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Fragen & Antworten

Beeinflusst die inhaltliche Ablehnung eines Hadith (Dirayah) dessen Status in der Überlieferung (Riwayah)?

May 31, 2022
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Serie der Antworten des ehrwürdigen Gelehrten Ata bin Khalil Abu al-Rashtah, Amir von Hizb ut-Tahrir, auf die Fragen der Besucher seiner Facebook-Seite „Fقهي“ (Fikhi)

Antwort auf die Frage:

An Nizar Steitieh

Frage:

As-Salamu Alaikum Wa Rahmatullahi Wa Barakatuh, möge Allah euch zum Sieg verhelfen und euch beim Tragen der Da'wa-Fahne festigen.

Die Frage lautet: Beeinflusst die inhaltliche Ablehnung eines Hadith (Dirayah) dessen Status in der Überlieferung (Riwayah)? Anders formuliert: Wenn feststeht, dass ein bestimmter Hadith inhaltlich (Dirayah) abgelehnt wird, führt dies zur Diskreditierung (Tajrih) eines seiner Überlieferer – sei es der letzte Überlieferer, der die Nachricht übermittelte, oder der erste, der das berichtete, was er sah oder hörte?

Möge Allah euch mit Gutem belohnen.

Antwort:

As-Salamu Alaikum Wa Rahmatullahi Wa Barakatuh.

Die Annahme eines Ahad-Berichtes (Khabar al-Ahad) erfolgt erst, nachdem die Bedingungen für seine Richtigkeit sowohl in der Überlieferung (Riwayah) als auch im Inhalt (Dirayah) erfüllt sind:

  1. Was die Erfüllung der Bedingungen der Überlieferung (Riwayah) betrifft, so muss der Sanad (die Überlieferungskette) des Hadith authentisch (Sahih) sein. Das bedeutet, dass die Bedingungen der Rechtschaffenheit auf die Personen der Kette vom Anfang bis zum Ende zutreffen müssen. Ein Überlieferer des Hadith muss demnach Muslim, geschlechtsreif (Baligh), verständig (Aqil), integer (Adl), wahrhaftig (Sadiq) und präzise (Dhabit) in dem sein, was er hört, sowie in der Lage, es vom Zeitpunkt des Empfangs bis zum Zeitpunkt der Weitergabe im Gedächtnis zu behalten... usw. Dies bezeichnet man als einen Hadith, der in der Überlieferung (Riwayah) authentisch ist.

  2. Was die Erfüllung der Bedingungen der inhaltlichen Richtigkeit (Dirayah) betrifft, so darf der Matn (Wortlaut) des Hadith nichts widersprechen, was stärker ist als er, wie etwa einem Vers (Ayah) des Korans, einem Mutawatir-Hadith oder einem Maschhur-Hadith...

Das bedeutet: Wenn im Sanad eine Schwäche bei einem der Überlieferer vorliegt oder einer der Überlieferer unbekannt (Jahalah) ist, wird der Hadith aufgrund der Riwayah abgelehnt.

Wenn jedoch gegen die Personen des Sanad nichts einzuwenden ist, aber sein Wortlaut (Matn) etwas widerspricht, das stärker ist als er, dann wird er aufgrund der Dirayah abgelehnt.

Daher deutet die Ablehnung aufgrund der Dirayah nicht darauf hin, dass einer der Überlieferer schwach oder diskreditiert (Majruh) ist. Wäre dies bei einem der Überlieferer im Sanad der Fall, würde der Hadith bereits aufgrund der Riwayah abgelehnt werden. Die Ablehnung aufgrund der Dirayah bedeutet hingegen gerade, dass gegen die Personen des Sanad kein Einwand besteht, aber der Inhalt (Matn) dem widerspricht, was stärker ist.

  • Im Buch Das Islamische Persönlichkeitsbild (Ash-Shakhsiya al-Islamiyya), Teil 1, S. 188 (arabische Ausgabe), heißt es:

„Vielmehr verhält es sich so: Wenn ein Hadith erscheint, der dem widerspricht, was im Koran mit eindeutiger Bedeutung (Qat'i al-Ma'na) steht, dann wird dieser Hadith hinsichtlich der Dirayah, also des Wortlauts (Matn), abgelehnt, weil seine Bedeutung dem Koran widerspricht. Dies ist vergleichbar mit dem, was von Fatima bint Qais überliefert wurde, die sagte:

طَلَّقَنِي زَوْجِي ثَلَاثاً عَلَى عَهْدِ رَسُولِ اللهِ ﷺ فَأَتَيْتُ النَّبِيَّ ﷺ فَلَمْ يَجْعَلْ لِي سَكَناً وَلَا نَفَقَةً

„Mein Ehemann gab mir die dreifache Scheidung zur Zeit des Gesandten Allahs ﷺ; daraufhin ging ich zum Propheten ﷺ, und er sprach mir weder eine Wohnung noch Unterhalt zu.“

Dieser Hadith wird abgelehnt, da er dem Koran widerspricht. Er steht im Widerspruch zum Wort Allahs, des Erhabenen:

أَسْكِنُوهُنَّ مِنْ حَيْثُ سَكَنتُم مِّن وُجْدِكُمْ

„Lasst sie (die Frauen) dort wohnen, wo ihr selbst wohnt, gemessen an eurem Wohlstand.“ (Sure At-Talaq [65]: 6)

In diesem Fall wird der Hadith abgelehnt, weil er dem Koran widerspricht, der in seiner Überlieferung (Qat'i ath-Thubut) und in seiner Bedeutung (Qat'i ad-Dilalah) absolut sicher ist. Wenn der Hadith jedoch dem Koran nicht widerspricht, indem er Dinge enthält, die der Koran nicht erwähnt hat, oder eine Ergänzung zu dem darstellt, was im Koran steht, dann wird sowohl der Hadith als auch der Koran herangezogen. Man sagt dann nicht, wir begnügen uns mit dem Koran und dem, was im Koran steht, denn Allah hat die Befolgung von beiden befohlen, und der Glaube (I'tiqad) an beide ist Pflicht.“

  • Im Buch Das Islamische Persönlichkeitsbild (Ash-Shakhsiya al-Islamiyya), Teil 3, S. 90-91 (arabische Ausgabe), heißt es:

„Bedingungen für die Annahme eines Ahad-Berichtes: Ein Ahad-Bericht wird angenommen, wenn er seine Bedingungen in der Riwayah und Dirayah erfüllt. Was die Bedingungen für seine Annahme in der Riwayah betrifft, so muss der Überlieferer des Hadith Muslim, geschlechtsreif, verständig, integer, wahrhaftig und präzise in dem sein, was er hört, sowie in der Lage sein, es vom Zeitpunkt des Empfangs bis zur Weitergabe im Gedächtnis zu behalten. Die Gelehrten der Grundlagenlehre (Usul) und der Hadith-Terminologie (Mustalah al-Hadith) haben die Bedingungen der Überlieferung im Detail dargelegt. Auch die Geschichte der Hadith-Männer und ihrer Überlieferer wurde dokumentiert, wobei für jeden Überlieferer detailliert festgehalten wurde, inwieweit er diese Eigenschaften erfüllt. Was die Bedingungen für die Annahme eines Ahad-Berichtes in der Dirayah betrifft, so darf er nichts widersprechen, was stärker ist als er, wie etwa einem Vers (Ayah) oder einem Mutawatir- oder Maschhur-Hadith. Ein Beispiel dafür ist die Überlieferung von Fatima bint Qais, die sagte:

طَلَّقَنِي زَوْجِي ثلاَثاً فَلَمْ يَجْعَلْ لِي رَسُولُ اللَّهِ ﷺ سُكْنَى وَلاَ نَفَقَةً

„Mein Ehemann gab mir die dreifache Scheidung, und der Gesandte Allahs ﷺ sprach mir weder eine Wohnung noch Unterhalt zu.“ (Überliefert bei Muslim)

Dieser Hadith widerspricht dem Wort Allahs, des Erhabenen:

أَسْكِنُوهُنَّ مِنْ حَيْثُ سَكَنتُم مِّن وُجْدِكُمْ

„Lasst sie (die Frauen) dort wohnen, wo ihr selbst wohnt, gemessen an eurem Wohlstand.“ (Sure At-Talaq [65]: 6)

Deshalb muss er abgelehnt werden, und es ist nicht erlaubt, danach zu handeln...“

Ich hoffe, dass dies ausreichend ist. Und Allah ist Wissender und Allweiser.

Euer Bruder Ata bin Khalil Abu al-Rashtah

  1. Schawwal 1443 n. H. 30.05.2022 n. Chr.

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