peitschte seinen Sohn mit hundert Hieben und verbannte ihn für ein Jahr. Und er befahl Unais, am Morgen zur Frau des anderen zu gehen: Wenn sie gestehe, solle er sie steinigen. Sie gestand, und er steinigte sie.

Al-Baihaqi überlieferte ebenfalls in as-Sunan as-Sughra von Jabir: "Dass ein Mann Unzucht mit einer Frau beging. Da sein Status als Verheirateter (Ihsan) nicht bekannt war, wurde er gepeitscht. Später wurde sein Status bekannt, und er wurde gesteinigt." An-Nasa'i überlieferte Ähnliches.

Abu Dawud überlieferte in seinen Sunan von Safwan bin Umayya: "Ich schlief in der Moschee auf einem Mantel von mir im Wert von dreißig Dirham. Da kam ein Mann und entwendete ihn mir. Der Mann wurde gefasst und zum Gesandten Allahs (s) gebracht. Dieser befahl, ihm die Hand abzuschneiden. Ich sagte: 'Schneidest du ihm die Hand wegen dreißig Dirham ab? Ich verkaufe ihn ihm und stunde ihm den Betrag.' Er sagte: 'Hättest du dies doch getan, bevor du ihn zu mir brachtest!'" In einer Überlieferung von ad-Daraqutni sagte der Gesandte Allahs (s): "Legt Fürsprache ein, solange es den Machthaber (al-Wali) noch nicht erreicht hat. Wenn es den Machthaber erreicht hat und er verzeiht, so möge Allah ihm nicht verzeihen." Dann befahl er die Amputation am Gelenk.

c) Es gab Ereignisse in der Ära der Rechtgeleiteten Kalifen, bei denen der Sünder zum Kalifen oder seinen Stellvertretern gebracht wurde, um die Had-Strafe zu vollziehen:

Abu Dawud at-Tayalisi überlieferte in seinem Musnad von Hudain Abi Sasan ar-Raqashi: "Ich war bei Uthman bin Affan (r), als al-Walid bin Uqba gebracht wurde, der Wein getrunken hatte. Humran bin Aban und ein anderer Mann bezeugten dies gegen ihn. Uthman sagte zu Ali: 'Vollziehe an ihm die Had-Strafe...'"

Ahmad überlieferte in seinem Musnad von Abu Musa al-Asch'ari: "Dass der Gesandte Allahs (s) ihn in den Jemen sandte und ihm dann Mu'adh bin Jabal folgen ließ. Als dieser bei ihm ankam, sagte er: 'Steig ab', und legte ihm ein Kissen hin. Da sah er einen gefesselten Mann bei ihm und fragte: 'Was ist das?' Er antwortete: 'Er war ein Jude, nahm den Islam an und kehrte dann zu seiner schlechten Religion zurück und wurde wieder Jude.' Mu'adh sagte: 'Ich werde mich nicht setzen, bis er getötet wird – das Urteil Allahs und Seines Gesandten', und er wiederholte dies dreimal. Da wurde es befohlen und er wurde getötet."

Abu Bakr bekämpfte die Abtrünnigen, als sie die Zakah verweigerten. Ibn Hibban überlieferte von Abu Huraira: "Als der Gesandte Allahs (s) verstarb und Abu Bakr (r) als Nachfolger eingesetzt wurde und jene der Araber ungläubig wurden, die ungläubig wurden, bekämpfte Abu Bakr sie und sagte: 'Bei Allah, ich werde wahrlich jeden bekämpfen, der zwischen dem Gebet und der Zakah unterscheidet, denn die Zakah ist das Recht am Besitz. Bei Allah, wenn sie mir auch nur ein Kamelseil verweigern würden, das sie dem Gesandten Allahs (s) zu geben pflegten, würde ich sie wegen seiner Verweigerung bekämpfen.'"

Zusammenfassend lässt sich sagen: So wie das Spezifische über das Allgemeine und das Gebundene über das Ungebundene gemäß den Regeln der Grundlagenforschung (Usul) bestimmt, so bestimmt das Erläuterte (al-Mubayyan) über das Summarische (al-Mujmal). Demnach ist derjenige, der die Hudud vollstreckt, der Herrscher, der nach dem Islam regiert, also der Imam. Dies ist eine feststehende Angelegenheit gemäß der Praxis des Gesandten Allahs (s) und dem Weg der Rechtgeleiteten Kalifen (r), wie wir oben dargelegt haben. Dies war während der gesamten Ära des islamischen Kalifats allgemein bekannt. Hierzu liegen Aussagen namhafter Gelehrter vor:

  • Ibn Taymiyyah sagte: "Allah hat die Gläubigen bezüglich der Hudud und Rechte absolut angesprochen, wie in Seinem Wort: 'Und dem Dieb und der Diebin, schneidet ihnen die Hände ab...' Aber es ist bekannt, dass derjenige, der zur Tat aufgefordert wird, dazu in der Lage sein muss, und Unfähige werden nicht dazu verpflichtet... Die Fähigkeit liegt in der Autorität (as-Sultan), daher ist die Vollstreckung der Hudud für den Inhaber der Autorität und seine Stellvertreter verpflichtend."

  • Imam Ala ad-Din al-Kasani sagte: "Was die Bedingungen für die Erlaubnis ihrer Vollstreckung – also der Hudud – betrifft... so ist dies das Imamat."

  • Al-Qurtubi sagt: "Es gibt keinen Dissens darüber, dass der Angesprochene in dieser Angelegenheit – den Hudud – der Imam und seine Stellvertreter sind."

  • Imam asch-Schafi'i sagte: "Niemand vollstreckt die Had-Strafe an Freien außer dem Imam oder demjenigen, dem der Imam es übertragen hat."

  • Ibn Qudamah sagte: "Es ist niemandem erlaubt, die Had-Strafe zu vollziehen, außer durch den Imam oder seinen Stellvertreter."

3. Im Falle des Fehlens einer Autorität, die nach dem Gesetz Allahs regiert, ist es die Pflicht der Muslime, ernsthaft und fleißig an der Schaffung einer Autorität zu arbeiten, die nach dem Islam regiert. Dies ist eine Pflicht aufgrund der zahlreichen Texte aus dem Buch, der Sunnah und dem Konsens der Gefährten:

Was das Buch betrifft, so sprach Allah der Erhabene den Gesandten (s) an: "So richte zwischen ihnen nach dem, was Allah herabgesandt hat, und folge nicht ihren Neigungen entgegen dem, was dir an Wahrheit zugekommen ist", und Sein Wort: "Und dass du zwischen ihnen nach dem richten sollst, was Allah herabgesandt hat, und folge nicht ihren Neigungen, und nimm dich vor ihnen in Acht, dass sie dich nicht von einem Teil dessen abbringen, was Allah zu dir herabgesandt hat". Die Ansprache an den Gesandten (s), zwischen ihnen nach dem zu richten, was Allah herabgesandt hat, ist eine Ansprache an seine Ummah. Ihre Bedeutung ist, dass sie nach dem Gesandten Allahs (s) einen Herrscher einsetzen, der zwischen ihnen nach dem richtet, was Allah herabgesandt hat. Der Befehl in der Ansprache drückt Verbindlichkeit aus, da der Gegenstand der Ansprache eine Pflicht (Fard) ist. Dies ist ein Indiz für die Verbindlichkeit, wie es in den Usul festgelegt ist. Der Herrscher, der zwischen den Muslimen nach dem Gesandten Allahs (s) nach dem richtet, was Allah herabgesandt hat, ist der Kalif. Das Regierungssystem in dieser Form ist das Kalifatssystem (Khilafah). Zudem ist die Vollstreckung der Hudud und aller anderen Urteile eine Pflicht, und diese können nur durch den Herrscher vollzogen werden. Gemäß der Regel "Was zur Erfüllung einer Pflicht notwendig ist, ist selbst Pflicht", ist die Einsetzung eines Herrschers, der die Scharia umsetzt, eine Pflicht. Dieser Herrscher ist der Kalif, und das Regierungssystem ist das Kalifat.

Was die Sunnah betrifft, so wurde von Nafi' überliefert, der sagte: "Abdullah bin Umar sagte zu mir: 'Ich hörte den Gesandten Allahs (s) sagen: »Wer die Hand vom Gehorsam abzieht, wird Allah am Tag der Auferstehung begegnen, ohne ein Argument für sich zu haben; und wer stirbt, ohne eine Bay'ah (Treueid) an seinem Hals zu haben, stirbt einen Tod der Jahiliyyah (vorislamischen Unwissenheit).«' (Überliefert von Muslim). Der Prophet (s) verpflichtete also jeden Muslim, eine Bay'ah an seinem Hals zu haben. Die Bay'ah wird nach dem Gesandten Allahs (s) niemandem außer dem Kalifen geleistet. Der Hadith verpflichtet zur Existenz einer Bay'ah am Hals jedes Muslims, was die Existenz eines Kalifen voraussetzt. Muslim überlieferte ebenfalls, dass der Prophet (s) sagte: "Der Imam ist wahrlich ein Schild, hinter dem man kämpft und durch den man geschützt wird." Und er (s) sagte: "Die Kinder Israels wurden von Propheten geführt. Jedes Mal, wenn ein Prophet starb, folgte ihm ein Prophet nach. Doch nach mir wird es keinen Propheten mehr geben, sondern es wird Kalifen geben, und ihre Zahl wird groß sein." Sie fragten: "Was befiehlst du uns?" Er sagte: "Erfüllt die Bay'ah des jeweils Ersten und gebt ihnen ihr Recht. Denn Allah wird sie über das befragen, was Er ihnen anvertraut hat." Diese Hadithe beschreiben den Kalifen als Schild, also als Schutz. Die Beschreibung des Imams als Schild ist eine Mitteilung, die ein Lob enthält, was eine Aufforderung impliziert. Wenn eine Mitteilung von Allah oder Seinem Gesandten Lob enthält, ist sie eine Aufforderung zur Tat. Da die geforderte Tat die Umsetzung islamrechtlicher Urteile zur Folge hat bzw. deren Unterlassung zu deren Verlust führt, ist die Aufforderung verbindlich. Zudem befahl der Prophet (s) den Gehorsam gegenüber den Kalifen und den Kampf gegen jene, die ihnen das Kalifat streitig machen. Dies impliziert den Befehl zur Einsetzung eines Kalifen.

Was den Konsens der Gefährten (Idschma' as-Sahaba) betrifft, so waren sie sich einig über die Notwendigkeit, nach dem Tod des Gesandten Allahs (s) einen Nachfolger (Kalifen) einzusetzen. Sie setzten einen Nachfolger für Abu Bakr, dann für Umar und dann für Uthman ein. Die Bestätigung des Konsenses der Gefährten zeigt sich darin, dass sie die Beisetzung des Gesandten Allahs (s) nach seinem Tod aufschoben und sich stattdessen mit der Ernennung eines Nachfolgers beschäftigten, obwohl die Bestattung eines Toten unverzüglich erfolgen muss. Ein Teil der Gefährten beschäftigte sich mit der Einsetzung des Kalifen statt mit der Bestattung, während der andere Teil dazu schwieg und die Bestattung zwei Nächte lang verzögerten, obwohl sie in der Lage gewesen wären, dagegen zu protestieren. Dies war ein Konsens darüber, dass die Ernennung des Kalifen wichtiger war als die Bestattung des Toten.

Muslime sind also verpflichtet, wenn kein Herrscher vorhanden ist, der nach dem Islam regiert ("der Kalif"), sich mit aller Kraft für dessen Einsetzung einzusetzen. Die Existenz des Kalifen ist eine fundamentale Pflicht, denn er ist es, der die vom Herrn der Welten vorgeschriebenen Hudud vollstreckt. Die Vollstreckung der Hudud ist eine gewaltige Pflicht, in der das Wohl der Ummah und die Beständigkeit ihrer Angelegenheiten liegen. Ibn Majah überlieferte in seinen Sunan von Abu Huraira, dass der Gesandte Allahs (s) sagte:

حَدٌّ يُعْمَلُ بِهِ فِي الْأَرْضِ، خَيْرٌ لِأَهْلِ الْأَرْضِ مِنْ أَنْ يُمْطَرُوا أَرْبَعِينَ صَبَاحًا

"Eine Rechtsgrenze (Had), die auf Erden umgesetzt wird, ist für die Bewohner der Erde besser, als wenn es vierzig Tage lang regnen würde." (Ibn Majah)

Abschließend mache ich die Muslime in Konfliktgebieten, in denen keine stabile Herrschaft und kein Staat existieren, darauf aufmerksam, dass Probleme zwischen Muslimen durch Aussöhnung (Sulh) gelöst werden müssen. Lasst diese Probleme nicht eskalieren, sondern löst sie durch Versöhnung. Die Gelehrten, die Einsichtigen und die einflussreichen Persönlichkeiten (Ahl al-Hall wal-'Aqd) im Land sollten zwischen den Menschen schlichten, die Bedürfnisse der Armen unter ihnen stillen und dem Unterdrückten beistehen, damit er sein Recht von dem erhält, der ihm Unrecht getan hat. Dies stützt sich auf allgemeine Texte zur Aussöhnung zwischen Menschen, die nicht an die Existenz eines Herrschers gebunden sind:

لَا خَيْرَ فِي كَثِيرٍ مِنْ نَجْوَاهُمْ إِلَّا مَنْ أَمَرَ بِصَدَقَةٍ أَوْ مَعْرُوفٍ أَوْ إِصْلَاحٍ بَيْنَ النَّاسِ وَمَنْ يَفْعَلْ ذَلِكَ ابْتِغَاءَ مَرْضَاتِ اللَّهِ فَسَوْفَ نُؤْتِيهِ أَجْرًا عَظِيمًا

"Nichts Gutes ist in vielen ihrer vertraulichen Beratschlagungen, außer bei dem, der Almosen, Rechtliches oder Versöhnung unter den Menschen befiehlt. Und wer dies im Trachten nach Allahs Wohlbehagen tut, dem werden Wir einen großartigen Lohn geben." (Sure an-Nisa' [4]: 114)

وَإِنِ امْرَأَةٌ خَافَتْ مِنْ بَعْلِهَا نُشُوزًا أَوْ إِعْرَاضًا فَلَا جُنَاحَ عَلَيْهِمَا أَنْ يُصْلِحَا بَيْنَهُمَا صُلْحًا وَالصُّلْحُ خَيْرٌ وَأُحْضِرَتِ الْأَنْفُسُ الشُّحَّ وَإِنْ تُحْسِنُوا وَتَتَّقُوا فَإِنَّ اللَّهَ كَانَ بِمَا تَعْمَلُونَ خَبِيرًا

"Und wenn eine Frau von ihrem Ehemann Grausamkeit oder Abkehr befürchtet, so ist es keine Sünde für beide, wenn sie sich miteinander auf eine Weise aussöhnen; denn Aussöhnung ist besser..." (Sure an-Nisa' [4]: 128)

إِنَّمَا الْمُؤْمِنُونَ إِخْوَةٌ فَأَصْلِحُوا بَيْنَ أَخَوَيْكُمْ وَاتَّقُوا اللَّهَ لَعَلَّكُمْ تُرْحَمُونَ

"Die Gläubigen sind doch Brüder. So stiftet Frieden zwischen euren beiden Brüdern und fürchtet Allah, auf dass ihr Erbarmen finden möget." (Sure al-Hujurat [49]: 10)

وَجَزَاءُ سَيِّئَةٍ سَيِّئَةٌ مِثْلُهَا فَمَنْ عَفَا وَأَصْلَحَ فَأَجْرُهُ عَلَى اللَّهِ إِنَّهُ لَا يُحِبُّ الظَّالِمِينَ

"Und die Vergeltung für eine böse Tat ist etwas gleich Böses; wer aber verzeiht und eine Versöhnung herbeiführt, dessen Lohn obliegt Allah. Er liebt wahrlich nicht die Ungerechten." (Sure asch-Schura [42]: 40)

Ahmad überlieferte in seinem Musnad von Abu ad-Darda, dass der Gesandte Allahs (s) sagte: "Soll ich euch nicht über etwas unterrichten, das vorzüglicher ist als der Rang von Gebet, Fasten und Almosen?" Sie sagten: "Doch, ja." Er sagte: "Die Aussöhnung zwischen Zerstrittenen. Denn das Verderben zwischen Zerstrittenen ist das 'Scherende' (al-haliqa)." Abu Dawud überlieferte es ebenfalls.

Demnach erfolgt die Lösung von Problemen in Konfliktgebieten, wo kein Staat existiert, durch Aussöhnung, unter der Bedingung, dass diese Versöhnung nichts Verbotenes erlaubt und nichts Erlaubtes verbietet. Dies basiert auf den überlieferten Rechtstexten:

Abu Dawud überlieferte von Abu Huraira, dass der Gesandte Allahs (s) sagte: "Die Aussöhnung zwischen den Muslimen ist erlaubt" – Ahmad fügte hinzu: "außer einer Versöhnung, die Verbotenes erlaubt oder Erlaubtes verbietet" – und der Gesandte Allahs (s) sagte: "Die Muslime sind an ihre Bedingungen gebunden."

Die Aussöhnung zwischen den Menschen ist also gefordert, unabhängig davon, ob ein Herrscher vorhanden ist oder nicht. Dies ist das islamrechtliche Urteil, das ich in dieser Angelegenheit sehe, und Allah (t) ist Wissender und Weiser.

Zusammenfassung:

  1. Die Hudud-Strafen werden vom Herrscher vollzogen, der nach dem Islam regiert. Sie sühnen die Sünde, die die Strafe erforderte, d.h. der Sünder wird im Jenseits nicht mehr für diese Sünde bestraft, für die er im Diesseits die Had-Strafe erhielt. Al-Buchari überlieferte von Ubada bin as-Samit, dass der Gesandte Allahs (s) sagte:

بَايِعُونِي عَلَى أَنْ لاَ تُشْرِكُوا بِاللَّهِ شَيْئًا، وَلاَ تَسْرِقُوا، وَلاَ تَزْنُوا، وَلاَ تَقْتُلُوا أَوْلاَدَكُمْ، وَلاَ تَأْتُوا بِبُهْتَانٍ تَفْتَرُونَهُ بَيْنَ أَيْدِيكُمْ وَأَرْجُلِكُمْ، وَلاَ تَعْصُوا فِي مَعْرُوفٍ، فَمَنْ وَفَى مِنْكُمْ فَأَجْرُهُ عَلَى اللَّهِ، وَمَنْ أَصَابَ مِنْ ذَلِكَ شَيْئًا فَعُوقِبَ فِي الدُّنْيَا فَهُوَ كَفَّارَةٌ لَهُ، وَمَنْ أَصَابَ مِنْ ذَلِكَ شَيْئًا ثُمَّ سَتَرَهُ اللَّهُ فَهُوَ إِلَى اللَّهِ، إِنْ شَاءَ عَفَا عَنْهُ وَإِنْ شَاءَ عَاقَبَهُ

"Leistet mir den Treueid darauf, dass ihr Allah nichts beigesellt, nicht stehlt, keine Unzucht begeht, eure Kinder nicht tötet, keine Verleumdung vorbringt, die ihr vor euren Händen und Füßen erdichtet, und euch nicht im Guten widersetzt. Wer von euch dies erfüllt, dessen Lohn obliegt Allah. Und wer etwas davon begeht und dafür im Diesseits bestraft wird, so ist dies eine Sühne für ihn. Und wer etwas davon begeht und Allah es dann verbirgt, so liegt es bei Allah: Wenn Er will, verzeiht Er ihm, und wenn Er will, bestraft Er ihn."

  1. In Konfliktgebieten, in denen kein Staat und keine stabile Herrschaft existieren, sollten die Probleme nicht eskalieren, sondern durch Versöhnung gelöst werden, unter Einbeziehung von einflussreichen Persönlichkeiten, Gelehrten und Personen mit wirksamem Einfluss, die ihre Arbeit aufrichtig und ehrlich verrichten. Und Allah ist der Helfer.

Dies ist das für mich Überwiegende bezüglich deiner Frage zur Vollstreckung der Hudud. Ich habe die islamrechtlichen Beweise, die Art der Beweisführung und die daraus resultierende Ableitung des Urteils dargelegt. Allah (t) ist Wissender und Weiser.

Euer Bruder Ata Bin Khalil Abu al-Rashtah

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