(Serie der Antworten des Gelehrten Ata Bin Khalil Abu Al-Rashta, Emir von Hizb ut-Tahrir, auf die Fragen der Besucher seiner Facebook-Seite)
An Tamer Al-jabuh
Frage:
As-salamu 'alaikum. Ist es erlaubt, den Begriff Minister (Wazir) im Islamischen Staat zu verwenden, obwohl dieser Begriff eine Realität im kapitalistischen System hat?
Antwort:
Wa 'alaikum as-salam wa rahmatullahi wa barakatuh.
Es gibt einen deutlichen Unterschied zwischen dem Konzept des Ministers (Wazir) und des Ministeriums (Wizarah) im Islam und deren Konzept im (demokratischen) System. Da die Bedeutung, welche die (Demokratie) dem Minister und dem Ministerium beimisst, die bei den Menschen vorherrschende ist und beim Aussprechen dieser Begriffe im Allgemeinen nur die (demokratische) Bedeutung assoziiert wird, ist es – um Verwirrung zu vermeiden und die spezifische schariatrechtliche Bedeutung festzulegen – nicht korrekt, den Assistenten des Kalifen schlechthin und ohne Einschränkung als Minister (Wazir) oder dessen Bereich als Ministerium (Wizarah) zu bezeichnen.
Vielmehr sollte er als Assistent (Mu’awin) bezeichnet werden, was seiner tatsächlichen Bedeutung entspricht. Alternativ kann dem Begriff Wazir oder Wizarah ein Zusatz beigefügt werden, der die (demokratische) Bedeutung ausschließt und allein die islamische Bedeutung festlegt, wie zum Beispiel die Bezeichnung „Bevollmächtigter Assistent“ (Wazir Tafwid)...
Euer Bruder Ata Bin Khalil Abu Al-Rashta
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