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Fragen & Antworten

Beantwortung einer Frage: Wem gegenüber wird die Zakat auf Vieh in Abwesenheit des Kalifats entrichtet?

February 03, 2019
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Serie der Antworten des ehrwürdigen Gelehrten Ata bin Khalil Abu al-Rashtah, Emir von Hizb ut-Tahrir, auf die Fragen der Besucher seiner Facebook-Seite „Fiqhi“

Beantwortung einer Frage

An Atiyyah al-Jabbarin und Adel Arbi

Frage von Atiyyah al-Jabbarin:

As-salamu alaikum, unser Bruder Abu Yasin, möge Allah dich bewahren und dein Leben verlängern...

Bezüglich der Antwort auf die Frage zur Zakat auf das Vieh... wir wissen, dass auf weidende Schafe (as-sa'imah) Zakat fällig ist und auf nicht-weidende Schafe keine Zakat entrichtet werden muss. Bei uns füttert der Viehbesitzer sein Vieh die meiste Zeit des Jahres auf eigene Kosten, und es weidet nur für eine sehr kurze Zeit im Jahr. Der Zweck dahinter ist die Steigerung der Produktion, da die Schafe oft zweimal werfen, was ein Ergebnis der Fütterung während des Großteils des Jahres ist (die Schafe dienen hierbei nicht dem Handel). Ist hierauf Zakat fällig oder nicht? Möge Allah dich segnen.

Dein Bruder / Atiyyah al-Jabbarin – Palästina

Frage von Adel Arbi:

As-salamu alaikum, möge Allah euch segnen, euch belohnen und euch zum Sieg verhelfen.

Wem gegenüber wird die Zakat auf das Vieh in Abwesenheit des Kalifats entrichtet?

Antwort:

Wa alaikum as-salam wa rahmatullahi wa barakatuh,

eure beiden Fragen drehen sich um die Zakat auf das Vieh und an wen sie gezahlt wird. Daher habe ich die Antwort für euch beide zusammengefasst, und sie lautet wie folgt:

Erstens: Die Zakat auf die An'am-Klasse (Schafe/Ziegen, Rinder und Kamele):

  1. Es gibt keine Zakat auf stallgefüttertes (ma'lufah) Kleinvieh, Rinder und Kamele. Dies liegt daran, dass (السَّوم) ein wasf mufhim (eine beschreibende Eigenschaft, die auf die Kausalität hinweist) für die 'illiyyah (Begründung) ist. Das Konzept der Eigenschaft (mafhum as-sifah) bedeutet, dass das Urteil an eine Eigenschaft des Wesens gebunden ist. Dies deutet darauf hin, dass das Urteil für das Wesen entfällt, wenn diese Eigenschaft fehlt. Die Bedingung hierfür ist, dass diese Eigenschaft ein wasf mufhim ist, also etwas, das die Kausalität ausdrückt. Wenn es kein wasf mufhim ist, dann hat es keinen Gegenschluss (mafhum). Ich wiederhole, dass die Bedingung für das mafhum as-sifah ist, dass es ein wasf mufhim ist, wie in der Aussage des Propheten (s): „Was die Zakat-Abgabe für Schafe betrifft, so gilt sie für deren weidende Exemplare (سَائِمَتِهَا)...“ (überliefert von al-Bukhari). „Schafe“ ist ein Gattungsname, der zwei Eigenschaften haben kann: Weiden (السَّوم) und Stallfütterung (العلف). Da die Verpflichtung an die Eigenschaft des Weidens gebunden wurde, deutet dies darauf hin, dass keine Verpflichtung bei stallgefütterten Tieren besteht.

  2. Die Beweise dafür sind:

    • Abu Dharr überlieferte vom Propheten (s), dass er sagte:

      مَا مِنْ صَاحِبِ إِبِلٍ، وَلَا بَقَرٍ، وَلَا غَنَمٍ، لَا يُؤَدِّي زَكَاتَها، إِلاَّ جَاءَتْ يَوْمَ الْقِيَامَةِ، أَعْظَمَ مَا كَانَتْ، وَأَسْمَنَ، تَنْطَحُهُ بِقُرُونِهَا، وَتَطَؤُهُ بِأَخْفَافِهَا

      „Es gibt keinen Besitzer von Kamelen, Rindern oder Schafen, der nicht deren Zakat entrichtet, ohne dass diese am Tag der Auferstehung in ihrer gewaltigsten und fettesten Form erscheinen und ihn mit ihren Hörnern stoßen und mit ihren Hufen niedertreten.“ (Muttafaqun alayh)

    • Abu Dawood überlieferte von Abu Bakr über den Propheten (s) in einem langen Hadith, dass er sagte:

      ... وَفِي سَائِمَةِ الْغَنَمِ إِذَا كَانَتْ أَرْبَعِينَ، فَفِيهَا شَاةٌ...

      „... und bei den weidenden Schafen, wenn es vierzig sind, ist ein Schaf (zu entrichten)...“

    • Von Ali (r) wurde überliefert: „Es gibt keine Zakat auf Arbeitsochsen.“ (überliefert von Abu Ubaid und al-Baihaqi).

    • Von Amr bin Dinar wurde überliefert, dass ihn erreichte, dass der Gesandte Allahs (s) sagte:

      لَيْسَ فِيْ الثَّوْرِ الْمُثِيرَةِ صَدَقَةٌ

      „Es gibt keine Zakat auf den Ochsen, der den Boden aufwühlt (d. h. den Pflugochsen).“ (überliefert von Abu Ubaid). Ebenso überlieferte er von Jabir bin Abdullah: „Es gibt keine Zakat auf den muthirah.“ Der muthirah ist der Ochse, der die Erde aufwühlt, also pflügt.

    • Al-Hakim überlieferte im Mustadrak ala al-Sahihain von Bahz bin Hakim, von seinem Vater, von seinem Großvater, der sagte: Ich hörte den Gesandten Allahs (s) sagen:

      فِي كُلِّ إِبِلٍ سَائِمَةٍ فِي كُلِّ أَرْبَعِينَ ابْنَةُ لَبُونٍ...

      „Auf alle weidenden Kamele entfällt bei jeweils vierzig eine Ibna Labun...“ Al-Hakim sagte, dies sei ein Hadith mit authentischer Übertragungskette. (As-Sa'imah: Tiere, die in der Wildnis und auf Weiden grasen und nicht gefüttert werden).

  3. Somit müssen diese drei Arten von Vieh mit der Zakat belegt werden, wie oben erläutert. Die Zakat ist auf die Sa'imah (weidende Tiere) fällig, also jene, die den Großteil des Jahres weiden. Stallgefütterte Tiere werden nicht mit der Zakat belegt, ebenso wenig wie Arbeitsochsen.

  4. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass auf die Tiere an sich keine Zakat fällig ist, außer auf die An'am-Klasse: Schafe/Ziegen, Rinder und Kamele. Was jedoch Handelsgüter ('urud at-tijarah) betrifft, so wird jedes Tier mit der Zakat belegt, wenn es zum Handel, also zum Kauf und Verkauf, bestimmt ist. Dies begründet sich auf den Texten über die Zakat auf alles, was zum Handel angeboten wird, ungeachtet seiner Art, ob es sich um Getreide, Stoffe oder Tiere handelt usw. Zu den Texten über Handelsgüter gehören:

    • Samurah bin Jundub sagte:

      أَمَّا بَعْدُ، فَإِنَّ رَسُولَ اللهِ r كَانَ يَأْمُرُنَا أَنْ نُخْرِجَ الصَّدَقَةَ مِنَ الَّذِي نُعِدُّ لِلْبَيْعِ

      „Was nun folgt: Der Gesandte Allahs (s) pflegte uns zu befehlen, die Zakat-Abgabe von dem zu entrichten, was wir für den Verkauf vorbereitet hatten.“ (überliefert von Abu Dawood).

    • Von Abu Dharr wird überliefert, dass der Prophet (s) sagte:

      وَفِي الْبَزِّ صَدَقَتُهُ

      „Und auf al-Bazz ist die entsprechende Zakat fällig.“ (überliefert von ad-Daraqutni und al-Baihaqi). Al-Bazz sind Kleider und Stoffe, mit denen gehandelt wird.

Zweitens: Wem gegenüber wird die Zakat auf das Vieh in Abwesenheit des Kalifats entrichtet? Wie aus deiner Frage hervorgeht, ist damit wohl nicht gemeint, wer bezugsberechtigt ist, sondern wem sie übergeben wird.

  1. Die Zakat wird – unabhängig davon, ob es sich um Vieh, Feldfrüchte, Bargeld oder Handelsgüter handelt – dem Kalifen oder den von ihm beauftragten Gouverneuren (Wulah) und Beamten (Ummal) oder den von ihm ernannten Zakat-Eintreibern (Su'ah) übergeben. Allah der Erhabene sagt:

    خُذْ مِنْ أَمْوَالِهِمْ صَدَقَةً تُطَهِّرُهُمْ وَتُزَكِّيهِمْ بِهَا وَصَلِّ عَلَيْهِمْ إِنَّ صَلَاتَكَ سَكَنٌ لَهُمْ وَاللَّهُ سَمِيعٌ عَلِيمٌ

    „Nimm von ihrem Besitz ein Almosen, mit dem du sie reinigst und läuterst, und bete für sie. Dein Gebet ist ihnen gewiss ein Trost. Und Allah ist Allhörend und Allwissend.“ (Sure At-Taubah [9]:103)

    In diesem Vers befahl Allah Seinem Gesandten, die Zakat von den Besitzern der Vermögen zu nehmen. Der Gesandte (s) ernannte Gouverneure, Beamte und Eintreiber für die Zakat, um sie von den Besitzern entgegenzunehmen, ebenso wie er Schätzer ernannte, um die Ernte von Dattelpalmen und Weinstöcken zu schätzen. Zur Zeit des Gesandten (s) zahlten die Menschen die Zakat an ihn oder an die von ihm ernannten Verantwortlichen. Dies wurde nach ihm so beibehalten... sie wird also den Kalifen und ihren Gouverneuren gezahlt.

Es wurden Überlieferungen von den Gefährten (Sahaba) und den Nachfolgern (Tabi'un) bekannt, dass es einer Person erlaubt ist, die Zakat selbst zu verteilen und an die entsprechenden Stellen zu bringen, wenn es sich um „stille Vermögenswerte“ (al-amwal al-samitah), also Bargeld, handelt. Abu Ubaid überlieferte, dass Kaisan zu Umar zweihundert Dirham als Zakat brachte und zu ihm sagte: „O Befehlshaber der Gläubigen, dies ist die Zakat auf mein Vermögen.“ Daraufhin sagte Umar zu ihm: „Geh selbst damit hin und verteile sie.“ Ebenso überlieferte Abu Ubaid von Ibn Abbas seine Aussage: „Wenn du sie selbst an die richtigen Stellen bringst und niemanden davon gibst, für dessen Unterhalt du ohnehin aufkommen musst, so ist das in Ordnung.“ Er überlieferte auch von Ibrahim und al-Hasan, dass sie sagten: „Bringe sie an die richtigen Stellen und halte es geheim.“ Dies bezieht sich auf das Bargeld; der Zakat-Pflichtige zahlt sie entweder dem Kalifen und seinen Gouverneuren oder er verteilt sie selbst.

Was jedoch das Vieh sowie Feldfrüchte und Früchte betrifft, so müssen diese zwingend dem Kalifen oder seinen Beauftragten übergeben werden. Abu Bakr bekämpfte diejenigen, welche die Zakat verweigerten, als sie sich weigerten, sie den von ihm ernannten Gouverneuren und Eintreibern zu übergeben. Er sagte: „Bei Allah, wenn sie mir auch nur ein Zicklein verweigern würden, das sie dem Gesandten Allahs zu entrichten pflegten, würde ich sie deshalb bekämpfen.“ (Muttafaqun alayh über Abu Huraira). Wenn das Kalifat jedoch nicht existiert, ist es dem Zakat-Pflichtigen erlaubt, sie selbst an die Bezugsberechtigten zu verteilen, die im edlen Vers erwähnt werden:

إِنَّمَا الصَّدَقَاتُ لِلْفُقَرَاءِ وَالْمَسَاكِينِ وَالْعَامِلِينَ عَلَيْهَا وَالْمُؤَلَّفَةِ قُلُوبُهُمْ وَفِي الرِّقَابِ وَالْغَارِمِينَ وَفِي سَبِيلِ اللَّهِ وَابْنِ السَّبِيلِ فَرِيضَةً مِنَ اللَّهِ وَاللَّهُ عَلِيمٌ حَكِيمٌ

„Die Almosen sind nur für die Armen, die Bedürftigen, die damit Beschäftigten, die, deren Herzen gewonnen werden sollen, (den Loskauf von) Sklaven, die Verschuldeten, auf Allahs Weg und (für) den Sohn des Weges. (Dies ist) eine Verpflichtung von Allah. Und Allah ist Allwissend und Allweise.“ (Sure At-Taubah [9]:60)

Denn die Säulen des Islam werden unter keinen Umständen außer Kraft gesetzt, sondern sie werden im Rahmen der Möglichkeiten vollzogen.

Dies ist meine Ansicht in dieser Angelegenheit, und Allah ist Wissender und Weiser.

Euer Bruder Ata bin Khalil Abu al-Rashtah

  1. Dschumada al-Ula 1440 n. H. 03.02.2019 n. Chr.

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