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Fragen & Antworten

Antwort auf eine Frage zum Kharaj-Land

September 01, 2011
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Frage:

In der Einleitung zur Verfassung (Muqaddimat ad-Dustur) – Teil 2, Seite 43, Zeile 10 – heißt es:

„Was den Kafir betrifft, so hat er den Kharaj zu entrichten, wenn er Kharaj-Land besitzt. Wenn er ‘Ushr-Land besitzt, hat er ebenfalls den Kharaj und nicht den ‘Ushr zu entrichten, da es nicht zulässig ist, dass das Land ohne eine Funktion (Verpflichtung) bleibt. Da der Kafir nicht zu den Leuten des ‘Ushr gehört, ist der Kharaj festgesetzt.“

Derselbe Gedanke wurde mit anderen Worten im Buch Al-Amwal (Das Vermögen) auf Seite 48 im letzten Absatz formuliert, der mit den Worten endet: „...und weil es nicht zulässig ist, dass das Land ohne eine Funktion bleibt, sei es ‘Ushr oder Kharaj.“

Dieser Satz „weil es nicht zulässig ist, dass das Land ohne eine Funktion bleibt“ wurde als Begründung (Ta‘lil) für das Urteil herangezogen, dem Kafir, der ‘Ushr-Land besitzt, den Kharaj aufzuerlegen. Es wurde jedoch nicht erläutert, wie diese Begründung hergeleitet wurde. Damit eine Begründung (‘Illah) eine schariatrechtliche ist, muss sie in den Scharia-Texten entweder explizit (sarahatan), implizit (dalalatan), durch Extraktion (istinbatan) oder durch Analogieschluss (qiyasan) enthalten sein. Was ist also der Beleg für diese ‘Illah?

Falls diese ‘Illah bestätigt wird, ergibt sich eine weitere Frage: Wir wissen, dass der ‘Ushr eine Zakat ist und nur für Muslime verpflichtend ist, wobei die Bestimmungen festlegen, von welchen Vermögenswerten sie erhoben wird. Wir wissen auch, dass für ‘Ushr-Land, das einem Muslim gehört, unter Umständen weder ‘Ushr noch Kharaj gezahlt werden muss, wenn er darauf Pflanzen anbaut, für die keine Zakat vorgeschrieben ist, wie Gurkengewächse, Pfirsiche, Oliven und andere. In diesem Fall wäre das Land frei von einer Funktion. Können wir also sagen, dass Gurken und Oliven nicht zu den Zakat-pflichtigen Sorten gehören und daher Kharaj gezahlt werden muss, weil das Land nicht ohne Funktion bleiben darf?

Antwort:

Erstens: Der Satz „weil es nicht zulässig ist, dass das Land ohne eine Funktion – ‘Ushr oder Kharaj – bleibt“ ist keine Begründung (Ta‘lil), sondern eine Darlegung der Realität des Agrarlandes gemäß den Scharia-Belegen. Die Belege für die Bestimmungen über Agrarland lassen kein Land zu, das nicht entweder ‘Ushr-Land oder Kharaj-Land ist.

Wie das zu verstehen ist, zeigt folgende Erläuterung:

Die in der Scharia enthaltenen Belege für die Bestimmungen über landwirtschaftliche Flächen sind:

1- Allgemeine Belege für jedes Land, die dem Muslim darin die Zakat des ‘Ushr (Zehnt) oder des halben ‘Ushr auferlegen:

فِيمَا سَقَتْ الأَنْهَارُ وَالْغَيْمُ الْعُشُورُ، وَفِيمَا سُقِيَ بِالسَّانِيَةِ نِصْفُ الْعُشْرِ

„Bei dem, was die Flüsse und der Regen bewässern, ist der Zehnt (al-Ushr) fällig, und bei dem, was durch Schöpfräder bewässert wird, der halbe Zehnt.“ (und andere Überlieferungen).

2- Nach den Eroberungen trat ein neues Problem bezüglich der Ländereien auf, die aus dem allgemeinen Text herausgenommen und mit dem Kharaj belegt wurden:

قَضَى رَسُولُ اللهِ صلى الله عليه وسلم فِيمَنْ أَسْلَمَ مِنْ أَهْلِ البَحْرَيْنِ أَنَّهُ قَدْ أَحْرَزَ دَمَهُ وَمَالَهُ إِلاَّ أَرْضَهَ، فِإِنَّهَا فَيْءٌ لِلْمُسْلِمِينَ؛ لأَنَّهُمْ لَمْ يُسْلِمُوا وَهُمْ مُمْتَنِعُونَ

„Der Gesandte Allahs (s) entschied über diejenigen vom Volk von Bahrain, die den Islam annahmen, dass sie ihr Blut und ihr Vermögen geschützt haben, außer ihrem Land, denn es ist Fay’ (Beutegut) für die Muslime, da sie den Islam nicht annahmen, während sie sich (dem islamischen Staat) widersetzten.“

Ebenso das, was Umar (r) über das Land des Sawad entschied: „Ich habe entschieden, die Ländereien mit ihren Bewohnern beizubehalten und den Kharaj darauf zu erheben...“ (und weitere Berichte).

3- Daher unterliegt jedes Land im Dar al-Islam der Zakat, außer einer bestimmten Art, auf der der Kharaj lastet.

4- Die allgemeine Regelung gilt in ihrer Allgemeinheit: „Jedes Land im Dar al-Islam, das einem Muslim gehört, unterliegt der Zakat“, und davon wird nur das ausgenommen, was durch einen anderen Text spezifiziert wurde, nämlich das „Kharaj-Land“.

5- Dies ist die Bestimmung für Agrarland. Gäbe es keine Texte über das Kharaj-Land, bliebe die Bestimmung die Zakat des Landes durch seinen muslimischen Besitzer gemäß den vorliegenden Scharia-Texten.

6- Daher ist der Satz keine Begründung (Ta‘lil). Weder sein Wortlaut (Mantun) deutet auf eine Begründung hin – weder explizit noch implizit –, das heißt, es sind darin weder explizite noch implizite Werkzeuge der Kausalität (Adawat al-‘Illah) erwähnt. Ebenso wenig ist es eine beschreibende Eigenschaft (Wasf Mufhim), die den Unterschied zwischen ‘Ushr- und Kharaj-Land erklärt. Das Land an sich ist Land, ein statischer Begriff (Lafz Jamid). Dies ist ‘Ushr-Land, und direkt daneben kann Kharaj-Land liegen, ohne dass ein Unterschied im Boden oder im Anbau besteht.

Der Satz ist also keine Begründung im Sinne des Wortlauts, da keine kausalen Instrumente im Text vorhanden sind, und auch nicht im Sinne des Verständnisses (Mafhum), da er keine mit dem Urteil verknüpfte, einsichtige Beschreibung darstellt.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Satz keine Begründung ist, sondern eine Feststellung der Realität der Ländereien hinsichtlich der Belege für die sie betreffenden Urteile.

Zweitens: Das erwähnte Beispiel „...wenn das Land mit Erzeugnissen bepflanzt wird, die nicht zu den Zakat-Sorten gehören... dann ist es frei von einer Funktion...“.

Hier wurde der Begriff „Funktion“ (Verpflichtung) missverstanden. Das Land verliert nicht seinen Status als ‘Ushr-Land, wenn darauf Pfirsiche gepflanzt werden. Wenn dich jemand fragen würde: Zu welcher Kategorie gehört dieses Land? Ist es ‘Ushr- oder Kharaj-Land?

Würdest du sagen, es sei kein ‘Ushr-Land? Vielmehr müsstest du sagen: Seine Kategorie ist ‘Ushr-Land. Du würdest weder sagen, es sei Kharaj-Land, noch würdest du sagen, es sei weder das eine noch das andere.

Wenn man dich jedoch fragt, ob auf diese Ernte Zakat fällig ist, sagst du: Nein.

Die Angelegenheit umfasst also zwei Aspekte:

  1. Die Kategorie des Landes: Es ist ‘Ushr-Land.
  2. Die Zakat auf die Ernte: Auf diese (spezielle) Ernte fällt keine Zakat an.

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