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Fragen & Antworten

Antwort auf eine Frage: Wie ist der Hadith „Nichts wendet die Vorherbestimmung ab außer dem Bittgebet“ zu verstehen?

November 14, 2019
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Frage:

(Im Buch Al-Fikr al-Islami – einem unserer übernommenen (mubatanna) Bücher – heißt es, dass das Bittgebet (Du'a) weder das Qadar (die Bestimmung) abwendet, noch das Qada’ (die Vorsehung) oder das Wissen Allahs (t) ändert...) Währenddessen gibt es Texte aus dem Koran und der Sunna, die diesem Verständnis nach meinem Empfinden zu widersprechen scheinen. So wurde vom Gesandten Allahs ﷺ seine Aussage überliefert: „Nichts wendet das Qada’ ab außer dem Bittgebet.“ Es gibt viele weitere Hadithe mit dieser Bedeutung, und diese Hadithe belegen, dass das Bittgebet das Qadar ändert... Wie geht man nun mit diesem Widerspruch zwischen dem, was im Buch steht, und diesen Texten um? Möge Allah dich mit Gutem belohnen.

Antwort:

Es scheint, dass du dich auf das beziehst, was im Buch Al-Fikr al-Islami steht, und nicht auf At-Tafkir al-Islami, wie es fälschlicherweise in der Frage hieß. Ein weiterer Fehler in der Frage ist deine Aussage „es ist eines unserer übernommenen Bücher“, denn es ist nicht übernommen (ghair mubatanna). Es ist in der Verwaltungsakte unter der Rubrik „Nicht übernommene Bücher, die von der Partei herausgegeben wurden, unabhängig davon, ob der Name des Emirs oder eines anderen Mitglieds aufgrund bestimmter Erwägungen darauf steht, und die nicht in den Studienkreisen (Halaqat) gelehrt werden“ aufgeführt. Dann wurden einige dieser Bücher erwähnt: (... Al-Fikr al-Islami ...). Wie auch immer, wie ich bereits erwähnte, scheinst du dich auf das zu beziehen, was im Buch steht: „Es muss jedoch klar sein, dass das Bittgebet weder das ändert, was im Wissen Allahs ist, noch eine Vorsehung (Qada’) abwendet, noch eine Bestimmung (Qadar) entzieht, noch etwas ohne seine Ursache bewirkt. Denn Allahs Wissen ist unweigerlich erfüllt, und Allahs Vorsehung tritt unausweichlich ein. Würde das Bittgebet sie abwenden, wäre es kein Qada’. Und das Qadar hat Allah erschaffen, so entzieht es das Bittgebet nicht...“ Du sagst, dass dies im Widerspruch zu dem steht, was im Hadith heißt: „Wahrlich, das Bittgebet wendet das Qada’ ab“, und in einer anderen Überlieferung: „Nichts wendet das Qadar ab außer dem Bittgebet“, und fragst: Wie geht man mit diesem Widerspruch um?

Bevor ich dir antworte, erwähne ich als Einleitung einige relevante Punkte:

1. Der Stellenwert des Bittgebets im Islam und seine Erhörung mit Allahs Erlaubnis... Hierzu gibt es Verse und Hadithe, darunter:

  • Allah (swt) sagt:

وَقَالَ رَبُّكُمُ ادْعُونِي أَسْتَجِبْ لَكُمْ إِنَّ الَّذِينَ يَسْتَكْبِرُونَ عَنْ عِبَادَتِي سَيَدْخُلُونَ جَهَنَّمَ دَاخِرِينَ

„Euer Herr sagt: ‚Ruft Mich an, so erhöre Ich euch. Gewiss, diejenigen, die sich aus Hochmut weigern, Mir zu dienen, werden in die Hölle eintreten, als Erniedrigte.‘“ (Sure Ghafir [40]: 60)

  • Al-Hakim überlieferte in seinem Mustadrak von Abu Huraira (r), dass der Gesandte Allahs ﷺ sagte: „Nichts ist bei Allah ehrenvoller als das Bittgebet.“ Ahmad überlieferte in seinem Musnad von Abu Sa'id, dass der Prophet ﷺ sagte: „Es gibt keinen Muslim, der ein Bittgebet spricht, in dem keine Sünde oder der Abbruch von Verwandtschaftsbeziehungen liegt, ohne dass Allah ihm dafür eines von dreien gibt: Entweder wird ihm sein Bittgebet beschleunigt erfüllt, oder Er bewahrt es ihm für das Jenseits auf, oder Er wendet ein entsprechendes Übel von ihm ab. Sie sagten: ‚Dann werden wir viel (bitten).‘ Er sagte: ‚Allah hat noch mehr.‘“ Dies wurde auch von Al-Hakim in seinem Mustadrak von Abu Sa'id (r) überliefert.

Diese Belege zeigen, dass Allah es liebt, wenn Sein gläubiger Diener Ihn anruft und viel bittet, und dass es eine Erhörung des Bittgebets auf eine der drei Arten gibt, wie es im Musnad von Ahmad steht... Die Erhörung ist in der Wohlverwahrten Tafel (Al-Lawh al-Mahfuz) verzeichnet. Es geschieht nichts, außer dass es seit Ewigkeit verzeichnet ist, wie in den Belegen zum Qadar unten dargelegt wird.

2. Wenn es für eine Angelegenheit einen definitiven Beleg (dalil qat'i) gibt, der ein bestimmtes Urteil besagt, und es für dieselbe Angelegenheit einen spekulativen Beleg (dalil zanni) mit authentischer Kette (sanad sahih) gibt, der ein anderes Urteil besagt, in dem ein Anschein von Widerspruch zum definitiven Beleg besteht, dann wird in diesem Fall versucht, beide Belege miteinander zu vereinbaren (al-jam'). Denn die Anwendung beider Belege ist vorrangiger als die Verwerfung eines von ihnen. Falls eine Vereinbarung nicht möglich ist, wird der definitive Beleg herangezogen und der spekulative Beleg aufgrund der inhaltlichen Kritik (dirayatan) verworfen, auch wenn seine Kette authentisch ist. Wäre seine Kette jedoch schwach (da'if), würde er aufgrund seiner Schwäche verworfen.

3. Zu den Belegen über das Qadar:

  • Der Erhabene sagt:

وَكَانَ أَمْرُ اللَّهِ قَدَراً مَقْدُوراً

„Und Allahs Befehl ist ein festgesetztes Schicksal (qadaran maqdura).“ (Sure Al-Ahzab [33]: 38). Die Bedeutung von qadaran hier ist eine Angelegenheit, deren Bestimmung in der Ewigkeit erfolgte, und maqduran bedeutet unweigerliches Eintreten. Qadaran maqdura bedeutet also ein endgültiges Urteil, das eintreten muss.

وَمَا يَعْزُبُ عَنْ رَبِّكَ مِنْ مِثْقَالِ ذَرَّةٍ فِي الْأَرْضِ وَلا فِي السَّمَاءِ وَلا أَصْغَرَ مِنْ ذَلِكَ وَلا أَكْبَرَ إِلا فِي كِتَابٍ مُبِينٍ

„Es entgeht deinem Herrn auch nicht das Gewicht eines Stäubchens auf der Erde oder im Himmel, und auch nichts, was kleiner oder größer als dieses ist, ohne dass es in einem deutlichen Buch stünde.“ (Sure Yunus [10]: 61)

عَالِمِ الْغَيْبِ لا يَعْزُبُ عَنْهُ مِثْقَالُ ذَرَّةٍ فِي السَّمَاوَاتِ وَلا فِي الأَرْضِ وَلا أَصْغَرُ مِنْ ذَلِكَ وَلا أَكْبَرُ إِلا فِي كِتَابٍ مُبِين

„Der Kenner des Verborgenen, Dem auch nicht das Gewicht eines Stäubchens in den Himmeln oder auf der Erde entgeht; und es gibt nichts, was kleiner oder größer als dieses wäre, das nicht in einem deutlichen Buch stünde.“ (Sure Saba [34]: 3)

مَا أَصَابَ مِنْ مُصِيبَةٍ فِي الأَرْضِ وَلا فِي أَنْفُسِكُمْ إِلا فِي كِتَابٍ مِنْ قَبْلِ أَنْ نَبْرَأَهَا إِنَّ ذَلِكَ عَلَى اللَّهِ يَسِيرٌ

„Kein Unglück trifft die Erde oder euch selbst, das nicht in einem Buch stünde, bevor Wir es erschaffen; gewiss, dies ist Allah ein Leichtes.“ (Sure Al-Hadid [57]: 22)

  • Ebenso wurden Hadithe zum Thema Qadar oder die Aufzeichnung in der Wohlverwahrten Tafel überliefert, darunter:

Von Abu Huraira wurde überliefert: Der Prophet ﷺ sagte zu mir: «جَفَّ الْقَلَمُ بِمَا أَنْتَ لاَقٍ» „Die Schreibfeder ist bereits getrocknet über das, was dir begegnen wird.“ (Überliefert von Al-Bukhari). Das heißt, es wurde bereits in der Ewigkeit geschrieben, was dir begegnen wird... Und der Hadith von Umar über den Propheten ﷺ, in dem das Kommen Jibrils und seine Frage über den Islam und den Iman überliefert wurde. Im Hadith heißt es: Er sagte: So berichte mir über den Iman. Er sagte: «أَنْ تُؤْمِنَ بِاللَّهِ وَمَلائِكَتِهِ وَكُتُبِهِ وَرُسُلِهِ وَالْيَوْمِ الآخِرِ وَتُؤْمِنَ بِالْقَدَرِ خَيْرِهِ وَشرِّهِ» „Dass du an Allah glaubst, an Seine Engel, Seine Bücher, Seine Gesandten, den Jüngsten Tag und dass du an das Qadar glaubst, an das Gute und das Schlechte daran.“ (Überliefert von Muslim). Das heißt, du verinnerlichst fest, dass Allah (t) das Gute und das Schlechte vor der Erschaffung der Schöpfung bestimmt hat... Und von Jabir wurde überliefert: Der Gesandte Allahs ﷺ sagte: „Kein Diener glaubt, bis er an das Qadar glaubt, an das Gute und das Schlechte daran, bis er weiß, dass das, was ihn getroffen hat, ihn nicht verfehlen konnte, und das, was ihn verfehlt hat, ihn nicht treffen konnte.“ (Überliefert von At-Tirmidhi)... Und von Abu al-Abbas Abdullah ibn Abbas (r) wurde überliefert: Ich war eines Tages hinter dem Propheten ﷺ, da sagte er: „Junger Mann, ich lehre dich Worte: Bewahre Allah, so bewahrt Er dich. Bewahre Allah, so findest du Ihn vor dir. Wenn du bittest, so bitte Allah. Wenn du Hilfe suchst, so suche Hilfe bei Allah. Und wisse, dass die ganze Gemeinschaft, wenn sie sich versammeln würde, um dir in einer Sache zu nützen, sie dir nur in etwas nützen könnte, das Allah bereits für dich vorgeschrieben hat. Und wenn sie sich versammeln würden, um dir in einer Sache zu schaden, sie dir nur in etwas schaden könnten, das Allah bereits gegen dich vorgeschrieben hat. رُفِعَتْ الأَقْلامُ وَجَفَّتْ الصُّحُفُ Die Schreibfedern sind abgesetzt und die Blätter sind getrocknet.“ (Überliefert von At-Tirmidhi).

4. Nun kommen wir zu den beiden Hadithen, dass das Bittgebet das Qada’ abwendet, bzw. in einer Überlieferung das Qadar abwendet:

  • Al-Hakim überlieferte im Al-Mustadrak 'ala as-Sahihain von Ibn Abbas, von Thauban, dass der Prophet ﷺ sagte: „Wahrlich, das Bittgebet wendet das Qada’ ab.“ In einer anderen Überlieferung von Al-Hakim von Abdullah ibn Abi al-Ja'd, von Thauban (r), sagte der Gesandte Allahs ﷺ: „Nichts wendet das Qadar ab außer dem Bittgebet.“ Al-Hakim sagte: „Dies ist ein Hadith mit authentischer Überlieferungskette, auch wenn sie (Al-Bukhari und Muslim) ihn nicht überliefert haben.“

5. Durch das Studium dessen, was über das Qadar überliefert wurde, insbesondere der Verse mit definitiver Aussagekraft (qat'i ad-dalala), versteht man aus diesen Belegen, dass es nichts auf der Erde oder im Himmel gibt, außer dass Allah es bereits bestimmt und bei Sich aufgezeichnet hat. Nichts ereignet sich in diesem Dasein, außer dass Allah es bereits zuvor bestimmt und aufgezeichnet hat. Was Allah zuvor bestimmt und aufgezeichnet hat, muss unweigerlich eintreten, und es gibt kein Entrinnen davor. Das heißt, nichts wendet das Qadar ab, um sein Eintreten zu verhindern.

Aus den beiden obigen Hadithen versteht man, dass das Bittgebet das Qadar oder das Qada’ abwendet, wobei die Bedeutung hier dieselbe ist. Folglich besteht hier ein Anschein von Widerspruch zu den definitiven Belegen über das Qadar. Wie wir bereits erwähnten, wird zuerst versucht, die Hadithe mit den definitiven Belegen zu vereinbaren. Wenn dies möglich ist, dann geschieht es, ansonsten wird der Hadith inhaltlich (dirayatan) verworfen...

6. Demnach sage ich nach dem Nachsinnen über diese Angelegenheit, und bei Allah liegt der Erfolg:

a) Der Hadith „Nichts wendet das Qadar ab außer dem Bittgebet“ würde – in der wörtlichen Bedeutung (haqiqa) des Ausdrucks „wendet das Qadar ab“, d. h. löscht es aus der Wohlverwahrten Tafel – inhaltlich (dirayatan) verworfen werden. Denn die bestimmte oder verfügte Angelegenheit ist in der Wohlverwahrten Tafel verzeichnet und muss unweigerlich eintreten; es gibt kein Entrinnen davor, d. h. das Qadar wird nicht aus der Wohlverwahrten Tafel gelöscht. Folglich wird der Hadith inhaltlich verworfen, wenn keine Vereinbarung möglich ist, und in diesem Fall werden die definitiven Belege zum Qadar herangezogen, nämlich dass das Qadar eintreten muss und nicht abgewendet wird... Doch bevor eine inhaltliche Verwerfung erfolgt, muss jede Anstrengung unternommen werden, um die definitiven und die spekulativen Belege miteinander zu vereinbaren, da die Anwendung beider Belege vorrangiger ist als die Verwerfung eines von ihnen.

b) In der Methodologie (Usul) wird bei der Unmöglichkeit der wörtlichen Bedeutung aufgrund eines hinderlichen Indizes – welcher hier die oben erwähnten definitiven Belege zum Qadar sind – auf die metaphorische Bedeutung (majaz) zurückgegriffen. Der Hadith wird dann entsprechend dieser verstanden, sofern dies sprachlich möglich ist. Dies ist hier möglich: Das Wort Qadar oder Qada’ im Hadith wird im metaphorischen Sinne verstanden als das, was daraus resultiert, d. h. seine Wirkung. Mit anderen Worten: das, was durch die Kausalbeziehung verursacht wird. So wird die Ursache genannt, aber die Wirkung gemeint, wie wenn man sagt: „Die Erde ließ Regen sprießen“; man nennt die Ursache (Regen) und meint die Wirkung, d. h. das daraus Resultierende (Pflanzen). Hier wird ebenfalls das „Qadar“ genannt, aber die metaphorische Bedeutung gemeint, nämlich seine Wirkung oder das, was daraus entsteht. Dann bezieht sich das Abwenden nicht auf das Qadar oder das Qada’ selbst, sondern auf dessen Wirkung. Wenn einen Gläubigen ein Qadar oder ein Qada’ trifft, wie zum Beispiel Krankheit, Verlust eines Kindes oder Verlust von Geld und Handelsverlust etc., dann wendet das Bittgebet dessen Wirkung auf ihn ab. So wie es im Hadith von al-Hasan ibn Ali (r) heißt: Der Gesandte Allahs ﷺ lehrte mich Worte, die ich im Qunut des Witr-Gebets sage: „O Allah, leite mich recht unter jenen, die Du rechtgeleitet hast... und bewahre mich vor dem Übel dessen, was Du bestimmt hast (wa qini sharra ma qadayt)...“ Wenn der Gläubige Allah anruft und viel bittet, ihn vor dem Übel der Vorsehung zu bewahren, dann mildert Allah dessen Wirkung auf ihn ab und hilft ihm, es zu ertragen und geduldig zu sein. Infolgedessen bleibt sein Leben angenehm, obwohl das Qada’ eingetreten ist. Das heißt, das Qada’ wird für ihn leichter und sein Einschlag wird abgemildert, so als ob sein Bittgebet das Qada’ metaphorisch abgewendet hätte, indem Allah ihm half, es zu ertragen und geduldig zu sein... Wie viele Männer werden von einem Dorn gestochen, woraufhin ihre Kräfte schwinden und ihre Angelegenheiten in Unruhe geraten; und wie viele Männer werden von einem Unglück getroffen, während ihre Zunge feucht ist vom Gedenken an Allah, indem sie Ihn bitten, sie vor dem Übel dieses Unglücks und seiner Wirkung zu bewahren, woraufhin sie geduldig sind und ihre Angelegenheit gefestigt bleibt. Es ist dann so, als hätte ihr Bittgebet es metaphorisch abgewendet. So ist der Hadith zu verstehen: Das Qadar tritt unweigerlich ein, aber das aufrichtige und ergebene Bittgebet des Gläubigen wendet dessen Wirkung auf ihn ab, d. h. es wird für ihn leichter, er erhält Hilfe beim Ertragen und bei der Geduld, und die Schwere des Unglücks wird für ihn abgemildert. Somit bleibt sein Leben angenehm, als ob das Unglück nicht eingetreten wäre. All das ist in der Wohlverwahrten Tafel verzeichnet; Allah hat es bestimmt und weiß es seit der Ewigkeit... d. h. in der Wohlverwahrten Tafel ist verzeichnet, dass für diesen Diener ein bestimmtes Unglück bestimmt ist und dass es eintritt... und dass dieser Diener Allah bittet, ihn vor dessen Übel zu bewahren, woraufhin Allah ihn erhört und ihm hilft, es zu ertragen und geduldig zu sein, sodass es metaphorisch so ist, als hätte es ihn nicht getroffen.

So wird der Hadith verstanden, wie ich es bevorzuge, und Allah weiß es am besten und ist am weisesten.

7. Zur Information und für weiteren Nutzen erwähne ich folgendes:

a) Im Buch At-Taysir fi Usul at-Tafsir heißt es:

[Die Erhörung des Bittgebets bedeutet keine Änderung im Qadar, in der Aufzeichnung in der Wohlverwahrten Tafel oder im Wissen Allahs. Das heißt, die Erhörung bedeutet nicht, dass Allah das Bittgebet Seines Dieners und dessen Erhörung nicht kannte und es folglich nicht in der Wohlverwahrten Tafel verzeichnet war. Vielmehr weiß Allah es und hat es seit der Ewigkeit aufgezeichnet... Das Qadar ist das Wissen Allahs, d. h. die Aufzeichnung in der Wohlverwahrten Tafel, und alles, was existiert, ist seit der Ewigkeit darin geschrieben. Allah weiß, dass jener Ihn bitten wird; falls Allah bestimmt hat, es zu erhören, wird geschrieben, dass jener dies und jenes bitten wird und dass dies so und so in Erfüllung gehen wird... Das Bittgebet ist also keine neue Entstehung, die nicht im Wissen Allahs war oder nicht in der Wohlverwahrten Tafel geschrieben stand. Ebenso verhält es sich mit der Erhörung. Vielmehr ist alles, was existiert, in der Wohlverwahrten Tafel verzeichnet. Allah kennt das Verborgene und Er weiß, was der Diener an Worten oder Taten vollbringt. Alles ist im Voraus seit der Ewigkeit geschrieben. Das Bittgebet, das der Diener spricht, weiß Allah und es ist so verzeichnet, wie es ist. Ebenso ist seine Erhörung, wie Allah (swt) sie will, seit der Ewigkeit verzeichnet. Das Bittgebet und die Erhörung stehen nicht über dem Wissen Allahs, sondern beide sind in der Wohlverwahrten Tafel genau so verzeichnet, wie sie geschehen werden. Allah ist der Kenner des Verborgenen und des Sichtbaren:

لَا يَعْزُبُ عَنْهُ مِثْقَالُ ذَرَّةٍ فِي السَّمَاوَاتِ وَلَا فِي الْأَرْضِ

„Ihm entgeht nicht das Gewicht eines Stäubchens in den Himmeln und nicht auf der Erde.“ (Sure Saba [34]: 3)]

b) In Scharh as-Sunna von Abu Muhammad al-Husain al-Baghawi asch-Schafi'i (gest. 516 n. H.) heißt es:

[Uns berichtete Abd al-Wahid ibn Ahmad al-Malihi... von Abdullah ibn Abi al-Ja'd, von Thauban, der sagte: Der Gesandte Allahs ﷺ sagte: „Nichts wendet das Qadar ab außer dem Bittgebet“... Ich sage: Abu Hatim as-Sijistani erwähnte: „Dass das fortwährende Bittgebet eines Mannes ihm das Eintreffen des Qada’ angenehm macht, sodass es so ist, als hätte er es abgewendet...“]

c) In Mirqat al-Mafatih Scharh Mischkat al-Masabih von Abu al-Hasan Nur ad-Din al-Mulla al-Harawi al-Qari (gest. 1014 n. H.) heißt es:

[Seine Aussage: „Nichts wendet das Qada’ ab außer dem Bittgebet“ – das Qada’ ist die bestimmte Angelegenheit... oder er meinte mit dem Abwenden des Qada’, falls die wörtliche Bedeutung gemeint ist, dessen Erleichterung und die Vereinfachung der Angelegenheit, bis es so ist, als wäre es gar nicht herabgekommen...]

Ich hoffe, dass dies ausreichend ist, und alles Lob gebührt Allah, dem Herrn der Welten.

  1. Rabi' al-Awwal 1441 n. H. 13.11.2019 n. Chr.

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