(Serie der Antworten des ehrwürdigen Gelehrten Ata Bin Khalil Abu Al-Rashtah, Emir von Hizb ut-Tahrir, auf die Fragen der Besucher seiner Facebook-Seite)
Frage:
As-Salamu Alaikum Wa Rahmatullahi Wa Barakatuh,
mein geehrter Bruder, möge Allah dich für die von dir dargelegten Erklärungen belohnen.
Erlaube mir, mein Bruder, dir diese Fragen zu stellen:
Stellen Sie sich vor, Sie wären ein Arbeiter oder Angestellter und Ihnen wäre Ihr Lohn oder Ihr Gehalt jahrelang vorenthalten worden. Halten Sie es für gerecht, dass Ihnen Ihr Lohn, der Ihnen vorenthalten wurde, mit demselben Wert zugesprochen wird, den er beispielsweise vor 10 Jahren hatte? Wenn ich zum Beispiel 84 Gramm Gold von Ihnen nehmen würde, wird von mir erwartet, dass ich Ihnen 84 Gramm Gold zurückgebe, selbst nach zehn Jahren – und das ist das Gesetz Allahs. Mein Herr, 84 Gramm Gold entsprechen jetzt 7230 Dinar, während vor 10 Jahren 84 Gramm Gold 1200 Dinar entsprachen. Wenn ich also 1200 Dinar von Ihnen geliehen habe und sie Ihnen nach 10 Jahren als 1200 Dinar zurückgebe, hätte ich Ihnen nur ein Sechstel des Wertes zurückgegeben, also 14 Gramm Gold. Dies wäre eine Minderung Ihres Eigentums. Allah, der Erhabene, hat uns dies verboten und in Seinem edlen Koran gesagt:
وَلَا تَبْخَسُوا النَّاسَ أَشْيَاءَهُمْ وَلَا تَعْثَوْا فِي الْأَرْضِ مُفْسِدِينَ
„Und schmälert den Menschen nicht ihre Dinge und stiftet auf der Erde nicht Unheil, indem ihr Verderben verbreitet.“ (Sure Hud [11]: 85)
Nach meinem Verständnis ist dies auch der Zweck des Zinsverbots (Riba). Finden Sie nicht, mein Bruder, dass eine Sache (der Dinar, der seinen Wert nicht aus sich selbst bezieht, sondern dessen Wert vereinbart ist) auf seinen Ursprung (Gold) zurückgeführt werden sollte?
Antwort:
An den geschätzten Bruder Hafedh Gharsallah.
Wa Alaikum As-Salam Wa Rahmatullahi Wa Barakatuh.
Was die gegenwärtigen Papierwährungen betrifft, so finden auf sie die Bestimmungen für Geld (Naqd) Anwendung, aufgrund der gemeinsamen ʿilla (Begründung) des „Währungscharakters“ (an-naqdīya), d. h. der Verwendung dieser Papiere als Preise für Güter und Löhne für Dienste. Alles, womit als Preise und Löhne gehandelt wird, gilt als Naqd (Währung), und die Währungsbestimmungen finden darauf Anwendung, solange es unter den Menschen im Umlauf ist und nicht als kāsid gilt, d. h. gesetzlich nicht annulliert wurde.
Der Beweis dafür, dass dieses Papier als Währung (Naqd) gilt, auf die die Währungsbestimmungen anzuwenden sind, ist folgender:
Da man sich darauf geeinigt hat, diese obligatorischen Papiere als Währung und als Preise für Dinge sowie als Löhne für Nutzen und Dienstleistungen festzulegen, und mit ihnen Gold und Silber sowie alle anderen Handelswaren (ʿurūḍ) und Sachwerte gekauft werden, hat sich in ihnen die ʿilla des Währungscharakters realisiert. Dies ist die „Verwendung als Preise und Löhne“, die auch bei Gold und Silber gegeben ist, wenn diese zu Dinaren und Dirham geprägt sind. Daher werden die Währungsbestimmungen von Gold und Silber auf das obligatorische Papiergeld angewendet: Es wird davon die Zakat erhoben, und sowohl Riba al-Fadl als auch Riba an-Nasi'a sind darin verboten. Aus diesem Grund ist es nicht erlaubt, eine Schuld mit einem höheren Betrag als dem geliehenen zurückzuzahlen, da dies sonst Riba an-Nasi'a wäre. Ebenso ist der Umtausch innerhalb derselben Gattung nur Gleiches gegen Gleiches und Hand zu Hand erlaubt... gemäß den schariatrechtlichen Bestimmungen für Währungen aus Gold und Silber.
Demzufolge wird eine Schuld, die andere bei dir haben, genau so zurückgezahlt, wie sie ist, ohne Erhöhung, selbst wenn die Währung an Wert verloren oder gewonnen hat... solange die Währung gesetzlich in Kraft ist.
Ich schätze die von dir erwähnten Probleme aufgrund des Wertverlusts der Währung sehr. Wie du sagtest: Wenn dir jemand beispielsweise vor zehn Jahren 1000 Dinar schuldete und sie dir heute zurückzahlen will, so ist die schwere Auswirkung dieses Wertverlusts des Papiers während dieser zehn Jahre auf dich offensichtlich. Doch der Wahrheit gebührt es eher, gefolgt zu werden. Solange dieses Papier der Realität einer Währung entspricht, finden darauf die Bestimmungen bezüglich des Zinses (Riba) Anwendung. Folglich ist es nicht gestattet, die Schuld mit mehr als ihrem Nominalwert zurückzuzahlen, solange dieses Papiergeld gesetzlich für den Umlauf gültig ist.
Ich bitte Allah, den Gepriesenen, dein Vermögen, deine Familie und deine Kinder zu segnen.
Ihr Bruder Ata Bin Khalil Abu Al-Rashtah
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