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Fragen & Antworten

Antwort auf eine Frage: Der Begriff des Verrats und seine Bedeutung

July 04, 2021
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Serie der Antworten des ehrwürdigen Gelehrten Ata bin Khalil Abu al-Rashtah, Emir von Hizb ut-Tahrir, auf die Fragen der Besucher seiner Facebook-Seite „Fikri

Antwort auf eine Frage

An Raghib Abu Shama

Frage:

Assalamu Alaikum Wa Rahmatullahi Wa Barakatuh, dies ist für unseren Emir, möge Allah ihn bewahren und beschützen...

Unser ehrenwerter Scheich und Emir, Assalamu Alaikum Wa Rahmatullahi Wa Barakatuh. Möge Allah Sie bewahren und beschützen und durch Ihre Hände den Sieg herbeiführen. Wir haben gelernt – und wir lehren jene, denen Allah Einsicht geschenkt hat –, Begriffe zu präzisieren, ihre Bedeutungen zu ergründen und sie korrekt einzuordnen. Mein Anliegen bezieht sich hier auf den Begriff des „Verrats“ (al-khiyanah) und die Beschreibung der bestehenden Regime in den Ländern der Muslime als verräterische Regime.

Wie Sie wissen, verehrter Scheich, setzt Verrat voraus, dass derjenige, der so beschrieben wird, zuvor rechtschaffen war und dann verriet, oder dass er eine Treuepflicht (amanah) trug und diese dann brach, oder dass er an ein Bündnis gebunden war und dieses verletzte. Diese Regime trugen jedoch niemals eine Treuepflicht, noch basierten sie jemals auf einem Bund mit der Umma oder mit Allah. Sie haben nie eine Treuepflicht gewahrt oder geschützt, um sie dann zu brechen. Dies sind Regime, die durch eine fremde, westliche Hand geschaffen wurden und keinerlei Verbindung zu uns, unserem Deen oder unseren Angelegenheiten haben – außer der Verbindung der Verschwörung, des Agententums (al-’amalah) und der Ausführung der Befehle ihrer Schöpfer.

Wenn wir also sagen, dass sie verräterisch sind, bedeutet dies, dass sie zuvor auf etwas Gutem beruhten, während sie in Wahrheit niemals auf etwas Gutem basierten. Was Ihr Sohn und Schüler daher meint, ist, dass wir diese Regime nicht mit Verrat beschreiben sollten, sondern von Anfang bis Ende, in ihrem Ursprung und ihrer Fortdauer, als Agententum...

Möge Allah Sie segnen, unser Scheich.

Ihr Sohn und Schüler, ein Pfeil in Ihrem Köcher, Raghib Abu Shama (Saif al-Din Abid), Palästina...

Wassalamu Alaikum Wa Rahmatullahi Wa Barakatuh.

Antwort:

Waalaikum Assalam Wa Rahmatullahi Wa Barakatuh,

zunächst einmal schätze ich dein Interesse an der Sprache sehr, doch möchte ich deine Aufmerksamkeit auf zwei Punkte lenken:

Erstens: Das Verb (al-fi’l) ist an die Zeit gebunden. Man sagt: Er kam, er kommt, komm! All dies hat einen Bezug zur Zeit – Vergangenheit, Gegenwart oder Befehlform. Dementsprechend sagt man: Er verriet, er verrät, verrate! All diese Formen drücken den Verrat in einer vergangenen, gegenwärtigen oder zukünftigen Zeit aus.

Zweitens: Der Infinitiv (al-masdar) ist der Begriff, der das Ereignis an sich bezeichnet, losgelöst von der Zeit, wobei er die Buchstaben seines Verbs entweder explizit enthält, wie علم علماً, oder implizit, wie قاتل قتالاً, oder indem das Weggefallene durch etwas anderes ersetzt wird, wie وعد عدة und سلم تسليماً...

Somit bezeichnet der Begriff „Verrat“ (khiyanah) den Verrat als Ereignis, gibt jedoch keinen Aufschluss über die Zeit, d. h. wann der Verrat stattfand oder seit wann... Er kann heute stattfinden oder schon vor Jahren begonnen haben. Wenn du also heute eine Angelegenheit siehst, die entgegen den Regeln der Scharia geführt wird, dann sagst du: „Das ist Verrat“. Es ist nicht zwingend erforderlich, dass diese Angelegenheit vor dem Tag, an dem du sie gesehen hast, ohne Verrat geführt wurde. Es kann sein, dass sie vor diesem Tag eine Treuepflicht (amanah) war, wie du in deinem Brief erwähntest, oder sie könnte auch schon davor ein Verrat gewesen sein. Daher ist deine Aussage, dass Verrat bedeute, dass zuvor eine Treuepflicht bestand und später zum Verrat wurde – also an die Zeit gebunden sei –, nicht präzise. Dies würde ein zusätzliches Indiz (qarinah) benötigen, das aufzeigt, wann der Verrat begann.

Zudem scheint hier eine Verwechslung vorzuliegen! Du sagst am Ende der Frage, wir sollten nicht von „Verrat“ sprechen, weil dies bedeute, dass der Betreffende zuvor eine Treuepflicht innehatte. Gleichzeitig sagst du jedoch, dass man diesen Verräter mit „Agententum“ (al-’amalah) beschreiben müsse. Wie kann das sein? Wenn du der Ansicht bist, dass „Verrat“ ein vorheriges „Nicht-Verrat-Sein“ voraussetzt, dann gilt das Gleiche für das Wort „Agententum“. Denn sowohl „Verrat“ (khiyanah) als auch „Agententum“ (’amalah) sind Infinitive (masadir), und auf beide trifft in Bezug auf das Eintreten und die Zeit dasselbe zu.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Der Infinitiv bezieht sich auf das Ereignis (den Tatbestand) und nicht auf die Zeit. Das Verb hingegen bezieht sich auf die Zeit.

In jedem Fall ist aus deinem Brief ersichtlich, dass du dich für die Sprache und ihre Nuancen interessierst. Wer so ist, wird mit Allahs Erlaubnis in die Tiefen der Sprachwissenschaft vordringen. Ich bitte Allah, dein Verständnis, dein Wissen, deine Weisheit und deine Einsicht zu mehren.

Was deine Unterzeichnung „Dein Sohn und Schüler“ betrifft, so bist du wahrlich ein vortrefflicher Sohn und Schüler. Möge Allah dich vor allem Übel bewahren und dich vor jedem Schaden schützen.

Wassalamu Alaikum Wa Rahmatullahi Wa Barakatuh.

Ihr Bruder Ata bin Khalil Abu al-Rashtah

  1. Dhu l-Qa'da 1442 n. H. 04.07.2021 n. Chr.

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