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Fragen & Antworten

Antwort auf eine Frage: Über Parfüms, die Alkohol enthalten

June 01, 2013
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Antwortenreihe des Gelehrten Ata bin Khalil Abu al-Rashtah, Emir von Hizb-ut-Tahrir, auf die Fragen der Besucher seiner Facebook-Seite

An Firas Khbou

Frage:

As-Salamu 'Alaikum,

ich möchte mich nach dem islamrechtlichen Urteil (Hukm Schari) über die Verwendung von Parfüms erkundigen, die bestimmte Arten von Alkohol enthalten. Möge Allah euch segnen.

Antwort:

Wa 'Alaikum as-Salam wa Rahmatullahi wa Barakatuh,

was Parfüms betrifft, die Alkohol enthalten, so finden die Bestimmungen für Khamr (Berauschendes) auf sie Anwendung. Dies liegt daran, dass der Gesandte Allahs (sallallahu 'alaihi wa sallam) gemäß der Überlieferung von Muslim bei Ibn Umar sagte:

كُلُّ مُسْكِرٍ خَمْرٌ، وَكُلُّ مُسْكِرٍ حَرَامٌ

„Jedes Berauschende ist Khamr, und jedes Berauschende ist verboten (haram).“ (Muslim)

Und der Gesandte Allahs (sallallahu 'alaihi wa sallam) sagte in einer Überlieferung von Abu Dawud bei Jabir bin Abdullah:

مَا أَسْكَرَ كَثِيرُهُ، فَقَلِيلُهُ حَرَامٌ

„Was in großer Menge berauscht, ist auch in geringer Menge verboten (haram).“ (Abu Dawud)

Der Gesandte Allahs (sallallahu 'alaihi wa sallam) hat somit dargelegt, welche Flüssigkeit als Khamr bezeichnet wird: Alles, was berauscht – ob in geringer oder großer Menge – ist Khamr. Hier kommt nun die Rolle der Untersuchung des Sachverhalts (Tahqiq al-Manat) ins Spiel, um festzustellen, ob dieses Parfüm, das Kölnisch Wasser oder Ähnliches berauscht, wenn es getrunken würde, sei es in geringer oder großer Menge. Wenn es berauscht, dann ist es Khamr, und es gelten die Bestimmungen für Khamr, wonach es in zehn Kategorien verboten ist. Dies entspricht dem Hadith, den Al-Hakim in seinem Mustadrak über Abdullah bin Abdullah bin Umar von seinem Vater überlieferte, dass der Gesandte Allahs (sallallahu 'alaihi wa sallam) sagte:

لَعَنَ اللَّهُ الْخَمْرَ، وَلَعَنَ سَاقِيهَا، وَشارِبَهَا، وَعَاصِرَهَا، وَمُعْتَصِرَهَا، وَحَامِلَهَا، وَالْمَحْمُولَةَ إِلَيْهِ، وَبَايِعِهَا وَمُبْتَاعَهَا، وَآكِلَ ثَمَنِهَا

„Allah hat den Khamr verflucht, ebenso den, der ihn ausschenkt, den, der ihn trinkt, den, der ihn presst, den, für den er gepresst wird, den, der ihn trägt, den, zu dem er getragen wird, den, der ihn verkauft, den, der ihn kauft, und den, der seinen Erlös verzehrt.“ (Al-Hakim)

Gemäß den Aussagen von Experten über die Wirkung von Alkohol, der in Flüssigkeiten gemischt wird, wird diese Flüssigkeit berauschend, wenn sie getrunken wird. Da der Gesandte Allahs (sallallahu 'alaihi wa sallam) sagt: „Jedes Berauschende ist Khamr, und jeder Khamr ist verboten“ (überliefert bei Muslim), werden die Bestimmungen für Khamr auf Parfüms angewendet, die mit Alkohol vermischt sind.

Euer Bruder Ata bin Khalil Abu al-Rashtah

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