Antwortenserie des geehrten Gelehrten Ata Bin Khalil Abu al-Rashta, Emir von Hizb ut-Tahrir, auf die Fragen der Besucher seiner Facebook-Seite „Fiqhi“
Antwort auf eine Frage
An Abdulrahman Al-May
Frage:
Assalamu Alaikum Wa Rahmatullahi Wa Barakatuhu,
Möge Allah Sie reichlich belohnen und den Islam und die Muslime durch Ihre Hände zum Sieg führen.
Meine Frage lautet: Ist das Tragen der Da'wa eine kollektive Pflicht (Fard Kifayah) oder eine individuelle Pflicht (Fard 'Ayn)? Und nimmt das Tragen der Da'wa innerhalb einer Gruppe denselben Charakter an wie das Tragen der Da'wa als Einzelperson?
Barak Allahu Fiek.
Antwort:
Wa Alaikum Assalam Wa Rahmatullahi Wa Barakatuhu,
Die Arbeit zur Errichtung des Kalifats (Khilafah) ist eine Pflicht, bis es errichtet ist, und die Arbeit zur Wiederaufnahme der islamischen Lebensweise ist eine Pflicht, bis sie wiederaufgenommen wird. Die Arbeit dafür ist nur innerhalb einer Gruppe (Kutla) möglich. Daher ist die Präsenz eines Muslims in einer Gruppe, die für die Wiederaufnahme der islamischen Lebensweise arbeitet, eine Pflicht. Es handelt sich jedoch um eine kollektive Pflicht (Fard Kifayah), die nicht von dem fähigen Verpflichteten abfällt, bis die islamische Lebensweise durch die Errichtung des Kalifats wiederaufgenommen wurde.
Was den Grund betrifft, warum dies eine Pflicht ist, so liegt dies an der Aussage des Erhabenen:
وَلْتَكُنْ مِنْكُمْ أُمَّةٌ يَدْعُونَ إِلَى الْخَيْرِ وَيَأْمُرُونَ بِالْمَعْرُوفِ وَيَنْهَوْنَ عَنِ الْمُنْكَرِ وَأُولَئِكَ هُمُ الْمُفْلِحُونَ
„Und es soll aus euch eine Gemeinschaft werden, die zum Guten aufruft, das Rechte gebietet und das Unrechte verwehrt; und dies sind jene, denen es wohl ergeht.“ (Sure Al-Imran [3]: 104)
Im Buch At-Ta'rif (Die Definition) heißt es zur Auslegung dieses Verses:
„...Allah hat den Muslimen in diesem Vers befohlen, dass aus ihnen eine organisierte Gruppe (Jama'a Mutakattila) hervorgeht, die zwei Aufgaben übernimmt:
Erstens: Der Aufruf zum Guten, das heißt der Aufruf zum Islam (Da'wa).
Zweitens: Das Gebieten des Rechten und das Verwehren des Unrechten (Al-Amr bi-l-Maʿrūf wa-n-Nahy ʿani-l-Munkar).
Dieser Befehl zur Bildung einer organisierten Gruppe ist zunächst eine bloße Aufforderung. Es existiert jedoch ein Indiz (Qarina), das darauf hindeutet, dass es sich um eine verbindliche Aufforderung handelt. Die Arbeit, die der Vers für diese Gruppe festgelegt hat – der Aufruf zum Islam sowie das Gebieten des Rechten und das Verwehren des Unrechten – ist eine Pflicht für die Muslime, wie es in vielen Versen und Hadithen belegt ist. Der Gesandte Allahs (s) sagte:
وَالَّذِي نَفْسِي بيَده لَتَأْمُرُنَّ بالْمَعْرُوفِ وَلَتَنْهَوُنَّ عَنِ الْمُنْكَرِ أو لَيُوشِكَنَّ اللَّهُ أَنْ يَبْعَثَ عَلَيْكُمْ عِقَاباً من عِنْده ثُمَّ لَتَدْعُنَّهُ فَلاَ يَسْتَجِيبُ لَكُمْ
„Bei Dem, in Dessen Hand meine Seele liegt! Ihr werdet gewiss das Rechte gebieten und das Unrechte verwehren, oder Allah wird bald eine Strafe von Sich über euch senden, dann werdet ihr Ihn anrufen, doch Er wird euch nicht erhören.“ (Überliefert bei Ahmad)
Dies stellt ein Indiz (Qarina) dafür dar, dass die Aufforderung verbindlich ist und der Befehl darin eine Verpflichtung (Wujub) ausdrückt...“ Ende des Zitats.
Warum es sich um eine kollektive Pflicht handelt, liegt daran, dass der Vers das Wort (منكم) verwendet. Folglich ist die Pflicht in diesem Fall eine kollektive ('ala al-kifaya), das heißt eine organisierte Gruppe aus euren Reihen, die zum Islam aufruft (yad'una ila al-khayr). Da „al-khayr“ mit dem Artikel „al“ definiert ist, bezieht es sich auf die Allgemeinheit, also auf den gesamten Islam, an dessen Spitze sein Staat steht...
Was die Realität der kollektiven Pflicht (Fard Kifayah) betrifft:
a) Im Buch Asch-Schachsiyya al-Islamiyya (Die islamische Persönlichkeit), Band 3, Kapitel „Das Verpflichtende“ (Al-Wajib), heißt es: „Was die Pflicht (Al-Fard) hinsichtlich ihrer Ausführung betrifft, so wird sie in zwei Arten unterteilt: Die individuelle Pflicht (Fard 'Ayn) und die kollektive Pflicht (Fard Kifayah). Es gibt keinen Unterschied zwischen beiden hinsichtlich der Verpflichtung, da die Verbindlichkeit in beiden Fällen dieselbe ist; beide sind eine verbindliche Aufforderung zur Tat. Der Unterschied besteht jedoch darin, dass die individuelle Pflicht von jeder Person einzeln verlangt wird, während die kollektive Pflicht von der Gesamtheit der Muslime verlangt wird. Wenn durch die Ausführung der Pflicht Genüge (Kifaya) geleistet wurde, ist die Pflicht erfüllt, unabhängig davon, ob jeder Einzelne oder nur einige von ihnen sie ausgeführt haben. Wenn jedoch durch die Ausführung keine Genüge geleistet wurde, bleibt sie für jeden Einzelnen so lange verpflichtend, bis die Pflicht erfüllt ist.“
b) In Asch-Schachsiyya al-Islamiyya, Band 2, heißt es: „Dass die Einsetzung eines Kalifen – damit dieser die Gesetze des Islam umsetzt und seine Botschaft (Da'wa) trägt – eine Pflicht für die Muslime ist, ist eine Angelegenheit, an deren Feststehen in den authentischen Quellentexten des Scharia-Rechts kein Zweifel besteht. Darüber hinaus ist es eine Pflicht aufgrund dessen, was die von Allah auferlegte Verpflichtung zur Errichtung der Herrschaft des Islam und zum Schutz des Territoriums der Muslime unumgänglich macht. Diese Pflicht ist jedoch eine kollektive Pflicht (Fard 'ala al-kifaya). Wenn ein Teil sie erfüllt, ist die Pflicht realisiert und entfällt für die Übrigen. Wenn jedoch ein Teil sie nicht erfüllen kann, selbst wenn sie die Taten unternehmen, die zur Erfüllung führen, bleibt sie eine Pflicht für alle Muslime. Die Pflicht entfällt für keinen Muslim, solange die Muslime ohne Kalifen sind.“
c) Im Buch Al-Fikr al-Islami (Das islamische Denken) heißt es:
„...Die Pflicht (Al-Fard) ist die Ansprache des Gesetzgebers, die sich auf die verbindliche Aufforderung zu einer Handlung bezieht, wie die Worte des Erhabenen:
أَقِيمُواْ الصَّلاةَ
„Verrichtet das Gebet.“
Oder:
انْفِرُواْ خِفَافًا وَثِقَالاً وَجَاهِدُواْ بِأَمْوَالِكُمْ وَأَنفُسِكُمْ فِي سَبِيلِ اللّهِ
„Rückt aus, ob leicht oder schwer, und setzt euer Gut und euer Blut für Allahs Sache ein.“ (Sure At-Tawba [9]: 41)
Und wie die Worte des Gesandten (s):
إِنَّمَا جُعِلَ الْإِمَامُ لِيُؤْتَمَّ بِهِ
„Der Imam ist nur dazu da, damit man ihm folgt.“
Oder:
مَنْ مَاتَ وَلَيْسَ فِي عُنُقِهِ بَيْعَةٌ مَاتَ مِيتَةً جَاهِلِيَّة
„Wer stirbt, ohne eine Baia (Treueid) an seinem Hals zu haben, der stirbt einen Tod der Dschahiliyya.“
Alle diese Texte sind Ansprachen des Gesetzgebers, die sich auf die verbindliche Aufforderung zu einer Handlung beziehen. Was die Aufforderung verbindlich gemacht hat, ist das Indiz (Qarina), das mit der Aufforderung einherging und sie verbindlich machte, sodass die Ausführung zur Pflicht wurde...
Demzufolge ist es falsch zu sagen, die kollektive Pflicht sei jene, die von den Übrigen abfällt, wenn einige sie ausführen. Vielmehr ist die kollektive Pflicht jene, die von den Übrigen abfällt, wenn einige sie erfüllen (aqamahu). Ihr Wegfall ist dann eine faktische Angelegenheit, weil die geforderte Arbeit getan und realisiert wurde, sodass kein Raum mehr für ihr Fortbestehen bleibt. Dies ist die kollektive Pflicht, und sie ist der individuellen Pflicht völlig gleichzustellen...“
Ich hoffe, dass dies ausreichend ist. Und Allah weiß es am besten und ist am weisesten.
Ihr Bruder Ata Bin Khalil Abu al-Rashta
- Muharram 1443 n. H. 30.08.2021 n. Chr.
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