Die Frage:
Ist es allen Propheten untersagt, Ijtihad zu betreiben, oder gilt dies nur für den Auserwählten ﷺ?
Denn in der Sure Al-Anbiya, Vers 78, heißt es im Tafsir von Ibn Kathir unter Berufung auf Ibn Mas'ud und Ibn Abbas, dass unser Herr Dawud zwischen den Hirten und dem Besitzer eines Feldes urteilte, welches von den Schafen der Hirten abgefressen worden war. Er entschied, dass die Schafe dem Feldbesitzer zustehen. Daraufhin sagte sein Sohn Sulayman zu ihm: „Nicht so, o Prophet Allahs“, und erläuterte das Urteil wie folgt: Der Feldbesitzer nimmt die Schafe und zieht Nutzen aus ihrer Milch, während die Schafbesitzer das Land wieder so bepflanzen, wie es zuvor war – also bevor die Schafe es fraßen. Dies bezieht sich auf die Worte des Erhabenen: „Da gaben Wir Sulayman das Verständnis dafür“. Bedeutet dies nicht, dass unser Herr Dawud Ijtihad betrieben hat und unser Herr Sulayman ihn korrigierte?
Die Antwort:
Alle Propheten sind unfehlbar (ma’sum) in dem, was sie an Urteilen verkünden. Das heißt, sie verkünden keine Urteile aus sich selbst heraus. Dass jemand ein Prophet oder Gesandter ist, macht es zwingend erforderlich, dass er bei der Übermittlung der Schari’ah-Urteile unfehlbar ist; er betreibt also keinen eigenständigen Ijtihad bei der Verkündigung der Rechtsurteile. (Siehe dazu das Kapitel „Die Unfehlbarkeit der Propheten“ und „Es ist dem Gesandten nicht gestattet, ein Mujtahid zu sein“ im Buch Al-Shakhshiyya al-Islamiyya, Band 1). Die Propheten betreiben hinsichtlich der Übermittlung der Schari’ah-Urteile keinen Ijtihad aus eigenem Ermessen, sondern sie handeln auf Basis göttlicher Offenbarung (Wahy).
Daher geschah das, was Dawud und Sulayman (as) urteilten, durch Offenbarung, wobei das Urteil von Sulayman das Urteil von Dawud aufhob (nasikha). Betrachten Sie hierzu die Worte des Erhabenen:
وَدَاوُودَ وَسُلَيْمَانَ إِذْ يَحْكُمَانِ فِي الْحَرْثِ إِذْ نَفَشَتْ فِيهِ غَنَمُ الْقَوْمِ وَكُنَّا لِحُكْمِهِمْ شَاهِدِينَ * فَفَهَّمْنَاهَا سُلَيْمَانَ وَكُلًّا آتَيْنَا حُكْمًا وَعِلْمًا وَسَخَّرْنَا مَعَ دَاوُودَ الْجِبَالَ يُسَبِّحْنَ وَالطَّيْرَ وَكُنَّا فَاعِلِينَ
„Und (gedenke) Dawuds und Sulaymans, als sie über das Saatfeld urteilten, als die Schafe der Leute (nachts) darin weideten; und Wir waren Zeugen ihres Urteils. Da gaben Wir Sulayman das Verständnis dafür; und jedem (von ihnen) gaben Wir Urteilskraft und Wissen. Und Wir machten die Berge mit Dawud dienstbar, dass sie (Uns) priesen, und auch die Vögel; und Wir haben (dies) getan.“ (Sure Al-Anbiya [21]: 78-79)
In Seinen Worten „Da gaben Wir Sulayman das Verständnis dafür“ liegt der Beweis, dass Sulaymans Urteil durch Offenbarung geschah. Und in Seinen Worten „und jedem (von ihnen) gaben Wir Urteilskraft und Wissen“ liegt der Beweis, dass auch Dawuds Urteil durch Offenbarung erfolgte. Da das Urteil Sulaymans danach kam, fungierte es als Abrogation (Nasikh).
Zur Information: In einigen Kommentaren (Tafasir) wurde erwähnt, dass Dawud und Sulayman Ijtihad betrieben hätten und dass der Ijtihad von Sulayman der treffendere gewesen sei. Diejenigen, die diese Meinung vertreten, sprechen den Propheten und Gesandten den Ijtihad bei der Verkündigung der Schari’ah-Urteile nicht ab und sagen, dass Allah, der Erhabene, ihren Ijtihad korrigiere, falls sie sich irren sollten...