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Fragen & Antworten

Antwort auf eine Frage: Zur Unzulässigkeit der Heranziehung astronomischer Berechnungen zur Bestimmung des Monatsbeginns

June 12, 2013
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(Serie der Antworten des Gelehrten Ata Bin Khalil Abu al-Rashtah, Emir von Hizb ut-Tahrir, auf die Fragen der Besucher seiner Facebook-Seite)

An Omair Mohd

Frage:

As-salamu 'alaikum,

ich habe die Antwort auf die Frage bezüglich der Unzulässigkeit der astronomischen Berechnung zur Bestimmung des Monatsbeginns gelesen, möge Allah Sie segnen. Ein Punkt bedarf jedoch noch der Klärung: Manche Leute plädieren dafür, die Berechnung heranzuziehen, um die Richtigkeit einer Sichtung auszuschließen (nafy). Das heißt, wenn die korrekte Berechnung besagt, dass der Neumond noch nicht geboren ist, und jemand bezeugt, ihn gesehen zu haben, akzeptieren sie seine Zeugenaussage nicht. Sie gehen davon aus, dass er sich geirrt oder sich etwas eingebildet hat, was er für den Neumond hielt, weshalb seine Zeugenaussage abgelehnt wird. Ich habe in der islamischen Geschichte von ähnlichen Fällen gelesen, in denen Zeugenaussagen abgelehnt wurden. Diese Meinung vertrat auch der Imam und Richter Taqi al-Din 'Ali bin 'Abd al-Kafi al-Subki al-Dimashqi (Verfasser des Buches al-Ibhaj fi Sharh al-Minhaj über die Grundlagen der Rechtswissenschaft (Usul al-Fiqh)). Er hat diese Ansicht und einige dieser Vorfälle in seinem Buch mit dem Titel al-’Alam al-Manthur fi Ithbat al-Shuhur dargelegt. In vergangenen Jahren kam es vor, dass Astronomen verkündeten, der Neumond sei bis zum Sonnenuntergang noch nicht geboren, und dennoch am selben Abend der Beginn des Monats bekannt gegeben wurde. Bitte klären Sie uns auf, möge Allah Sie segnen, Ihnen Nutzen verleihen und den Sieg durch Ihre Hände herbeiführen.

Antwort:

(Wa 'alaikum as-salam wa rahmatullahi wa barakatuh.

Meine vorherige Antwort über die Verbindlichkeit der Sichtung (ru'yah) anstelle der astronomischen Berechnung ist klar und umfasst die gesamte Angelegenheit, so Allah will. Da du sagst, dass du sie bereits gelesen hast, werde ich dir dennoch wie folgt antworten:

Mein lieber Bruder, was das Fasten und das Fastenbrechen betrifft, so sind die Belege eindeutig darin, dass die Sichtung die Ursache (sabab) für das Fasten und das Fastenbrechen ist: „Fastet bei seiner Sichtung und brecht das Fasten bei seiner Sichtung“, wie wir in der zuvor veröffentlichten Antwort erläutert haben.

Was die Verwendung der Berechnung zum Ausschluss (nafy) betrifft, so hat Allah (swt) diese Angelegenheit für uns entschieden, indem Er das Bezeugen des Monats zur Ursache für das Fasten machte. Der Gesandte Allahs (s) hat uns dieses Bezeugen als die physische Sichtung erklärt...

Die Überprüfung der Richtigkeit der Zeugenaussagen ist die Aufgabe des Richters (qadi). Er befragt den Zeugen, diskutiert mit ihm und vergewissert sich über die Sehkraft, die Sichtung und wer sich in seiner Nähe befand... Das heißt, er setzt alles ihm Mögliche ein, um die Richtigkeit der Zeugenaussage mit menschlichen Bemühungen zu verifizieren. Bekannt ist die Geschichte jenes Richters, der einen Zeugen befragte, nachdem dieser die Sichtung bezeugt hatte... Der Richter betrachtete den Zeugen genau und sah ein Haar auf dessen Auge; er entfernte es und fragte den Zeugen dann: „Wo ist der Neumond?“, woraufhin dieser ihn nicht mehr sehen konnte!

Dass man jedoch die Berechnung über die „Geburt“ oder „Nicht-Geburt“ des Mondes mit einbezieht, verhält sich nicht so. Denn wir fasten nicht auf der Grundlage der astronomischen Realität des Monats, sondern aufgrund seiner Sichtung. Hierzu gibt es viele authentische Hadithe, darunter der Hadith bei al-Bukhari: Adam berichtete uns, Schu'ba berichtete uns, Muhammad bin Ziyad berichtete uns: Ich hörte Abu Huraira (ra) sagen: Der Prophet (s) sagte – oder er sagte: Abu al-Qasim (s) sagte:

صُومُوا لِرُؤْيَتِهِ وَأَفْطِرُوا لِرُؤْيَتِهِ، فَإِنْ غُبِّيَ عَلَيْكُمْ فَأَكْمِلُوا عِدَّةَ شَعْبَانَ ثَلاَثِينَ

„Fastet bei seiner Sichtung und brecht das Fasten bei seiner Sichtung. Wenn er (der Mond) euch jedoch verborgen bleibt, so vervollständigt die Anzahl (der Tage) des Schaban auf dreißig.“ (Bukhari)

Das bedeutet, dass der Neumond zwar vorhanden sein kann, aber durch Wolken verdeckt wird. Da wir ihn nicht sehen, vervollständigen wir die Anzahl der Monatstage auf dreißig.

Es ist also Pflicht, mein Bruder, bei dem Text (nass) stehen zu bleiben, der die Sichtung festgelegt hat.

In diesem Zusammenhang fällt mir eine Geschichte von einem Treffen ein – es war wohl bei der Islamischen Konferenz oder einem Treffen von Gelehrten – das vor einigen Jahren in Marokko stattfand. Jemand schlug vor, in der dreißigsten Nacht mit einem Flugzeug aufzusteigen, damit sie den Neumond ohne Wolken sehen könnten, damit kein Hindernis die Sichtung des Neumonds verhindert!

Allah (swt) hat Ursachen (asbab) für die gottesdienstlichen Handlungen ('ibadat) festgelegt, an die man sich halten muss. Wir sollten die Angelegenheit für uns nicht verkomplizieren und sie mühsam machen. Allah (swt) will für uns die Erleichterung:

يُرِيدُ اللَّهُ بِكُمُ الْيُسْرَ وَلَا يُرِيدُ بِكُمُ الْعُسْرَ

„Allah will für euch Erleichterung; Er will für euch nicht Erschwernis.“ (Sure al-Baqara [2]: 185)

Und die Erleichterung liegt in der Befolgung der Scharia-Urteile so, wie sie im Islam offenbart wurden.

Zudem gibt es einen weiteren Punkt: Die Astronomen sind sich uneinig darüber, wie viele Stunden nach der Geburt des Neumonds vergehen müssen, damit er nach Sonnenuntergang gesehen werden kann. Daher mag der eine aufgrund seiner Berechnung sagen, dass eine Sichtung unmöglich ist, während er an einem Ort gesehen werden kann und an einem anderen nicht. An einem Ort verbleibt er vielleicht zwei Minuten nach Sonnenuntergang am Horizont, an einem anderen Ort hingegen 15 Minuten... und so weiter.

Deshalb ist das Einbeziehen der Berechnung – sei es zur Bestätigung oder zum Ausschluss – eine Verkomplizierung, die Allah (swt) uns nicht befohlen hat. Vielmehr sind die Texte explizit und klar und lassen keine (davon abweichende) Interpretation (ta'wil) zu.

Euer Bruder Ata Bin Khalil Abu al-Rashtah

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