Serie der Antworten des ehrwürdigen Gelehrten Ata bin Khalil Abu Al-Rashtah, Emir von Hizb ut-Tahrir, auf die Fragen der Besucher seiner Facebook-Seite „Fikhi“
Antwort auf eine Frage
An Abdullah Ibn Al-Mufakkir
Die Frage:
Assalamu alaikum wa rahmatullahi wa barakatuhu, unser geschätzter Sheikh. Ich bitte Allah, dich zu bewahren, dich für diese Da'wah und diesen Deen in guter Gesundheit zu halten, dir ein langes Leben in Seiner Ibadah zu schenken und dich zum Zeugen der Wiedererrichtung des zweiten Rechtgeleiteten Kalifats (Khilafah Rashidah) zu machen. Ich bitte Allah, die Da'wah zum islamischen Lebensweg zu bewahren und zu stärken und unsere Ummah unter einem Banner zu vereinen. Amin.
Meine Frage bezieht sich auf das Schauen von Männern auf Frauen. Im Westen entblößen die meisten Frauen ihre Awra (mindestens Haare und Arme – im Sommer und bei Hitze fast alles). Ich habe den Eindruck, dass das Sehen ihrer Awra für Männer haram ist, ungeachtet dessen, ob es sich um attraktive oder hässliche Frauen handelt, so wie es für einen Mann haram ist, die Awra eines anderen Mannes zu sehen, selbst wenn er keine Anziehung zu ihm verspürt.
Ich verstehe, dass der sogenannte „erste Blick“ erlaubt ist und jedes weitere Schauen nach diesem ersten Blick haram ist. Im Alltag der Menschen im Westen begegnet ein Mann jeden Tag Frauen, die ihre Awra entblößen. In Situationen wie dem Autofahren oder Gehen kann er es schaffen, nur einen Blick zu riskieren; dies ist jedoch am Arbeitsplatz, in der Schule und an Einkaufsorten praktisch unmöglich.
Es ist im Grunde unmöglich für einen Mann, mit Kolleginnen zu interagieren, ohne deren Awra zu sehen. Wenn er ihre Awra nur einmal sehen dürfte, müsste er für jede weitere Interaktion mit ihr die Augen schließen oder auf den Boden schauen. Hier beziehe ich mich nicht auf ein Schauen mit Lust. Vielleicht ist die Kollegin hässlich, aber für die Interaktion muss der Mann sie dennoch ansehen – er darf dies jedoch (nach meinem Verständnis) nur einmal.
Ein muslimischer Student wäre nicht in der Lage, an einem Unterricht teilzunehmen, in dem eine Lehrerin ihre Awra zeigt. Nachdem er sie zu Beginn der Lektion angesehen hat, wäre es für den Rest der Stunde unzulässig, sie anzusehen, selbst wenn sie alt oder hässlich ist. Sie zeigt ihre Awra, was zu betrachten haram ist.
Ähnlich verhält es sich beim Einkaufen.
Der Mann wäre nicht in der Lage, mit der Frau zu interagieren, außer indem er auf den Boden schaut oder die Augen schließt. Selbst wenn sie hässlich ist, darf er ihre Awra nicht ansehen.
Meine Frage: Ist meine Annahme korrekt – dass das Schauen auf die Awra einer fremden Frau außer dem ersten Blick haram ist, selbst wenn sie hässlich ist, so wie das Schauen auf die Awra eines Mannes haram ist, obwohl keine Anziehung zu ihm besteht? Wenn es haram ist, wäre eine Arbeit, die die Interaktion mit Frauen mit entblößter Awra beinhaltet, im Einzelfall auf der Grundlage von Daroorah (Notwendigkeit) zulässig?
Kannst du bitte den „ersten Blick“ praktisch erklären? Kannst du bitte auch praktisch erklären, was das Senken der Blicke „Yaghuddhoo Absarihin/Absarahim“ bedeutet und wann dies geschehen sollte?
Jazakumullahu Khairan, lieber Sheikh. (Von: Saifudeen Abdullah)
Die Antwort:
Wa Alaikum Assalam wa Rahmatullahi wa Barakatuhu,
Was die weitverbreitete Entblößung der Awra betrifft, der man unter den gegenwärtigen Bedingungen in Staaten, die den Islam nicht anwenden, nur schwer entgehen kann, so hat Allah uns für diese Fälle zwei Dinge befohlen:
Erstens: Dass wir den Blick senken, das heißt, den Blick so weit senken, wie es für das Gehen und die Verrichtung von Arbeiten notwendig ist...
Zweitens: Dass wir dem plötzlichen Blick (Nadhar al-Fujā'ah) keinen weiteren Blick folgen lassen...
Dies haben wir im Buch „Das Gesellschaftssystem“ (An-Nizham al-Ijtima'i) in Bezug auf deine Frage detailliert ausgeführt. Dort heißt es:
„... Seitdem uns die westliche Zivilisation überrollt hat und die Länder der Muslime mit Systemen des Unglaubens (Kufr) regiert werden, treten nicht-muslimische Frauen fast nackt in die Öffentlichkeit: mit unbedeckter Brust, unbedecktem Rücken, Haar, Armen und Beinen. Einige muslimische Frauen begannen sie zu imitieren und gehen in dieser Weise auf den Markt, bis man eine muslimische Frau nicht mehr von einer nicht-muslimischen Frau unterscheiden kann, während sie auf dem Markt geht oder in einem Laden steht und um den Preis verhandelt. Die muslimischen Männer, die in diesen Städten leben, sind heute allein nicht in der Lage, dieses Übel zu beseitigen, und sie können in diesen Städten nicht leben, ohne diese Schamteile (Awra) zu sehen. Denn die Natur des Lebens, das sie führen, und die Bauweise der Gebäude, in denen sie wohnen, machen das Sehen der Awra der Frau durch den Mann unumgänglich. Kein Mann kann sich davor bewahren, die Awra der Frauen – wie ihre Arme, Brüste, Rücken, Beine und Haare – zu sehen, sosehr er auch versucht, nicht hinzusehen, es sei denn, er bleibt in seinem Haus und verlässt es nicht. Dies ist ihm jedoch keinesfalls möglich, da er zur Aufrechterhaltung seiner Lebensbedürfnisse Beziehungen zu den Menschen pflegen muss, sei es beim Kaufen und Verkaufen, bei der Miete, der Arbeit oder anderen Dingen, die für sein Leben notwendig sind. Er kann dies nicht tun, ohne diese Schamteile zu sehen. Das Verbot, diese anzusehen, ist im Buch Allahs und in der Sunna eindeutig. Was also tun? Der Ausweg aus diesem Problem liegt in zwei Situationen:
Die erste Situation ist der plötzliche Blick (Nadhar al-Fujā'ah), den man auf der Straße wahrnimmt. Hier wird der erste Blick verziehen, und man darf den zweiten Blick nicht wiederholen, aufgrund dessen, was von Jarir bin Abdullah überliefert wurde:
سَأَلْتُ رَسُولَ اللَّهِ ﷺ عَنْ نَظْرَةِ الْفُجَاءَةِ فَأَمَرَنِي أَنْ أَصْرِفَ بَصَرِي
„Ich fragte den Gesandten Allahs (s) nach dem plötzlichen Blick, woraufhin er mir befahl, meinen Blick abzuwenden.“ (Überliefert von Muslim)
Und von Ali (r), der sagte: Der Gesandte Allahs (s) sagte zu mir:
لَا تُتْبِعِ النَّظْرَةَ النَّظْرَةَ، فَإِنَّمَا لَكَ الْأُولَى، وَلَيْسَتْ لَكَ الْآخِرَةُ
„Lass dem (ersten) Blick keinen weiteren folgen, denn dir gebührt der erste, aber nicht der zweite.“ (Überliefert von Ahmad über Buraida)
Was die zweite Situation betrifft, nämlich das Gespräch mit einer Frau, die ihren Kopf, ihre Arme oder das, was sie üblicherweise entblößt, zeigt, so ist es Pflicht, den Blick von ihr abzuwenden und ihn zu senken. Dies gründet auf dem, was al-Buhari von Abdullah bin Abbas (r) überlieferte:
كَانَ الْفَضْلُ رَدِيفَ النَّبِيِّ ﷺ فَجَاءَتْ امْرَأَةٌ مِنْ خَثْعَمَ فَجَعَلَ الْفَضْلُ يَنْظُرُ إِلَيْهَا وَتَنْظُرُ إِلَيْهِ فَجَعَلَ النَّبِيِّ ﷺ يَصْرِفُ وَجْهَ الْفَضْلِ إِلَى الشِّقِّ الْآخَرِ
„Al-Fadl ritt hinter dem Propheten (s), als eine Frau vom Stamm Chath'am kam. Al-Fadl begann sie anzusehen und sie sah ihn an, woraufhin der Prophet (s) das Gesicht von Al-Fadl zur anderen Seite drehte.“
Und Allah, der Erhabene, sagt:
قُل لِّلْمُؤْمِنِينَ يَغُضُّوا مِنْ أَبْصَارِهِمْ وَيَحْفَظُوا فُرُوجَهُمْ
„Sag den gläubigen Männern, sie sollen ihre Blicke senken und ihre Scham hüten.“ (Sure an-Nur [24]:30)
Unter dem Senken des Blicks ist das Herunterschauen zu verstehen. Die Lösung für dieses Problem besteht also darin, dass der Mann seinen Blick senkt, während er seine notwendige Tätigkeit fortsetzt – sei es ein notwendiges Gespräch mit ihr, das Mitfahren in einem Auto, das Sitzen auf einem Balkon wegen großer Hitze oder Ähnliches. Denn diese Bedürfnisse gehören zu den Notwendigkeiten des öffentlichen Lebens des Mannes, auf die er nicht verzichten kann, und er kann dieses Unheil der entblößten Schamteile nicht verhindern. Daher obliegt ihm das Senken des Blicks in Befolgung des Textes der Ayah, und etwas anderes ist ihm keinesfalls erlaubt.
Es darf hier nicht gesagt werden: ‚Dies gehört zu dem, was als allgemeines Übel (Umum al-Balwa) weit verbreitet ist und wogegen man sich nur schwer schützen kann.‘ Denn dieser Grundsatz widerspricht der Scharia. Das Verbotene (Haram) wird nicht erlaubt (Halal), nur weil es weit verbreitet ist, und das Erlaubte wird nicht verboten, nur weil es weit verbreitet ist. Es darf auch nicht gesagt werden: ‚Dies sind ungläubige Frauen, also werden sie wie Sklavinnen behandelt, und ihre Awra sei wie die einer Sklavin.‘ Dies kann nicht gesagt werden, da der Hadith allgemein von der Frau spricht und nicht ‚die muslimische Frau‘ spezifiziert. Der Prophet (s) sagte:
إنَّ الْجَارِيَةَ إذَا حَاضَتْ لَمْ تَصْلُحْ أَنْ يُرَى مِنْهَا إلَّا وَجْهُهَا وَيَدَاهَا إلَى الْمِفْصَلِ
„Wenn ein Mädchen die Geschlechtsreife erreicht hat, darf von ihr nichts zu sehen sein außer ihrem Gesicht und ihren Händen bis zum Handgelenk.“
Dies ist ein deutlicher Beleg für das Verbot, eine Frau anzusehen, sei sie Muslimin oder Nicht-Muslimin. Es gilt allgemein für alle Situationen, einschließlich dieser. Die ungläubige Frau kann nicht mit einer Sklavin verglichen werden, da es hierfür keine Grundlage für einen Analogieschluss (Qiyas) gibt.
... Wer in Städten lebt und gezwungen ist, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen oder mit ungläubigen Frauen zu interagieren, die ihre Awra entblößen – sei es beim Einkaufen, im Gespräch, beim Mieten oder Vermieten, beim Verkaufen oder Ähnlichem –, für den ist es Pflicht, dabei die Blicke zu senken und sich auf das Maß zu beschränken, das er für seine notwendigen Angelegenheiten benötigt.“ (Ende des Zitats)
Ich hoffe, dass dies eine ausreichende Antwort auf deine Frage ist. Allah ist Wissender und Weiser.
Euer Bruder Ata bin Khalil Abu Al-Rashtah
- Dhu al-Hijjah 1442 n. H. 19.07.2021 n. Chr.
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