Beantwortung von Fragen durch den ehrwürdigen Gelehrten Ata Bin Khalil Abu al-Rashtah, Emir von Hizb ut-Tahrir, auf die Fragen der Besucher seiner Facebook-Seite „Fiqhi“
An Abo Alwaled Alghutani
Frage:
Assalamu Alaikum wa Rahmatullahi wa Barakatuh,
Möge Allah Sie bewahren, unser Scheich, und uns durch Sie und Ihr Wissen nützen.
Mir wurde eine Stelle als Außendienstmitarbeiter (Vertrieb) für ein Unternehmen angeboten, das Schönheitsprodukte und Parfüms verkauft. Einige Produkte enthalten unterschiedliche Anteile an Alkohol (Kölnisch Wasser mit hohem Anteil an Ethylalkohol sowie Produkte, die Anteile an Ethyl-, Methyl- und Isopropylalkohol enthalten, wie Parfüms und Kosmetika).
Die Frage: Ist es mir erlaubt, als Außendienstmitarbeiter zu arbeiten? Ebenso: Ist es mir erlaubt, innerhalb des Unternehmens in einem anderen Bereich als dem Verkauf zu arbeiten, beispielsweise in der Verwaltung?
Möge Allah Sie mit Gutem belohnen.
Antwort:
Wa Alaikum Assalam wa Rahmatullahi wa Barakatuh,
Zunächst verstehe ich, dass du nach der Arbeit in Unternehmen fragst, die auf korrekte Weise (gemäß dem islamischen Vertragsrecht) gegründet wurden, und nicht nach der Arbeit in ungültigen (batil) Unternehmen. Die Antwort auf diese Angelegenheit lautet wie folgt:
1- Das Urteil über die Arbeit als Außendienstmitarbeiter in einem Unternehmen, das verbotene Substanzen verkauft (Parfüms und Kosmetika, die Ethylalkohol enthalten usw.):
Wir haben dieses Thema in unseren Büchern untersucht und dargelegt, dass es haram ist. Im Buch As-Shakhsiyya al-Islamiyya (Die islamische Persönlichkeit) heißt es im Kapitel „Alles, was den Dienern verboten ist, dessen Verkauf ist verboten“:
„Es gibt Dinge, deren Verzehr Allah verboten hat, wie das Fleisch von Verendetem; Dinge, deren Trinken Allah verboten hat, wie berauschende Getränke (Al-Khamr); Dinge, deren Herstellung Allah verboten hat, wie Götzenbilder; Dinge, deren Besitz Allah verboten hat, wie Statuen; und Dinge, deren Anfertigung Allah verboten hat, wie Bilder. Zu diesen Dingen liegen Scharia-Texte aus Versen und Hadithen vor, die ihr Verbot belegen. Alles, was Allah den Dienern an Dingen verboten hat, über die ein Scharia-Text zum Verbot vorliegt – sei es das Essen, Trinken oder anderes –, so ist der Verkauf dieser Dinge, die Allah den Dienern verboten hat, ebenfalls haram, da der Erlös daraus verboten ist. Es wurde von Jabir überliefert, dass er den Gesandten Allahs ﷺ sagen hörte:
إِنَّ اللَّهَ وَرَسُولَهُ حَرَّمَ بَيْعَ الْخَمْرِ وَالْمَيْتَةِ وَالْخِنْزِيرِ وَالْأَصْنَامِ. فَقِيلَ: يَا رَسُولَ اللَّهِ، أَرَأَيْتَ شُحُومَ الْمَيْتَةِ فَإِنَّهَا يُطْلَى بِهَا السُّفُنُ، وَيُدْهَنُ بِهَا الْجُلُودُ، وَيَسْتَصْبِحُ بِهَا النَّاسُ؟ فَقَالَ: لَا، هُوَ حَرَامٌ. ثُمَّ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ ﷺ عِنْدَ ذَلِكَ: قَاتَلَ اللَّهُ الْيَهُودَ، إِنَّ اللَّهَ لَمَّا حَرَّمَ شُحُومَهَا جَمَلُوهُ ثُمَّ بَاعُوهُ فَأَكَلُوا ثَمَنَهُ
„Wahrlich, Allah und Sein Gesandter haben den Verkauf von berauschenden Getränken (Al-Khamr), Verendetem, Schweinefleisch und Götzenbildern verboten. Da wurde gefragt: O Gesandter Allahs, wie verhält es sich mit dem Fett von Verendetem? Denn man bestreicht damit Schiffe, fettet damit Leder ein und die Menschen nutzen es für ihre Lampen. Er sprach: Nein, es ist verboten. Dann sagte der Gesandte Allahs ﷺ in jenem Moment: Möge Allah die Juden bekämpfen. Als Allah ihnen das Fett (der Tiere) verbot, schmolzen sie es ein, verkauften es und verzehrten den Erlös.“ (Überliefert bei al-Bukhari).
Jamaluhu bedeutet: sie schmolzen es ein. Und von Ibn Abbas wird überliefert, dass der Prophet ﷺ sagte:
قَاتَلَ اللَّهُ الْيَهُودَ ثَلَاثاً، إِنَّ اللَّهَ حَرَّمَ عَلَيْهِمُ الشُّحُومَ فَبَاعُوهَا وَأَكَلُوا أَثْمَانَهَا، وَإِنَّ اللَّهَ إِذَا حَرَّمَ عَلَى قَوْمٍ أَكْلَ شَيْءٍ حَرَّمَ عَلَيْهِمْ ثَمَنَهُ
„Möge Allah die Juden bekämpfen (dreimal). Wahrlich, Allah hat ihnen das Fett verboten, doch sie verkauften es und verzehrten den Erlös. Und wahrlich, wenn Allah einem Volk den Verzehr einer Sache verbietet, so verbietet Er ihnen auch deren Erlös.“ (Überliefert bei al-Bukhari).“ (Ende des Zitats).
Daher ist die Arbeit in diesem Bereich haram.
2- Was die administrative Arbeit in einem Unternehmen betrifft, zu dessen Tätigkeiten der Verkauf verbotener Substanzen gehört, so muss dies differenziert betrachtet werden:
Wenn die administrative Arbeit einen direkten Bezug zum Verkauf der verbotenen Substanzen hat – wie etwa die Bearbeitung von Aufträgen für den Verkauf verbotener Stoffe oder Ähnliches –, dann ist diese administrative Arbeit haram, da sie mit einer verbotenen Handlung, nämlich dem Verkauf verbotener Substanzen, verknüpft ist.
Wenn die administrative Arbeit jedoch keinen Bezug zum Verkauf der verbotenen Substanzen hat – also keine Bearbeitung von Aufträgen für den Verkauf verbotener Stoffe oder Ähnliches zu deinen Aufgaben gehört –, dann ist diese administrative Arbeit nicht haram, selbst wenn sie in einem Unternehmen stattfindet, das unter anderem verbotene Substanzen verkauft. Dies liegt daran, dass du in diesem Fall keine verbotene Handlung ausführst.
Dennoch besteht die Vorsicht eines Menschen um seiner Religion willen nicht nur darin, das Verbotene zu meiden, sondern sogar einige erlaubte Dinge zu lassen, aus Sorge, in die Nähe des Verbotenen zu geraten. Die Gefährten des Gesandten Allahs ﷺ pflegten viele Türen des Erlaubten zu meiden, aus Furcht, dem Verbotenen nahezukommen. Es wurde vom Gesandten Allahs ﷺ überliefert, dass er sagte:
لَا يَبْلُغُ العَبْدُ أَنْ يَكُونَ مِنَ المُتَّقِينَ حَتَّى يَدَعَ مَا لَا بَأْسَ بِهِ حَذَراً لِمَا بِهِ البَأْسُ
„Der Diener wird nicht die Stufe der Gottesfürchtigen (Al-Muttaqun) erreichen, bis er das unterlässt, woran nichts auszusetzen ist, aus Sorge vor dem, woran etwas auszusetzen sein könnte.“ (Überliefert bei at-Tirmidhi, der ihn als einen guten Hadith (Hasan) einstufte).
Ebenso überlieferte at-Tirmidhi als guten und gesunden Hadith (Hasan Sahih) über den Weg von al-Hasan bin Ali (r.a.), dass dieser sagte: Ich habe vom Gesandten Allahs ﷺ behalten:
دَعْ مَا يَرِيبُكَ إِلَى مَا لَا يَرِيبُكَ
„Lass das, was in dir Zweifel weckt, zugunsten dessen, was in dir keine Zweifel weckt.“
Daher ist es für den Fragesteller vorzuziehen und reiner für seinen Deen, die Arbeit bei solchen Unternehmen zu meiden und nach einer Arbeit zu suchen, in der eine gute Versorgung (Rizq Hasan) liegt. Allah, der Gepriesene, schafft demjenigen, der Ihn fürchtet, einen Ausweg:
وَمَنْ يَتَّقِ اللَّهَ يَجْعَل| لَهُ مَخْرَجاً * وَيَرْزُقْهُ مِنْ حَيْثُ لَا يَحْتَسِبُ وَمَنْ يَتَوَكَّلْ عَلَى اللَّهِ فَهُوَ حَسْبُهُ إِنَّ اللَّهَ بَالِغُ أَمْرِهِ قَدْ جَعَلَ اللَّهُ لِكُلِّ شَيْءٍ قَدْراً
„Und wer Allah fürchtet, dem schafft Er einen Ausweg und beschert ihm Versorgung, von wo er es nicht erwartet. Und wer auf Allah vertraut, dem ist Er Genüge. Wahrlich, Allah führt Seine Angelegenheit stets zu Ende; für alles hat Allah bereits ein Maß festgelegt.“ (Sure at-Talaq [65]: 2-3)
Ich hoffe, dass dies ausreichend ist. Und Allah ist Wissender und Weiser.
Euer Bruder Ata Bin Khalil Abu al-Rashtah
- Schawwal 1443 n. H. 23.05.2022 n. Chr.
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